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Broschüre Holsteinische Schweiz 2013 (PDF) - Bad Malente

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Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag<br />

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das<br />

Quartier bestellt, zugesagt oder bereitgestellt worden ist.<br />

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die<br />

Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf<br />

welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.<br />

3. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters<br />

auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der<br />

Vermieter hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft<br />

und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.<br />

Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden<br />

die nachfolgend genannten Sätze berechnet (jeweils in<br />

Prozent des Reisepreises):<br />

Zimmerleistungen:<br />

Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 12%<br />

bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20%<br />

bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40%<br />

bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60%<br />

danach 80%<br />

Ferienwohnungen & Pauschalen:<br />

Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15%<br />

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25%<br />

bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50%<br />

bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80%<br />

danach 90%<br />

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der<br />

vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen,<br />

abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die<br />

Einsparungen betragen nach der ständigen Rechtsprechung<br />

in der Bundesrepublik Deutschland:<br />

10% bei Überlassung von Ferienwohnungen und<br />

Appartements.<br />

20% bei Übernachtung mit Frühstück.<br />

30% bei Übernachtung mit Halbpension.<br />

40% bei Übernachtung mit Vollpension des<br />

vereinbarten Endpreises.<br />

5.a Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in<br />

Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig<br />

zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.<br />

5.b Bis zur anderweitigen Vermietung des Quartiers hat der<br />

Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten<br />

Betrag zu zahlen.<br />

6. Das Quartier muss am Abreisetag um 10.00 Uhr geräumt<br />

sein. Ebenso kann es nicht vor 15.00 Uhr belegt werden, es<br />

sei denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden.<br />

7. Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Geschädigten<br />

zu einer Schadensersatzforderung. Ausschließlicher<br />

Gerichtsstand ist der Betriebsort.<br />

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.<br />

Sie erhalten den Vordruck mit Ihrer Buchungsbestätigung<br />

oder auf Anforderung von der Tourist-Information<br />

oder direkt bei einer Versicherungsgesellschaft<br />

Ihrer Wahl. Der Abschluss dieser Versicherung muss zeitlich<br />

mit dem Buchungsdatum zusammenhängen (innerhalb von 14<br />

Tagen).<br />

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