Wie geht´s 3-2013 - BGKK
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» <strong>BGKK</strong> Aktuell<br />
Foto: fotolia<br />
Gesundheitsreform <strong>2013</strong>:<br />
Der Patient im<br />
Mittelpunkt<br />
Der Startschuss zur Umsetzung der Gesundheitsreform ist<br />
gefallen. Bund, Länder und Krankenkassen haben gemeinsam<br />
einen Etappensieg in Richtung Umsetzung des österreichischen<br />
Gesundheitswesens geschafft.<br />
Es erfolgte eine erfolgreiche Einigung<br />
auf Bundesebene auf einen sogenannten<br />
„Bundeszielsteuerungsvertrag“.<br />
Somit gibt es jetzt ein neues Steuerungssystem<br />
zum Nutzen der Patientinnen<br />
und Patienten. Die Kosten<br />
sollen gedämpft werden, ohne die<br />
Leistungen kürzen zu müssen.<br />
Zielsetzung<br />
Der Anstieg der Gesundheitsausgaben<br />
wird an das prognostizierte jährliche<br />
Wachstum des Bruttoinlandsproduktes<br />
(BIP) gekoppelt. Die öffentlichen<br />
Gesundheitsausgaben sollen<br />
damit etwa im Jahr 2016 statt<br />
26,85 Mrd. Euro nur noch 25,56<br />
Mrd. Euro betragen. Die kumulierte<br />
Einsparung bis dahin ist mit 3,43<br />
Mrd. Euro – davon 2,06 Mrd. Euro<br />
für die Länder und 1,37 Mrd. Euro<br />
für die Sozialversicherung – angepeilt.<br />
Es wird das Ziel verfolgt, dass keinesfalls<br />
auf dem Rücken der Patienten<br />
gespart wird. Vielmehr soll das Leistungsangebot<br />
in allen Sektoren des<br />
Gesundheitswesens künftig am Bedarf<br />
der Patienten ausgerichtet werden.<br />
Das bedeutet:<br />
» ein besser abgestimmtes Angebot<br />
» mehr Behandlungsqualität<br />
» mehr Spielraum für Innovation<br />
und medizinischen Fortschritt<br />
» bessere Erreichbarkeit der<br />
ärztlichen Einrichtungen.<br />
Umsetzung<br />
Im Spitalsbereich liegt Österreich,<br />
was Kosten und Bettendichte betrifft,<br />
europaweit im Spitzenfeld. Zu<br />
viele Leistungen finden im stationären<br />
Bereich statt, viele davon können<br />
wesentlich effizienter im ambulanten<br />
oder tagesklinischen Bereich erfolgen.<br />
Die Gesundheitsreform soll eine bessere<br />
Abstimmung zwischen dem niedergelassenen<br />
und stationären Bereich<br />
garantieren. Bund, Länder und<br />
Sozialversicherung sollen dabei zusammenarbeiten<br />
und einander auch<br />
unterstützen, um die gemeinsam vereinbarten<br />
Versorgungs-, Qualitätsund<br />
Finanzziele zu erreichen. Bund,<br />
Länder und Sozialversicherungen<br />
haben sich verpflichtet, die Einhaltung<br />
dieser gemeinsamen Ziele durch<br />
regelmäßige Monitoringberichte kontrollieren<br />
zu lassen und diese Berichte<br />
zu veröffentlichen. So wird jährlich<br />
festgestellt, ob die gesteckten Ziele<br />
auch tatsächlich umgesetzt und erreicht<br />
werden konnten.<br />
Auf Basis des Bundeszielsteuerungsvertrages<br />
wurden noch im Herbst in<br />
allen Bundesbehörden zwischen der<br />
Krankenversicherung und den einzelnen<br />
Ländern Landeszielsteuerungsverträge<br />
geschlossen. Damit sollen die auf<br />
Bundesebene vereinbarten Ziele auf<br />
die neun Bundesländer übertragen<br />
werden. Damit können die regionalen<br />
Strukturen entsprechend der örtlichen<br />
Gegebenheiten an die Bedürfnisse der<br />
Patienten angepasst werden. Diese<br />
Vorgangsweise ermöglicht es, auf Unterschiede<br />
in den Bundesländern bzw.<br />
Regionen – z.B. ländlichen Streusiedlungen<br />
oder städtischen Ballungszentren<br />
– abgestimmt eingehen zu können<br />
und die jeweils optimale Versorgungsstruktur<br />
aufzubauen. Wichtig dabei ist<br />
eine effiziente Koordination der Leistungsanbieter<br />
im niedergelassenen<br />
Bereich und der Spitäler – zum Vorteil<br />
der Bevölkerung.<br />
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4<br />
<strong>Wie</strong><br />
geht’s 3/<strong>2013</strong>