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Ausgabe 5/2013 PDF (~ 10MB) im neuen Fenster öffnen - Bauverein ...

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Ziffer 1 – 2: Ländercode (z. B. DE für Deutschland)<br />

Ziffer 3 – 4: Prüfziffern<br />

Ziffer 5 bis max. 34: in der Regel die bisherige Bankleitzahl,<br />

gefolgt von Ihrer bisherigen Kontonummer, ggf. mit Nullen<br />

aufgefüllt.<br />

Der BIC dagegen ist etwas schwieriger herzuleiten und daher<br />

besser zu notieren. Hier bei handelt es sich um einen international<br />

standardisierten Bankencode, mit dem weltweit Banken<br />

identifiziert werden können.<br />

Das alles bedeutet u. a. spätestens ab 1. Februar 2014 für Sie<br />

und uns: wenn Sie z. B. Überweisungen ausführen wollen, wird<br />

dies nur noch mit der IBAN und dem BIC funktionieren, da<br />

Ihre bisherige Kontonummer und Bankleitzahl die Gültigkeit<br />

verloren haben. Davon betroffen ist auch Ihre jährliche Dividendenauszahlung.<br />

Hierzu benötigen wir ab 2014 Ihre IBAN und<br />

BIC. Gleichzeitig wird sich auch die Form des Lastschrifteinzuges<br />

Ihrer Miete verändern: die Einziehungsermächtigung<br />

heißt zukünftig SEPA-Lastschriftmandat und muss folgende<br />

Informationen beinhalten:<br />

❱ Gläubiger-Identifikationsnummer des Abbuchungsberechtigten<br />

(z. B. des <strong>Bauverein</strong> Kaltenkirchen eG)<br />

❱ Mandatsreferenznummer: wird durch uns vergeben. Jedes<br />

Mietvertragskonto (Wohnung , Garage, Carport) erhält eine<br />

eigenes Lastschriftmandat mit einer eigenen Mandatsreferenznummer<br />

❱ Kennzeichnung einer einmaligen/wiederkehrenden Zahlung<br />

❱ Name und vollständige Adresse des<br />

Zahlers<br />

❱ IBAN des Zahlers sowie BIC der Bank<br />

des Zahlers<br />

❱ Name/Firmenbezeichnung und Adresse<br />

des Zahlungsempfängers: z. B. <strong>Bauverein</strong><br />

Kaltenkirchen eG<br />

❱ Art der Zahlung: z. B. Miete<br />

❱ Unterschrift des Zahlers mit Ort/Datum<br />

In der zweiten Jahreshälfte werden<br />

Sie von uns entsprechend vorbereitete<br />

Formulare sowie den genauen<br />

Umstellungszeitpunkt erhalten. Neben<br />

der Form ändern sich dann auch<br />

die rechtlichen Bedingungen sowie<br />

ganz wesentlich der zeitliche Ablauf<br />

(siehe Tabelle).<br />

Wir hoffen, dass wir Ihnen das Thema<br />

SEPA näher gebracht haben und Sie sich<br />

nun besser vorbereitet fühlen. Dieser Artikel<br />

soll ein Ausblick sein. Sie werden in<br />

den folgenden Monaten die notwendigen Unterlagen sowie<br />

zusätzliche Erläuterungen erhalten.<br />

Sicherlich werden sich für alle Beteiligten <strong>im</strong> Laufe der Umstellung<br />

noch Fragen ergeben, doch auch die damit einhergehenden<br />

Veränderungen werden sicher schnell Routine werden. ❰<br />

Gegenüberstellung: (Neue) SEPA-Basislastschrift und (alte) Einzugsermächtigungslastschrift, Quelle: GDV<br />

Kategorie SEPA-Basislastschrift Einzugsermächtigungslastschrift (alt)<br />

Anwendungsbereich Die Nutzung ist innerhalb des SEPA-Raums. Die Einzugsermächtigung ist ein nationales Zahlungsmittel.<br />

Kundenkennung<br />

Gläubiger-Identifizierung<br />

Mandatsgültigkeit<br />

Mandatsdaten<br />

Mandatsprüfung<br />

Abwicklungsfristen<br />

Schuldnerinfo<br />

Abwicklungsfristen<br />

Erst-/Einmallastschrift<br />

Abwicklungsfristen<br />

Folgelastschrift<br />

Widerspruchsfristen<br />

autor. Lastschrift<br />

Widerspruchsfristen<br />

nicht autor. Lastschrift<br />

Als Kundenkennung sind die IBAN und der BIC zu verwenden.<br />

Gläubiger-ID wird mitgegeben, um Gläubiger eindeutig zu identifizieren.<br />

Das Mandat ist max<strong>im</strong>al 36 Monate ab letzter Nutzung gültig.<br />

Die Mandatsdaten werden <strong>im</strong> Datensatz weitergegeben.<br />

Mandatsprüfung anhand des Datensatzes<br />

ist optionale Zusatzleistung der Kreditinstitute.<br />

Der Schuldner muss mindestens 14 Tage vor Abbuchung informiert werden.<br />

Lastschriften müssen spätestens 5 Tage vor Fälligkeit bei Bank des Zahlers vorliegen.<br />

Lastschriften müssen spätestens 2 Tage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlers<br />

vorliegen.<br />

Die Frist beträgt 8 Wochen ab Belastungstag.<br />

Die Frist beträgt 13 Monate ab Belastungstag.<br />

R-Transaktionen<br />

Es gibt Rücklastschriften vor und nach Settlement.<br />

Rücklastschriften sind eindeutig spezifiziert.<br />

Bank-Kunde-Schnittstelle Der Verwendungszweck ist auf 4 x 35 Zeichen beschränkt.<br />

Als Kundenkennung sind die Konto-Nr. und BLZ zu verwenden.<br />

Es gibt keine Gläubiger-ID.<br />

Die Einzugsermächtigung ist bis auf Widerruf gültig.<br />

Es erfolgt nur ein Verweis auf die Einzugsermächtigung.<br />

Die Lastschrift-Ermächtigung wird vom Kreditinstitut regelmäßig nicht geprüft.<br />

Für die Information des Schuldners über die Abbuchung besteht keine Fristvorgabe.<br />

Lastschriften sind von keiner Vorlauffrist betroffen.<br />

Lastschriften sind von keiner Vorlauffrist betroffen.<br />

Die Frist beträgt (seit Änderung der LS-Bedingungen zum 9.7.2012)<br />

8 Wochen ab Belastungstag.<br />

Frist beträgt (seit Inkrafttreten des § 676bAbs. 2 BGB)13 Monate ab Belastungstag.<br />

Es gibt Rücklastschriften aus techn. Gründen vor und nach Settlement.<br />

Rücklastschriften sind nicht eindeutig spezifiziert.<br />

Der Verwendungszweck ist auf 12 x 27 Zeichen beschränkt.<br />

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