Ausgabe 5/2013 PDF (~ 10MB) im neuen Fenster öffnen - Bauverein ...
Ausgabe 5/2013 PDF (~ 10MB) im neuen Fenster öffnen - Bauverein ...
Ausgabe 5/2013 PDF (~ 10MB) im neuen Fenster öffnen - Bauverein ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ziffer 1 – 2: Ländercode (z. B. DE für Deutschland)<br />
Ziffer 3 – 4: Prüfziffern<br />
Ziffer 5 bis max. 34: in der Regel die bisherige Bankleitzahl,<br />
gefolgt von Ihrer bisherigen Kontonummer, ggf. mit Nullen<br />
aufgefüllt.<br />
Der BIC dagegen ist etwas schwieriger herzuleiten und daher<br />
besser zu notieren. Hier bei handelt es sich um einen international<br />
standardisierten Bankencode, mit dem weltweit Banken<br />
identifiziert werden können.<br />
Das alles bedeutet u. a. spätestens ab 1. Februar 2014 für Sie<br />
und uns: wenn Sie z. B. Überweisungen ausführen wollen, wird<br />
dies nur noch mit der IBAN und dem BIC funktionieren, da<br />
Ihre bisherige Kontonummer und Bankleitzahl die Gültigkeit<br />
verloren haben. Davon betroffen ist auch Ihre jährliche Dividendenauszahlung.<br />
Hierzu benötigen wir ab 2014 Ihre IBAN und<br />
BIC. Gleichzeitig wird sich auch die Form des Lastschrifteinzuges<br />
Ihrer Miete verändern: die Einziehungsermächtigung<br />
heißt zukünftig SEPA-Lastschriftmandat und muss folgende<br />
Informationen beinhalten:<br />
❱ Gläubiger-Identifikationsnummer des Abbuchungsberechtigten<br />
(z. B. des <strong>Bauverein</strong> Kaltenkirchen eG)<br />
❱ Mandatsreferenznummer: wird durch uns vergeben. Jedes<br />
Mietvertragskonto (Wohnung , Garage, Carport) erhält eine<br />
eigenes Lastschriftmandat mit einer eigenen Mandatsreferenznummer<br />
❱ Kennzeichnung einer einmaligen/wiederkehrenden Zahlung<br />
❱ Name und vollständige Adresse des<br />
Zahlers<br />
❱ IBAN des Zahlers sowie BIC der Bank<br />
des Zahlers<br />
❱ Name/Firmenbezeichnung und Adresse<br />
des Zahlungsempfängers: z. B. <strong>Bauverein</strong><br />
Kaltenkirchen eG<br />
❱ Art der Zahlung: z. B. Miete<br />
❱ Unterschrift des Zahlers mit Ort/Datum<br />
In der zweiten Jahreshälfte werden<br />
Sie von uns entsprechend vorbereitete<br />
Formulare sowie den genauen<br />
Umstellungszeitpunkt erhalten. Neben<br />
der Form ändern sich dann auch<br />
die rechtlichen Bedingungen sowie<br />
ganz wesentlich der zeitliche Ablauf<br />
(siehe Tabelle).<br />
Wir hoffen, dass wir Ihnen das Thema<br />
SEPA näher gebracht haben und Sie sich<br />
nun besser vorbereitet fühlen. Dieser Artikel<br />
soll ein Ausblick sein. Sie werden in<br />
den folgenden Monaten die notwendigen Unterlagen sowie<br />
zusätzliche Erläuterungen erhalten.<br />
Sicherlich werden sich für alle Beteiligten <strong>im</strong> Laufe der Umstellung<br />
noch Fragen ergeben, doch auch die damit einhergehenden<br />
Veränderungen werden sicher schnell Routine werden. ❰<br />
Gegenüberstellung: (Neue) SEPA-Basislastschrift und (alte) Einzugsermächtigungslastschrift, Quelle: GDV<br />
Kategorie SEPA-Basislastschrift Einzugsermächtigungslastschrift (alt)<br />
Anwendungsbereich Die Nutzung ist innerhalb des SEPA-Raums. Die Einzugsermächtigung ist ein nationales Zahlungsmittel.<br />
Kundenkennung<br />
Gläubiger-Identifizierung<br />
Mandatsgültigkeit<br />
Mandatsdaten<br />
Mandatsprüfung<br />
Abwicklungsfristen<br />
Schuldnerinfo<br />
Abwicklungsfristen<br />
Erst-/Einmallastschrift<br />
Abwicklungsfristen<br />
Folgelastschrift<br />
Widerspruchsfristen<br />
autor. Lastschrift<br />
Widerspruchsfristen<br />
nicht autor. Lastschrift<br />
Als Kundenkennung sind die IBAN und der BIC zu verwenden.<br />
Gläubiger-ID wird mitgegeben, um Gläubiger eindeutig zu identifizieren.<br />
Das Mandat ist max<strong>im</strong>al 36 Monate ab letzter Nutzung gültig.<br />
Die Mandatsdaten werden <strong>im</strong> Datensatz weitergegeben.<br />
Mandatsprüfung anhand des Datensatzes<br />
ist optionale Zusatzleistung der Kreditinstitute.<br />
Der Schuldner muss mindestens 14 Tage vor Abbuchung informiert werden.<br />
Lastschriften müssen spätestens 5 Tage vor Fälligkeit bei Bank des Zahlers vorliegen.<br />
Lastschriften müssen spätestens 2 Tage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlers<br />
vorliegen.<br />
Die Frist beträgt 8 Wochen ab Belastungstag.<br />
Die Frist beträgt 13 Monate ab Belastungstag.<br />
R-Transaktionen<br />
Es gibt Rücklastschriften vor und nach Settlement.<br />
Rücklastschriften sind eindeutig spezifiziert.<br />
Bank-Kunde-Schnittstelle Der Verwendungszweck ist auf 4 x 35 Zeichen beschränkt.<br />
Als Kundenkennung sind die Konto-Nr. und BLZ zu verwenden.<br />
Es gibt keine Gläubiger-ID.<br />
Die Einzugsermächtigung ist bis auf Widerruf gültig.<br />
Es erfolgt nur ein Verweis auf die Einzugsermächtigung.<br />
Die Lastschrift-Ermächtigung wird vom Kreditinstitut regelmäßig nicht geprüft.<br />
Für die Information des Schuldners über die Abbuchung besteht keine Fristvorgabe.<br />
Lastschriften sind von keiner Vorlauffrist betroffen.<br />
Lastschriften sind von keiner Vorlauffrist betroffen.<br />
Die Frist beträgt (seit Änderung der LS-Bedingungen zum 9.7.2012)<br />
8 Wochen ab Belastungstag.<br />
Frist beträgt (seit Inkrafttreten des § 676bAbs. 2 BGB)13 Monate ab Belastungstag.<br />
Es gibt Rücklastschriften aus techn. Gründen vor und nach Settlement.<br />
Rücklastschriften sind nicht eindeutig spezifiziert.<br />
Der Verwendungszweck ist auf 12 x 27 Zeichen beschränkt.<br />
23