Freiräume Stadtquartier Zollhafen Mainz - Competitionline
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a:dk architekten datz kullmann - Bekanntmachung »<strong>Freiräume</strong> <strong>Stadtquartier</strong> <strong>Zollhafen</strong> <strong>Mainz</strong>« 12.11.2013<br />
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,<br />
so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis<br />
oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie<br />
2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben<br />
des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen<br />
(ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen<br />
erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen<br />
gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der<br />
bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit<br />
die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt<br />
werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind<br />
ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt<br />
ist. Bewerbergemeinschaften benennen einen vertretungsberechtigten<br />
Ansprechpartner. Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern eigenverantwortlich<br />
zu prüfen. Der Auslober behält sich eine vertiefte Prüfung vor. Teilnahmehindernisse<br />
gelten wie unter § 4 Abs. 2 der RPW 2013 beschrieben.<br />
Fachberater<br />
Die Einbeziehung von Lichtplanern als Fachberater wird empfohlen. Fachberater<br />
sind in der Verfassererklärung namentlich aufzuführen. Fachberater dürfen jeweils<br />
nur für einen Wettbewerbsteilnehmer tätig werden.<br />
Preise<br />
Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der HAOI und der RPW ermittelt. Für Kostenpauschalen<br />
und Preise stehen insgesamt € 70.000 zur Verfügung. Als Preise sind<br />
vorgesehen:<br />
- 1. Preis: € 28.000,-<br />
- 2. Preis: € 17.500,-<br />
- 3. Preis: € 10.500,-<br />
Für Anerkennungen sind insgesamt 14.000 EUR vorgesehen. Sofern der Teilnehmer<br />
in Deutschland Mehrwertsteuer abführt, wird diese zusätzlich zu den Preisen und<br />
Bearbeitungshonoraren erstattet. Innerhalb der vorgesehenen Gesamtsumme ist eine<br />
Änderung der Höhe und Anzahl der Preise bei einstimmigem Beschluss des<br />
Preisgerichtes möglich.<br />
Preisgericht<br />
Das Preisgericht setzt sich aus 5 Fachpreisrichtern und 4 Sachpreisrichtern und deren<br />
Vertretern zusammen. Das Preisgericht wurde im Einvernehmen mit der Architektenkammer<br />
Rheinland-Pfalz gebildet und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung<br />
gehört.<br />
Fachpreisrichter (voraussichtlich)<br />
- Prof. Maria Auböck, freie Landschaftsarchitektin, Wien<br />
- Prof. Carl Fingerhuth, freier Stadtplaner, Zürich<br />
- Priska Jungbauer, Architektin, <strong>Zollhafen</strong> GmbH & Co. KG, <strong>Mainz</strong><br />
- Horst Kübert, freier Landschaftsarchitekt, München<br />
- Andreas Schneider, freier Landschaftsarchitekt, Hamburg<br />
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