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Freiräume Stadtquartier Zollhafen Mainz - Competitionline

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a:dk architekten datz kullmann - Bekanntmachung »<strong>Freiräume</strong> <strong>Stadtquartier</strong> <strong>Zollhafen</strong> <strong>Mainz</strong>« 12.11.2013<br />

Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,<br />

so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis<br />

oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie<br />

2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben<br />

des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen<br />

(ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen<br />

erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen<br />

gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der<br />

bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit<br />

die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt<br />

werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind<br />

ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt<br />

ist. Bewerbergemeinschaften benennen einen vertretungsberechtigten<br />

Ansprechpartner. Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern eigenverantwortlich<br />

zu prüfen. Der Auslober behält sich eine vertiefte Prüfung vor. Teilnahmehindernisse<br />

gelten wie unter § 4 Abs. 2 der RPW 2013 beschrieben.<br />

Fachberater<br />

Die Einbeziehung von Lichtplanern als Fachberater wird empfohlen. Fachberater<br />

sind in der Verfassererklärung namentlich aufzuführen. Fachberater dürfen jeweils<br />

nur für einen Wettbewerbsteilnehmer tätig werden.<br />

Preise<br />

Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der HAOI und der RPW ermittelt. Für Kostenpauschalen<br />

und Preise stehen insgesamt € 70.000 zur Verfügung. Als Preise sind<br />

vorgesehen:<br />

- 1. Preis: € 28.000,-<br />

- 2. Preis: € 17.500,-<br />

- 3. Preis: € 10.500,-<br />

Für Anerkennungen sind insgesamt 14.000 EUR vorgesehen. Sofern der Teilnehmer<br />

in Deutschland Mehrwertsteuer abführt, wird diese zusätzlich zu den Preisen und<br />

Bearbeitungshonoraren erstattet. Innerhalb der vorgesehenen Gesamtsumme ist eine<br />

Änderung der Höhe und Anzahl der Preise bei einstimmigem Beschluss des<br />

Preisgerichtes möglich.<br />

Preisgericht<br />

Das Preisgericht setzt sich aus 5 Fachpreisrichtern und 4 Sachpreisrichtern und deren<br />

Vertretern zusammen. Das Preisgericht wurde im Einvernehmen mit der Architektenkammer<br />

Rheinland-Pfalz gebildet und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung<br />

gehört.<br />

Fachpreisrichter (voraussichtlich)<br />

- Prof. Maria Auböck, freie Landschaftsarchitektin, Wien<br />

- Prof. Carl Fingerhuth, freier Stadtplaner, Zürich<br />

- Priska Jungbauer, Architektin, <strong>Zollhafen</strong> GmbH & Co. KG, <strong>Mainz</strong><br />

- Horst Kübert, freier Landschaftsarchitekt, München<br />

- Andreas Schneider, freier Landschaftsarchitekt, Hamburg<br />

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