Vorbericht 2013 - Kurzfassung - Dingelstädt
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I N F O R M A T I O N<br />
zum Haushaltsplan der Stadt <strong>Dingelstädt</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong><br />
Nach § 55 der Thüringer Kommunalordnung – ThürKO – hat die Gemeinde für jedes<br />
Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, die u. a. die Festsetzung der Einnahmen<br />
und Ausgaben des Haushaltsplanes enthält.<br />
Nach § 2 Abs. (2) 1. der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) ist dem<br />
Haushaltsplan ein <strong>Vorbericht</strong> beizufügen, in dem gem. § 3 ThürGemHV insbesondere<br />
dargestellt werden soll:<br />
1. wie sich die wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten, das Vermögen und die Schulden<br />
in den dem Haushaltsjahr vorangehenden beiden Haushaltsjahren entwickelt haben und<br />
im Haushaltsjahr voraussichtlich entwickeln werden,<br />
2. inwieweit die im Haushaltsplan vorgesehene Zuführung vom Verwaltungshaushalt dem<br />
§ 22, Abs. 1 entspricht und wie sie sich voraussichtlich in den folgenden drei Jahren<br />
entwickeln wird,<br />
3. welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant<br />
sind und welche finanziellen Auswirkungen hieraus sich für die folgenden Jahre ergeben,<br />
4. wie sich die Rücklagen im Haushaltsjahr und in den folgenden drei Jahren entwickeln<br />
werden,<br />
5. wie sich die Kassenlage im Vorjahr entwickelt hat und in welchem Umfang Kassenkredite<br />
in Anspruch genommen worden sind.<br />
6. wie sich die Wirtschaftslage der Eigenbetriebe und Eigengesellschaften und der übrigen<br />
Sondervermögen entwickelt hat und im Haushaltsjahr voraussichtlich entwickeln wird,<br />
7. jeweils in einer Übersicht, wie sich im Falle einer Haushaltskonsolidierung<br />
a) die umgesetzten Maßnahmen im Haushaltsjahr und im Finanzplanungszeitraum und<br />
b) die noch nicht umgesetzten Maßnahmen im Haushaltsjahr und im Finanzplanungsjahr<br />
voraussichtlich auswirken.<br />
1
Es wird in den Verwaltungsvorschriften zu § 3 ThürGemHV empfohlen, die Darstellung des<br />
Standes der Entwicklung der Haushaltswirtschaft in konzentrierter Form unter weitgehender<br />
Verwendung tabellarischer und grafischer Übersichten vorzunehmen.<br />
Mit folgenden Erläuterungen wird versucht, den notwendigen Überblick zu vermitteln.<br />
Rechnungsergebnis 2011<br />
Die Haushaltsrechnung 2011 ist nach dem Feststellungsergebnis in Einnahme und Ausgabe<br />
ausgeglichen. Ein Soll-Fehlbetrag hat sich nicht errechnet.<br />
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 durch das Rechnungsprüfungsamt des<br />
Landkreises Eichsfeld erfolgt zur Zeit. Sobald der Prüfungsbericht über die Prüfung der<br />
Jahresrechnung 2011 vorliegt, wird im Stadtrat über die Jahresrechnung zur Feststellung<br />
des Ergebnisses und Entlastung des Bürgermeisters beraten.<br />
Rückblick auf das Haushaltsjahr 2012<br />
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2012 wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am<br />
31.01.2012, Beschluss Nr.: 108/14/2012 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.<br />
Mit der Haushaltssatzung für 2012 wurden die Einnahmen und Ausgaben im<br />
festgesetzt.<br />
Verwaltungshaushalt auf 6.798.600 € und das Volumen des<br />
Vermögenshaushaltes auf 2.038.700,00 €<br />
Mit dem 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung wurde der Verwaltungshaushalt um 181.900 €<br />
erhöht und der Vermögenshaushalt um 181.700 € erhöht. Entsprechend dem Beschluss Nr.:<br />
134/18/2012 des Stadtrates vom 21.11.2012 stehen nunmehr im Verwaltungshaushalt<br />
6.980.500 € und im Vermögenshaushalt 2.220.400 € zur Verfügung.<br />
Nach der voraussichtlichen Entwicklung der Finanzwirtschaft ist damit zu rechnen, dass sich<br />
die Haushaltsdurchführung überwiegend im Rahmen der Haushaltsansätze vollziehen wird.<br />
Grundsätzliches zu den wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des Jahres <strong>2013</strong><br />
Die Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplanentwurf für das<br />
Jahr <strong>2013</strong> erfolgte von der Verwaltung nach den allgemeinen Grundsätzen des § 7 der<br />
Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung.<br />
2
Entsprechend § 7 Abs. 3 der Verwaltungsvorschriften beruhen die Haushaltsansätze<br />
weitgehend auf Schätzungen. Der Haushaltsplan stellt nur eine kalkulatorische<br />
Geldflussrechnung dar. Sie gibt keinen verlässlichen Hinweis darauf, ob die Einnahmen und<br />
Ausgaben tatsächlich fließen. Die Ausgaben aber sind auf Grund gesetzlicher Regelungen<br />
und vertraglicher Vereinbarungen fast immer verbindlich vorgeschrieben.<br />
Der Haushaltsplanentwurf wurde den Stadträten in ihrer Sitzung am 21.11.2012 vom<br />
Bürgermeister vorgestellt und ihnen zur weiteren Beratung in den Fachausschüssen<br />
übergeben.<br />
Die vorliegende Haushaltssatzung sieht Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt<br />
von 7.072.300 € und im Vermögenshaushalt von 4.557.800 €, insgesamt 11.630.100 € vor.<br />
Das entspricht einer Erhöhung des Haushaltsvolumens um 2.429.200 € gegenüber dem Plan<br />
2012.<br />
Verwaltungshaushalt<br />
Einnahmen Verwaltungshaushalt<br />
Im Verwaltungshaushalt wurden gegenüber dem Vorjahr 91.800 € mehr Einnahmen geplant.<br />
Die wichtigsten Einnahmen zur Finanzierung des Haushaltes sind die im<br />
Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen aus Steuern und Zuweisungen.<br />
Der sich im Unterabschnitt 90 ergebene Überschuss in Höhe von 1.868.500 € liegt mit<br />
62.500 € über demjenigen des Vorjahres. Diese Entwicklung gegenüber 2012 ist<br />
hauptsächlich zurückzuführen auf:<br />
- 187.200 € mehr Schlüsselzuweisungen<br />
- 46.000 € mehr Gemeindeanteil an der Einkommensteuer<br />
- 19.500 € mehr Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer<br />
- 106.600 € weniger Familienleistungsausgleich<br />
- 72.000 € mehr Kreisumlage bei Erhöhung des Kreisumlagehebesatz auf<br />
38,95 v.H. (Vergleich der Haushaltsansätze)<br />
Bei der Berechnung der Haushaltsansätze im Einzelplan 9 wurde von folgenden Grundlagen<br />
ausgegangen:<br />
- Realsteuern<br />
Die Hebesätze für Grundsteuer B sowie für die Gewerbesteuer sind im Haushaltsjahr 2011 in<br />
Anlehnung der Änderung der fiktiven Hebesätze im Thüringer Finanzausgleichgesetzes auf<br />
3
395 v.H. bzw. 390 v.H. erhöht worden. Die Anhebung der fiktiven Hebesätze hat<br />
Auswirkungen auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen, insbesondere im Rahmen der<br />
Ermittlung der Steuerkraftmesszahl.<br />
Das Haushaltssoll der Grundsteuern A wurde unverändert in Höhe von 14.000 €, die<br />
Grundsteuer B in Anlehnung des Anordnungssoll 2012 in Höhe von 472.000 € veranschlagt.<br />
Die Gewerbesteuer wurde optimistisch in Auswertung der Steuerschätzung November 2012<br />
in Höhe von 1,1 Mio. € veranschlagt.<br />
- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer<br />
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist die zweite große Steuerquelle im<br />
städtischen Haushalt. Bei der Haushaltsplanung <strong>2013</strong> wurde die Steuerschätzung November<br />
2012 zugrunde gelegt. Danach wurde der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe<br />
von 700.000 € veranschlagt. Gegenüber dem Rechnungsergebnis 2011 entspricht die<br />
Planung eine Erhöhung der Einnahmen in Höhe von rd. 65.600 €.<br />
- Schlüsselzuweisungen<br />
Die Schlüsselzuweisungen als bedeutendste Einnahmequelle im städtischen Haushalt<br />
wurden für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> in Höhe von 1.245.300 € veranschlagt.<br />
Die Schlüsselzuweisungen sind Zuweisungen des Landes und bilden den Schwerpunkt des<br />
kommunalen Finanzausgleichs. Das Thüringer Finanzausgleichsgesetz soll grundlegend<br />
novelliert werden. Zur Zeit liegt nur ein Gesetzentwurf vor, der mit dem Haushalt im Landtag<br />
behandelt wird. Kernstück der Reform ist das „Thüringer Partnerschaftsmodell“ zwischen<br />
Land und Kommunen. Die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sind<br />
komplex. Nach dem Grundgesetz sind die Länder verpflichtet, den Gemeinden zur<br />
Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine angemessene Finanzausstattung zur Verfügung zu<br />
stellen. Ein wichtiges Reformelement ist, die Bedarfsermittlung umzustellen. Die Ermittlung<br />
der Finanzausgleichsmasse soll aus den Daten der Rechnungsstatistik 2010 erfolgen.<br />
In der Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes zum Entwurf des Thüringer<br />
Finanzausgleichgesetzes wird aufgezeigt, dass die beabsichtigten Ziele, eine neuere und<br />
objektivere Datengrundlage zu schaffen, die Verteilung der Finanzströme transparenter zu<br />
gestalten sowie eine Stabilität und Berechenbarkeit der Finanzverteilung zwischen Land und<br />
Kommunen zu erreichen, verfehlt werden. Eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfes ist<br />
dringend erforderlich.<br />
Insgesamt kommt es im Haushalt <strong>2013</strong> zu 187.200 € mehr Schlüsselzuweisungen<br />
gegenüber 2012. Aber in den Schlüsselzuweisungen soll der Familienleistungsausgleich<br />
(2012: 106.600 €) enthalten sein.<br />
4
- Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer<br />
a) Ersatz für die Nichteinführung der Gewerbekapitalsteuer<br />
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, der 1998 als Ersatz für die<br />
Gewerbekapitalsteuer eingeführt worden ist, erweist sich als stabile, wenn auch wenig<br />
dynamische Steuerquelle.<br />
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes vom<br />
31.07.2008 i.V. mit der Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und<br />
die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am<br />
Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes wird der<br />
derzeitige vorläufige Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil am Aufkommen der<br />
Umsatzsteuer ab dem 01.01.2009 schrittweise auf einen endgültigen, fortschreibungsfähigen<br />
und bundeseinheitlichen Schlüssel umgestellt. Der fortschreibungsfähige<br />
Verteilungsschlüssel wird ab 2018 vollständig in Kraft treten.<br />
Die neuen vorläufigen Schlüsselzahlen werden vom Landesamt für Statistik berechnet<br />
und treten ab 01.01.2012 in Kraft.<br />
In Auswertung der Steuerschätzung November 2012 wurde im Haushalt <strong>2013</strong> eine<br />
Umsatzsteuerbeteiligung in Höhe von 192.000 € veranschlagt.<br />
b) Familienleistungsausgleich<br />
Der Familienleistungsausgleich wurde mit der Reform des Kindergeldes 1996 eingeführt.<br />
Dies hatte ein sinkendes Einkommensteueraufkommen zur Folge, das den Kommunen<br />
durch den Familienleistungsausgleich ausgeglichen wurde. Mit dem Entwurf des FAG ist<br />
die Überführung dieser Leistungen in die Schlüsselzuweisungen vorgesehen mit der<br />
Folge, dass diese Ausgleichszahlungen für konkrete Verluste bei der Einkommensteuer<br />
künftig steuerkraftbezogen ausgezahlt werden. Die Einnahme Familienleistungsausgleich<br />
fällt ab dem Haushalt <strong>2013</strong> weg. Somit fehlen in der Haushaltsstelle 90000.09100<br />
106.600 €.<br />
Ausgaben Verwaltungshaushalt<br />
Im Deckungsring 4 sind alle Personalkosten einschließlich Entschädigung für<br />
Fraktionstätigkeit, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit sowie die geförderten<br />
Arbeitsmarktprogramme zusammengefasst.<br />
Die Personalausgaben wurden in Höhe von 1.928.800 € veranschlagt und vermindern sich<br />
gegenüber 2012 um 36.800 €. Von den Gesamt-Personalausgaben entfallen 49 %, als fast<br />
die Hälfte, auf die Kindertagesstätte Bummi.<br />
Bei den Personalkosten ist zu bemerken, dass der „2. Arbeitsmarkt“ völlig weggebrochen ist.<br />
Derzeit laufen noch 3 Stellen Bürgerarbeit.<br />
5
In 2012 liefen erste Maßnahmen von Bundesfreiwilligen (BuFDi) an. In der Stadt <strong>Dingelstädt</strong><br />
wurden insgesamt 13 Stellen für Bundesfreiwillige geschaffen.<br />
Im Bereich Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (DR 5) sind<br />
317.200 € bereitgestellt. Damit ist der Planansatz gegenüber dem Vorjahr um 26.000 €<br />
vermindert wurden.<br />
Der im Deckungsring 6 zusammengefasste Sachaufwand für Geräte und sonstige<br />
Gebrauchsgegenstände wurde in gleicher Höhe des Vorjahres von 39.600 € veranschlagt.<br />
Ein sparsamer und wirtschaftlicher Einsatz der Ausgaben im Deckungsring 6 ist unbedingt<br />
anzustreben.<br />
Die Bewirtschaftungskosten (DR 7) für die Grundstücke und baulichen Anlagen wurden<br />
mit 443.100 € veranschlagt, das sind 1.400 € weniger als im Vorjahr. Der Ansatz ist nur<br />
ausreichend, wenn die Energiepreise nicht ansteigen.<br />
Für Geschäftsausgaben sind 62.900 € vorgesehen. Gegenüber dem Vorjahr wurden<br />
16.300 € weniger veranschlagt. Insbesondere wurde der Haushaltsansatz<br />
Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten reduziert. Der sparsame und wirtschaftliche<br />
Einsatz der Haushaltsmittel ist unbedingt zu beachten.<br />
Die Kreisumlage berechnet sich entsprechend des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes<br />
nach den Umlagegrundlagen (Steuerkraft, Schlüsselzuweisungen), die durch das Thüringer<br />
Landesamt für Statistik ermittelt werden. Der Landkreis Eichsfeld hat mit ihrem Haushalts-<br />
Entwurf <strong>2013</strong> den Kreisumlagehebesatz um drei Prozentpunkt auf 38,95 v.H. erhöht. Die<br />
Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes führt unter Berücksichtigung der maßgeblichen<br />
Umlagegrundlagen zu einer Erhöhung der Kreisumlage von 72.000 €. Die veranschlagte<br />
Kreisumlage entspricht einem Pro-Kopf Betrag von 256 €.<br />
Die Gewerbesteuerumlage errechnet sich aus dem Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer<br />
geteilt durch den örtlichen Hebesatz. Der Vervielfältiger der Gewerbesteuerumlage beträgt<br />
ab dem Haushaltsjahr 2010 35 %.<br />
Die Gemeindeumlage an die Verwaltungsgemeinschaft wurde mit dem Haushalt 2011 der<br />
Verwaltungsgemeinschaft um 10 €/EW auf 127 €/EW erhöht.<br />
Seit dem Haushaltsjahr 2006 werden zur Berechnung der Gemeinschaftsumlage die<br />
Einwohner zum Stichtag der letzten Kommunalwahl herangezogen (§ 50 i.V. m. § 128<br />
ThürKO). Ab dem Jahr 2010 sind somit die Einwohner zum Stichtag 31.12.2008 = 4.676<br />
Einwohner zur Ermittlung der VG-Umlage heranzuziehen. Bis zum Jahr 2009 wurden die<br />
6
Einwohner zum 30.06.2004 = 4.889 Einwohner herangezogen. In den städtischen Haushalt<br />
wurden für das Haushaltjahr <strong>2013</strong> 593.900 € eingestellt. (keine Veränderung gegenüber<br />
2012)<br />
Der Kapitaldienst ist mit 414.500 € veranschlagt. Hiervon entfallen 98.200 € auf Zinsen und<br />
316.300 € auf Tilgung.<br />
Die Ausgaben beinhalten den Schuldendienst für die bestehenden Kreditverträge<br />
entsprechend der vorliegenden Zins- und Tilgungspläne.<br />
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt konnte in Höhe von 382.500 € veranschlagt<br />
werden.<br />
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt soll nach § 22 ThürGemHV mindestens so hoch<br />
sein, wie die ordentliche Tilgung der Kredite. Für Tilgungsleistungen sind im Haushaltsjahr<br />
<strong>2013</strong> 316.300 € eingestellt. Somit wird die Tilgung in voller Höhe aus dem<br />
Verwaltungshaushalt erwirtschaftet.<br />
Die Zuschüsse im Verwaltungshaushalt an die Einrichtungen der Stadt stellen sich<br />
wie folgt dar:<br />
Einrichtung Zuschuss laut Jahresergebnis Geplanter Zuschuss<br />
2008 2009 2010 2011 2012 <strong>2013</strong><br />
Freiwill. Feuerwehr 56.819 66.042 59.275 71.210 72.100 73.400<br />
Heimatpflege 10.767 21.708 43.120 17.499 39.900 23.900<br />
Bibliothek 4.544 10.674 22.820 23.599 15.800 24.000<br />
Seniorenbetreuung 54.721 46.194 24.598 14.748 19.300 19.500<br />
Kindergarten „Bummi“ 456.266 561.412 566.044 638.074 799.900 848.800<br />
Kath. Kindergarten 213.081 217.094 274.288 337.338 320.000 333.000<br />
Jugendclub 63.060 62.321 67.504 67.576 78.100 80.000<br />
Sportstätten 26.171 38.204 35.604 42.231 42.100 43.700<br />
Frei- und Hallenbad 157.601 151.603 145.667 181.569 206.200 168.200<br />
öffentl. Grünanlagen 53.186 59.256 70.425 102.848 85.000 121.500<br />
Gemeindestraßen 220.414 239.754 282.384 237.681 291.700 290.800<br />
Straßenbeleuchtung 75.588 72.882 77.709 72.761 87.000 87.000<br />
öffentl. Bedürfnisanst. 7.819 7.845 5.514 9.383 9.500 10.500<br />
Friedhöfe 38.128 24.260 30.393 33.173 28.300 28.300<br />
Gesamt 1.438.165 1.579.249 1.705.345 1.849.690 2.094.900 2.152.600<br />
7
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
Einnahmen Vermögenshaushalt<br />
Zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes sind folgende Einnahmequellen vorgesehen:<br />
• Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 3.273.200 Euro<br />
• Einnahmen aus der Veräußerung 120.600 Euro<br />
• Beiträge 15.000 Euro<br />
• Zuführung vom Verwaltungshaushalt 382.500 Euro<br />
• Entnahme aus der Rücklage 766.500 Euro<br />
Summe<br />
4.557.800 Euro<br />
Ausgaben Vermögenshaushalt<br />
Der Einsatz der Mittel ist bei folgenden Ausgabepositionen veranschlagt:<br />
• 06000.94000 Alarmanlage Rathaus 10.000 Euro<br />
• 13000.93500 Wärmebildkamera 10.000 Euro<br />
• 46420.93500 Erwerb von bewegl. Sachen Kita Bummi 6.000 Euro<br />
• 46420.94100 Gestaltung Spielplatz Kita Bummi 15.000 Euro<br />
• 54000. 94000 Sanierung Treppe – Ärztehaus 40.000 Euro<br />
• 56000.94000 Sanierung Leichtathletik-Anlage Stadion 225.000 Euro<br />
• 57000.93500 Erwerb von bewegl. Sachen Bad 3.000 Euro<br />
• 57000.94000 Sanierung Sanitärbereich Hallenbad 42.000 Euro<br />
• 58000.95000 Sanierung Kreuzweg – Kerbscher Berg 20.000 Euro<br />
• 59000.93500 Spielplätze 41.000 Euro<br />
• 61000.96000 B-Plan „Am Rhode“ 10.000 Euro<br />
• 61500.94000 Stadtsanierung Projekt „Plan“ 1.344.500 Euro<br />
• 61500.98700 Stadtsanierung gem. Jahresantrag 600.000 Euro<br />
• 75000.95100 Entwicklungskonzept Friedhof 10.000 Euro<br />
• 77100.93500 Erwerb eines Traktors 40.000 Euro<br />
• 88100.93200 Erwerb von Grundstücken 25.000 Euro<br />
• 88110.94000 Sanierung Bürgerhaus 1.800.000 Euro<br />
Summe<br />
4.241.500 Euro<br />
8
Der Haushaltsplan beinhaltet keine Neuverschuldung der Stadt <strong>Dingelstädt</strong>. Die<br />
Finanzierung des Eigenanteils an den vorgenannten Investitionen ist mit eigenem<br />
städtischem Geld vorgesehen. Aus der allgemeinen Rücklage ist eine Entnahme in Höhe<br />
von 766.500 € zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes notwendig.<br />
Schulden<br />
Der Schuldenstand beträgt zu Beginn des kommenden Jahres 3.272.899 €; davon entfallen<br />
auf die kommunalen Wohnungen 1,37 Mio. €.<br />
Nach dem Abzug der ordentlichen Tilgung für <strong>2013</strong> vermindert sich der Stand der Schulden<br />
auf 2,9 Mio. €.<br />
Der Schuldenstand zum 01.01.<strong>2013</strong> ohne kommunale Wohnungen beträgt somit 411<br />
Euro/Einwohner und für die kommunalen Wohnungen 296 Euro/Einwohner, insgesamt 707<br />
Euro/Einwohner.<br />
<strong>Dingelstädt</strong>, 03. Dezember 2012<br />
Arnold Metz<br />
Bürgermeister<br />
9