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Unstrut-Journal der VG Dingelstädt

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Amtsblatt<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Dingelstädt</strong><br />

<strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong><br />

bestehend aus folgenden Mitgliedsgemeinden<br />

<strong>Dingelstädt</strong> Helmsdorf Kallmerode Kefferhausen Kreuzebra Silberhausen<br />

Jahrgang 23 Freitag, den 15. Februar 2013 Nummer 2<br />

WinterImpression


Nr. 2/2013 - 2 - <strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong><br />

Redaktionsschluss für die nächste<br />

Ausgabe des <strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong>s ist <strong>der</strong><br />

11.03.2013<br />

Das <strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong> erscheint dann am 22.03.2013.<br />

Sprechzeiten<br />

Montag:............................................................. 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag:...................... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr<br />

Mittwoch:..................................................................geschlossen<br />

Donnerstag:...................................................... 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Freitag:.............................................................. 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Standesamt<br />

Montag:............................................................. 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag: ..................... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr<br />

Mittwoch:..................................................................geschlossen<br />

Donnerstag: ..................................................... 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Freitag: ............................................................. 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro<br />

Montag:......................... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.00 Uhr<br />

Dienstag:...................... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr<br />

Mittwoch:..................................................................geschlossen<br />

Donnerstag:.................. 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr<br />

Freitag:.............................................................. 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Weitere Öffnungszeiten werden angeboten:<br />

jeden 4. Samstag im Monat<br />

in <strong>der</strong> Zeit von................................................... 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Aktuelle Veröffentlichung bzw. Verän<strong>der</strong>ungen werden im<br />

<strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong> o<strong>der</strong> durch Aushang bekannt gegeben.<br />

Durchwahlnummern <strong>der</strong> Verwaltung/Einrichtungen<br />

Zentrale: 036075/34-0<br />

3410 Bürgermeister/<strong>VG</strong>-Vorsitzen<strong>der</strong><br />

3412 Hauptamtsleiter<br />

3423 <strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong><br />

3413 Leiterin Kämmerei<br />

3435 Kasse<br />

3417 Steuern<br />

3414 Ordnungsamtsleiter<br />

3426 Standesamt<br />

3446 Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro<br />

3415 Bauamtsleiterin<br />

3419 KWV<br />

62249 Bauhof<br />

62602 Frei- und Hallenbad<br />

62926 Jugendclub<br />

62528 Seniorenclub<br />

62192 Bibliothek<br />

Kin<strong>der</strong>gärten<br />

Kin<strong>der</strong>tagesstätte „Bummi“,<br />

Bahnhofstraße 52, 37351 <strong>Dingelstädt</strong>.............. - 036075/62302<br />

Elisabeth Kin<strong>der</strong>garten<br />

Poststraße 2, 37351 <strong>Dingelstädt</strong> ........................ - 36075/62503<br />

Sanierungsbüro <strong>der</strong> Stadt <strong>Dingelstädt</strong><br />

22.01.2013 12.00 Uhr – 18.00 Uhr<br />

12.02.2013 12.00 Uhr – 18.00 Uhr<br />

26.02.2012 12.00 Uhr – 18.00 Uhr<br />

(o<strong>der</strong> nach Voranmeldung im Bauamt, Zimmer 22,<br />

Telefon: 036075/3445)<br />

Polizeidienststelle Heiligenstadt<br />

Tel.: 03606/6510<br />

Deutsche Post<br />

Die Kunden können die Dienstleistungen <strong>der</strong> Deutschen Post<br />

(Rewe Getränkemarkt) zu folgenden Öffnungszeiten in Anspruch<br />

nehmen:<br />

Montag - Freitag ........................................08.00 Uhr - 18.00 Uhr<br />

Samstag ....................................................08.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

Postfachsortierschlusszeit <strong>der</strong> Postfachanlage<br />

09.45 Uhr<br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag - Freitag............................................... 08.00 - 18.00 Uhr<br />

Samstag........................................................... 08.00 - 12.00 Uhr<br />

Ärztlicher Bereitschaftsplan sowie Kin<strong>der</strong>ärztlicher<br />

Bereitschaftsplan<br />

Freitag ab 13.00 Uhr bis darauffolgenden Freitag 07.00 Uhr<br />

In dringenden Fällen 112<br />

jeweiliger Bereitschaftsdienst zu erfragen unter: .. 03606/566780<br />

Rettungsleitstelle: ................................................... 03606/19222<br />

Caritativer Pflegedienst Eichsfeld<br />

Häusliche Kranken-, Alten- und Familienpflege<br />

Sozialstation Heiligenstadt<br />

Tel. 03606 / 50 97 20<br />

0 bis 24 Uhr<br />

Sozialstation Mühlhausen<br />

99974 Mühlhausen, Kleine Waidstraße 3<br />

Telefon 03601 / 44 64 17<br />

0 bis 24 Uhr<br />

Sozialstation <strong>Dingelstädt</strong><br />

Geschwister-Scholl-Straße 31<br />

37351 <strong>Dingelstädt</strong><br />

Tel.: 036075/587734<br />

Fax: 036075/589531<br />

Sozialstation Worbis<br />

Telefon 036074 / 96 70<br />

0 bis 24 Uhr<br />

Abfallberatung und Gebührenabrechnung<br />

für Hausmüll<br />

EW Entsorgung GmbH<br />

Philipp-Reis-Str. 2<br />

37308 Heilbad Heiligenstadt, Tel.: 03606/655-191<br />

- Gebühren/Än<strong>der</strong>ungsmeldungen<br />

Tel.: 03606/655-193 und -194<br />

Fax: 03606/655-192<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> Umladestation Beinrode<br />

mit Kleinanlieferstation und Sammelstelle für Elektroaltgeräte<br />

Tel.: 03605/5040-50, Fax: 03605/5040-51<br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag - Freitag .............................................. 07.00 - 18.00 Uhr<br />

Samstag........................................................... 07.00 - 14.00 Uhr<br />

EW Eichsfeldgas GmbH<br />

Hausener Weg 15, 37339 Leinefelde-Worbis<br />

Tel.: 036074/384-0


<strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong> - 3 - Nr. 2/2013<br />

Thüringer Energie - e.on<br />

Kundenzentrum Leinefelde<br />

Halle-Kasseler-Straße 60<br />

Tel.: 03605/5656610 und -20<br />

Bereitschaftsdienst:<br />

(außerhalb <strong>der</strong> Geschäftszeiten in dringenden Fällen)<br />

Telefon: ..............................................................(03 60 76) 569-0<br />

bei Verhin<strong>der</strong>ung:<br />

Rettungsleitstelle, Landkreis Eichsfeld:.......... 03606 / 650 - 1120<br />

Bereitschaftsdienste<br />

Zweckverband Wasserversorgung<br />

und Abwasserentsorgung Obereichsfeld<br />

Betriebsführung durch:<br />

EW Wasser GmbH<br />

Bereitschaftsplan des Technischen Bereiches<br />

<strong>der</strong> EW Wasser GmbH<br />

zu den Geschäftszeiten:<br />

Tel.: 03606/655-0 bzw. 03606/655-151<br />

Mo - Do ......................................................von 07.00 - 15.45 Uhr<br />

Fr ...............................................................von 07.00 - 13.30 Uhr<br />

außerhalb <strong>der</strong> Geschäftszeiten:<br />

Tel.: 0175/9331736<br />

Mo - Do<br />

Fr - Mo<br />

Bereitschaftsplan<br />

von 15.45 - 07.00 Uhr (nächster Morgen)<br />

von 13.30 Uhr (Freitagnachmittag) bis<br />

07.00 Uhr (Montagmorgen)<br />

Wasserleitungsverband „Ost-Obereichsfeld“<br />

Helmsdorf<br />

Betrifft die Trinkwasserversorgung in Kefferhausen, <strong>Dingelstädt</strong>,<br />

Silberhausen und Helmsdorf:<br />

Zu den Geschäftszeiten:<br />

Telefon: 31033<br />

Montag bis Donnerstag:<br />

von 07.00 - 16.00 Uhr<br />

Freitag:<br />

von 07.00 - 14.45 Uhr<br />

außerhalb <strong>der</strong> Geschäftszeiten:<br />

Telefon: 0175/5631437<br />

Montag bis Donnerstag:<br />

von 16.00 - 07.00 Uhr<br />

(nächster Morgen)<br />

Freitag bis Montag: von 14.45 Uhr (Freitagnachmittag)<br />

bis 07.00 Uhr (Montagmorgen)<br />

Zusätzliche Öffnungszeiten<br />

im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt<br />

Das Bürgerbüro ist für Einwohner, die wochentags keine Gelegenheit<br />

haben ihre mel<strong>der</strong>echtlichen Angelegenheiten zu<br />

erledigen, jeden 4. Samstag im Monat in <strong>der</strong> Zeit von 09.00<br />

Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.<br />

Zusätzliche Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind wie folgt:<br />

23. Februar 2013<br />

23. März 2013<br />

Alle Angelegenheiten, die Sie zu den üblichen Öffnungszeiten<br />

erledigen können, werden auch an dem besagten Samstag<br />

bearbeitet bzw. entgegengenommen.<br />

Eventuelle Än<strong>der</strong>ungen werden im <strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong> und durch<br />

Aushang rechtzeitig bekannt gegeben.<br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Dingelstädt</strong><br />

Probealarmierung in <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Dingelstädt</strong><br />

Am Samstag, dem 16.02.2013 wird durch die Rettungsleitstelle<br />

des Landkreises Eichsfeld eine Funktionsprobe <strong>der</strong> Sirenen und<br />

Personenmeldeempfänger in <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft <strong>Dingelstädt</strong><br />

durchgeführt.<br />

Die Probealarmierung erfolgt zwischen 12.00 Uhr und 12.30 Uhr.<br />

Um ein irrtümliches Ausrücken <strong>der</strong> Feuerwehren während <strong>der</strong><br />

angesetzten Funktionsproben in dieser Zeit zu vermeiden, wird<br />

bei einem notwendigen Feuerwehreinsatz die Sirene <strong>der</strong> betreffenden<br />

Gemeinde zweimal nacheinan<strong>der</strong> ausgelöst.<br />

Ordnungsamt<br />

Wahl <strong>der</strong> Jugendschöffen für die Amtszeit<br />

2014 - 2018<br />

Zum 01.01.2014 beginnt eine neue fünfjährige Amtszeit <strong>der</strong> Jugendschöffen.<br />

Dem Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Landkreises<br />

Eichsfeld kommt die Aufgabe zu, die zur Wahl erfor<strong>der</strong>lichen Vorschlagslisten<br />

aufzustellen.<br />

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von einem<br />

Deutschen versehen werden, <strong>der</strong> im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk<br />

seinen Wohnsitz hat und älter als 25 Jahre ist.<br />

Die Vorgeschlagenen sollen erzieherisch befähigt und in <strong>der</strong> Jugen<strong>der</strong>ziehung<br />

erfahren sein. Nicht berufen werden Personen,<br />

die als ehrenamtliche Richter in <strong>der</strong> Strafrechtspflege in zwei aufeinan<strong>der</strong><br />

folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen<br />

die letzte Amtsperiode jetzt noch andauert.<br />

Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, das Amt eines Jugendschöffen<br />

zu übernehmen, werden gebeten, ihre Interessenbekundungen<br />

schriftlich o<strong>der</strong> mündlich bis zum 10. Februar 2013<br />

an das Jugendamt des Landkreises Eichsfeld zu richten.<br />

Kontakt:<br />

Landkreis Eichsfeld<br />

Jugendamt<br />

Frau Ilona Helbing<br />

Aegidienstraße 24<br />

37308 Heilbad Heiligenstadt<br />

Tel.: 03606 / 650 5100<br />

Postanschrift: Postfach 1162<br />

37308 Heilbad Heiligenstadt<br />

Bereitschaftsplan<br />

Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfel<strong>der</strong><br />

Kessel“<br />

Breitenworbiser Straße 1, 37355 Nie<strong>der</strong>orschel<br />

Betrifft die Abwasserbeseitigung in Kallmerode und Beinrode:<br />

Kontakt:<br />

Telefon ...............................................................(03 60 76) 569-0<br />

Fax:...................................................................(03 60 76) 569-32<br />

E-Mail:...........................................................service@waz-ek.de<br />

Geschäftszeiten:<br />

Mo .................................................................... 13:30 - 15:30 Uhr<br />

Di + Fr............................................................... 09:30 - 11:45 Uhr<br />

Do................................. 09:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr<br />

Schöffenwahl 2013<br />

Schöffen für die Jahre 2014 - 2018 gesucht<br />

Die Amtszeit <strong>der</strong> momentan amtierenden Schöffen und Jugendschöffen<br />

endet mit Ablauf des Jahres 2013.<br />

Das Schöffengericht Mühlhausen benötigt für den Amtsgerichtsbezirk<br />

Heilbad Heiligenstadt 10 Hauptschöffen. Die Strafkammern<br />

beim Landgericht Mühlhausen ordnen dem Amtsgericht<br />

Heilbad Heiligenstadt 19 Hauptschöffen zu.<br />

Die Amtszeit beträgt 5 Jahre (2014- 2018).<br />

In die Vorschlagslisten <strong>der</strong> Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks<br />

Heilbad Heiligenstadt sind für die Wahl <strong>der</strong> Schöffen bei dem<br />

Amtsgericht Mühlhausen und dem Landgericht Mühlhausen 138<br />

Personen aufzunehmen. Auf die <strong>VG</strong> <strong>Dingelstädt</strong> verteilen sich<br />

diese wie folgt:


Nr. 2/2013 - 4 - <strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong><br />

· Stadt <strong>Dingelstädt</strong> 4 vorzuschlagende Personen<br />

· Gemeinde Helmsdorf 1 vorzuschlagende Person<br />

· Gemeinde Kallmerode 1 vorzuschlagende Person<br />

· Gemeinde Kefferhausen 2 vorzuschlagende Person<br />

· Gemeinde Kreuzebra 2 vorzuschlagende Personen<br />

· Gemeinde Silberhausen 1 vorzuschlagende Person<br />

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung <strong>der</strong> Vorschlagslisten<br />

sind die §§ 36 bis 38 G<strong>VG</strong> (Gerichtsverfassungsgesetz). Die<br />

Auswahl <strong>der</strong> Schöffen erfolgt nach den §§ 31- 35 und 36 Abs.<br />

2 G<strong>VG</strong>.<br />

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das nur von Deutschen versehen<br />

werden kann. Je<strong>der</strong>mann und Vereinigungen je<strong>der</strong> Art<br />

können jeden, <strong>der</strong> diese Voraussetzung erfüllt, zur Aufnahme in<br />

die Vorschlagsliste benennen; Selbstnennungen sind zulässig.<br />

In die Vorschlagsliste können nicht aufgenommen werden:<br />

• Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter nicht besitzen o<strong>der</strong> wegen einer<br />

vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs<br />

Monaten verurteilt sind;<br />

• Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer<br />

Tat schwebt, die den Verlust <strong>der</strong> Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.<br />

Aus persönlichen Gründen sollen nicht zum Schöffen berufen<br />

werden, Personen die:<br />

• das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben;<br />

• noch nicht ein Jahr in <strong>der</strong> Gemeinde wohnen;<br />

• aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet sind;<br />

• in Vermögensverfall geraten sind<br />

Aus beruflichen Gründen sollen nicht berufen werden:<br />

• Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Landes- o<strong>der</strong> Bundesregierung;<br />

• Beamte, die je<strong>der</strong>zeit einstweilig in den Warte- o<strong>der</strong> Ruhestand<br />

versetzt werden können;<br />

• Richter und Beamte <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft, Notare und<br />

Rechtsanwälte;<br />

• Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte,<br />

Bedienstete des Strafvollzuges sowie hauptamtliche Bewährungs-<br />

und Gerichtshelfer;<br />

• Religionsdiener und Mitglie<strong>der</strong> solcher religiöser Vereinigungen,<br />

die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet<br />

sind;<br />

• Personen, die acht Jahre lang als ehrenamtliche Richter in<br />

<strong>der</strong> Strafrechtspflege tätig gewesen sind und <strong>der</strong>en letzte<br />

Dienstleistung zu Beginn <strong>der</strong> Amtsperiode weniger als acht<br />

Jahre zurückliegt.<br />

Weiterhin soll nicht zum Schöffenamt berufen werden, wer:<br />

• gegen die Grundsätze <strong>der</strong> Menschlichkeit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Rechtsstaatlichkeit<br />

verstoßen hat o<strong>der</strong><br />

• wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher o<strong>der</strong> inoffizieller<br />

Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes <strong>der</strong> ehemaligen<br />

DDR o<strong>der</strong> als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Personen<br />

für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.<br />

Über die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste <strong>der</strong><br />

Gemeinde wird im jeweils zuständigen Stadt- bzw. Gemein<strong>der</strong>at<br />

entschieden. Für die Aufnahme <strong>der</strong> Personen in die<br />

Vorschlagsliste <strong>der</strong> Gemeinde ist die Zustimmung von zwei<br />

Dritteln <strong>der</strong> gesetzlichen Zahl <strong>der</strong> Ratsmitglie<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Danach wird die Vorschlagsliste eine Woche lang zu je<strong>der</strong>manns<br />

Einsicht öffentlich ausgelegt. Mit entsprechen<strong>der</strong><br />

Begründung kann Einspruch eingelegt werden.<br />

Die weitere Auswahl <strong>der</strong> Schöffen erfolgt im Gerichtsbereich.<br />

Die Bewerber werden dann entsprechend verständigt. Für ihre<br />

ehrenamtliche Arbeit werden die zum Schöffenamt berufenen<br />

Personen gemäß den gesetzlichen Regelungen finanziell entschädigt.<br />

Für das ehrenamtliche Schöffenamt sind keinerlei juristische Vorkenntnisse<br />

erfor<strong>der</strong>lich<br />

Wer Interesse hat das Amt auszuüben o<strong>der</strong> jemanden hierfür<br />

vorschlagen möchte, melde sich bitte beim örtlich zuständigen<br />

Bürgermeister o<strong>der</strong> im Ordnungsamt <strong>der</strong> <strong>VG</strong> <strong>Dingelstädt</strong>.<br />

Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung sollten Bewerbungen o<strong>der</strong><br />

Vorschläge bis zum 28.03.2013 erfolgt sein.<br />

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Ordnungsamt je<strong>der</strong>zeit<br />

gern zur Verfügung.<br />

Henning<br />

Ltr. Ordnungsamt<br />

Die Thüringer Bürgerbeauftragte vor Ort<br />

in Heilbad Heiligenstadt<br />

Die Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, die Rechte <strong>der</strong> Bürger<br />

gegenüber den Trägern <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung im Lande<br />

zu wahren und die Bürger im Umgang mit <strong>der</strong> Verwaltung zu<br />

beraten und zu unterstützen. Sie befasst sich mit den von den<br />

Bürgern an sie herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen<br />

(Bürgeranliegen). Im Rahmen dieser Aufgabe hat sie<br />

insbeson<strong>der</strong>e auf die Beseitigung bekannt gewordener Mängel<br />

hinzuwirken. Darüber hinaus obliegt ihr die Bearbeitung aller ihr<br />

zugeleiteten Auskunftsbegehren und Informationsersuchen. Sie<br />

wirkt auf eine einvernehmliche Erledigung <strong>der</strong> Bürgeranliegen<br />

und die zweckmäßige Erledigung sonstiger Vorgänge hin. Die<br />

Bürgerbeauftragte kann auch von sich aus tätig werden. Sofern<br />

die Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet sie das Anliegen<br />

auf Wunsch an die zuständige Stelle weiter.<br />

Die Bürgerbeauftragte kommt auch in Ihre Stadt:<br />

am 12. März 2013 ab 9:00 Uhr in die Schlosskapelle<br />

Ihres Landratsamtes Eichsfeld, Friedensplatz 8,<br />

37308 Heilbad Heiligenstadt<br />

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich Ihren<br />

persönlichen Gesprächstermin unter <strong>der</strong><br />

Tel.-Nr.: 0361 / 37 71871<br />

zu reservieren. Ebenfalls können Termine für Gespräche am<br />

Dienstsitz <strong>der</strong> Bürgerbeauftragten in Erfurt je<strong>der</strong>zeit unter <strong>der</strong> o.<br />

g. Rufnummer vereinbart werden. Sollte Ihnen eine persönliche<br />

Vorsprache nicht möglich sein, können Sie das Büro <strong>der</strong> Bürgerbeauftragten,<br />

auch wie nachfolgend angeführt, erreichen:<br />

Postanschrift: Die Bürgerbeauftragte<br />

des Freistaats Thüringen<br />

Frau Silvia Liebaug<br />

Jürgen-Fuchs-Straße 1<br />

99096 Erfurt<br />

Telefon: 0361 / 377 1871<br />

Telefax: 0361 / 377 1872<br />

Internet: http://www.bueb.thueringen.de<br />

E-Mail: buergerbeauftragte@landtag.thueringen.de<br />

Erfurt, den 17.01.2013<br />

HINWEIS: Die Bürgerbeauftragte steht den Vertreterinnen und<br />

Vertretern <strong>der</strong> Medien nach Terminvereinbarung für Gespräche<br />

zur Verfügung. Telefonische Rückfragen können unter o. g. Telefonnummer<br />

erfolgen.<br />

Stadt <strong>Dingelstädt</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Haushaltssatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Dingelstädt</strong> für das<br />

Haushaltsjahr 2013<br />

Mit Beschluss vom 18.12.2012, Beschluss Nr. 148/12/2012 hat<br />

<strong>der</strong> Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Dingelstädt</strong> die Haushaltssatzung und den<br />

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 mit Anlagen beschlossen.<br />

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen<br />

Teile. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit<br />

Schreiben vom 07.01.2013, AZ: 15.11802.001 die Haushaltssatzung<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

Die Ausfertigung <strong>der</strong> Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

2013 erfolgte am 14.01.2013.<br />

Auslegungshinweise in <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung:<br />

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2013 liegt in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

18.02.2013 - 04.03.2013<br />

(2 Wochen lang gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO) in <strong>der</strong> Stadtverwaltung<br />

<strong>Dingelstädt</strong>, Geschw.-Scholl-Str. 28, Zimmer 13, jeweils zu<br />

den Sprechzeiten öffentlich aus.


<strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong> - 5 - Nr. 2/2013<br />

Der Haushaltsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung<br />

über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während<br />

<strong>der</strong> allgemeinen Geschäftsstunden unter <strong>der</strong> vorstehenden Anschrift<br />

eingesehen werden.<br />

<strong>Dingelstädt</strong>, den 14.01.2013<br />

gez. Arnold Metz, Bürgermeister<br />

Haushaltssatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Dingelstädt</strong><br />

(Landkreis Eichsfeld)<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Auf Grund des § 55 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-, in<br />

<strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003<br />

(GVBl. S. 41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 21.12.2011<br />

(GVBl. S. 532) erlässt die Stadt <strong>Dingelstädt</strong> folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2013 wird hiermit festgesetzt:<br />

er schließt im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.072.300 EUR<br />

und im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.557.800 EUR<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />

werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (B) 395 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer 390 v.H.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.170.000 Euro<br />

festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Es gilt <strong>der</strong> von dem Stadtrat am 18.12.2012 beschlossene Stellenplan.<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2013 in Kraft.<br />

Frau Elisabeth Meyer am 06.03. zum 91. Geburtstag<br />

Herrn Gerhard Struthmann am 07.03. zum 81. Geburtstag<br />

Herrn Hubert Lins am 08.03. zum 88. Geburtstag<br />

Herrn Wigbert Schuchardt am 08.03. zum 72. Geburtstag<br />

Herrn Detmar Strecker am 08.03. zum 71. Geburtstag<br />

Herrn Josef Knapp am 10.03. zum 81. Geburtstag<br />

Frau Margareta Ifland am 11.03. zum 81. Geburtstag<br />

Frau Theresia Wägner am 12.03. zum 84. Geburtstag<br />

Frau Rosalinde Fricke am 12.03. zum 83. Geburtstag<br />

Frau Annemarie Hüge am 13.03. zum 74. Geburtstag<br />

Frau Anna Jung am 14.03. zum 93. Geburtstag<br />

Herrn Hubert Krause am 15.03. zum 87. Geburtstag<br />

Frau Ruth Rechtenbach am 15.03. zum 84. Geburtstag<br />

Frau Elfriede Dorstewitz am 15.03. zum 82. Geburtstag<br />

Frau Gertrud Vogt am 15.03. zum 81. Geburtstag<br />

Frau Amalia Hupe am 15.03. zum 79. Geburtstag<br />

Frau Helga Eckart am 15.03. zum 76. Geburtstag<br />

Frau Vera Schultheiß am 15.03. zum 72. Geburtstag<br />

Frau Jutta Wagner am 16.03. zum 78. Geburtstag<br />

Herrn Wilhelm Winzenburg am 16.03. zum 74. Geburtstag<br />

Frau Marie Kurzawski am 16.03. zum 74. Geburtstag<br />

Herrn Joseph Ehrhard Müller am 17.03. zum 81. Geburtstag<br />

Herrn Gerhard Franz am 17.03. zum 77. Geburtstag<br />

Frau Josefa Reitz am 17.03. zum 76. Geburtstag<br />

Herrn Manfred Pätzold am 17.03. zum 72. Geburtstag<br />

Frau Ingeborg Jamrozinski am 18.03. zum 79. Geburtstag<br />

Herrn Günther Koch am 20.03. zum 85. Geburtstag<br />

Frau Dorothea Rümenapp am 20.03. zum 75. Geburtstag<br />

Herrn Peter Waldhelm am 20.03. zum 70. Geburtstag<br />

Herrn Bernward Rin<strong>der</strong>mann am 21.03. zum 72. Geburtstag<br />

Frau Elisabeth Hentrich am 22.03. zum 82. Geburtstag<br />

Herrn Joseph Hellbach am 23.03. zum 91. Geburtstag<br />

Herrn Wilhelm Rompe am 23.03. zum 83. Geburtstag<br />

Herrn Wilhelm Jamrozinski am 23.03. zum 82. Geburtstag<br />

Herrn Roland Dr. Eulitz am 24.03. zum 76. Geburtstag<br />

Herrn Herbert Bachmann am 25.03. zum 73. Geburtstag<br />

Herrn Ehrhard Moritz am 25.03. zum 71. Geburtstag<br />

Herrn Erich Richardt am 25.03. zum 71. Geburtstag<br />

Herrn Werner Richardt am 25.03. zum 70. Geburtstag<br />

Frau Elisabeth Hei<strong>der</strong> am 26.03. zum 82. Geburtstag<br />

Herrn Karl-Heinz Winzenburg am 26.03. zum 73. Geburtstag<br />

Herrn Karl-Joseph Strecker am 26.03. zum 70. Geburtstag<br />

Frau Agnes Pfützenreuter am 27.03. zum 78. Geburtstag<br />

Herrn Alfons Heise am 28.03. zum 82. Geburtstag<br />

Frau Christel Hartung am 28.03. zum 74. Geburtstag<br />

Frau Maria Metz am 29.03. zum 86. Geburtstag<br />

Frau Johanna Schollmeier am 29.03. zum 86. Geburtstag<br />

Frau Katharina Liedtke am 29.03. zum 71. Geburtstag<br />

Frau Maria Dramburg am 30.03. zum 77. Geburtstag<br />

Frau Ingrid Palme am 31.03. zum 70. Geburtstag<br />

Die Stadtverwaltung <strong>Dingelstädt</strong> wünscht den Jubilaren alles<br />

Gute, Gesundheit und Wohlergehen für das neue Lebensjahr.<br />

<strong>Dingelstädt</strong>, den 14.01.2013<br />

Stadt <strong>Dingelstädt</strong><br />

gez. Arnold Metz<br />

Bürgermeister<br />

(Siegel)<br />

… im Monat März 2013 ganz herzlich:<br />

Herrn Heinrich Hentrich am 01.03. zum 83. Geburtstag<br />

Frau Anneliese Kirchberg am 02.03. zum 90. Geburtstag<br />

Frau Anna Müller am 03.03. zum 86. Geburtstag<br />

Herrn Adolf Hoffmann am 03.03. zum 76. Geburtstag<br />

Frau Anneliese Henkel am 04.03. zum 87. Geburtstag<br />

Frau Burghild Schäfer am 04.03. zum 73. Geburtstag<br />

Frau Renate Mai am 04.03. zum 70. Geburtstag<br />

Stadtsanierung<br />

Der nachfolgende Beitrag von Frau Natalie Hünger erschien am<br />

16. Januar 2013 in <strong>der</strong> Lokalausgabe <strong>der</strong> „Thüringer Allgemeine“.<br />

Auch die Innenstadt von <strong>Dingelstädt</strong> ist ein zusammenhängendes,<br />

„förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet“. Vor diesem<br />

Hintergrund dürfte <strong>der</strong> Artikel auch für die Grundstückseigentümer<br />

im betroffenen Bereich von Interesse sein. Der Abdruck<br />

erfolgt mit freundlicher Genehmigung <strong>der</strong> Geschäftsleitung <strong>der</strong><br />

„Thüringer Allgemeine“.<br />

Was es mit dem „Ausgleichsbetrag“ auf sich hat<br />

Eichsfeld - Während die Grundstückseigentümer mit dem Begriff<br />

„Straßenausbaubeitragssatzung“ inzwischen vertraut sind<br />

und wissen, dass sie für die grundhafte Erneuerung ihrer Straße


Nr. 2/2013 - 6 - <strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong><br />

als Anlieger bezahlen müssen, können viele mit dem Wort „Ausgleichsbetrag“<br />

noch nicht so viel anfangen. Doch zumindest die<br />

Grundstückseigner in den Sanierungsgebieten <strong>der</strong> vier Eichsfel<strong>der</strong><br />

Städte werden sich damit in den nächsten Jahren beschäftigen<br />

müssen.<br />

Bisher war es für diese Personengruppe wichtig zu wissen, dass<br />

auf sie keine Straßenausbaubeiträge zukommen. Die Stadtverwaltungen<br />

betonten stets aufs Neue, dass diese Beitragssatzungen<br />

für die Bewohner in den „förmlich festgelegten Sanierungsgebieten“<br />

nicht gelten. Doch das heißt nicht, dass nicht trotzdem<br />

noch eine Rechnung ins Haus kommt. Denn anstelle <strong>der</strong> Straßenausbaubeiträge<br />

treten hier die sogenannten Ausgleichsbeträge.<br />

„Abgeschöpft“ werde von <strong>der</strong> Kommune die „sanierungsbedingte<br />

Werterhöhung“ des Grundstücks, erklärt Bernd Lennier, Vorsitzen<strong>der</strong><br />

des Gutachterausschusses im Katasterbereich Leinefelde-Worbis.<br />

Das Baugesetzbuch schreibe den Kommunen vor,<br />

dass sie den Ausgleichsbetrag erheben müssen. Aber an<strong>der</strong>s<br />

als bei den Straßenausbaubeiträgen sei es hier nicht das Ziel,<br />

den Grundstückseigentümern die beim Bauen tatsächlich eingesetzten<br />

Gel<strong>der</strong> anteilsmäßig in Rechnung zu stellen.<br />

„Hier geht es rein um den höheren Wert, den das private Grundstück<br />

durch die öffentlichen Ordnungsmaßnahmen bekommt“, so<br />

Lennier.<br />

Ein Gutachterausschuss ermittelt Bodenrichtwerte in den Verfahrensgebieten,<br />

und zwar die, die sich ohne städtebauliche<br />

Sanierung ergäben hätten, und vergleicht sie mit denen nach<br />

<strong>der</strong> Sanierung. Sieben Merkmalsgruppen mit je<strong>der</strong> Menge Unterkategorien<br />

werden dabei herangezogen. Nach <strong>der</strong> umfänglichen<br />

Betrachtung des Vorher- und Nachher-Zustandes ergibt<br />

sich eine Art Faktor, mit dessen Hilfe die Werterhöhung für jedes<br />

einzelne Anlieger-Grundstück ermittelt werden kann. Der dann<br />

zu zahlende Ausgleichsbetrag könne im Eichsfeld beispielsweise<br />

bei fünf bis acht Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche<br />

liegen. Pauschal ausrechnen lasse sich das aber nicht, betont<br />

Lennier. Hier komme es sehr auf die örtlichen Beson<strong>der</strong>heiten<br />

an. Meist steigere sich <strong>der</strong> Wert eines typischen Eichsfel<strong>der</strong><br />

Grundstückes nach einer Städtebausanierung im Schnitt um 10<br />

bis 20 Prozent, schätzt er.<br />

Bis genaue Zahlen vorliegen, können noch einige Jahre vergehen.<br />

Denn bevor die Städte Bescheide verschicken können,<br />

muss die Sanierung abgeschlossen und die entsprechende Satzung<br />

aufgehoben sein. Ist die Satzung vom Stadtrat aufgehoben,<br />

beginnt die Verjährungsfrist von vier Jahren, um die Beträge<br />

einzufor<strong>der</strong>n. Soweit sei noch keine <strong>der</strong> Eichsfel<strong>der</strong> Städte, weiß<br />

Lennier. Aber saniert wurde in den vergangenen Jahren schon<br />

sehr fleißig. <strong>Dingelstädt</strong> zum Beispiel verbaute in seiner Altstadt<br />

im Zeitraum nach <strong>der</strong> Wende bis 2009 bereits knapp 12 Millionen<br />

Euro För<strong>der</strong>mittel. In <strong>der</strong> historischen Altstadt von Heiligenstadt<br />

waren es 6,2 Millionen Euro För<strong>der</strong>mittel, in Leinefelde gut 10<br />

und in Worbis etwa 9 Millionen Euro Zuschüsse, geht aus <strong>der</strong><br />

Antwort <strong>der</strong> Landesregierung an die Fraktion <strong>der</strong> Linken hervor,<br />

die zum Thema „Erhebung von Ausgleichsbeträgen in Sanierungsgebieten“<br />

vor zwei Jahren eine Anfrage stellte.<br />

Wer nicht Jahre lang auf die Rechnung warten will, vielleicht,<br />

weil das Grundstück lastenfrei veräußert werden soll, kann die<br />

Kommune um eine „Ablösevereinbarung“ bitten. Dann wird die<br />

Summe schon während <strong>der</strong> Sanierung berechnet und bezahlt.<br />

Und die Sache ist für den Grundstückseigentümer ein für allemal<br />

erledigt.<br />

Wer was warum bezahlen muss:<br />

• Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete existieren im Eichsfeld<br />

in den Städten Heiligenstadt, Leinefelde, Worbis und<br />

<strong>Dingelstädt</strong>. Auch im Ortskern von Nie<strong>der</strong>orschel gibt es ein<br />

Sanierungsgebiet.<br />

• Nach Abschluss <strong>der</strong> Städtebausanierung muss die Kommune<br />

den Anliegern einen sogenannten Ausgleichsbetrag für<br />

die Werterhöhung ihrer Grundstücke in Rechnung stellen.<br />

Ist die Sanierung noch nicht abgeschlossen, kann auch eine<br />

„Ablösevereinbarung“ getroffen werden.<br />

• Wie stark sich <strong>der</strong> Wert des jeweiligen Grundstücks durch<br />

die Verbesserung <strong>der</strong> öffentlichen Infrastruktur erhöht hat,<br />

wird von einem unabhängigen Gutachterausschuss ermittelt.<br />

Die Bebauung <strong>der</strong> Privatgrundstücke spielt dabei keine<br />

Rolle.<br />

• In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten werden keine<br />

Straßenausbaubeiträge erhoben. Ebenso ist hier die Erhebung<br />

von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen<br />

des Baugesetzbuches ausgeschlossen.<br />

Einladung zum Geburtstag des Monats<br />

Die Geburtstagsfeier <strong>der</strong> Monate Januar, Februar und März<br />

findet am<br />

Mittwoch, dem 06.03.2013,<br />

um 14.00 Uhr,<br />

im Seniorenclub <strong>der</strong> Stadt <strong>Dingelstädt</strong><br />

statt.<br />

Zu dieser Geburtstagsfeier möchten wir Sie recht herzlich<br />

einladen.<br />

Wir würden uns freuen, Sie an diesem Tag begrüßen zu können<br />

und verbleiben.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Arnold Metz<br />

Bürgermeister<br />

Rosemarie Kirchhof<br />

Ltr. Seniorenclub<br />

Ihr Schwimmbad <strong>Dingelstädt</strong> informiert<br />

Im Laufe <strong>der</strong> ersten 3 Lebensjahre macht das Baby eine enorme<br />

Entwicklung durch. Es erwirbt eine Reihe von Grundfertigkeiten,<br />

die es von einem recht hilflosen Wesen bei <strong>der</strong> Geburt zu einem<br />

selbstsicheren Kleinkind heranwachsen lassen. Die Eltern des<br />

Kindes haben es in <strong>der</strong> Hand, diese Entwicklung ihres Babys zu<br />

beeinflussen, indem sie sich mit ihm beschäftigen. Dazu gehört<br />

auch das Babyschwimmen.<br />

Es för<strong>der</strong>t die Entwicklung Ihres Babys und beeinflußt die Organleistungsfähigkeit,<br />

die motorische und geistige Entwicklung<br />

sowie die Fähigkeit zu sozialem Handeln.<br />

Um Ihnen dazu eine Möglichkeit zu geben, wollen wir ab Freitag,<br />

den 8. März 2013 wie<strong>der</strong> unser beliebtes Babyschwimmen<br />

anbieten.<br />

Im entsprechend temperierten Wasser wollen wir diese wichtigen<br />

Inhalte vermitteln:<br />

- mit Spiel und Spaß das Element Wasser erleben und kennenlernen<br />

- Übungen zur Koordination und Gewöhnung<br />

- Grifftechniken zum Halten von Kin<strong>der</strong>n im Wasser<br />

- Bewegungsfreude des Babys för<strong>der</strong>n<br />

- korrekter Umgang mit verschiedenen Schwimmhilfen<br />

- positive Beeinflussung des Vertauensverhältnisses zwischen<br />

Eltern und Kind<br />

- Befähigung des Kindes sich an Gegenständen (Brett o.ä.)<br />

festzuhalten<br />

Im Vor<strong>der</strong>grund stehen dabei die Freude und <strong>der</strong> Spaß für Eltern<br />

und Baby an dem aktiven Aufenthalt im nassen Element.<br />

Eckdaten zum Kurs:<br />

Beginn:<br />

Freitag 8. März 2013 17.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Hallenbad <strong>Dingelstädt</strong><br />

Kursleiter :<br />

Kursgebühr :<br />

Frau Heller<br />

30,00 € zuzüglich Eintritt<br />

für Begleitperson<br />

Anzahl <strong>der</strong> Einheiten: 10 Stunden<br />

Eine frühe vorherige Anmeldung ist unbedingt erfor<strong>der</strong>lich!<br />

Die Teilnehmerzahl ist limitiert.<br />

Informationen und Anmeldungen sind ab sofort beim Personal<br />

des Hallen- und Freibades <strong>der</strong> Stadt <strong>Dingelstädt</strong> möglich. Tel.:<br />

036075 / 62602 (wochentags zwischen 14.00 und 21.00 Uhr)<br />

o<strong>der</strong>, besuchen Sie uns auf Facebook: Freibad <strong>Dingelstädt</strong><br />

Weiterhin bieten wir auch wie<strong>der</strong> Wassergymnastik für den 05.03.,<br />

06.03. und 07.03.2013 im Hallenbad an ebenso Schwimmkurse<br />

bei Bedarf.<br />

Das Team des Schwimmbades freut sich auf ihren Besuch.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

<strong>der</strong> Schwimmmeister<br />

Marco Kempe


<strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong> - 7 - Nr. 2/2013<br />

Waldinteressentengemeinschaft <strong>Dingelstädt</strong><br />

<strong>Dingelstädt</strong>, den 27.12.2012<br />

Einladung<br />

Werte Waldbesitzer,<br />

zur Mitglie<strong>der</strong>- und Wahlversammlung <strong>der</strong> Waldinteressentengemeinschaft<br />

und Forstbetriebsgemeinschaft <strong>Dingelstädt</strong> sind die<br />

Mitglie<strong>der</strong> am 08.03.2013 um 19 Uhr in den Eichsfel<strong>der</strong> Hof in<br />

<strong>Dingelstädt</strong> eingeladen.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Eröffnung und Begrüßung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

2. Arbeitsbericht des Vorstandes<br />

3. Finanzbericht des Vorstandes<br />

4. Forstwirtschaftlicher Bericht<br />

5. Aussprache und Diskussion<br />

6. Entlastung des Vorstandes<br />

7. Vorstellung <strong>der</strong> Kandidaten<br />

8. Neuwahl des Vorstandes<br />

9. Schlusswort<br />

10. Auszahlung von Überschüssen<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Wir bitten um rege Teilnahme, da die Beschlussfähigkeit nur bei<br />

50% <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>teilnahme gewährleistet ist.<br />

§ 9 Absatz 3 <strong>der</strong> Satzung<br />

Bei Beschlussunfähigkeit kann <strong>der</strong> Vorsitzende des Vorstandes<br />

nach Feststellung <strong>der</strong> Beschlussunfähigkeit die Versammlung<br />

schließen und sofort eine neue Versammlung mit gleicher Tagesordnung<br />

einberufen. Diese ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl<br />

<strong>der</strong> vertretenen Stimmen beschlussfähig.<br />

Die Auszahlung <strong>der</strong> Überschüsse kann nur an diesem Abend<br />

in <strong>der</strong> Versammlung erfolgen.<br />

Verhin<strong>der</strong>te Mitglie<strong>der</strong> können ein an<strong>der</strong>es Mitglied per Vollmacht<br />

beauftragen den Geldbetrag in Empfang zu nehmen.<br />

Der Vorstand<br />

dann gegen die Mannschaften aus Schlotheim, Mühlhausen,<br />

Lengenfeld, Bad Langensalza, Kirchworbis und Worbis behaupten.<br />

Den krönenden Abschluss des Wochenendes schafften die Kin<strong>der</strong><br />

mit dem Sieg des Wacker-Cups in Nordhausen. Obwohl wir<br />

ohne Ersatzspieler und einem verletzten Kicker antraten, gelang<br />

durch eine geschickte Mannschaftsumstellung <strong>der</strong> Turniersieg.<br />

Kurzerhand musste <strong>der</strong> Torwart als Abwehrspieler eingesetzt<br />

werden, während sich <strong>der</strong> verletzte Feldspieler ins Tor stellte.<br />

Durch einen außergewöhnlichen Teamgeist erspielte die Mannschaft<br />

4 Siege gegen Mühlhausen I und II, Nordhausen II sowie<br />

Halle 96 und ein Unentschieden gegen Nordhausen I. Damit holten<br />

unsere Jungs ungeschlagen und zudem ohne Gegentor verdient<br />

den Siegerpokal. Mit Jannick Meier stellten wir außerdem<br />

den besten Spieler und mit 5 Treffern auch besten Torschützen<br />

des Turniers.<br />

Der Erfolg in Nordhausen gelang mit folgendem Aufgebot: Jannis<br />

Heller, Nils Clasen, Jannick Meier, Moritz Peschel, Sascha Koch<br />

und Julien Huber.<br />

Wir wünschen unseren Kin<strong>der</strong>n für die Endrunde <strong>der</strong> Hallenkreismeisterschaft<br />

viel Erfolg.<br />

Einladung zur Jahreshauptversammlung<br />

Sehr geehrte Schützenschwestern,<br />

sehr geehrte Schützenbrü<strong>der</strong>,<br />

hiermit möchten wir Euch recht herzlich zu unserer diesjährigen<br />

Jahreshauptversammlung am<br />

01.03.2013 um 19.00 Uhr<br />

im Schützenhaus einladen.<br />

Eine persönliche Einladung mit den entsprechenden Tagesordnungspunkten<br />

erhält jedes Mitglied seperat.<br />

Über Euer kommen freuen wir uns.<br />

Vorstand SG <strong>Dingelstädt</strong><br />

Erfolgreiches Wochenende<br />

für die F-Junioren des SV 1911 <strong>Dingelstädt</strong><br />

Das Wochenende begann am Samstag, dem 26.01.2013 mit <strong>der</strong><br />

Vorrunde <strong>der</strong> Hallenkreismeisterschaft. Hier setzten sich unsere<br />

Jungs ohne Punktverlust gegen die angetretenen Mannschaften<br />

durch. Mit einem Auftaktsieg gegen Worbis (3:1) und weiteren<br />

Siegen gegen Wingerode (3:2), Gernrode (3:1) und Teistungen<br />

(1:0) machten sie den Einzug in die Endrunde perfekt. Beteiligt<br />

an diesem Erfolg waren: Jannis Heller, Adrian Lippold, Lennart<br />

Strecker, Jannick Meier, Moritz Peschel, Nils Clasen, Julien Huber<br />

und Sascha Koch. Die Endrunde fi ndet am 24.02.2013 in <strong>der</strong><br />

Lunaparkhalle in Leinefelde statt. Hier müssen sich die Kin<strong>der</strong>


Nr. 2/2013 - 8 - <strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong><br />

Neuer Jugendwart im Kampfsportverein<br />

<strong>Dingelstädt</strong><br />

Der KSV SeDe Gjogsul <strong>Dingelstädt</strong> e.V. ist, von seiner Altersstruktur<br />

her, ein sehr junger Verein, 85% <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> sind unter<br />

18 Jahren. Deshalb kommt <strong>der</strong> Jugendarbeit im Verein eine<br />

beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu. Die Vereinsjugend bekommt eigene<br />

Verantwortung über Finanzen und Veranstaltungen übertragen<br />

und darüber hinaus eine eigene Vertretung im Vereinsvorstand.<br />

Die Mühle bleibt Vergangenheit.<br />

Ein neues Mühlrad steht bereit.<br />

Es bringt die alte Zeit nicht wie<strong>der</strong>.<br />

Rhythmisch klingen neue Lie<strong>der</strong>.<br />

Wenn vom Berge Glocken läuten,<br />

danken sie den Blitzgescheiten,<br />

die auf ihre Weise ringen<br />

um das Glück in allen Dingen.<br />

Verfasser: H.M.<br />

Jahreshauptversammlung <strong>der</strong> FFw<br />

<strong>Dingelstädt</strong><br />

Anlässlich <strong>der</strong> am vergangenem Sonnabend stattgefundenen<br />

Jahreshauptversammlung des Vereins wurde eine neue Jugendordnung<br />

verabschiedet und mit Justin May (im Bild links) <strong>der</strong><br />

neue Jugendwart gewählt, zum stellvertretenden Jugendwart<br />

wurde Felix Reinecke (im Bild rechts) auserkoren.<br />

Die Mühle im Rieth<br />

Hört Ihr Mädchen und Ihr Buben<br />

In den <strong>Dingelstädt</strong>er Stuben.<br />

Hört an ihr Leut´, das alte Lied<br />

vom Mühlenstolz im schönen Rieth.<br />

Der Müller trug vor langer Zeit<br />

Geschichten vor von Lust und Leid.<br />

Das Mühlrad schlug den Takt dazu<br />

Vom Frühtau bis zur Abendruh´.<br />

Von zarter Liebe, stillem Glück<br />

Erzählte er an einem Stück.<br />

Das Mühlrad brach zuletzt entzwei.<br />

Vergessen ward die Müllerei.<br />

Liebe Leute, lasst Euch sagen,<br />

das war noch nicht das letzte Wort.<br />

Dinglstädter Mut will wagen<br />

den Neubeginn am alten Ort.<br />

Am vergangenen Freitag trafen sich die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Einsatzabteilung<br />

und die Vereinsmitglie<strong>der</strong> des Feuerwehrvereins <strong>Dingelstädt</strong><br />

e.V. zu Ihrer gemeinsamen Jahreshauptversammlung<br />

im Gerätehaus <strong>Dingelstädt</strong>. Als Gast konnten die Kameradinnen<br />

und Kameraden auch den Bürgermeister und <strong>VG</strong>-Chef <strong>der</strong><br />

Stadt <strong>Dingelstädt</strong>, Arnold Metz, begrüßen. Nach <strong>der</strong> Begrüßung<br />

und dem Gedenken an verstorbene Angehörige <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

<strong>Dingelstädt</strong>, stellte <strong>der</strong> Stadtbrandmeister Ansgar Nolte seinen<br />

Jahresbericht des vergangenen Jahres vor. Einen leichten Rückgang<br />

verzeichnete man in <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Einsätze im letzten<br />

Jahr. Bei 73 Einsätzen entfielen 13 auf Brandeinsätze, 57-mal<br />

technische Hilfeleistung und 3 Fehleinsätze. Insgesamt waren<br />

dabei 520 Kameraden 1268 Stunden im Einsatz. Zu den Einsatzstunden<br />

kommen aber noch die Ausbildungen jeden ersten<br />

und dritten Freitag im Monat, so Nolte. Ganz beson<strong>der</strong>s in seinem<br />

Rückblick ging <strong>der</strong> Stadtbrandmeister auf das 125-jährige<br />

Jubiläum ein. In einer Festwoche im Mai wurde <strong>Dingelstädt</strong> und<br />

seinen Gästen ein ganz beson<strong>der</strong>es Programm geboten, dass<br />

allen Angehörigen <strong>der</strong> Feuerwehr viel Arbeit abverlangte. In <strong>der</strong><br />

2 Hälfte des Jahres feierte die Jugendwehr zum Tag <strong>der</strong> offenen<br />

Tür ihr 10-jähriges Bestehen. Zum Abschluss seines Jahresberichtes<br />

überreichten <strong>der</strong> Stadtbrandmeister und auch <strong>der</strong><br />

Bürgermeister zwei Ehrungen an verdiente Kameraden. Dietmar<br />

Mrugalla erhielt das silberne Brandschutzehrenabzeichen für 25<br />

Jahre treue Dienste und Kamerad Siegfried Trümper erhielt für<br />

seine langjährige Arbeit als Jugendfeuerwehrwart die silberne<br />

Ehrennadel <strong>der</strong> Thüringer Jugendfeuerwehr. Arnold Metz dankte<br />

in seinen Grußworten allen Anwesenden für ihren Enthusiasmus<br />

diese ehrenamtliche Arbeit zu verrichten. Er lobte die Durchführung<br />

<strong>der</strong> Festwoche und stellte beson<strong>der</strong>s heraus wie positiv die<br />

Resonanz auf dieses Ereignis war. Nach den Grußworten gab<br />

Christian Wallbraun als Vereinsvorsitzen<strong>der</strong> einen kurzen Rückblick<br />

auf 2012. Als beson<strong>der</strong>es stellte er die Anschaffung eines<br />

Zeltes für die Jugendwehr heraus. Hier wurde unter Mithilfe von<br />

Lottomitteln des Freistaates Thüringen ein aufblasbares Zelt im<br />

Wert von über 6500 Euro beschafft. Hoch erfreut waren alle Kameradinnen<br />

und Kameraden über ein Geschenk eines Unfallopfers,<br />

welches wir vor einigen Jahren helfen konnten. Sehr selten<br />

ist es geworden, <strong>der</strong> Feuerwehr auf dieser Weise danke zu sagen.<br />

Mit einem sehr tollen Brief und einem Gutschein bedankte<br />

sich die junge Frau auf ihre für uns sehr erfreuliche Weise. Danke!!!<br />

Nach 3 Jahren <strong>der</strong> Gründung des Feuerwehrvereins standen<br />

nun Wahlen des kompletten Vorstandes an. Als neuer Vorsitzen<strong>der</strong><br />

wurde Thomas Schäfer von den Mitglie<strong>der</strong>n gewählt. Ihm<br />

zur Seite steht als sein Stellvertreter nun Elmar Hupe. Als Dank<br />

für die Anfangsarbeit zur Gründung des Vereins dankte Schäfer<br />

seinem Vorgänger für die geleistete Arbeit und überreichte ein<br />

Präsent. Anschließend wurde bei einem gemütlichen Beisammensein<br />

noch viel über das vergangene Jahr geplau<strong>der</strong>t.<br />

Das Ziel vor Augen<br />

Nur wer sein Ziel kennt, wird auch den Weg dorthin finden.<br />

Schon Konfuzius sagte: „Wer das Ziel kennt, kann entscheiden;<br />

wer entscheidet, findet Ruhe; wer Ruhe findet, ist sicher; wer sicher<br />

ist, kann überlegen; wer überlegt, kann verbessern.“<br />

Beruflicher und persönlicher Erfolg ist <strong>der</strong> Wunsch fast aller Menschen.<br />

Nur wie man dieses übergeordnete Ziel erreichen soll,<br />

das wissen viele nicht. Klar sollte hingegen für jeden sein, dass<br />

man für seinen Erfolg handeln muss. In seinem Stuhl sitzend auf


<strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong> - 9 - Nr. 2/2013<br />

den Erfolg zu warten, wird wohl eine langwierige und unbefriedigende<br />

Angelegenheit.<br />

Um erfolgreich zu sein, muss man seine Ziele kennen! Denn<br />

nicht <strong>der</strong> Weg ist das Ziel, son<strong>der</strong>n das Ziel <strong>der</strong> Wegweiser. Seine<br />

Ziele genau zu definieren und zu fokussieren ist ein großer<br />

Schritt auf dem Weg sie auch zu erreichen; die Voraussetzung<br />

dafür sie zu überdenken und zu verbessern. Der Wunsch nach<br />

Erfolg ist kein klares Ziel.<br />

Wie wichtig es ist seine Ziele zu kennen, beschreibt <strong>der</strong> Unternehmer<br />

Matthias Krieger in seinem aktuellen Buch „Die Lösung<br />

bist DU! Was uns wirklich voranbringt“. Selbst ein erfolgreicher<br />

Unternehmer und früherer Leistungssportler, verfügt Matthias<br />

Krieger über eine große Erfahrung mit Erfolg - und auch mit<br />

Rückschlägen. Sich nicht entmutigen zu lassen und seine Ziele<br />

im Auge behalten, das ist einer <strong>der</strong> Schlüssel zum Erfolg.<br />

Ziele sind Wegweiser auf dem Pfad zum individuellen Erfolg.<br />

Nicht immer werden die definierten Ziele auch erreicht, doch wer<br />

einen klaren Weg hat, dem fällt es auch leichter, Kurven und Abzweigungen<br />

o<strong>der</strong> kleine Umwege zu gehen und sie zu erfolgreichen<br />

Teilstrecken zu machen.<br />

Gestalte Ziele als Wegweiser<br />

Eine Vision, ein großes Ziel, das auf lange Sicht erreicht werden<br />

soll, steht wie ein Leuchtturm in <strong>der</strong> Ferne. Der Weg dorthin lässt<br />

sich in kleinere Teilziele zerlegen. Mit diesen Teilzielen erhält<br />

man Orientierungspunkte, an denen man sich festhalten kann -<br />

die Ziele als Wegweiser! Jedes erreichte Teilziel motiviert, jedes<br />

nicht erreichte Teilziel spornt an!<br />

Die Teilziele, in festen Zeitrahmen machen die große Vision<br />

messbar. Man sitzt nicht mehr träumend da und denkt sich<br />

„Wenn ich mal groß bin, dann…“ son<strong>der</strong>n sieht ein Teilziel, das in<br />

wenigen Monaten erreicht werden soll, und strengt sich an.<br />

Der Weg bis zum übergeordneten Ziel ist hart und steinig, doch<br />

wer mit Motivation und festem Blick darauf zugeht, hat die besten<br />

Chancen es auch zu erreichen!<br />

Matthias Krieger<br />

Katholisches Pfarramt „St. Gertrud“<br />

in <strong>Dingelstädt</strong><br />

mit Kreuzebra, Kefferhausen und<br />

Silberhausen<br />

Pfarrgasse 2 - 37351 <strong>Dingelstädt</strong> - Tel.:<br />

036075 / 30665 - Fax: 036075 / 60627<br />

Kirchliche Nachrichten aus <strong>der</strong> kath.<br />

Pfarrgemeinde<br />

In <strong>der</strong> Fastenzeit<br />

Einladung zum Glaubensabend<br />

Im vergangenen Jahr wurden die Glaubensabende gut angenommen.<br />

Aus diesem Grund laden wir auch in diesem Jahr herzlich<br />

dazu ein - jeweils dienstags um 19.30 Uhr im Gemeindehaus,<br />

<strong>Dingelstädt</strong>. Drei Gäste geben uns Impulse zum Austausch über<br />

den Glauben, über Schuld und über das Welt- und Menschenbild<br />

Nichtglauben<strong>der</strong>.<br />

- 1. Abend am 19. Februar zum Thema: „Im Heute glauben“<br />

Nachdenken über ein Christsein in säkularer Gesellschaft<br />

Referent: Pater Franz Menke, Redemptoristenkloster Heiligenstadt<br />

- 2. Abend am 26. Februar zum Thema: „... weil wir so brav<br />

sind?“<br />

Verantwortlich von Sünde und Erbsünde reden<br />

Referent: Hr. Dario Pizzano, Bildungswerk Bistum Erfurt,<br />

Region Eichsf.<br />

- 3. Abend am 05. März zum Thema: „Wenn Gott keine Rolle<br />

spielt“<br />

Einblicke in das Welt- und Menschenbild atheistischer Vereinigungen<br />

Referent: Hr. (Dr.) Florian Baab, Theologische Fakultät Erfurt<br />

/ <strong>Dingelstädt</strong><br />

Das Pfarrteam und die Referenten freuen sich über ein reges<br />

Interesse!<br />

Weltgebetstag<br />

Frauen und Männer, Kin<strong>der</strong> und Jugendliche sind weltweit am<br />

ersten Freitag im März zum Weltgebetstag eingeladen. Unter<br />

dem Motto „Ich war fremd - ihr habt mich aufgenommen“ beginnt<br />

er in unserer Gemeinde am 1. März um 19 Uhr in <strong>der</strong> evangelischen<br />

Kirche in <strong>Dingelstädt</strong>. Im Anschluss daran wird zur Begegnung<br />

ins Gemeindehaus eingeladen.<br />

Die KFD in Silberhausen lädt ebenfalls am 1. März zum Weltgebetstag<br />

ein.<br />

Fastenpredigten<br />

Auch in diesem Jahr wird wie<strong>der</strong> zu den Fastenpredigten an den<br />

ersten drei Fastensonntagen jeweils um 17 Uhr auf den Kerbschen<br />

Berg eingeladen. Im Anschluss an den Gottesdienst besteht<br />

die Möglichkeit zur Beichte. Jugendpfarrer Steffen Riechelmann,<br />

Marcel-Callo-Haus in Heiligenstadt, hat zum fünften Mal<br />

drei Gäste organisiert, die ein Glaubenszeugnis geben können.<br />

In diesem Jahr werden die Gäste unterschiedliche Altersgruppen<br />

vertreten.<br />

Familienkreuzweg - Familien mit Kin<strong>der</strong>n sind ganz herzlich<br />

eingeladen.<br />

- in Silberhausen am 1. Fastensonntag, 17. Februar um 14.30<br />

Uhr<br />

- in Kefferhausen am 2. Fastensonntag, 24. Februar um 14.30<br />

Uhr<br />

- in Kreuzebra am 3. Fastensonntag, 03. März um 14.30 Uhr<br />

Anschließend sind alle zum Kaffee und Kuchen eingeladen!<br />

- in <strong>Dingelstädt</strong> am 12. März um 16.30 Uhr (Weg zum Kerbschen<br />

Berg)<br />

Kreuzwegandachten<br />

- in Kefferhausen dienstags um 9 Uhr<br />

- in Kreuzebra donnerstags um 18 Uhr<br />

- in Silberhausen freitags um 9 Uhr<br />

- in <strong>Dingelstädt</strong> freitags um 18 Uhr (außer am 01. & 22. März)<br />

Fleisch-Fasten - Veggiedays<br />

Dazu regt das Hilfswerk MISEREOR an - und tatsächlich gibt es<br />

Jugendliche und Erwachsene in unseren Gemeinden, die vierzig<br />

Tage lang auf Fleisch fasten, was hier im Eichsfeld beson<strong>der</strong>s<br />

schwer fallen dürfte.<br />

- Das Hilfswerk MISEREOR weist darauf hin, dass unser<br />

hoher Fleischkonsum (fast 90 Kilo Fleisch pro Person im<br />

Jahr) nicht nur ungesund, son<strong>der</strong>n mitverantwortlich für<br />

Welthunger und Klimawandel ist. Sinken<strong>der</strong> Fleischkonsum<br />

trägt zur Reduktion <strong>der</strong> Emission klimaschädlicher Gase bei.<br />

Eine artgerechte Haltung und Schlachtung ermöglicht einen<br />

würdevolleren Umgang mit <strong>der</strong> Schöpfung. Nicht zuletzt<br />

kommt <strong>der</strong> Konsum von mehr Gemüse und weniger Fleisch<br />

unserer Gesundheit zugute.<br />

- In <strong>der</strong> Fastenzeit bewusst auf Fleisch verzichten und das<br />

nicht nur am Freitag, son<strong>der</strong>n auch am Donnerstag o<strong>der</strong><br />

während <strong>der</strong> gesamten Fastenzeit. Ob wir das nun mit<br />

einem Augenzwinkern „Veggiedays“ o<strong>der</strong> ganz klassisch<br />

„Fasten“ nennen, auch diese Aktion kann in <strong>der</strong> Fastenzeit<br />

ein Zeichen des Glaubens, des Umdenkens, <strong>der</strong> Solidarität<br />

und <strong>der</strong> Umkehr setzen.<br />

Bußgottesdienst<br />

- am Dienstag, 19. März um 19.30 Uhr in St. Gertrud in <strong>Dingelstädt</strong>.


Nr. 2/2013 - 10 - <strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong><br />

- Im Anschluss besteht Beichtgelegenheit (mit fremden<br />

Beichtvater)<br />

Benefizkonzert<br />

Ein Benefizkonzert für das Kin<strong>der</strong>hospiz in Tambach-Dietharz<br />

findet am Freitag, 01.03. um 20 Uhr in St. Gertrud statt. Junge<br />

ambitionierte Künstler (u. a. von den PHANTONES) gestalten<br />

das Konzert.<br />

MISEREOR-Sonntag<br />

Der 5. Fastensonntag, am 17. März,<br />

ist dem Hilfswerk MISEREOR gewidmet.<br />

- Die Kollekte in den Gottesdiensten ist für das Hilfswerk<br />

bestimmt.<br />

- In <strong>Dingelstädt</strong> wird nach dem Hochamt zum Fastenessen<br />

ins Gemeindehaus eingeladen.<br />

- Um 17 Uhr beginnt in St. Gertrud in <strong>Dingelstädt</strong> das MISE-<br />

REOR-Konzert, das <strong>der</strong> EichsfeldJugendchor und Eichsfeld-<br />

Kin<strong>der</strong>chor gestalten. Der Erlös ist für das Hilfswerk MISE-<br />

REOR.<br />

Jahr des Glaubens<br />

Bis November 2013 soll das vom Papst Benedikt ausgerufene<br />

Jahr des Glaubens dazu dienen, den eigenen Glauben zu erneuern<br />

und zu vertiefen, um als Christ bewusster zu leben.<br />

Auch die kommenden Monate stehen unter einem Leitwort, das<br />

dazu einlädt, eigene Akzente in <strong>der</strong> Glaubenspraxis zu setzen.<br />

Das Leitwort für Februar: Geh zur Beichte<br />

· Die Beichte<br />

drängt Menschen dazu, zu Gott zurückzukehren, ihre Fehler zu<br />

bereuen und ihr Leben <strong>der</strong> heilenden Kraft Gottes zu öffnen. Im<br />

Februar gehen unsere Erstkommunionkin<strong>der</strong> zur Erstbeichte.<br />

Das Sakrament wird für sie lebendiger, wenn sie erleben, dass<br />

die Beichte auch einen Sitz im Leben von uns Erwachsenen<br />

hat. Außerdem wird am Aschermittwoch mit dem Aschenkreuz<br />

<strong>der</strong> Einzelne aufgefor<strong>der</strong>t, umzukehren zu Gott. Eine bessere<br />

Vorbereitung auf Ostern kann es nicht geben.<br />

Das Leitwort für März: Lade einen Freund zur Hl. Messe ein<br />

· Die Hl. Messe ist <strong>der</strong><br />

Dreh- und Angelpunkt unseres Glaubens und unserer Gemeinde.<br />

Hier werden wir mit dem Wort Gottes konfrontiert, hier üben<br />

wir eine Spiritualität ein, die uns im Alltag trägt, hier erfahren<br />

wir die Gemeinschaft mit Christus und untereinan<strong>der</strong> und hier<br />

nehmen wir mit <strong>der</strong> Eucharistie Jesus Christus in unser Leben<br />

auf, so dass wir eine lebendige Monstranz werden. Besuchen<br />

Sie zur Vorbereitung auf das Osterfest die Hl. Messe und laden<br />

Sie dazu noch jemanden ein!<br />

Jahr des Glaubens im Dekanat<br />

Im Dekanat <strong>Dingelstädt</strong> gibt es drei Angebote,<br />

die im Jahr des Glaubens das Anliegen<br />

<strong>der</strong> Glaubensvertiefung und -erneuerung<br />

aufgreifen wollen.<br />

- Gemeinsamer Tag für Lektoren - am<br />

Samstag, 02.03. in Diedorf (Pfarrsaal) -<br />

9.30 Uhr bis 15 Uhr<br />

Anmeldungen über das Pfarrbüro in<br />

<strong>Dingelstädt</strong> bis zum 27. Februar<br />

Neuer Bischof<br />

Jeden Mittwoch beten wir im Gottesdienst in St. Gertrud um einen<br />

guten Bischof für unser Erfurter Bistum. Beten Sie mit!<br />

Neue Familienkreise!!!<br />

Einige Stimmen aus <strong>der</strong> Pfarrgemeinde haben ihr Interesse an<br />

<strong>der</strong> Gründung neuer Familienkreise geäußert. Sehr gern greife<br />

ich als Pfarrer das Anliegen auf und lade alle, die an einem<br />

neuen Familienkreis interessiert sind o<strong>der</strong> ganz einfach darüber<br />

nachdenken wollen, zu einem Austausch ein.<br />

Wir treffen uns am Dienstag, 16. April um 20 Uhr im Gemeindehaus.<br />

Firmbewerber, Minis, Pfadfin<strong>der</strong> & Jugend<br />

Firmkurs 2013<br />

- Informationsabend aller Firmbewerber: Fr., 08.03. um<br />

18.00 Uhr im Gemeindehaus<br />

- Jugend-Versöhnungsgottesdienst mit anschließen<strong>der</strong><br />

Beichte ist am 15.03. um 18 Uhr in St. Gertrud<br />

Jugendliche & Firmbewerber<br />

- Dekanats-Jugendmesse ist am 15.02. um 18 Uhr in St.<br />

Gertrud<br />

- Die „Nacht lebt“ ist am 08.03. in Heiligenstadt - Start: 21<br />

Uhr in St. Marien<br />

- Jugend-Versöhnungsgottesdienst mit anschließen<strong>der</strong><br />

Beichte ist am 15.03. um 18 Uhr in St. Gertrud<br />

- Jugendabend ist freitags um 19 Uhr im KMH<br />

Pfadfin<strong>der</strong><br />

- Höhlenbefahrung mit Stefan San<strong>der</strong> am 17. März<br />

Ministranten<br />

- Ministunden sind am ersten Freitag im Monat um 16 Uhr im<br />

KMH.<br />

- Die neuen Minis treffen sich an den an<strong>der</strong>en „Freitagen“ im<br />

Monat um 15 Uhr im KMH.<br />

- Minifußball: Alle 14 Tage freitags in <strong>der</strong> Turnhalle <strong>der</strong> Franziskusschule.<br />

Nächste Fußballtermine: 15.02., 01.03., 15.03.<br />

jeweils 16 Uhr<br />

- Eichsfeld-Ministrantenfußball-Turnier<br />

in Heiligenstadt am 21.02. um 9 Uhr in <strong>der</strong><br />

Turnhalle <strong>der</strong> Bergschule St. Elisabeth<br />

Gemeinde-Infos<br />

Grundsätzliche Regelung beim Sterbefall:<br />

Immer wie<strong>der</strong> sind wir bei einem Sterbefall mit den trauernden<br />

Angehörigen auf <strong>der</strong> Suche nach einem geeigneten Termin für<br />

das Requiem und die Beerdigung bzw. Urnenbeisetzung.<br />

Folgende Regelung gilt in unserer Pfarrgemeinde:<br />

- montags ist kein Requiem und keine Beisetzung möglich<br />

- dienstags bis freitags sind in den Filialen Requiem und<br />

Beisetzung nachmittags möglich - in <strong>Dingelstädt</strong> vormittags<br />

in <strong>der</strong> Regel in Verbindung mit <strong>der</strong> Werktagsmesse; samstags<br />

nur vormittags.<br />

Wir bitten Sie um Verständnis!<br />

<strong>Dingelstädt</strong><br />

Für die Renovierung <strong>der</strong> Marienkirche haben bereits Gespräche<br />

mit dem Bischöflichen Bauamt, <strong>der</strong> Kunstkommission und dem<br />

Kirchenvorstand stattgefunden. Erste Vorschläge werden demnächst<br />

auch mit dem <strong>Dingelstädt</strong>er Ortsgemein<strong>der</strong>at und dem<br />

Pfarrgemein<strong>der</strong>at besprochen, so dass wir in den nächsten Monaten<br />

den finanziellen und baulichen Umfang <strong>der</strong> Renovierung<br />

konkretisieren können.<br />

Silberhausen<br />

Ein Schwerpunkt für die nächsten Monate (hoffentlich nicht Jahre)<br />

wird die Anschaffung eines neuen Glockengeläuts für die<br />

Kirche in Silberhausen sein. Vier neue Glocken und ein neuer<br />

Glockenstuhl sind nötig, damit auch in Zukunft die Glocken nicht<br />

stumm bleiben. Insgesamt betragen die Kosten für die Maßnahme<br />

etwa 125 000,-€. Das Bistum wird uns mit 10.000 € unterstützen.<br />

Das Pfarrteam wird mit Beginn<br />

<strong>der</strong> Fastenzeit im gesamten Ort<br />

sprengeln und dabei auch um<br />

finanzielle Unterstützung für die<br />

Glockenerneuerung werben.<br />

Gern können sich auch Familien<br />

o<strong>der</strong> Firmen zusammenschließen,<br />

um eine Glocke zu<br />

spenden. Die günstigste Glocke<br />

wird 10.000 € kosten - Namen<br />

<strong>der</strong> Spen<strong>der</strong> können auf <strong>der</strong><br />

Glocke angebracht werden und<br />

für die nächsten 500 Jahre im<br />

Bewusstsein nachfolgen<strong>der</strong> Generationen<br />

bleiben.


<strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong> - 11 - Nr. 2/2013<br />

Kefferhausen<br />

In Kefferhausen konkretisieren sich in diesem Jahr die Pläne für<br />

eine Renovierung <strong>der</strong> Pfarrkirche. Erste Beratungen dazu fanden<br />

mit dem Bischöflichen Bauamt, <strong>der</strong> Kunstkommission und allen<br />

drei Gremien (PGR, KV und FGR) vor Ort statt. Im April wird die<br />

Beratung fortgesetzt.<br />

Kreuzebra<br />

Ein Schwerpunkt <strong>der</strong> nächsten Monate ist <strong>der</strong> nötige Umbau<br />

des Kin<strong>der</strong>gartens St. Franziskus, um die Einrichtung brandschutzgerecht<br />

und für die kleineren Kin<strong>der</strong> herzurichten. Bisherige<br />

Pläne wurden mit dem kommunalen Gemein<strong>der</strong>at Anfang<br />

Februar beraten. Die Eltern <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> bitte ich als Pfarrer um<br />

Geduld und um Treue zum Kin<strong>der</strong>garten vor Ort!<br />

Der Filialgemein<strong>der</strong>at und Kirchenvorstand bitten um die Zahlung<br />

des Kirchgeldes (13 €) im Pfarrsaal am 10.03. nach <strong>der</strong><br />

Hl. Messe.<br />

Zum Kirchgeld<br />

Das Kirchgeld verbleibt in den einzelnen Orten und dient nach<br />

wie vor dazu, die hohen Betriebskosten vor Ort mitzutragen. Weil<br />

das Kirchgeld zur Deckung dieser Kosten nicht ausreicht, muss<br />

die Differenz aus dem gemeinsamen Haushalt beglichen werden.<br />

Ich danke als Pfarrer allen, die vor Ort die Gemeinde finanziell<br />

unterstützen.<br />

Ehe-Jubiläum<br />

Das Fest ihrer Silbernen Hochzeit feiern:<br />

- am 06. April das Ehepaar Rüdiger und Martina Rheinlän<strong>der</strong><br />

aus Kreuzebra<br />

- am 13. April das Ehepaar Ulrich und Astrid Backhaus aus<br />

<strong>Dingelstädt</strong><br />

Das Fest ihrer Goldenen Hochzeit feiern:<br />

- am 20. April das Ehepaar Theo und Marie-Theres Haase<br />

aus Kreuzebra<br />

- am 23. April das Ehepaar Adolf und Hei<strong>der</strong>ose Fasse aus<br />

Kreuzebra<br />

- am 30. April das Ehepaar Helmut und Frieda Eckart aus Kefferhausen<br />

Allen Jubilaren herzlichen Glückwunsch und Gottes Segen für<br />

den weiteren Weg!<br />

Taufe<br />

Mit <strong>der</strong> Feier <strong>der</strong> Taufe werden in unsere Gemeinde aufgenommen:<br />

- am Sonntag, 03.03. in <strong>Dingelstädt</strong>: Jason-Pascal Korn, Sven<br />

Fischer, Niklas Kubsch<br />

- in <strong>der</strong> Feier <strong>der</strong> Osternacht am 30.03. um 21 Uhr: Frau Anne<br />

Pätzold aus <strong>Dingelstädt</strong><br />

Seniorinnennachmittag:<br />

mittwochs um 14:30 Uhr im Pfarrhaus<br />

Kin<strong>der</strong>kirche:<br />

monatlich am 3. Freitag im Pfarrhaus<br />

Ökumenische Taizé Andacht:<br />

jeden 1. Do. im Monat um 20:00 in <strong>der</strong> Helmsdorfer Kirche<br />

Konfirmanden : 15.03.-17.03. Konfi-Wochenende in Beinrode;<br />

17.03. 11:00 Abschlussgottesdienst <strong>der</strong> Konfirmanden in Beinrode<br />

Aktuelles:<br />

01.03. um 19:00 Uhr Weltgebetstag in <strong>der</strong> ev. Kirche<br />

22.03. 18:00 ökum. Kreuzweg <strong>der</strong> Jugend in <strong>Dingelstädt</strong>.<br />

Gottesdienste:<br />

17.02 09:30 <strong>Dingelstädt</strong>; 11:00 Helmsdorf<br />

24.02. 09:30 <strong>Dingelstädt</strong>; 11:00 Helmsdorf<br />

03.03. 09:30 <strong>Dingelstädt</strong>; 11:00 Helmsdorf;<br />

14:00 Küllstedt; Abendmahlsgottesdienst<br />

10.03. 09:30 <strong>Dingelstädt</strong>; 11:00 Helmsdorf<br />

17.03. 09:30 <strong>Dingelstädt</strong>; 11:00 Helmsdorf<br />

24.03. 09:30 <strong>Dingelstädt</strong>; 11:00 Helmsdorf<br />

28.03. Gründonnerstag 19:30 Tischabendmahl in <strong>Dingelstädt</strong><br />

29.03. 09:30 <strong>Dingelstädt</strong>; 11:00 Helmsdorf;<br />

14:00 Küllstedt Karfreitag mit Abendmahl<br />

31.03. 09:30 <strong>Dingelstädt</strong>; 11:00 Küllstedt mit Abendmahl<br />

01.04. 10:00 Helmsdorf Osterfühstück<br />

Ansprechpartner:<br />

Ordinierte Gemeindepädagogin Sabine Münchow<br />

Ev. Pfarramt 37351 <strong>Dingelstädt</strong><br />

Bahnhofstraße 18 Tel.: 036075/62092<br />

Pfarrer Traugott Eber, Evangelisches Pfarramt 37327 Leinefelde<br />

Bahnhofstraße 20<br />

Tel.: 03605/512231 Fax 03605/504109<br />

www.kirchenkreis-muehlhausen.de<br />

Gemeinde Helmsdorf<br />

Ev. Kirche <strong>Dingelstädt</strong><br />

März 2013<br />

Monatsspruch März 2013<br />

Gott ist nicht ein Gott <strong>der</strong> Toten, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Lebenden,<br />

denn ihm leben sie alle. LK 20,38<br />

17.02. Jachmann Dieter, Beberstedt; 73 Jahre<br />

21.02. Peschel Eberhard, Kefferhausen; 79 Jahre<br />

21.02. Gäbler Siegfried, <strong>Dingelstädt</strong>; 72 Jahre<br />

23.02. Thiel Elisabeth, <strong>Dingelstädt</strong>; 81 Jahre<br />

25.02. Obermann Heinz, Zella; 77 Jahre<br />

05.03. Hebeler Wolfgang, Kreuzebra; 75 Jahre<br />

12.03. Hufnagel Josef, Helmsdorf; 70 Jahre<br />

15.03. Krause Hubert, <strong>Dingelstädt</strong>; 87 Jahre<br />

15.03. Eckart Helga, <strong>Dingelstädt</strong>; 76 Jahre<br />

15.03. Schultheiß Vera, <strong>Dingelstädt</strong>; 72 Jahre<br />

16.03. Wagner Jutta, <strong>Dingelstädt</strong>; 78 Jahre<br />

17.03. Franz Gerhard, <strong>Dingelstädt</strong>; 77 Jahre<br />

17.03. Pätzold Manfred, <strong>Dingelstädt</strong>; 72 Jahre<br />

20.03. Koch Günther, <strong>Dingelstädt</strong>; 85 Jahre<br />

21.03. Fritze Eduard, Wachstedt; 83 Jahre<br />

23.03. Kirschke Edith, <strong>Dingelstädt</strong>; 75 Jahre<br />

24.03. Eulitz Roland,Dr., <strong>Dingelstädt</strong>; 76 Jahre<br />

28.03. Wittkowski Horst, Wachstedt; 85 Jahre<br />

29.03. Herwig Edith, Kefferhausen; 76 Jahre<br />

Gottes Segen für das neue Lebensjahr wünscht Ihre Kirchengemeinde<br />

Regelmäßige Veranstaltungen:<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Haushaltssatzung <strong>der</strong> Gemeinde Helmsdorf für das<br />

Haushaltsjahr 2013<br />

Mit Beschluss vom 21.12.2012, Beschluss Nr. 15./2012 hat <strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Helmsdorf die Haushaltssatzung<br />

und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 mit Anlagen<br />

beschlossen.<br />

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen<br />

Teile.<br />

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben<br />

vom 11.01.2013, AZ: 15.11802.001 den Haushaltsplan und<br />

die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 bestätigt.<br />

Die Ausfertigung <strong>der</strong> Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

2013 erfolgte am 18.01.2013.<br />

Auslegungshinweise in <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung:<br />

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2013 liegt in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

18. Februar bis 4. März 2013<br />

(2 Wochen lang gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO) in <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Dingelstädt</strong>, Geschwister-Scholl-Str. 28, Zimmer<br />

13 und in <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Helmsdorf, jeweils zu den<br />

Sprechzeiten öffentlich aus.<br />

Der Haushaltsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung<br />

über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während<br />

<strong>der</strong> allgemeinen Geschäftsstunden unter <strong>der</strong> vorstehenden Anschrift<br />

eingesehen werden.<br />

Helmsdorf, den 18. Januar 2013<br />

gez. Manfred Bode, Bürgermeister


Nr. 2/2013 - 12 - <strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong><br />

Haushaltssatzung <strong>der</strong> Gemeinde Helmsdorf<br />

(Landkreis Eichsfeld)<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Auf Grund des § 55 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO - in<br />

<strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003<br />

(GVBl. S. 41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Gesetzes vom<br />

22.06.2011 (GVBl. S. 99, 134) erlässt die Gemeinde Helmsdorf<br />

folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 466.500 Euro<br />

und im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 36.100 Euro<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />

werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (B) 390 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 390 v. H.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 77.750 Euro<br />

festgesetzt<br />

§ 6<br />

Es gilt <strong>der</strong> von dem Gemein<strong>der</strong>at beschlossene Stellenplan.<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.<br />

Helmsdorf, den 18. Januar 2013<br />

gez. Manfred Bode<br />

Bürgermeister<br />

… im Monat März 2013 ganz herzlich:<br />

(Siegel)<br />

Frau Ingrid Wittig am 05.03. zum 72. Geburtstag<br />

Herrn Josef Werner am 07.03. zum 81. Geburtstag<br />

Herrn Josef Hufnagl am 12.03. zum 70. Geburtstag<br />

Frau Monika Hollenbach am 12.03. zum 64. Geburtstag<br />

Herrn Egon Nöring am 18.03. zum 63. Geburtstag<br />

Frau Theresia Hildebrand am 20.03. zum 94. Geburtstag<br />

Frau Elisabeth Hülfenhaus am 22.03. zum 77. Geburtstag<br />

Herrn Josef Nüßmeyer am 24.03. zum 66. Geburtstag<br />

Frau Agnes Saul am 26.03. zum 75. Geburtstag<br />

Herrn Manfred Nöring am 27.03. zum 65. Geburtstag<br />

Herrn Joseph Henze am 31.03. zum 74. Geburtstag<br />

Die Gemeindeverwaltung Helmsdorf wünscht den Jubilaren alles<br />

Gute, Gesundheit und Wohlergehen für das neue Lebensjahr.<br />

Das vergessene Dorfoberhaupt<br />

Über die Zeit des Königreiches Westphalen, o<strong>der</strong> auch „Franzosenzeit“<br />

genannt, gibt es anscheinend wenige Orginalakten über<br />

unsern Ort. Anfragen in Berlin „Geheimes Staatsarchiv, Preussischer<br />

Kulturbesitz“ ergaben, dass viel in französisch geschrieben<br />

wäre, und beim Abzug vieles mitgenommen wurde. Auch die<br />

Anfrage im Landesarchiv Magdeburg verlief negativ. Von <strong>der</strong>en<br />

Außenstelle Wernigerode kam die Nachricht, dass dort unter B<br />

35 Anhang VII Nr.3 ein Aktenbündel von 1807-1813 lagert. Voller<br />

Freude reiste ich im Sommer 2010 dorthin, suchte einen Tag,<br />

was ich für wichtig fand und daheim entziffern könne, heraus; ließ<br />

mir die Kopien schicken.<br />

Bei <strong>der</strong>en Studium stieß ich auf eine Urkunde, welche von „Mair“<br />

Wenzel unterschrieben war. In dieser Zeit wurden die „Municipalräte“,<br />

sowie <strong>der</strong> „Mair“ nach Vorschlägen gewisser Honoratioren,<br />

meist aus dem Municipalrat, vom König bzw. seinem Innenminister,<br />

in Kassel, ernannt, und zwar auf Lebenszeit. Nur „höhere<br />

Gewalt“ konnte ihn ablösen, also nur <strong>der</strong> Herrgott o<strong>der</strong> <strong>der</strong> König.<br />

Der „Mair“ Wenzel taucht in <strong>der</strong> Geschichtsschreibung ansonsten<br />

nicht auf. Mit allergrößter Neugier nahm ich an einem sonnigen<br />

Herbsttag 2012 die Gelegenheit wahr, das Objekt meiner<br />

Begierde, also obige Akten nochmals zu untersuchen. Sicherheitshalber<br />

ließ ich mir sämtliche Akten aus dem Bündel, die<br />

mir noch fehlten als Kopien zuschicken. Ich glaube Aufwand und<br />

Kosten haben sich gelohnt.<br />

Bereits die Gemein<strong>der</strong>echnung 1809 hat Joseph Wenzel als<br />

„Municipalrat“ mit unterschrieben. Aber als Dorfoberhaupt hat er<br />

in den Jahren 1811/12 noch mehr Dokumente unterschrieben.<br />

Einige Dokumente die Joseph Wenzel als „Mair“ unterschrieb:<br />

Die „Heberolle des Deficit-Haushalt vom 3. Oktober 1811“, in <strong>der</strong><br />

er außerdem unter Nr. 18 als Mair geführt wurde.<br />

Am 26.10.1811 unterschreibt „Mair Wenzel“ das Protokoll einer<br />

Gemein<strong>der</strong>atssitzung über den Gehalt des Steuereinnehmers.<br />

Am 24.12.1811 unterschreibt Joseph Wenzel als „Mair“ eine Eingabe<br />

des „Municipalrates“ gegen eine neue Besteuerung von<br />

Rasenplätzen und Obstbäumen.<br />

Am 26.11.1811 schlägt „Mair Wenzel“ „vier Subjekte“ als neue<br />

Gemein<strong>der</strong>äthe vor.<br />

Am 9. 2.1812 unterschreibt „Mair“ Wenzel eine Erklärung an den<br />

Präfekten, dass „keine Wege auszubessern wären.“ Am gleichen<br />

Tage unterzeichnet er auch ein „Verzeichnis <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Wege.“ Ebenso den „Bericht des Municipalrats über den Wert<br />

von Gemeindegrundstücken.“<br />

In einer Anzeige des Mühlhäuser Försters am 15.2.1812 über<br />

einen angeblichen „Holzfrevel“, begangen am 1.2.1812 an den<br />

Forstinspektor in Heiligenstadt, <strong>der</strong> diese am 23.2.1812 an den<br />

Präfekten weiterreicht, wird wegen eines „Auflaufs“ in Helmsdorf<br />

„Mair“ Wenzel gerügt wegen „mangeln<strong>der</strong> Unterstützung.“ Mair<br />

Wenzel wird deswegen vor dem Friedensgericht am 20.2.1812 in<br />

<strong>Dingelstädt</strong> „verhört“. Am 29.2.12 übersendet <strong>der</strong> „Cantonmaire“<br />

das Verhörprotokoll des „Herrn Mair Wenzel“ an den Präfekten.<br />

Allerdings erscheint ab 12. Mai 1812 Joachim Siebert bereits als<br />

„Mair“. Es ist nicht vermerkt wann und warum dieser Wechsel<br />

stattgefunden hat. War Wenzel bereits in das Lager <strong>der</strong> Napoleongegner<br />

übergetreten ?<br />

In einer Beschwerde vom 9. 11.1812 an den Präfekten über den<br />

neuen Mair nennt Ziegelbrenner P. W. den „vormaligen Mair Wenzel“<br />

als Zeugen, den man befragen solle.<br />

In einer Eingabe vom 9. März 1813 bezeichnet <strong>der</strong> Maire Siebert<br />

den Wenzel als seinen Vorgänger.<br />

Dass <strong>der</strong> Joseph Wenzel auch nach seinem Amt als Dorfoberhaupt<br />

auch als „Nachbar“, wie es damals hieß, noch geachtet<br />

wurde, beweisen weitere Urkunden.<br />

Der Händler Franz Jäger in <strong>Dingelstädt</strong> bestätigt am 22. Dezember<br />

1813 den Empfang von 6 Reichstalern und 3 gute Groschen<br />

für Weihrauch und Talglichter von dem „Gemeindevorsteher“ Joseph<br />

Wenzel. Am 24. Dezember 1815 unterschreibt Wenzel noch<br />

im Nachhinein als „Mair“ Wenzel die Kirchenrechnung für das<br />

Jahr 1811/12. Im April 1814 unterschreibt er als „Gerechtigkeitsbesitzer“<br />

eine „Vorstellung“ für das „Preussische Civil Gounverment“.<br />

Wer war nun dieser Joseph Wenzel ? Dazu nehmen wir das Familienbuch<br />

zu Hilfe.


<strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong> - 13 - Nr. 2/2013<br />

Er wurde am 29.12.1774 in Rüstungen als Sohn des Ackermannes<br />

und Schulzen Johann Heinrich Wenzel aus Bernterode<br />

(Krs. Hgst.) stammend geboren. Ab 1787 war <strong>der</strong> Vater Pächter<br />

zu Martinfeld, zuletzt Pächter auf Gleichenstein. Er hatte am<br />

25.2.1754 Catharine Elisabeth Döring aus Rüstungen, geb am<br />

28.6.1733 geheiratet.<br />

Unser Joseph Wenzel war Erbpächter auf Gleichenstein, dann<br />

Ökonom (Landwirt) zu Helmsdorf. Er heiratete am 3.6.1799, Maria<br />

Theresia Nöring, geb. am 5.6.1778 in Helmsdorf. Damit hatte<br />

er Verbindung mit einer im Ort einflussreichen Großfamilie. So<br />

ist es zu verstehen, dass er bald zum höchsten Amt im Ort kam.<br />

Wenzel starb am 9.4. 1838 in Helmsdorf. Seine Witwe heiratete<br />

am 12.2.1839 ein zweites Mal und zwar den Ökonom Heinrich<br />

Strecker aus <strong>Dingelstädt</strong>. Wenzels Nachfolger lebten noch bis<br />

zum letzten Krieg in Helmsdorf.<br />

Ich bedanke mich bei Frau Andrea Käding aus Hüpstedt und bei<br />

Frau Roswita Knauft aus Zella für ihre tatkräftige Unterstützung.<br />

Bertram Strecker<br />

Gemeinde Kallmerode<br />

Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue, Weststraße<br />

2, 37339 Breitenworbis<br />

Montag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr<br />

Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr<br />

Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr<br />

Freitag 9:00 - 12:30 Uhr<br />

Etwaige Bedenken gegen die Feststellung des Überschwemmungsgebietes<br />

und den Erlass einzelner Schutzanordnungen<br />

sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis zwei Wochen<br />

nach Ablauf <strong>der</strong> oben angegebenen Auslegungsfrist schriftlich<br />

o<strong>der</strong> mündlich zur Nie<strong>der</strong>schrift beim<br />

Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung IV, Ref. Wasserwirtschaft,<br />

Weimarplatz 4 in 99423 Weimar, Haus 2, Zimmer 1809 zu<br />

folgenden Dienststunden vorgebracht werden:<br />

Montag - Donnerstag<br />

von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr<br />

und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />

Freitag<br />

von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass<br />

<strong>der</strong> Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.<br />

Wer fristgemäß Bedenken o<strong>der</strong> Anregungen vorgebracht hat, die<br />

beim Erlass <strong>der</strong> Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden,<br />

wird über die Gründe unterrichtet.<br />

Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende<br />

Kosten können nicht erstattet werden.<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Gemeinde Kallmerode<br />

Anhörungsverfahren für die Rechtsverordnung zur<br />

Feststellung des Überschwemmungsgebietes <strong>der</strong><br />

Ohne von <strong>der</strong> Straßenbrücke B 247 bei Kallmerode<br />

bis zur Mündung in die Wipper<br />

Das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung IV, Referat<br />

Wasserwirtschaft, Weimarplatz 4 in 99423 Weimar beabsichtigt,<br />

für die Ohne von <strong>der</strong> Straßenbrücke B 247 bei Kallmerode bis<br />

zur Mündung in die Wipper auf Teilen <strong>der</strong> Gemarkungen Kallmerode,<br />

Birkungen, Leinefelde, Reifenstein, Hausen, Kleinbartloff,<br />

Oberorschel, Nie<strong>der</strong>orschel, Gernrode und Gerterode das<br />

Überschwemmungsgebiet neu festzustellen. Die Feststellung<br />

des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz<br />

(WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585),<br />

zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S.<br />

95).<br />

Im Rahmen des nach § 117 Thüringer Wassergesetz (ThürWG)<br />

in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung vom 18. August 2009<br />

(GVBl. S. 648) hierzu durchzuführenden Anhörungsverfahrens<br />

wird Folgendes bekannt gegeben:<br />

Der Entwurf <strong>der</strong> Rechtsverordnung sowie die dazugehörenden<br />

Karten (Topografische Karten M 1 : 10.000 und Liegenschaftskarten<br />

M 1 : 2. 000) liegen vom<br />

4. März bis einschließlich 3. April 2013<br />

in folgenden Behörden während <strong>der</strong> Sprechzeiten zur allgemeinen<br />

Einsicht für je<strong>der</strong>mann aus:<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Dingelstädt</strong>, Bauamt, Geschwister-<br />

Scholl-Straße 26/28, 37351 <strong>Dingelstädt</strong><br />

Montag 9:00 - 12:00 Uhr<br />

Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr<br />

Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr<br />

Freitag 9:00 - 12:00 Uhr<br />

Verwaltungsgemeinschaft Eichsfel<strong>der</strong> Kessel, Bauamt, Rathaus<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Nie<strong>der</strong>orschel, Marktplatz 2, Zimmer 22,<br />

37355 Nie<strong>der</strong>orschel<br />

Montag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr<br />

Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr<br />

Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr<br />

Freitag 9:00 - 12:00 Uhr<br />

Stadt Leinefelde-Worbis, Bürgerbüro Leinefelde, Bahnhofstraße<br />

43, 37327 Leinefelde-Worbis<br />

Montag 8:30 - 16:30 Uhr<br />

Dienstag 8:30 - 16:30 Uhr<br />

Mittwoch 8:30 - 16:30 Uhr<br />

Donnerstag 8:30 - 17:30 Uhr<br />

Freitag 8:30 - 16:30 Uhr<br />

Sonnabend 9:00 - 12:00 Uhr<br />

Weimar, den 31.01.2013<br />

Thüringer Landesverwaltungsamt<br />

Referat 440, Wasserwirtschaft<br />

Im Auftrag<br />

gez. H.-Günter Breitbarth<br />

Referatsleiter<br />

… im Monat März 2013 ganz herzlich:<br />

Frau Rosa Maria Bär am 01.03. zum 63. Geburtstag<br />

Frau Maria Huke am 07.03. zum 71. Geburtstag<br />

Frau Gerlinde Gleitz am 11.03. zum 74. Geburtstag<br />

Frau Antonia Mayer am 12.03. zum 78. Geburtstag<br />

Frau Regina Kaufhold am 18.03. zum 81. Geburtstag<br />

Frau Gertrud Stier am 19.03. zum 71. Geburtstag<br />

Frau Christina Dietrich am 23.03. zum 60. Geburtstag<br />

Herrn Helmuth Hornemann am 24.03. zum 67. Geburtstag<br />

Frau Edith Rogge am 28.03. zum 78. Geburtstag<br />

Die Gemeindeverwaltung Kallmerode wünscht den Jubilaren alles<br />

Gute, Gesundheit und Wohlergehen für das neue Lebensjahr.<br />

Gemeinde Kefferhausen<br />

… im Monat März 2013 ganz herzlich:<br />

Frau Brigitta Althaus am 02.03. zum 78. Geburtstag<br />

Herrn Bernfried Althaus am 02.03. zum 73. Geburtstag<br />

Herrn Egon Müller am 03.03. zum 62. Geburtstag<br />

Herrn Helmut Waldhelm am 09.03. zum 74. Geburtstag


Nr. 2/2013 - 14 - <strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong><br />

Herrn Günter Glaser am 10.03. zum 71. Geburtstag<br />

Frau Helgard Gun<strong>der</strong>mann am 15.03. zum 64. Geburtstag<br />

Herrn Heinrich Dietrich am 19.03. zum 63. Geburtstag<br />

Frau Rita Gun<strong>der</strong>mann am 22.03. zum 74. Geburtstag<br />

Herrn Karl-Jürgen Wickert am 26.03. zum 67. Geburtstag<br />

Frau Theresia Hupe am 27.03. zum 82. Geburtstag<br />

Herrn Helmut Wie<strong>der</strong>hold am 27.03. zum 73. Geburtstag<br />

Frau Irmgard Büschleb am 28.03. zum 74. Geburtstag<br />

Frau Edith Herwig am 29.03. zum 76. Geburtstag<br />

Frau Maria Magdalena<br />

Kleineberg am 30.03. zum 63. Geburtstag<br />

Frau Christa Günther am 31.03. zum 73. Geburtstag<br />

Frau Lydia Köhler am 31.03. zum 69. Geburtstag<br />

Die Gemeindeverwaltung Kefferhausen wünscht den Jubilaren<br />

alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen für das neue Lebensjahr.<br />

Gemeinde Kreuzebra<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Gemeinde Kreuzebra<br />

Mit Beschluss Nr. 77/31/2012, vom 13.12.2012 hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Kreuzebra die Neufassung <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Kreuzebra beschlossen.<br />

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben<br />

vom 17.01.2013, AZ: 15.11802.001 diese Satzung genehmigt.<br />

Gemeindeverwaltung Kefferhausen informiert:<br />

1. Gehölz -Pflege an Gewässern 1. Ordnung „<strong>Unstrut</strong>“<br />

Die Thüringer Landesanstalt für Geologie und Umwelt ist für die<br />

Pflege und Unterhaltung <strong>der</strong> Gewässer 1. Ordnung zuständig.<br />

In Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> „Unteren Naturschutzbehörde“ des<br />

Landkreises Eichsfeld werden Gefahrenbäume an <strong>der</strong> Böschung<br />

<strong>der</strong> <strong>Unstrut</strong> in Kefferhausen entfernt bzw. beschnitten. (Parkplatz<br />

KtB GmbH bis Gemeindeverwaltung)<br />

Die naturschutzfachlichen Belange wurden bereits im Vorfeld mit<br />

<strong>der</strong> zuständigen Behörde abgesprochen, z.B. Markierung <strong>der</strong> zu<br />

fällenden Bäume, Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung usw.<br />

Baubeginn: 4. KW 2013<br />

Bauende: 28.02.2013<br />

Baufirma: GAI mbH, Nie<strong>der</strong>sachswerfen<br />

2. Sportverein SV „Edelweiß“<br />

Aktion Heim-Spiel-Kids mit Familien<br />

Das Interesse an <strong>der</strong> Aktion Heim-Spiel-Kids war bisher riesig.<br />

Daher hat die EON Thüringer Energie den Thüringer Bürgermeistern<br />

auch für die Saison 2012/2013 die Gelegenheit gegeben,<br />

sich für die Nachwuchskicker des Ortes als Einlaufmannschaft,<br />

bei einem Heimspiel des SV „Rot-Weiß“ Erfurt, zu bewerben.<br />

Die Nachwuchskicker des SV „Edelweiß“, E-Junioren, Kefferhausen/Silberhausen,<br />

wurden angemeldet.<br />

Am 24. Januar 2013 erhielt ich die Nachricht, dass den E-Junioren<br />

unseres Ortes ein unvergessliches Ereignis bevorsteht.<br />

Sie wurden ausgewählt für einen Besuch im Steigerwaldstadion<br />

in Erfurt. Die 11 Fußballkids des SV „Edelweiß“ werden an <strong>der</strong><br />

Hand <strong>der</strong> Spieler vom FC „Rot-Weiß“ Erfurt o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gastmannschaft<br />

(Karlsruhe) auf den Rasen laufen.<br />

EON Thüringer Energie stellt einen Reisebus in den Farben des<br />

FC „Rot-Weiß“ zur Verfügung. Die 46 Gewinner (Delegation E-<br />

Junioren/Eltern) werden am 16. März 2013 um 10.15 Uhr abgeholt<br />

und bekommen im A Block des Stadions einen Sitzplatz. Ich<br />

freue mich mit den Kids auf einen ereignisreichen Tag.<br />

3. Information zur Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung<br />

In <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung „St. Josef“ in Kefferhausen werden<br />

Kin<strong>der</strong> entsprechend <strong>der</strong> Betriebserlaubnis ab dem 2. Lebensjahr<br />

betreut. Nach den Übergangsbestimmungen des Thüringer<br />

Kin<strong>der</strong>tagesstättengesetzes besteht ein Rechtsanspruch auf die<br />

Betreuung beginnend mit <strong>der</strong> Vollendung des 1. Lebensjahres ab<br />

dem 01.08.2013. Zur Umsetzung des Rechtsanspruches beabsichtigt<br />

die Gemeinde Kefferhausen den Abschluss einer Zweckvereinbarung<br />

mit <strong>der</strong> Stadt <strong>Dingelstädt</strong>. Die Betreuung des Kindes<br />

ab dem 1. Lebensjahr führt zur Än<strong>der</strong>ung des Anspruches<br />

auf Erziehungsgeld. Die Anmeldung <strong>der</strong> Betreuung des Kindes<br />

in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung soll nach § 2 Absatz 1 ThürKitaG 6<br />

Monate vor <strong>der</strong> beabsichtigten Aufnahme erfolgen.<br />

Opfermann<br />

Bürgermeister<br />

Neufassung <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />

Aufgrund <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde-<br />

und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür-<br />

KO -), in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung vom 28.01.2003<br />

(GVBl. S 41) zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 21.12.2011<br />

(GVBl. S 532) hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Kreuzebra in<br />

seiner Sitzung am 13.12.2012 folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Name<br />

Die Gemeinde führt den Namen Kreuzebra.<br />

§ 2<br />

Gemeindewappen, Gemeindeflagge, Gemeindesiegel<br />

(1) Das Gemeindewappen zeigt Kreuz mit Hügel und das Mainzer<br />

Rad<br />

Farben: weiß/blau; Mainzer Rad: rot<br />

(2) Die Flagge hat die Farben weiß/blau und zeigt auf <strong>der</strong> weißen<br />

Seite das Wappen <strong>der</strong> Gemeinde.<br />

(3) Das Gemeindesiegel trägt die Umschrift Thüringen - Gemeinde<br />

Kreuzebra und zeigt das Gemeindewappen.<br />

nicht belegt<br />

§ 3<br />

Ortschaften<br />

§ 4<br />

Bürgerbegehren - Bürgerentscheid<br />

(1) Die Bürger können über wichtige Angelegenheiten im eigenen<br />

Wirkungskreis <strong>der</strong> Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen<br />

(Bürgerbegehren).<br />

Das Bürgerbegehren ist schriftlich bei <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung<br />

einzureichen und muss eine Person und <strong>der</strong>en Stellvertreter<br />

bezeichnen, die berechtigt sind, das Bürgerbegehren zu vertreten.<br />

Jede Unterschriftsliste hat den vollen Wortlaut des Bürgerbegehrens<br />

zu enthalten. Eintragungen, welche die Person des<br />

Unterzeichners nach Namen, Anschrift und Geburtsdatum nicht<br />

zweifelsfrei erkennen lassen, sind ungültig.<br />

(2) Der Gemein<strong>der</strong>at hat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens<br />

innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden. Erklärt<br />

<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at das Bürgerbegehren für unzulässig, so hat<br />

die Gemeinde diese Entscheidung öffentlich bekanntzumachen<br />

(§ 41 Abs. 3 ThürVwVfG). Hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at das Bürgerbegehren<br />

für zulässig erklärt, so sind unverzüglich nach <strong>der</strong> Entscheidung<br />

des Gemein<strong>der</strong>ats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens<br />

und den Tag <strong>der</strong> Durchführung des Bürgerentscheids<br />

öffentlich bekanntzumachen:<br />

Der Antrag des Bürgerbegehrens, seine Begründung, <strong>der</strong> Vorschlag<br />

über die Deckung <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> verlangten Maßnahme,<br />

die Feststellung, dass ein Bürgerentscheid durchgeführt wird<br />

und Tag (Sonntag), Zeit, Ort und Raum <strong>der</strong> Abstimmung.<br />

Die entsprechende Entscheidung wird außerdem den Vertretungsberechtigten<br />

des Bürgerbegehrens bekanntgegeben. Jedem<br />

Wahlberechtigten ist die Einladung zur Abstimmung mit <strong>der</strong><br />

Auffor<strong>der</strong>ung zu übersenden, diese Mitteilung zur Abstimmung<br />

mitzubringen. Schriftliche Abstimmung per Brief - entsprechend<br />

<strong>der</strong> Briefwahl - ist zulässig.<br />

(3) Dem Bürgermeister obliegt die Durchführung des Bürgerentscheids<br />

(Abstimmungsleiter). Zur Feststellung des Abstimmungsergebnisses<br />

bildet er einen Ausschuss. Dieser Ausschuss


<strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong> - 15 - Nr. 2/2013<br />

besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und vier weiteren<br />

von ihm bestellten Bürgern als Beisitzer. Im Übrigen ist für die<br />

Bildung von Stimmbezirken und von Abstimmungsvorständen §<br />

5 Abs. 1 und 2 ThürKWG sinngemäß anzuwenden.<br />

(4) Es dürfen nur amtliche Stimmzettel verwendet werden. Diese<br />

müssen den Antrag im Wortlaut enthalten und so gestaltet sein,<br />

dass <strong>der</strong> Antrag mit „Ja“ o<strong>der</strong> „Nein“ beantwortet werden kann.<br />

Die Stimmabgabe ist geheim.<br />

Die Stimme darf nur auf „Ja“ o<strong>der</strong> „Nein“ lauten. Der Abstimmende<br />

kennzeichnet durch ein Kreuz o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise auf dem<br />

Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit „Ja“ o<strong>der</strong> „Nein“ beantworten<br />

will.<br />

(5) Ungültig sind Stimmen, wenn <strong>der</strong> Stimmzettel<br />

1. nicht amtlich hergestellt ist,<br />

2. we<strong>der</strong> mit „Ja“ noch „Nein“ o<strong>der</strong> aber für beides zugleich<br />

gestimmt wird,<br />

3. mit einem beson<strong>der</strong>en Merkmal versehen ist, einen beson<strong>der</strong>en<br />

Zusatz o<strong>der</strong> Vorbehalt enthält.<br />

(6) Nach Beendigung <strong>der</strong> Abstimmung stellt je<strong>der</strong> Abstimmungsvorstand<br />

für seinen Stimmbezirk das Abstimmungsergebnis fest.<br />

Das Gesamtergebnis wird vom Ausschuss festgestellt und öffentlich<br />

bekanntgemacht.<br />

§ 5<br />

Einwohnerversammlung<br />

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine<br />

Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige<br />

Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten und diese mit ihnen<br />

zu erörtern. Darüber hinaus ist eine Einwohnerversammlung einzuberufen,<br />

wenn wenigstens 20 v. H. <strong>der</strong> Einwohner über 18 Jahre<br />

dies unter Angabe <strong>der</strong> gewünschten Tagesordnung schriftlich<br />

beantragen.<br />

(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung <strong>der</strong> Einwohnerversammlung.<br />

Er hat im Rahmen <strong>der</strong> Erörterung den Einwohnern in<br />

ausreichendem Umfange Gelegenheit zur Äußerung zu geben.<br />

Soweit dies erfor<strong>der</strong>lich ist, kann <strong>der</strong> Bürgermeister zum Zweck<br />

<strong>der</strong> umfassenden Unterrichtung seine Mitarbeiter sowie Sachverständige<br />

hinzuziehen.<br />

(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten<br />

bis spätestens zwei Tage vor <strong>der</strong> Einwohnerversammlung<br />

bei <strong>der</strong> Gemeinde einreichen. Die Anfragen sollen<br />

vom Bürgermeister in <strong>der</strong> Einwohnerversammlung beantwortet<br />

werden.<br />

§ 6<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

Den Vorsitz im Gemein<strong>der</strong>at führt <strong>der</strong> Bürgermeister, im Falle<br />

seiner Verhin<strong>der</strong>ung sein Stellvertreter.<br />

§ 7<br />

Bürgermeister<br />

(1) Der Bürgermeister wird unmittelbar von den Bürgern <strong>der</strong> Gemeinde<br />

gewählt und ist ehrenamtlich tätig.<br />

(2) Der Gemein<strong>der</strong>at überträgt dem Bürgermeister neben den in<br />

§ 29 ThürKO aufgeführten Angelegenheiten zur selbstständigen<br />

Erledigung:<br />

a) Stundung von Aufgaben, insbeson<strong>der</strong>e von Steuern, Beiträgen<br />

und Gebühren sowie von sonstigen For<strong>der</strong>ungen bis zu<br />

folgenden Beträgen im Einzelfall<br />

- Erlass 250 EUR<br />

- Nie<strong>der</strong>schlagung 750 Euro<br />

- Stundung 5.000 Euro<br />

b) die Entscheidung über überplanmäßige und außerplanmäßige<br />

Ausgaben bis zu einem Betrag von 1000 EUR im<br />

Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung<br />

gewährleistet ist.<br />

c) Lieferungen und Leistungen, insbeson<strong>der</strong>e von Kauf-, Werk-<br />

, Miet- und Leasingverträgen im Sinne von § 1 Nr. 1 VOL/A<br />

(Verdingungsordnung für Leistungen) bei einem Gesamtbetrag<br />

bis 500 EUR.<br />

d) Bauleistungen bis 5.000 EUR.<br />

§ 8<br />

Beigeordnete<br />

(1) Der Gemein<strong>der</strong>at wählt einen ehrenamtlichen Beigeordneten.<br />

(2) Der Bürgermeister wird im Falle seiner Verhin<strong>der</strong>ung durch<br />

den Beigeordneten vertreten.<br />

(3) Der Beigeordnete ist für den ihm mit Zustimmung des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

durch den Bürgermeister übertragenen Geschäftsbereich<br />

verantwortlich.<br />

§ 9<br />

Ausschüsse<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Ausschüsse<br />

bilden, welche die Beschlüsse des Gemein<strong>der</strong>ats vorbereiten<br />

(vorbereitende Ausschüsse) o<strong>der</strong> aber einzelne Angelegenheiten<br />

abschließend entscheiden (beschließende Ausschüsse), und<br />

bestimmt <strong>der</strong>en Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben. Nähere<br />

Regelungen trifft die Geschäftsordnung.<br />

nicht belegt<br />

§ 10<br />

Auslän<strong>der</strong>beirat<br />

§ 11<br />

Ehrenbezeichnungen<br />

(1) Personen, die sich in beson<strong>der</strong>em Maße um die Gemeinde<br />

und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können<br />

zu Ehrenbürgern ernannt werden.<br />

(2) Personen, die als Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ats, Ehrenbeamtinnen<br />

o<strong>der</strong> Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamtinnen o<strong>der</strong><br />

Wahlbeamte insgesamt mindestens 20 Jahre ihr Mandat o<strong>der</strong><br />

Amt ausgeübt haben, können folgende Ehrenbezeichnung erhalten:<br />

Bürgermeisterin o<strong>der</strong> = Ehrenbürgermeisterin o<strong>der</strong><br />

Bürgermeister<br />

= Ehrenbürgermeister<br />

Sonstige Ehrenbeamtinnen o<strong>der</strong> Ehrenbeamte = eine die ausgeübte<br />

ehrenamtliche Tätigkeit kennzeichnende Amtsbezeichnung<br />

mit dem Zusatz „Ehren-“.<br />

Die Ehrenbezeichnung soll sich nach <strong>der</strong> zuletzt o<strong>der</strong> überwiegend<br />

ausgeübten Funktion richten.<br />

(3) Personen, die durch beson<strong>der</strong>e Leistungen o<strong>der</strong> in sonstiger<br />

vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens <strong>der</strong> Gemeinde<br />

beigetragen haben, können beson<strong>der</strong>s geehrt werden. Der Gemein<strong>der</strong>at<br />

kann spezielle Richtlinien beschließen.<br />

(4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und <strong>der</strong> Ehrenbezeichnung<br />

soll in feierlicher Form in einer Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

unter Aushändigung einer Urkunde vorgenommen werden.<br />

(5) Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung<br />

wegen unwürdigen Verhaltens entziehen.<br />

§ 12<br />

Entschädigungen<br />

(1) Die Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> erhalten für ihre ehrenamtliche<br />

Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

einen monatlichen Sockelbetrag von 15,00 EUR und<br />

ein Sitzungsgeld von 20,00 EUR.<br />

(2) Der ehrenamtliche Bürgermeister erhält nach Maßgabe <strong>der</strong><br />

Entschädigungsverordnung eine monatliche Pauschale in Höhe<br />

von 885,00 EUR.<br />

Der ehrenamtliche Beigeordnete erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung<br />

von 111,00 EUR.<br />

(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />

nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />

§ 13<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Satzungen <strong>der</strong> Gemeinde werden öffentlich bekanntgemacht<br />

durch Veröffentlichung im Amtsblatt „<strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong>“ <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Dingelstädt</strong>.<br />

(2) An<strong>der</strong>e Bekanntmachungen sowie Zeit, Ort und Tagesordnung<br />

<strong>der</strong> Sitzungen des Gemein<strong>der</strong>ats o<strong>der</strong> des Ausschusses<br />

werden durch Anschlag an <strong>der</strong> Bekanntmachungstafel<br />

Anger<br />

bekanntgemacht.<br />

(3) Ist eine Bekanntmachung ungewöhnlich umfangreich o<strong>der</strong><br />

gehören zu ihr Anlagen, die technisch beson<strong>der</strong>s schwierig herzustellen<br />

sind, wie Pläne, Karten, Zeichnungen u. ä. Unterlagen,<br />

so ist die Ersatzbekanntmachung durch Auslegung im zuständigen<br />

Amt <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft in <strong>Dingelstädt</strong>, Geschw.-<br />

Scholl.Str. 26/28, zulässig.<br />

Auf die Ersatzbekanntmachung ist im Amtsblatt hinzuweisen.<br />

Die Dauer <strong>der</strong> Auslegung beträgt zwei Wochen.<br />

Tag <strong>der</strong> amtlichen Bekanntmachung ist <strong>der</strong> Ausgabetag des<br />

Amtsblattes.


Nr. 2/2013 - 16 - <strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong><br />

(4) Bekanntmachungen im Wege <strong>der</strong> Amtshilfe werden grundsätzlich<br />

durch Aushang im Aushangkasten <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung<br />

bekanntgemacht.<br />

§ 14<br />

Sprachform, Inkrafttreten<br />

(1) Die in dieser Hauptsatzung verwandten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gelten für Frauen in <strong>der</strong> weiblichen, für Männer<br />

in <strong>der</strong> männlichen Sprachform.<br />

(2) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft. Gleichzeitig treten alle übrigen, dieser<br />

Satzung entgegenstehenden Vorschriften, außer Kraft.<br />

Herrn Josef Saul am 20.03. zum 75. Geburtstag<br />

Herrn Franz Joseph Kaufhold am 27.03. zum 68. Geburtstag<br />

Frau Christa Vogt am 27.03. zum 64. Geburtstag<br />

Herrn Leo Mai am 30.03. zum 66. Geburtstag<br />

Frau Hildegard Fiedler am 31.03. zum 64. Geburtstag<br />

Die Gemeindeverwaltung Silberhausen wünscht den Jubilaren<br />

alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen für das neue Lebensjahr.<br />

Kreuzebra, den 22.01.2013<br />

Gemeinde Kreuzebra<br />

gez. Ulrich Kühn<br />

Bürgermeister<br />

Siegel<br />

SG Silberhausen 1924 e.V. informiert:<br />

… im Monat März 2013 ganz herzlich:<br />

Herrn Franz Müller am 02.03. zum 92. Geburtstag<br />

Herrn Josef Kraushaar am 02.03. zum 68. Geburtstag<br />

Frau Christa Ziegler am 04.03. zum 74. Geburtstag<br />

Herrn Wolfgang Hebeler am 05.03. zum 75. Geburtstag<br />

Frau Ilona Hey am 06.03. zum 63. Geburtstag<br />

Herrn Josef Groß am 07.03. zum 83. Geburtstag<br />

Herrn Josef Splett am 07.03. zum 78. Geburtstag<br />

Frau Anna Kühn am 10.03. zum 76. Geburtstag<br />

Herrn Norbert Kühn am 11.03. zum 77. Geburtstag<br />

Frau Ursula Keppler am 12.03. zum 60. Geburtstag<br />

Herrn Günter Schnei<strong>der</strong> am 14.03. zum 63. Geburtstag<br />

Herrn Georg Kühn am 16.03. zum 81. Geburtstag<br />

Frau Gerlinde Kraushaar am 18.03. zum 64. Geburtstag<br />

Herrn Karl-Josef Trümper am 20.03. zum 78. Geburtstag<br />

Herrn Ludwig Breitenstein am 20.03. zum 70. Geburtstag<br />

Herrn Bernward Hey am 22.03. zum 64. Geburtstag<br />

Frau Anna Münnemann am 28.03. zum 89. Geburtstag<br />

Die Gemeindeverwaltung wünscht den Jubilaren alles Gute, Gesundheit<br />

und Wohlergehen für das neue Lebensjahr.<br />

Rasanter Jahreseinstieg beim Sportlerball <strong>der</strong> SG<br />

Silberhausen<br />

Einen schwungvollen Einstieg in das Jahr 2013 bot <strong>der</strong> Sportlerball<br />

<strong>der</strong> SG Silberhausen. Vereinsvorsitzen<strong>der</strong> Thomas Lange<br />

dankte eingangs den 163 Mitglie<strong>der</strong>n, Sponsoren und Freunden<br />

des Vereins für ihr Engagement im vergangenen Jahr.<br />

Mit einem Präsent würdigte er die 50-jährige Mitgliedschaft von<br />

Karl-Josef Günther. Als 14-jähriger war <strong>der</strong> Jubilar am 01.01.1963<br />

in den Sportverein eingetreten. Der leidenschaftliche Radfahrer,<br />

frühere Torhüter und noch heute aktive Schiedsrichter war in den<br />

90er Jahren Abteilungsleiter Fußball <strong>der</strong> SG Silberhausen. In<br />

diese Zeit fielen sportliche Erfolge <strong>der</strong> Fußballer wie <strong>der</strong> Gewinn<br />

des Kreispokals 1998. Viele Dinge auf dem Sportgelände des<br />

Vereins tragen seine Handschrift. Ob Vereinshaus, Werbebanden<br />

o<strong>der</strong> viele an<strong>der</strong>e Dinge - stets war Karl-Josef Günther als<br />

Helfer zur Stelle.<br />

Gemeinde Silberhausen<br />

Vereinsvorsitzen<strong>der</strong> Thomas Lange ehrte Karl-Josef Günther für<br />

seine 50-jährige Mitgliedschaft.<br />

Nach dem Büfett präsentierte das Artisten-Duo Daidalos aus<br />

Schwanebeck eine rasante Artistendarbietung <strong>der</strong> Spitzenklasse<br />

bei Ikarischen Spielen und am Trapez sowie eine lustige Showeinlage.<br />

… im Monat März 2013 ganz herzlich:<br />

Herrn Reinhold Brämer am 04.03. zum 72. Geburtstag<br />

Frau Brunhilde Ziegenfuß am 05.03. zum 71. Geburtstag<br />

Frau Elisabeth Backhaus am 06.03. zum 82. Geburtstag<br />

Frau Antonie Staufenbiel am 10.03. zum 75. Geburtstag<br />

Frau Waltraud Wedekind am 12.03. zum 77. Geburtstag<br />

Herrn Johannes Ziegenfuß am 13.03. zum 62. Geburtstag<br />

Herrn Hans-Günter Kirchberg am 14.03. zum 69. Geburtstag<br />

Herrn Heribert Schüler am 16.03. zum 84. Geburtstag<br />

Frau Waltraud Meinhardt am 17.03. zum 72. Geburtstag<br />

Herrn Hans Joachim<br />

Meinhardt am 18.03. zum 63. Geburtstag<br />

Artisten-Duo Daidalos mit einer lustigen Showeinlage.


<strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong> - 17 - Nr. 2/2013<br />

Der Sportlerball lebt von guter Musik und einer vollen Tanzfläche.<br />

So sorgten das Duo Norbert Klippstein und Sylvie Buthut für<br />

kurzweilige Unterhaltung, gute Stimmung und Spaßfaktor bis in<br />

den frühen Morgen hinein.<br />

Der Vorstand<br />

Impressionen vom Sportlerball 2013<br />

6. Diskussion zu den Berichten und Entlastung des Vorstandes<br />

7. Aufstellung <strong>der</strong> Wahlkommission<br />

8. Wahl des Vorstandes<br />

9. Wahl <strong>der</strong> Abteilungsleiter<br />

10. Wahl <strong>der</strong> Revisionskommission<br />

11. Sonstiges<br />

Wir bitten um zahlreiche Teilnahme.<br />

Der Vorstand<br />

Artisten-Duo Daidalos bei Ikarischen Spielen mit Unterstützung<br />

von Nico Otto<br />

Duo Norbert Klippstein und Sylvie Buthut<br />

Stimmung bis in den frühen Morgen<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung 2013<br />

Liebe Vereinsmitglie<strong>der</strong>,<br />

die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> SG Silberhausen 1924 e.V. findet<br />

am Freitag, dem 15. März 2013, um 20:00 Uhr in <strong>der</strong> Gaststätte<br />

„Zum Esel“ in Silberhausen statt.<br />

Tagesordnung<br />

1. Eröffnung<br />

2. Bericht des Vorsitzenden<br />

3. Bericht <strong>der</strong> Abteilungsleiter Fußball und Breitensport<br />

4. Bericht des Kassenwartes<br />

5. Bericht <strong>der</strong> Revisionskommission<br />

Sternsingeraktion 2013<br />

Segen bringen, Segen sein - so lautet das diesjährige Motto <strong>der</strong><br />

Aktion Dreikönigssingen des Kin<strong>der</strong>missionswerks. Auch wir als<br />

Silberhäuser Pfarrgemeinde nahmen die Worte ernst und handelten.<br />

Segen bringen das heißt: die Sternsinger verkünden die Frohe<br />

Botschaft von Gott und bringen seinen Segen für das neue Jahr<br />

in die Häuser und Wohnungen <strong>der</strong> Gemeinde.<br />

Am Fest <strong>der</strong> Heiligen Drei Könige konnte unser Pfarrer Roland<br />

Genau und Diakon Lang 19 Sternsinger begrüßen und mit ihnen<br />

den Aussendegottesdienst feiern. Es war schon ein beeindruckendes<br />

Bild, wie die großen und kleinen Könige mit unseren<br />

Geistlichen gemeinsam um den Altar standen. Der Diakon erläuterte<br />

in seiner Predigt noch mal Details zur diesjährigen Aktion.<br />

Beispielland dieses Jahr ist Tansania. Dort leben 44 Mill. Menschen<br />

auf einer Fläche doppelt so groß wie Deutschland. Die<br />

ärztliche Versorgung ist schlecht, Malaria, schlechte Hygiene<br />

und <strong>der</strong> Mangel an Wasser führen zu vielen Krankheiten. Jedes<br />

zehnte Kind stirbt, bevor es fünf Jahre werden kann. Es gibt zu<br />

wenige Ärzte, z.B. kommen auf einen Zahnarzt 285000 Einwohner.<br />

Durch unsere Aktion sollen medizinische Zentren ausgebaut<br />

werden, die Ausbildung von Ärzten und Krankenschwestern vorangetrieben<br />

werden. Für das Litembo Hospital soll ein als Krankenwagen<br />

umgebauter Geländewagen finanziert werden, Dieses<br />

Fahrzeug war auch schon im Vorfeld <strong>der</strong> Aktion in Gernrode/<br />

Nie<strong>der</strong>orschel auf Tour zu sehen gewesen.<br />

Durch die Predigt und den Aussendesegen gestärkt zogen nach<br />

den Gottesdienst die großen und kleinen Könige los. Bereitwillig<br />

und großzügig öffneten unsere Einwohner die Türen zu ihren<br />

Häusern und bestimmt auch ihren Herzen. Wir sind <strong>der</strong> Meinung,<br />

die Einwohner freuen sich beson<strong>der</strong>s auf diesen Tag. Bei vielen<br />

ist die Familie weggezogen, viele sind allein und freuen sich auf<br />

die Abwechslung. Und die Fragen „Wo gehörst du denn hin“ o<strong>der</strong><br />

„So ein großen Sohn haben die schon“ sind oft zu hören und zeugen<br />

von aufrechter Teilnahme und Interesse, auch an unseren<br />

Kin<strong>der</strong>n. So rücken wir wie<strong>der</strong> ein Stück zusammen.<br />

Den Kin<strong>der</strong>n, beson<strong>der</strong>s den Jüngeren machte es zunehmend<br />

mehr Spaß und sie freuten sich über die Spenden und die Süßigkeiten.<br />

Das regnerische Wetter interessierte kaum noch jemanden.<br />

Als nach zweieinhalb Stunden die ersten Gruppen zurückkehrten,<br />

war es wie im Taubenschlag. Die Kin<strong>der</strong> erzählten<br />

und plau<strong>der</strong>ten, je<strong>der</strong> hatte mehr gesammelt und „meine Tüte ist<br />

schwerer als deine“ konnte man oft hören. Geschafft, aber stolz<br />

auf ihr Geleistetes wurden die Naschereien geteilt und das Geld<br />

gezählt. Von den Süßigkeiten gaben die Kin<strong>der</strong> bereitwillig und<br />

gerne etwas ab für ein Projekt in Leinefelde. Der gesammelte<br />

Betrag für die Aktion Dreikönigssingen erbrachte 1335,60 € - vielen<br />

Dank.<br />

Mit dem Motto „Segen bringen, Segen sein“ schließt sich hier <strong>der</strong><br />

Kreis. Unsere großen und kleinen Könige brachten Segen in die<br />

Häuser und die Familien. Sie bekamen Geldspenden, mit denen<br />

sie wie<strong>der</strong>um Segen sein können, sei es für den Kranken wagen,<br />

für den Bau von Brunnen, Medizin für die Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> neue Ärzte.<br />

Und so gilt unser Dank den Spen<strong>der</strong>n, die ihre Türen, Herzen<br />

und Geldbeutel öffneten- Vergelts Gott.<br />

Beson<strong>der</strong>er Dank aber an unsere Könige. Was unsere Kin<strong>der</strong><br />

jährlich leisten, ist schon erwähnenswert und nicht selbstverständlich.<br />

Viele Kin<strong>der</strong> bleiben lieber zuhause und machen nicht<br />

mit bei <strong>der</strong> Aktion. Dies ist aber die Möglichkeit wie<strong>der</strong> etwas<br />

Gemeinsames auf die Beine zu stellen. Wir finden es toll, dass<br />

wir noch Kin<strong>der</strong> und Jugendliche haben, die bis zur Firmung uns<br />

die Treue halten. Das ist beson<strong>der</strong>s zu erwähnen, fühlen sich an<strong>der</strong>e<br />

schon mit zehn Jahren zu alt für die Aktion. Die erfahrenen<br />

Jugendlichen können unsere Nachwuchs begeistern und sind


Nr. 2/2013 - 18 - <strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong><br />

ihnen ein Beispiel und Vorbild, welches zum Durchhalten anregt.<br />

So konnten wir dieses Jahr Sarah Wegner, Vanessa Trümper,<br />

Darius Fiedler und Jakob Günther neu begrüßen- Haltet uns in<br />

Zukunft auch die Treue, wir brauchen euch!<br />

Alles in Allem war dieses wie<strong>der</strong> ein erfolgreiches Jahr für die<br />

Aktion Dreikönigssingen. Für das Jahr 2014 hoffen wir wie<strong>der</strong> auf<br />

Euch alle und vielleicht den einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en neuen König. Wir<br />

würden uns freuen.<br />

Impressum<br />

Amtsblatt <strong>der</strong><br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Dingelstädt</strong><br />

Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft <strong>Dingelstädt</strong>,<br />

Geschwister-Scholl-Straße 26/28 - 37351 <strong>Dingelstädt</strong><br />

Tel. 036075/34-0 · Fax 036075/62777 o<strong>der</strong> 3458<br />

E-Mail: info@dingelstaedt-eichsfeld.de<br />

Internet: www.dingelstaedt-eichsfeld.de<br />

Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,<br />

98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de,<br />

Tel. 0 36 77 / 20 50 -0, Fax 0 36 77 / 20 50 -21<br />

Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Der Vorsitzende <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft <strong>Dingelstädt</strong><br />

Ansprechpartnerin: Frau Pietschmann,<br />

Tel. 036075/3423, info@dingelstaedt-eichsfeld.de<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter <strong>der</strong> Anschrift<br />

des Verlages. Für die Richtigkeit <strong>der</strong> Anzeigen übernimmt <strong>der</strong> Verlag keine<br />

Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigen- motive dürfen nicht an<strong>der</strong>weitig verwendet<br />

werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere<br />

allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbe-dingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste.<br />

Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Son<strong>der</strong>farben werden<br />

von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbab-weichungen auftreten,<br />

genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für<br />

eine genaue Farbwie<strong>der</strong>gabe keine Garantie übernehmen. Diesbe- zügliche Beanstandungen<br />

verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />

Verlagsleiter: Mirko Reise<br />

Erscheinungsweise und Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt erscheint monatlich<br />

und wird kostenlos an die Haushalte im Verbreitungsgebiet verteilt. Im Bedarfsfall<br />

können Einzelstücke bei <strong>der</strong> Verwaltung kostenlos bezogen werden.


<strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong> - 19 - Nr. 2/2013<br />

Sonstiges<br />

Wissenswertes<br />

Familienzentrum Kloster Kerbscher Berg<br />

Kefferhäuser Straße 24, 37351 <strong>Dingelstädt</strong><br />

Anmeldung unter: Tel. 036075 690072<br />

familienzentrum@kerbscher-berg.de<br />

www.kerbscher-berg.de<br />

Termin/ Kursbeginn Thema Referent/in<br />

Februar<br />

Sa, 16.02. 09.00 Uhr Ehevorbereitungsseminar Team<br />

So, 17.02. 10.00 Uhr Familiengottesdienst<br />

Mo 18.02. 09.30 Uhr Winterferienspiele „Starke Kin<strong>der</strong>“ D. Döring /<br />

bis bis bis für Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> 1. - 6. Klasse A. Lendeckel<br />

Mi 20.02. 16.00 Uhr<br />

Mi, 20.02. 20.00 Uhr Wenn Kin<strong>der</strong> die Wut packt V. Seeland<br />

Sa, 23.02. 09.30 Uhr Beikost selber kochen A. Hartmann<br />

Mo, 25.02. 16.00 Uhr Gesund essen im Alter - Aufbaukurs A. Hartmann<br />

Mo, 25.02. 20.00 Uhr Geburtsvorbereitung - alle weiteren Treffen dienstags, 09.00 Uhr R. Althaus<br />

Mo, 25.02. 20.00 Uhr Die motorische Entwicklung des Kindes S. Lorenz<br />

Di, 26.02. 15.30 Uhr Dekorative Vogelhäuser selbst gestaltet A. Lendeckel<br />

Di, 26.02. 19.30 Uhr Dekorative Vogelhäuser selbst gestaltet A. Lendeckel<br />

Di, 26.02. 20.00 Uhr Elterninitiativgruppe „Beson<strong>der</strong>e Kin<strong>der</strong>“ (monatl.) C. Dietrich<br />

Mi, 27.02. 09.30 Uhr Rückbildungsgymnastik und Babymassage R. Althaus<br />

Mi, 27.02. 15.00 Uhr Fit für soziale Online-Netzwerke A. Hensel / S. Müller<br />

Mi, 27.02. 17.00 Uhr Einstieg für den Umgang mit dem PC (5x) J. Vockrodt<br />

Do, 28.02. 19.30 Uhr Kommunionkerzen festlich gestalten A. Leiniger<br />

Do, 28.02. 20.00 Uhr Bindung in <strong>der</strong> frühen Kindheit S. Stephan<br />

März<br />

Sa, 02.03. 15.00 Uhr Treffpunkt „Alleinerziehende“ S. Stephan / D. Döring<br />

Mo, 04.03. 19.30 Uhr Kuscheltiere selbst genäht A. Leiniger<br />

Fortgeschrittene (2x)<br />

Di, 05.03. 15.30 Uhr Tisch- und Türschmuck zur Erstkomm. A. Lendeckel<br />

Di, 05.03. 19.30 Uhr Tisch- und Türschmuck zur Erstkomm. A. Lendeckel<br />

Mi, 06.03. 15.30 Uhr Töpferkurs für Kin<strong>der</strong> / Familien (4x) A. Lendeckel<br />

Mi, 06.03. 20.00 Uhr Aquarell Kunstkurs K. Schmitz<br />

Do, 07.03. 19.30 Uhr Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter (2x) H. Sterner<br />

Do, 07.03. 19.30 Uhr Töpferkurs für Erwachsene (4x) A. Lendeckel<br />

Sa, 09.03. 14.00 Uhr Erstkommunionvorbereitung für Familien S. Stephan/ D. Döring<br />

So, 10.03. 14.00 Uhr Erstkommunionvorbereitung für Familien S. Stephan/ D. Döring<br />

Mo, 11.03. 19.30 Uhr Frühlingsfloristik S. Rodenstock-Köhler /<br />

B. Henkel<br />

Mo, 11.03. 19.30 Uhr Erste Hilfe am Kind (2x) F. Rhode<br />

Di, 12.03. 15.30 Uhr Ein Steckenpferd selbst gestalten A. Lendeckel<br />

Di, 12.03. 19.30 Uhr Frühlingsfloristik S. Rodenstock-Köhler /<br />

B. Henkel<br />

Di, 12.03. 19.30 Uhr Eierkränze und Eierbäume A. Lendeckel<br />

Mi, 13.03. 20.00 Uhr För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> emotionalen Intelligenz S. Lorenz<br />

Do, 14.03. 15.30 Uhr Bastelei rund um‘s Ei A. Lendeckel<br />

Do, 14.03. 16.00 Uhr Großeltern-Enkel-Nachmittag (Kin<strong>der</strong> ab 5 J.) E. Bluhm<br />

Do, 14.03. 19.30 Uhr Oster- und Festtagskerzen gestalten A. Leiniger<br />

Sa, 16.03. 15.00 Uhr Ostervorbereitungen für die ganze Familie Team<br />

So, 17.03. 10.00 Uhr Familiengottesdienst mit Programm und Mittagessen<br />

Di, 19.03. 15.30 Uhr Osterkörbchen basteln A. Lendeckel<br />

Di, 19.03. 19.30 Uhr Osterkörbchen basteln A. Lendeckel<br />

Di, 19.03. 20.00 Uhr Kin<strong>der</strong> brauchen Rituale S. Stephan<br />

Di, 19.03. 20.00 Uhr Kostenfalle Handy und Internet A. Hensel /S. Müller<br />

Di, 19.03. 20.00 Uhr Elterninitiativgruppe „Beson<strong>der</strong>e Kin<strong>der</strong>“ C. Dietrich<br />

Mi, 20.03. 19.00 Uhr Yoga (8x) V. Streichhardt<br />

Mi, 20.03. 20.00 Uhr Was Kin<strong>der</strong> klug und glücklich macht V. Seeland<br />

Mo 25.03. 09.30 Uhr Osterferien D. Döring /<br />

und bis bis Kin<strong>der</strong> auf dem Weg zum Osterfest E. Bluhm<br />

Di, 26.03. 16.00 Uhr (1. - 6. Kl.)


Nr. 2/2013 - 20 - <strong>Unstrut</strong>-<strong>Journal</strong><br />

5. Klei<strong>der</strong> - und Spielzeugbasar<br />

Sonntag, 03.03.2013, 14:00 - 16:00 Uhr<br />

Einlass für Schwangere ab 13:30 Uhr<br />

Heuthen, Großer Saal<br />

Alles rund um Baby und Kind<br />

- Kleidung für Frühling und Sommer<br />

- Spielzeug und Ausstattung<br />

Kaffee und Kuchen<br />

Anmeldung/ Information:<br />

Stephan und Christiane Kruse<br />

Tel.: 036084/ 846965<br />

webmaster@heuthen.de<br />

Katholische Filialgemeinde<br />

Heuthen<br />

Der Einsendung sollen neben dem Originalbild mit Titelangabe<br />

auch ein kurzer Steckbrief und ein Foto des Künstlers/<strong>der</strong> Künstlerin<br />

(kein Passbild) beiliegen. Alle eingereichten Bil<strong>der</strong> bleiben<br />

Eigentum des BSK e.V. Einsendungen bis 5. April 2013 an: BSK<br />

e.V., „Kleine Galerie“, Altkrautheimer Straße 20, 74238 Krautheim.<br />

Alle weiteren Infos und den Steckbrief für die Teilnahme<br />

findet ihr unter www.bsk-ev.org/kleine-galerie-2014/ o<strong>der</strong> telefonisch<br />

unter: 06294/428143.<br />

Heiligenstädter Eisenbahnverein e. V.<br />

„Zum 40. Mal lädt <strong>der</strong> Heiligenstädter Eisenbahnverein e. V. zur<br />

traditionellen Tauschbörse für Modellbahnen und Automodelle<br />

am Sonntag, dem<br />

24. Februar 2013 von 10:00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

in die Stadthalle<br />

in Heiligenstadt, Aegidienstraße (neben dem Kulturhaus) ein.<br />

Die Winterzeit ist noch nicht vorbei und <strong>der</strong> ein o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />

Modelleisenbahner hat noch Ideen, was er an seiner Modellbahnanlage<br />

än<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> ergänzen möchte. O<strong>der</strong> <strong>der</strong> Automodellsammler<br />

sucht noch Autos für seine Sammlung.. Auf unserer<br />

Modellbörse besteht die Möglichkeit, nach diesen Dingen zu<br />

suchen und diese dann durch Kauf o<strong>der</strong> Tausch zu erstehen.<br />

Bastler können Ersatzteile o<strong>der</strong> Bastelmaterial erwerben. Aus<br />

Tausenden von Modellen aller Spurweiten und Maßstäben wird<br />

sicherlich das Gewünschte zu finden sein.<br />

Beim Erwerb einer Modellbahnlokomotive kann diese sofort auf<br />

einer Teststrecke auf ihre Fahrtüchtigkeit geprüft werden. Und<br />

selbstverständlich stehen auch die Mitglie<strong>der</strong> des Heiligenstädter<br />

Eisenbahnvereins e. V. für Fragen zum Thema „Eisenbahn“<br />

und Vereins-tätigkeit zur Verfügung. .<br />

Diesmal findet die Tauschbörse wie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Stadthalle statt. Da<br />

uns dort mehr Platz zur Verfügung steht, ist es uns möglich mehrere<br />

Modellbahnanlagen zu präsentieren.<br />

Für Kin<strong>der</strong> bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist <strong>der</strong> Eintritt wie<br />

immer kostenlos.<br />

Der Erlös <strong>der</strong> Veranstaltung wird für die weitere Tätigkeit des Heiligenstädter<br />

Eisenbahnvereins e. V. verwendet.<br />

Für Fragen zur Tauschbörse steht die Telefonnummer 03606 /<br />

603934 o<strong>der</strong> die neu gestaltete Internetseite unter www.hev-ev.<br />

de zur Verfügung.<br />

Beachten Sie bitte auch die Informationen in <strong>der</strong> Tagespresse.<br />

Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher.<br />

Kalen<strong>der</strong> von Kin<strong>der</strong>n mit Behin<strong>der</strong>ung 2014<br />

BSK-Malwettbewerb: „Mit meinen Freunden durch<br />

das Jahr“ startet<br />

Gleich zu Beginn des neuen Jahres startet<br />

wie<strong>der</strong> das große Malprojekt des Bundesverbandes<br />

Seltbsthilfe Körperbehin<strong>der</strong>ter,<br />

BSK e.V. „Mit meinen Freunden durch das<br />

Jahr „ lautet diesmal das Thema des Wettbewerbs,<br />

an dem sich wie<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> mit<br />

einer Körperbehin<strong>der</strong>ung im Alter von 6<br />

bis 13 Jahren beteiligen können. Das Bild<br />

sollte ausschließlich im Hochformat DIN A<br />

4 gemalt werden. Bitte keine Bleistiftzeichnungen<br />

und Collagen einsenden. Aus den<br />

Einsendungen wählt die Jury des Bundesverbandes<br />

Selbsthilfe Körperbehin<strong>der</strong>ter<br />

e.V. zwölf Monatsbil<strong>der</strong> und ein Titelbild für<br />

den Kalen<strong>der</strong> „Kleine Galerie 2014“ aus.

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