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Gleichstellungskonzept 2013 - Hochschule Kempten

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Hochschulrats nimmt sie ohne Stimmrecht teil. Die Fakultätsfrauenbeauftragten gehören dem<br />

Fakultätsrat, den Berufungs- und sonstigen beratenden Ausschüssen mit Stimmrecht an. Die<br />

Hochschul- und Fakultätsfrauenbeauftragten bilden die Konferenz der Frauenbeauftragten.<br />

Dieses Gremium tagt ebenso wie die erweiterte Hochschulleitung in regelmäßigen Abständen.<br />

Auf diese Weise wird ein kontinuierlicher fakultätsübergreifender Austausch zu<br />

Gleichstellungsfragen gewährleistet. Im Zuge der internen Reorganisation der <strong>Hochschule</strong> und<br />

Bildung von insgesamt sechs Fakultäten zum Sommersemester 2011 gewann das<br />

Schnittstellenmanagement an Bedeutung. In allen (alten und neu gebildeten) Fakultäten<br />

wurden Frauenbeauftragte gewählt, die für ihre Tätigkeit eine Deputatsermäßigung erhalten.<br />

Ein vernetztes Vorgehen bezüglich gemeinsamer Ziele und Maßnahmenpakete (z. B.<br />

gendersensible Sprache, Vereinbarkeit von Familie und Beruf) ist auch zwischen der für das<br />

nicht-wissenschaftliche Personal zuständigen Gleichstellungsbeauftragten und den<br />

Frauenbeauftragten der <strong>Hochschule</strong> erforderlich. Im Wintersemester 2012/13 wurde ein zum<br />

vorliegenden Konzept paralleles <strong>Gleichstellungskonzept</strong> für das nicht-wissenschaftliche<br />

Personal durch die Gleichstellungsbeauftragte und die Hochschulleitung unterzeichnet.<br />

Die <strong>Hochschule</strong> <strong>Kempten</strong> beteiligt sich seit Anfang August 2008 aktiv an dem kooperativen<br />

Konsortium bayerischer Fachhochschulen zur Entwicklung und Einführung eines integrierten<br />

und systematischen Qualitätsmanagementsystems an <strong>Hochschule</strong>n. Dabei ist die<br />

Berücksichtigung von Genderaspekten ein Querschnittsthema wie z. B. bei der<br />

Qualitätssicherung von Berufungsverfahren. Hochschul- und Fakultätsleitungen sowie die<br />

Hochschulverwaltung stehen hier in der Verantwortung, für die Integration von<br />

Gleichstellungsaspekten Sorge zu tragen.<br />

Über den Umsetzungsstand von Maßnahmen aus Zielvereinbarungen und<br />

<strong>Gleichstellungskonzept</strong> berichtet die Hochschulfrauenbeauftragte einmal jährlich dem Senat<br />

und dem Hochschulrat. Darüber hinaus wird bei Bedarf über aktuelle Themen (beispielsweise<br />

das „audit familiengerechte hochschule“) informiert. Die regelmäßig aufbereiteten Statistiken<br />

fokussieren allerdings bisher auf Zahlen zu weiblichen Professorinnen und Studierenden. Die<br />

<strong>Hochschule</strong> setzt sich zum Ziel, das Gleichstellungscontrolling zu verstetigen und in eine<br />

jährliche Berichterstattung u.a. detaillierte Angaben zu einzelnen Studiengängen,<br />

Lehrbeauftragten und zur Gremienbesetzung aufzunehmen. Die Personalverwaltung und das<br />

Studien- und Prüfungsamt unterstützen die Frauenbeauftragte bei der jährlichen<br />

Berichterstattung, sofern das einschlägige Datenmaterial nicht über die CEUS-Berichte<br />

verfügbar ist.<br />

Im Wintersemester 2010/11 hat sich die erweiterte Hochschulleitung für die Durchführung des<br />

„audit familiengerechte hochschule“ ausgesprochen. Die Durchführung des<br />

Auditierungsprozesses erfolgte im Jahr 2011 mit Mitteln aus dem Professorinnenprogramm.<br />

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