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und Prüfungsordnung für alle Bachelor-Studiengänge ... - HSBA

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ASPO B. Sc. 2012<br />

der Hochschule <strong>und</strong> vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterschrieben <strong>und</strong><br />

mit dem Siegel der <strong>HSBA</strong> versehen. Die Urk<strong>und</strong>e trägt das Datum der Aushändigung.<br />

§ 20<br />

Einsicht in die Prüfungsakten<br />

(1) Alle Prüfungsunterlagen, Klausuren, <strong>Bachelor</strong>-Arbeiten, Protokolle von mündlichen Prüfungen<br />

<strong>und</strong> von den Sitzungen des Prüfungsausschusses sind fünf Jahre aufzubewahren.<br />

(2) Während des Studiums sind zur Einsichtnahme <strong>für</strong> Prüfungsleistungen regelmäßige<br />

Einsichtstermine vorgesehen, die den Studierenden zu Beginn des Studienjahres bekannt<br />

gegeben werden.<br />

(3) Nach Abschluss des Studiums haben die Studierenden haben das Recht, auf Antrag bis<br />

ein Jahr nach Abschluss des Prüfungsverfahrens in einer Frist von sechs Wochen Einsicht<br />

in die schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten, die Bewertungen<br />

<strong>und</strong> die Prüfungsprotokolle zu erhalten.<br />

§ 21<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Genehmigung durch die Behörde <strong>für</strong> Wissenschaft<br />

<strong>und</strong> Forschung der Freien <strong>und</strong> Hansestadt Hamburg in Kraft. Sie gilt erstmals <strong>für</strong> Studierende,<br />

die ihr Studium zum Studienjahr 2012/2013 aufnehmen.<br />

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