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und Prüfungsordnung für alle Bachelor-Studiengänge ... - HSBA

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ASPO B. Sc. 2012<br />

• relevante Informationen, insbesondere in ihrem Studienprogramm sammeln, bewerten<br />

<strong>und</strong> interpretieren können, um daraus wissenschaftlich f<strong>und</strong>ierte Urteile abzuleiten,<br />

die gesellschaftliche, akademische <strong>und</strong> ethische Erkenntnisse berücksichtigen,<br />

• selbständig weiterführende Lernprozesse gestalten können,<br />

• fachbezogene Positionen <strong>und</strong> Problemlösungen formulieren <strong>und</strong> argumentativ verteidigen<br />

können,<br />

• sich mit Fachvertretern <strong>und</strong> mit Laien über Informationen, Ideen, Probleme <strong>und</strong> Lösungen<br />

austauschen können,<br />

• Verantwortung in einem Team übernehmen können.<br />

(2) Die bestandene <strong>Bachelor</strong>-Prüfung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss,<br />

<strong>für</strong> den der akademische Grad <strong>Bachelor</strong> of Science (B.Sc.) verliehen wird.<br />

§ 2<br />

Studienbeginn, Regelstudienzeit<br />

(1) Der Studienbeginn ist einmal jährlich zum 1. Oktober. Die <strong>HSBA</strong> kann in begründeten<br />

Fällen auch andere Organisationsformen wählen <strong>und</strong> damit auch andere Termine setzen.<br />

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Immatrikulations- <strong>und</strong> Zulassungsordnung<br />

geregelt.<br />

(2) Die Regelstudienzeit der dualen <strong>Bachelor</strong>-<strong>Studiengänge</strong> beträgt einschließlich <strong>alle</strong>r Prüfungen<br />

<strong>und</strong> der <strong>Bachelor</strong>-Arbeit drei Jahre.<br />

(3) Die Regelstudienzeit der berufsbegleitenden <strong>Bachelor</strong>-<strong>Studiengänge</strong> beträgt einschließlich<br />

<strong>alle</strong>r Prüfungen, der <strong>Bachelor</strong>-Arbeit <strong>und</strong> der in den Studiengang eingeordneten berufspraktischen<br />

Phasen vier Jahre.<br />

§ 3<br />

Studienberatung <strong>und</strong> -information<br />

(1) Die Hochschule berät Studienbewerber über Inhalte, Aufbau <strong>und</strong> Anforderungen des<br />

Studiums.<br />

(2) Die Studierenden werden in einer Einführungseinheit über inhaltliche <strong>und</strong> organisatorische<br />

Fragen informiert. Sie erhalten <strong>alle</strong> relevanten Unterlagen, darunter die Modulbeschreibungen<br />

des ersten Jahres <strong>und</strong> den Studien- <strong>und</strong> Prüfungsplan.<br />

(3) Die Studierenden werden laufend über studienrelevante Themen informiert, insbesondere<br />

erhalten sie vor Beginn des jeweiligen Studienjahres Zugang zu den entsprechenden<br />

Modulbeschreibungen.<br />

(4) Einzelberatungen finden statt:<br />

• jederzeit auf Wunsch des Studierenden,<br />

• wenn der Studienverlauf des Studierenden aus Sicht der Hochschule Anlass dazu<br />

gibt, insbesondere <strong>für</strong> Studierende, die die Regelstudienzeit gemäß § 2 überschritten<br />

haben,<br />

• jederzeit auf Wunsch der Unternehmen bei dualen <strong>Studiengänge</strong>n.<br />

§ 4<br />

Studien- <strong>und</strong> Prüfungsaufbau, Module <strong>und</strong> Credits<br />

(1) Die <strong>Bachelor</strong>-Prüfung besteht aus Modulprüfungen <strong>und</strong> der <strong>Bachelor</strong>-Arbeit sowie dem<br />

Kolloquium.<br />

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