Sicherheit und Recht - Hessen
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Seit Einführung des Projektes verschickt die Fahrerlaubnisbehörde nun nach eingehender Prüfung<br />
des Sachverhalts eine sogenannte „Gelbe Karte“ an die betroffene Person. Mit dieser Maßnahme<br />
soll die Person darauf aufmerksam gemacht werden, dass ihr Verhalten fahrerlaubnisrechtliche<br />
Konsequenzen haben kann. Solch eine Konsequenz wäre zum Beispiel der Entzug der<br />
Fahrerlaubnis oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).<br />
Ziel dieses Projekts „Gelbe Karte“ ist es, vor allem junge Menschen von der Begehung weiterer<br />
Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten abzubringen. Gerade bei jungen Menschen hat der Entzug<br />
der Fahrerlaubnis oder auch schon die Androhung dieser Maßnahme einen hohen erzieherischen<br />
Wert. Das Projekt „Gelbe Karte“ entfaltet daher eine spürbar präventive Wirkung. Diese positiven<br />
Erfahrungen des Pilotprojektes „Gelbe Karte“ haben Gr<strong>und</strong> gegeben, auch anderen interessierten<br />
hessischen Städten <strong>und</strong> Gemeinden die Teilnahme am Pilotmodell zu ermöglichen.<br />
2.2.5 Waffenamnestie: Fast 17.000 Waffen <strong>und</strong> zwei Tonnen Munition aus dem<br />
Verkehr gezogen<br />
Nach der Verschärfung des Waffenrechts waren auch die hessischen Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />
durch eine Amnestieregelung aufgerufen, bis Ende 2009 freiwillig unerlaubt besessene Waffen bei<br />
den zuständigen Behörden abzugeben. Dies führte zu einem großen Erfolg: Im Jahr 2009 konnten<br />
hessenweit 5.956 illegale Waffen (darunter 2.684 Schusswaffen <strong>und</strong> 3.272 sonstige Waffen) <strong>und</strong><br />
10.997 legale Schusswaffen sowie zwei Tonnen Munition aus dem Verkehr gezogen werden. Um<br />
Kosten für die Anschaffung neuer Sicherungssysteme <strong>und</strong> Waffenschränke zu sparen, fühlten sich<br />
viele <strong>Hessen</strong> dazu veranlasst, neben den Amnestiewaffen ebenso Erbstücke <strong>und</strong> ungenutzte<br />
Waffen abzugeben. In falsche Hände können diese Waffen <strong>und</strong> Munition nicht mehr gelangen, da<br />
sie vernichtet wurden.<br />
Nationales Waffenregister (NWR) nimmt Betrieb auf<br />
Das Nationale Waffenregister (NWR) hat am 1. Januar 2013 seinen Wirkbetrieb aufgenommen.<br />
Mit dem NWR wurde eine langjährige polizeiliche Forderung realisiert, Informationen zum<br />
legalen Waffenbesitz im Rahmen der Beurteilung <strong>und</strong> Bewältigung von Einsatzlagen (Taktik/<br />
Eigensicherung) sowie für polizeiliche Ermittlungen zu erhalten.<br />
Das NWR stellt den Polizeien in Form von Einzel- <strong>und</strong> Gruppenauskünften umfangreiche<br />
Suchprofile zur Verfügung.<br />
2.2.6 „Netzwerk gegen Gewalt“ bündelt hessische Präventionsmaßnahmen<br />
Gewalttaten sind oft mit einem hohen Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit verb<strong>und</strong>en, wodurch<br />
sich viele Menschen verunsichert fühlen. Deshalb hat die Hessische Landesregierung bereits im<br />
Dezember 2002 die Einrichtung eines ressortübergreifenden „Netzwerks gegen Gewalt“<br />
beschlossen. Es soll dazu beitragen, die vielen guten Präventionsaktivitäten in <strong>Hessen</strong> sowie deren<br />
Akteure zu fördern <strong>und</strong> zu vernetzen. Um die Gewaltpräventionsaktivitäten von Schulen,<br />
Jugendhilfe <strong>und</strong> Polizei auf regionaler Ebene noch besser koordinieren zu können, wurden 2009 in<br />
allen Polizeipräsidien regionale Geschäftsstellen eingerichtet. Darüber hinaus bietet das Netzwerk<br />
auf seiner Internetplattform einen „Präventionsatlas“, der die Suche nach Programmen vor Ort<br />
erleichtert. Hier können sich Interessierte über alle Präventionsmaßnahmen, übersichtlich nach<br />
Landkreisen sortiert, informieren.<br />
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