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Sicherheit und Recht - Hessen

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Seit Einführung des Projektes verschickt die Fahrerlaubnisbehörde nun nach eingehender Prüfung<br />

des Sachverhalts eine sogenannte „Gelbe Karte“ an die betroffene Person. Mit dieser Maßnahme<br />

soll die Person darauf aufmerksam gemacht werden, dass ihr Verhalten fahrerlaubnisrechtliche<br />

Konsequenzen haben kann. Solch eine Konsequenz wäre zum Beispiel der Entzug der<br />

Fahrerlaubnis oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).<br />

Ziel dieses Projekts „Gelbe Karte“ ist es, vor allem junge Menschen von der Begehung weiterer<br />

Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten abzubringen. Gerade bei jungen Menschen hat der Entzug<br />

der Fahrerlaubnis oder auch schon die Androhung dieser Maßnahme einen hohen erzieherischen<br />

Wert. Das Projekt „Gelbe Karte“ entfaltet daher eine spürbar präventive Wirkung. Diese positiven<br />

Erfahrungen des Pilotprojektes „Gelbe Karte“ haben Gr<strong>und</strong> gegeben, auch anderen interessierten<br />

hessischen Städten <strong>und</strong> Gemeinden die Teilnahme am Pilotmodell zu ermöglichen.<br />

2.2.5 Waffenamnestie: Fast 17.000 Waffen <strong>und</strong> zwei Tonnen Munition aus dem<br />

Verkehr gezogen<br />

Nach der Verschärfung des Waffenrechts waren auch die hessischen Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />

durch eine Amnestieregelung aufgerufen, bis Ende 2009 freiwillig unerlaubt besessene Waffen bei<br />

den zuständigen Behörden abzugeben. Dies führte zu einem großen Erfolg: Im Jahr 2009 konnten<br />

hessenweit 5.956 illegale Waffen (darunter 2.684 Schusswaffen <strong>und</strong> 3.272 sonstige Waffen) <strong>und</strong><br />

10.997 legale Schusswaffen sowie zwei Tonnen Munition aus dem Verkehr gezogen werden. Um<br />

Kosten für die Anschaffung neuer Sicherungssysteme <strong>und</strong> Waffenschränke zu sparen, fühlten sich<br />

viele <strong>Hessen</strong> dazu veranlasst, neben den Amnestiewaffen ebenso Erbstücke <strong>und</strong> ungenutzte<br />

Waffen abzugeben. In falsche Hände können diese Waffen <strong>und</strong> Munition nicht mehr gelangen, da<br />

sie vernichtet wurden.<br />

Nationales Waffenregister (NWR) nimmt Betrieb auf<br />

Das Nationale Waffenregister (NWR) hat am 1. Januar 2013 seinen Wirkbetrieb aufgenommen.<br />

Mit dem NWR wurde eine langjährige polizeiliche Forderung realisiert, Informationen zum<br />

legalen Waffenbesitz im Rahmen der Beurteilung <strong>und</strong> Bewältigung von Einsatzlagen (Taktik/<br />

Eigensicherung) sowie für polizeiliche Ermittlungen zu erhalten.<br />

Das NWR stellt den Polizeien in Form von Einzel- <strong>und</strong> Gruppenauskünften umfangreiche<br />

Suchprofile zur Verfügung.<br />

2.2.6 „Netzwerk gegen Gewalt“ bündelt hessische Präventionsmaßnahmen<br />

Gewalttaten sind oft mit einem hohen Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit verb<strong>und</strong>en, wodurch<br />

sich viele Menschen verunsichert fühlen. Deshalb hat die Hessische Landesregierung bereits im<br />

Dezember 2002 die Einrichtung eines ressortübergreifenden „Netzwerks gegen Gewalt“<br />

beschlossen. Es soll dazu beitragen, die vielen guten Präventionsaktivitäten in <strong>Hessen</strong> sowie deren<br />

Akteure zu fördern <strong>und</strong> zu vernetzen. Um die Gewaltpräventionsaktivitäten von Schulen,<br />

Jugendhilfe <strong>und</strong> Polizei auf regionaler Ebene noch besser koordinieren zu können, wurden 2009 in<br />

allen Polizeipräsidien regionale Geschäftsstellen eingerichtet. Darüber hinaus bietet das Netzwerk<br />

auf seiner Internetplattform einen „Präventionsatlas“, der die Suche nach Programmen vor Ort<br />

erleichtert. Hier können sich Interessierte über alle Präventionsmaßnahmen, übersichtlich nach<br />

Landkreisen sortiert, informieren.<br />

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