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Sicherheit und Recht - Hessen

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<strong>und</strong> von dort aus sozialverträglich auf andere nordhessische Anstalten verteilt. Die<br />

Personalumsetzungen auf frei gewordene Stellen in den genannten Anstalten haben 2011<br />

begonnen <strong>und</strong> werden im Jahr 2013 abgeschlossen. Nach deren Abschluss ergibt sich ein<br />

jährliches Einsparvolumen von circa 1,6 Millionen Euro im Personalbereich. Seit 2011 können<br />

durch die Schließung der JVA „Kassel III“ zudem jährlich r<strong>und</strong> 300.000 Euro an Sachmitteln<br />

eingespart werden.<br />

Neben der wirtschaftlich sinnvollen Schließung alter Anstalten, wurde auch die Modernisierung<br />

des Justizvollzugs weiter vorangetrieben: 2011 weihte der Hessische Justizminister Jörg-Uwe<br />

Hahn die Justizvollzugsanstalt „Frankfurt am Main I“ ein, die über insgesamt 564 moderne<br />

Haftplätze verfügt. Beim Bau wurde größter Wert auf die <strong>Sicherheit</strong> gelegt: So sind beispielsweise<br />

die Mauern aus Stahlbeton gefertigt <strong>und</strong> bis zu acht Meter hoch. Die gesamte Anstalt (bis auf die<br />

Zellen) wird mit Hilfe von 383 Video-Kameras bis in den letzten Winkel überwacht.<br />

Gleichzeitig wurden auch die Kosten minimiert: Der Standort zwischen den beiden benachbarten<br />

Justizvollzugsanstalten „Frankfurt am Main III“ <strong>und</strong> „Frankfurt am Main IV“ macht es möglich,<br />

die dort vorhandene zentrale Großküche, die Zentralwäscherei sowie das moderne<br />

Blockheizkraftwerks mit zu nutzen. Ein medizinisches Zentrum, eine Sporthalle <strong>und</strong> ein<br />

Andachtsraum der neuen JVA kann wiederum von den Nachbaranstalten mit genutzt werden.<br />

Insgesamt wird weniger Personal benötigt, als dies bei der Schaffung separater Einrichtungen der<br />

Fall wäre.<br />

Kosten werden auch in der JVA „Hünfeld“ gesenkt, einer der modernsten Justizvollzugsanstalten<br />

Europas. Dort werden durch Teilprivatisierung Einspareffekte von jährlich r<strong>und</strong> 750.000 Euro<br />

erzielt. Hierzu wurde für den Betrieb ab dem 1. Januar 2013 ein neuer Vertrag mit dem privaten<br />

Betreiberunternehmen abgeschlossen. Bei der Vergabe ist darauf geachtet worden, dass alle<br />

hoheitlichen Aufgaben in staatlicher Hand verbleiben. Dies betrifft insbesondere die<br />

Gesamtverantwortung für die Anstalt, alle Vollzugsentscheidungen wie auch die Verantwortung<br />

für die <strong>Sicherheit</strong>. Für die Privatisierung offen sind Dienst- <strong>und</strong> Serviceleistungen ohne<br />

Eingriffsbefugnisse gegenüber Gefangenen, wie zum Beispiel die Reinigung <strong>und</strong> Instandhaltung<br />

der Anstalt, der Betrieb der Küche oder die medizinische Versorgung.<br />

2.4.12 Strukturentscheidungen in der hessischen Justiz<br />

Auch das Justizressort sieht sich der hessischen Schuldenbremse <strong>und</strong> der des B<strong>und</strong>es verpflichtet.<br />

Um Einsparpotentiale im Bereich der hessischen Justiz zu identifizieren, wurde Mitte 2009 das<br />

Projekt „Konsolidierung <strong>und</strong> Kompensation“ (KuK) ins Leben gerufen. Bereits in den Jahren 2003<br />

<strong>und</strong> 2005 hatte der Landesrechnungshof strukturelle Maßnahmen empfohlen. Bei der Umsetzung<br />

lautet die oberste Prämisse „verantwortungsvolles <strong>und</strong> intelligentes Sparen“, während gleichzeitig<br />

der Erhalt des hohen Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsniveaus gesichert bleiben muss.<br />

Zu diesem Zweck sind auch einige Gerichtsstandorte geschlossen oder zusammengelegt worden.<br />

In der Arbeitsgerichtsbarkeit bestanden insbesondere wegen der „Kleinststandorte“ mit weniger<br />

als elf Bediensteten sehr hohe Arbeitsplatzkosten. Das Justizministerium hat einen innovativen<br />

<strong>und</strong> kooperativen Weg eingeschlagen: Im Rahmen eines „Kontraktes“ zwischen dem Hessischen<br />

Ministerium der Justiz, für Integration <strong>und</strong> Europa <strong>und</strong> dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts<br />

sowie den Personalvertretungen, wurde die Reduzierung der Standorte von zwölf auf sieben<br />

beschlossen <strong>und</strong> bis zum 1. Januar 2012 durchgeführt. Damit werden umfangreiche<br />

Kosteneinsparungen erreicht, ohne dass der Zugang zu oder die Qualität von richterlichen<br />

Entscheidungen leidet.<br />

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