Sicherheit und Recht - Hessen
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<strong>und</strong> von dort aus sozialverträglich auf andere nordhessische Anstalten verteilt. Die<br />
Personalumsetzungen auf frei gewordene Stellen in den genannten Anstalten haben 2011<br />
begonnen <strong>und</strong> werden im Jahr 2013 abgeschlossen. Nach deren Abschluss ergibt sich ein<br />
jährliches Einsparvolumen von circa 1,6 Millionen Euro im Personalbereich. Seit 2011 können<br />
durch die Schließung der JVA „Kassel III“ zudem jährlich r<strong>und</strong> 300.000 Euro an Sachmitteln<br />
eingespart werden.<br />
Neben der wirtschaftlich sinnvollen Schließung alter Anstalten, wurde auch die Modernisierung<br />
des Justizvollzugs weiter vorangetrieben: 2011 weihte der Hessische Justizminister Jörg-Uwe<br />
Hahn die Justizvollzugsanstalt „Frankfurt am Main I“ ein, die über insgesamt 564 moderne<br />
Haftplätze verfügt. Beim Bau wurde größter Wert auf die <strong>Sicherheit</strong> gelegt: So sind beispielsweise<br />
die Mauern aus Stahlbeton gefertigt <strong>und</strong> bis zu acht Meter hoch. Die gesamte Anstalt (bis auf die<br />
Zellen) wird mit Hilfe von 383 Video-Kameras bis in den letzten Winkel überwacht.<br />
Gleichzeitig wurden auch die Kosten minimiert: Der Standort zwischen den beiden benachbarten<br />
Justizvollzugsanstalten „Frankfurt am Main III“ <strong>und</strong> „Frankfurt am Main IV“ macht es möglich,<br />
die dort vorhandene zentrale Großküche, die Zentralwäscherei sowie das moderne<br />
Blockheizkraftwerks mit zu nutzen. Ein medizinisches Zentrum, eine Sporthalle <strong>und</strong> ein<br />
Andachtsraum der neuen JVA kann wiederum von den Nachbaranstalten mit genutzt werden.<br />
Insgesamt wird weniger Personal benötigt, als dies bei der Schaffung separater Einrichtungen der<br />
Fall wäre.<br />
Kosten werden auch in der JVA „Hünfeld“ gesenkt, einer der modernsten Justizvollzugsanstalten<br />
Europas. Dort werden durch Teilprivatisierung Einspareffekte von jährlich r<strong>und</strong> 750.000 Euro<br />
erzielt. Hierzu wurde für den Betrieb ab dem 1. Januar 2013 ein neuer Vertrag mit dem privaten<br />
Betreiberunternehmen abgeschlossen. Bei der Vergabe ist darauf geachtet worden, dass alle<br />
hoheitlichen Aufgaben in staatlicher Hand verbleiben. Dies betrifft insbesondere die<br />
Gesamtverantwortung für die Anstalt, alle Vollzugsentscheidungen wie auch die Verantwortung<br />
für die <strong>Sicherheit</strong>. Für die Privatisierung offen sind Dienst- <strong>und</strong> Serviceleistungen ohne<br />
Eingriffsbefugnisse gegenüber Gefangenen, wie zum Beispiel die Reinigung <strong>und</strong> Instandhaltung<br />
der Anstalt, der Betrieb der Küche oder die medizinische Versorgung.<br />
2.4.12 Strukturentscheidungen in der hessischen Justiz<br />
Auch das Justizressort sieht sich der hessischen Schuldenbremse <strong>und</strong> der des B<strong>und</strong>es verpflichtet.<br />
Um Einsparpotentiale im Bereich der hessischen Justiz zu identifizieren, wurde Mitte 2009 das<br />
Projekt „Konsolidierung <strong>und</strong> Kompensation“ (KuK) ins Leben gerufen. Bereits in den Jahren 2003<br />
<strong>und</strong> 2005 hatte der Landesrechnungshof strukturelle Maßnahmen empfohlen. Bei der Umsetzung<br />
lautet die oberste Prämisse „verantwortungsvolles <strong>und</strong> intelligentes Sparen“, während gleichzeitig<br />
der Erhalt des hohen Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsniveaus gesichert bleiben muss.<br />
Zu diesem Zweck sind auch einige Gerichtsstandorte geschlossen oder zusammengelegt worden.<br />
In der Arbeitsgerichtsbarkeit bestanden insbesondere wegen der „Kleinststandorte“ mit weniger<br />
als elf Bediensteten sehr hohe Arbeitsplatzkosten. Das Justizministerium hat einen innovativen<br />
<strong>und</strong> kooperativen Weg eingeschlagen: Im Rahmen eines „Kontraktes“ zwischen dem Hessischen<br />
Ministerium der Justiz, für Integration <strong>und</strong> Europa <strong>und</strong> dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts<br />
sowie den Personalvertretungen, wurde die Reduzierung der Standorte von zwölf auf sieben<br />
beschlossen <strong>und</strong> bis zum 1. Januar 2012 durchgeführt. Damit werden umfangreiche<br />
Kosteneinsparungen erreicht, ohne dass der Zugang zu oder die Qualität von richterlichen<br />
Entscheidungen leidet.<br />
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