Sicherheit und Recht - Hessen
Sicherheit und Recht - Hessen
Sicherheit und Recht - Hessen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2.4.9 Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) – Hessisches Angebot wird<br />
b<strong>und</strong>esweit angenommen<br />
Bei der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung<br />
wird moderne Technik eingesetzt<br />
© HMdJIE<br />
Aufgr<strong>und</strong> der hessischen Erfahrungen mit der<br />
„Elektronischen Fußfessel“ hat der B<strong>und</strong>esgesetzgeber<br />
im Jahre 2011 im Zuge der Änderung des <strong>Recht</strong>s der<br />
Sicherungsverwahrung die Möglichkeit der<br />
elektronischen Aufenthaltsüberwachung ausdrücklich<br />
als Maßnahme der Führungsaufsicht in § 68b StGB<br />
aufgenommen, wobei sich diese neue Maßnahme in<br />
einigen Punkten erheblich von dem hessischen<br />
Modellprojekt unterscheidet. Letzteres richtet sich<br />
maßgeblich an unzuverlässige Personen, die im<br />
Bereich der niederen bis mittleren Kriminalität<br />
auffällig geworden sind - dabei handelt es sich zumeist<br />
um Vermögens- <strong>und</strong> Betäubungsmitteldelikte. Die<br />
elektronische Aufenthaltsüberwachung betrifft<br />
dagegen einen potenziell deutlich gefährlicheren<br />
Personenkreis, insbesondere rückfallgefährdete Sexual<strong>und</strong><br />
Gewaltstraftäter.<br />
Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedient sich <strong>Hessen</strong> erneut seines technischen Dienstleisters, der<br />
Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD). Weil <strong>Hessen</strong> zudem das einzige B<strong>und</strong>esland<br />
ist, das über langjährige Erfahrungen mit der Elektronischen Fußfessel verfügt, hat es den anderen<br />
B<strong>und</strong>esländern eine Kooperation sowohl in technischer als auch fachlicher Hinsicht angeboten.<br />
Hierzu wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land <strong>Hessen</strong> <strong>und</strong> allen übrigen<br />
25