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Sicherheit und Recht - Hessen

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Informationen zur Arbeit der Hessischen Landesregierung<br />

in der 18. Legislaturperiode<br />

1


Inhalt<br />

Vorwort ............................................................................................................................................ 3<br />

2 <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong> .................................................................................................................... 4<br />

2.1 Polizei ...................................................................................................................................... 4<br />

2.1.1 Höchste Aufklärungsquote dank modernster Polizeiarbeit .............................................. 4<br />

2.1.2 B<strong>und</strong>esweit einzigartige Ausbildungsoffensive bei hessischer Polizei ............................ 7<br />

2.1.3 Wachpolizei: Wichtiger Baustein der <strong>Sicherheit</strong>sarchitektur .......................................... 8<br />

2.1.4 „Nachbarn in Uniform“: Mehr <strong>Sicherheit</strong> durch Bürgerengagement .............................. 9<br />

2.1.5 Modernes Polizeigesetz zur effektiven Gefahrenabwehr verabschiedet ........................ 10<br />

2.1.6 Hessische Polizei mit modernster IT-Technik ausgestattet ............................................ 11<br />

2.1.7 Extremismus entschlossen bekämpfen: Hessischer Verfassungsschutz gestärkt ........... 11<br />

2.1.8 Weniger politisch motivierte Straftaten in <strong>Hessen</strong> ......................................................... 12<br />

2.1.9 Henning Möller ist erster Ansprechpartner der Polizei .................................................. 12<br />

2.2 Prävention .............................................................................................................................. 13<br />

2.2.1 Präventionsarbeit verstärkt: Mehr Schutz für Kinder <strong>und</strong> alte Menschen ..................... 13<br />

2.2.2 Internet muss lernen zu vergessen: Schutz privater Onlinedaten auf den Weg gebracht<br />

................................................................................................................................................. 13<br />

2.2.3 Ausbau der Videoüberwachung stärkt <strong>Sicherheit</strong>sgefühl der Bürger ............................ 14<br />

2.2.4 Projekt „Gelbe Karte“ warnt Jugendliche vor Konsequenzen bei Fehlverhalten .......... 14<br />

2.2.5 Waffenamnestie: Fast 17.000 Waffen <strong>und</strong> zwei Tonnen Munition aus dem Verkehr<br />

gezogen .................................................................................................................................... 15<br />

2.2.6 „Netzwerk gegen Gewalt“ bündelt hessische Präventionsmaßnahmen ......................... 15<br />

2.3 Brand- <strong>und</strong> Katastrophenschutz ............................................................................................ 16<br />

2.3.1 Brandschutz <strong>und</strong> Allgemeine Hilfe in <strong>Hessen</strong> ............................................................... 16<br />

2.3.2 Anerkennungsprämie für ehrenamtliche Einsatzkräfte bei Freiwilligen Feuerwehren<br />

eingeführt ................................................................................................................................ 16<br />

2.3.3 Hessische Einsatzkräfte starten in ein neues Funkzeitalter ............................................ 17<br />

2.3.4 Feuerwehrführerschein eingeführt ................................................................................. 17<br />

2.3.5 Gefahrenabwehrkonzept B<strong>und</strong>eswasserstraßen: Hilfeleistungs-Löschboot „Hecht“<br />

sichert Abschnitt der B<strong>und</strong>eswasserstraße Rhein .................................................................... 18<br />

2.3.6 Lebenswichtige Ausbildung in zeitgemäßem Gebäude: Modernisierung <strong>und</strong> Umbau der<br />

Hessischen Landesfeuerwehrschule fast abgeschlossen ......................................................... 19<br />

2.3.7 <strong>Hessen</strong> erstes B<strong>und</strong>esland mit FSJ bei der Feuerwehr ................................................... 19<br />

2.3.8 Katastrophenschutz in <strong>Hessen</strong> umfassend <strong>und</strong> modern ausgestattet .............................. 19<br />

2.4. Justiz ..................................................................................................................................... 20<br />

2.4.1 Strafverfolgungsstatistik 2012: Zahl der Verurteilungen rückläufig ............................. 20<br />

2.4.2 Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten: Steuerhinterziehung erfolgreich bekämpft ....... 21<br />

1


2.4.3 Deutschlandweit einmalige Ermittlungseinheit bekämpft Internetkriminalität ............. 22<br />

2.4.4 <strong>Sicherheit</strong>smanagement für Sexualstraftäter: Hilfe durch Kontrolle ............................. 22<br />

2.4.5 Vorgaben des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts für die Ausgestaltung der<br />

Sicherungsverwahrung umgesetzt ........................................................................................... 22<br />

2.4.6 Jugendliche Straftäter in <strong>Hessen</strong> im besonderen Blickfeld ............................................ 23<br />

2.4.7 Häuser des Jugendrechts in Wiesbaden <strong>und</strong> Frankfurt eröffnet ..................................... 24<br />

2.4.8 Erfolgsprojekt „Elektronische Fußfessel“ ...................................................................... 24<br />

2.4.9 Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) – Hessisches Angebot wird b<strong>und</strong>esweit<br />

angenommen ........................................................................................................................... 25<br />

2.4.10 Hessische Vollzugsgesetze bilden die Gr<strong>und</strong>lage für einen sicheren <strong>und</strong> modernen<br />

Justizvollzug ............................................................................................................................ 26<br />

2.4.11 Moderne Justizvollzugsanstalten in <strong>Hessen</strong> ................................................................. 26<br />

2.4.12 Strukturentscheidungen in der hessischen Justiz ......................................................... 27<br />

2.4.13 Modernisierung der Justiz konsequent vorangetrieben: „E-Justice-Rat“ übernommen<br />

<strong>und</strong> Ausbau des elektronischen <strong>Recht</strong>sverkehrs weiter vorangetrieben ................................. 28<br />

2.4.14 Hessischer Vorsitz bei der Konferenz der Justizministerinnen <strong>und</strong> Justizminister 2012<br />

................................................................................................................................................. 30<br />

Impressum ...................................................................................................................................... 31<br />

2


Vorwort<br />

„Vertrauen, Freiheit, Fortschritt“ lautet der Dreiklang für unsere Koalitionsvereinbarung, die wir<br />

gemeinsam für die laufende Legislaturperiode beschlossen haben. Wir haben im Februar 2009 ein<br />

umfangreiches <strong>und</strong> ehrgeiziges Programm für unser Land aufgestellt. Auf den folgenden Seiten<br />

können sich <strong>Hessen</strong>s Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger umfassend über unsere Arbeit informieren. Ganz<br />

bewusst haben wir dafür unsere Webseite als Plattform gewählt. Hier stehen Informationen<br />

jederzeit <strong>und</strong> für jedermann zur Verfügung. Wir arbeiten transparent, setzen auf Bürgerbeteiligung<br />

<strong>und</strong> freuen uns über Ideen für unser Land. Dafür stehen auch unsere Auftritte in den sozialen<br />

Netzwerken zur Verfügung. Nicht zuletzt wollen wir zeigen, dass unsere Regierungsarbeit wirkt,<br />

denn: <strong>Hessen</strong> geht es gut.<br />

Finanz- <strong>und</strong> Staatsschuldenkrisen zum Trotz steht unser Land ausgezeichnet da. Noch nie waren<br />

in <strong>Hessen</strong> so viele Menschen erwerbstätig. Unsere Wirtschaftskraft ist die Basis unseres<br />

Wohlstandes. Deshalb haben wir <strong>Hessen</strong> eine Schuldenbremse in unserer Verfassung verankert<br />

<strong>und</strong> deshalb klagen wir gegen das ungerechte System des Länderfinanzausgleichs. Weil hessische<br />

<strong>Sicherheit</strong>sbehörden personell, materiell <strong>und</strong> strategisch bestmöglich ausgestattet sind, sorgen sie<br />

mit ihrer hervorragenden Arbeit dafür, dass sich jeder in seiner Heimat wohlfühlen kann. An<br />

hessischen Schulen besteht echte Wahlfreiheit. Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler können sich auf das<br />

Lernen konzentrieren, während Eltern versichert sind, dass ihre Kinder nach ihren individuellen<br />

Begabungen gefördert werden – <strong>und</strong> das von einer Rekordzahl von Lehrern.<br />

Wir haben viel bewegt <strong>und</strong> wir haben noch viel vor. Überzeugen Sie sich selbst.<br />

Ministerpräsident<br />

Volker Bouffier<br />

Stellv. Ministerpräsident<br />

Jörg-Uwe Hahn<br />

3


2 <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong><br />

„<strong>Sicherheit</strong> bedeutet Lebensqualität. Sie ist ein zentraler Wert für das Miteinander einer freiheitlichen Gesellschaft.<br />

Deshalb ist uns der Schutz der Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger vor Gewalt <strong>und</strong> Verbrechen, vor Extremismus <strong>und</strong><br />

terroristischer Bedrohung ein besonderes Anliegen. Wir setzen auf konsequente Kriminalitätsbekämpfung genauso wie<br />

auf eine konsequente Prävention."<br />

(aus dem Regierungsprogramm für die 18. Legislaturperiode „Vertrauen. Freiheit. Fortschritt. <strong>Hessen</strong> startet ins<br />

nächste Jahrzehnt“ vom 4. Februar 2009)<br />

Eines der wichtigsten Ziele der Hessischen Landesregierung stellt die <strong>Sicherheit</strong> der Menschen in<br />

diesem Land dar. Ob in den eigenen vier Wänden oder draußen auf der Straße sollen die<br />

Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger – von Angst unbeschwert – den täglichen Dingen des Lebens nachgehen<br />

können.<br />

Vollkommene <strong>Sicherheit</strong> oder eine <strong>Sicherheit</strong>sgarantie kann von keiner Regierung versprochen<br />

<strong>und</strong> auch gehalten werden. Stattdessen verpflichtet sich das Land <strong>Hessen</strong> die bestmöglichen<br />

Bedingungen zu schaffen, um Kriminalität zu bekämpfen, Verbrechen aufzuklären oder Unglücke<br />

zu verhindern. Sowohl Polizei, Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> Verfassungsschutz als auch Feuerwehr <strong>und</strong><br />

Katastrophenschutz leisten dafür vorbildliche Arbeit. Aber auch couragierte Bürgerinnen <strong>und</strong><br />

Bürger helfen mit ihrem freiwilligen Einsatz.<br />

Die Landesregierung trägt daher Sorge, dass den Frauen <strong>und</strong> Männern, die täglich mit ihrem<br />

hohen Engagement <strong>und</strong> Pflichtbewusstsein für unser aller <strong>Sicherheit</strong> einstehen, die entsprechenden<br />

Mittel zur Verfügung stehen.<br />

2.1 Polizei<br />

2.1.1 Höchste Aufklärungsquote dank modernster Polizeiarbeit<br />

<strong>Hessen</strong> hat sich seit Ende der neunziger Jahre<br />

zu einem der sichersten B<strong>und</strong>esländer in<br />

Deutschland entwickelt. Besonders<br />

eindrucksvoll lässt sich dies anhand der<br />

Aufklärungsrate von Straftaten demonstrieren,<br />

denn hier sind zwei eindeutige Trends zu<br />

erkennen: Auf der einen Seite sinkt die Anzahl<br />

der Straftaten in <strong>Hessen</strong> <strong>und</strong> erreicht 2012 mit<br />

395.625 Fällen den niedrigsten Stand seit 32<br />

Jahren (1981: 379.758 Fälle).<br />

Staatsminister Boris Rhein<br />

© HMdIuS<br />

4


Auf der anderen Seite steigt die Aufklärungsquote auf 58,8 Prozent. Der chronologische Verlauf<br />

zeigt, dass dank herausragender Polizeiarbeit die Aufklärungsrate innerhalb von zehn Jahren um<br />

9,4 Prozentpunkte gesteigert werden konnte (2003: AQ bei 49,4 Prozent).<br />

Diese Entwicklung ist kein Zufall, sondern das Ergebnis strategisch ausgerichteter<br />

Verbrechensbekämpfung, flankiert von der umfangreichen Präventionsarbeit durch die hessische<br />

Polizei.<br />

Auch <strong>Hessen</strong>s Rang im b<strong>und</strong>esweiten Vergleich kann sich sehen lassen. Wird die Zahl der<br />

Straftaten pro B<strong>und</strong>esland mit der Anzahl der Einwohner pro B<strong>und</strong>esland ins Verhältnis gesetzt,<br />

belegt <strong>Hessen</strong> erneut einen Spitzenplatz. Mit 6.494 Straftaten pro 100.000 Einwohner wurde ein<br />

historischer Tiefstand erreicht, der zuletzt 1979 niedriger lag. Die niedrigste Fallzahl hatte 2011<br />

Bayern mit r<strong>und</strong> 4.970, die höchste Berlin mit fast 14.300 Straftaten pro 100.000 Einwohner,<br />

vorzuweisen.<br />

Einige Deliktfelder beeinträchtigen das <strong>Sicherheit</strong>sempfinden der Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger ganz<br />

besonders. Dazu gehört beispielsweise Straßenkriminalität, Diebstahl <strong>und</strong> Jugendkriminalität.<br />

Die Straßenkriminalität (Delikte, die sich auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen ereignen)<br />

konnte auch in der laufenden Legislaturperiode weiter erfolgreich eingedämmt werden. Hier zeigt<br />

sich, dass die konsequente Einstellung von Polizistinnen <strong>und</strong> Polizisten <strong>Hessen</strong>s Straßen messbar<br />

sicherer machen: Fälle von Straßenkriminalität konnten innerhalb der letzten zehn Jahre um 34,7<br />

Prozentpunkte gesenkt werden (2003: Zu 2012 Rückgang um 40.2934 Fälle).<br />

5


Seit dem Höchststand 1992 mit 187.245 Fällen beschreibt dies einen Rückgang um 59,6<br />

Prozentpunkte (2012: 75.690 Fälle).<br />

Auch im Bereich des Diebstahls zeigt sich die erfolgreiche Arbeit der hessischen Polizei.<br />

6


Innerhalb von 14 Jahren ist die Gesamtzahl von fast einer viertel Million Diebstahlsdelikten im<br />

Jahr 1998 auf r<strong>und</strong> 146.000 Fälle im Jahr 2012 gesunken <strong>und</strong> liegt damit 40,2 Prozentpunkte<br />

niedriger.<br />

Im Bereich der Jugendkriminalität weist die Kriminalstatistik Fallzahlen von jungen<br />

Tatverdächtigen zwischen acht <strong>und</strong> 20 Jahren aus. Zu den jugendspezifischen Delikten zählen<br />

insbesondere Diebstahlsdelikte (Laden-, Fahrrad- <strong>und</strong> Kraftraddiebstähle), Sachbeschädigung<br />

sowie Gewaltdelikte (Raub- <strong>und</strong> Körperverletzungsdelikte). Besonders auffallend ist hier, dass die<br />

Gewaltkriminalität bei den Tatverdächtigen bis 20 Jahre in 2012 um insgesamt 9,9 Prozentpunkte<br />

auf 4.545 Tatverdächtige (-501) erneut zurückgegangen ist <strong>und</strong> sich somit ein erkennbar<br />

rückläufiger Trend fortsetzt.<br />

Dieser positive Trend ist auch auf die breit angelegten polizeilichen Präventionsmaßnahmen<br />

zurückzuführen. Mit der hessenweiten Umsetzung des Konzepts „BASU21“ (Besonders auffällige<br />

Straftäter unter 21) begegnet die Polizei in <strong>Hessen</strong> Jugendlichen bereits an der Schwelle zur<br />

Kriminalität. Mit der Einrichtung der beiden Häuser des Jugendrechts in Wiesbaden <strong>und</strong> Frankfurt<br />

am Main-Höchst hat die Landesregierung zudem ein wirkungsvolles Instrument geschaffen, das in<br />

gleichem Maße präventive, intervenierende <strong>und</strong> repressive Elemente aufeinander abstimmt.<br />

2.1.2 B<strong>und</strong>esweit einzigartige Ausbildungsoffensive bei hessischer Polizei<br />

Streifenwagen der hessischen Polizei<br />

Die b<strong>und</strong>esweit vorbildliche Arbeit der hessischen<br />

Polizei basiert neben moderner Ausbildung <strong>und</strong><br />

Ausrüstung auch auf ihrer Personalstärke.<br />

Mit der Einstellungsoffensive im gehobenen<br />

Polizeivollzugsdienst hat die Hessische Landesregierung<br />

der Inneren <strong>Sicherheit</strong> hohe Priorität<br />

eingeräumt <strong>und</strong> nachhaltig in das Personal der<br />

hessischen Polizei investiert, um eine erfolgreiche<br />

polizeiliche Arbeit zu garantieren.<br />

In den Jahren 2008 bis 2011 wurde vier Jahre in Folge<br />

© HMdIuS<br />

die Einstellungszahl von 550 Kommissaranwärterinnen<br />

<strong>und</strong> –anwärtern fortgeführt. Durch die über den sogenannten Ausscheideraten<br />

liegenden Einstellungszahlen wurde der Personalbestand gesichert <strong>und</strong> bis zum Jahr 2014 ein<br />

Personalzuwachs generiert, mit dem eine zukunftsorientierte Ausrichtung der polizeilichen<br />

<strong>Sicherheit</strong>spolitik gewährleistet ist. Die Zahlen sprechen für sich <strong>und</strong> sind das Ergebnis einer<br />

beispiellosen Ausbildungsoffensive, deren Ziel die bestmögliche personelle Ausstattung der<br />

hessischen Polizei darstellt.<br />

Um die Anzahl an Polizistinnen <strong>und</strong> Polizisten konstant zu halten, setzt die Hessische<br />

Landesregierung hier auf ein einfaches <strong>und</strong> alternativloses Prinzip: Es müssen mindestens so viele<br />

Nachwuchsbeamte eingestellt werden, wie Beamte aus dem Dienst ausscheiden. Daher wurden<br />

2012 weitere 415 Nachwuchsbeamte eingestellt <strong>und</strong> im Jahr 2013 sind 460 Einstellungen<br />

vorgesehen.<br />

7


Die hervorragende Arbeit der hessischen Polizei wird jedoch nicht nur durch personelle Quantität,<br />

sondern gleichermaßen durch Qualität bestimmt. Alleine für den jüngsten Einstellungstermin im<br />

Februar 2013 gingen über 2.200 Bewerbungen bei der Polizeiakademie <strong>Hessen</strong> ein. Obwohl 242<br />

Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber das Testverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst mit sehr<br />

gutem Ergebnis abschlossen, wurden nur die besten 220 zum Studium an der Polizeiakademie<br />

zugelassen. Diese Bewerberzahlen machen deutlich, dass die hessische Polizei als attraktiver<br />

Arbeitgeber wahrgenommen wird - <strong>und</strong> das b<strong>und</strong>esweit, denn: Der Zustrom der Bewerberinnen<br />

<strong>und</strong> Bewerber aus anderen B<strong>und</strong>esländern hält unvermindert an. Um auch künftig einen<br />

umfassenden Personalbestand bei der hessischen Polizei zu gewährleisten, werden im Herbst 2013<br />

weitere 240 Polizei- <strong>und</strong> Kriminalkommissar-Anwärterinnen <strong>und</strong> -Anwärter eingestellt.<br />

2.1.3 Wachpolizei: Wichtiger Baustein der <strong>Sicherheit</strong>sarchitektur<br />

544 Wachpolizistinnen <strong>und</strong> Wachpolizisten<br />

sind hessenweit im Einsatz<br />

© HMdIuS<br />

Neben der Vollzugspolizei stellt die im Jahr 2000<br />

eingeführte Wachpolizei einen nicht mehr wegzudenkenden<br />

Baustein in der hessischen <strong>Sicherheit</strong>sarchitektur dar.<br />

Angestellte der Wachpolizei übernehmen zum Beispiel<br />

Aufgaben in den Bereichen Objektschutz, Verkehrsüberwachung<br />

oder Gefangenentransport <strong>und</strong> entlasten so die<br />

Vollzugspolizei. Das Rüstzeug dazu erhalten Wachpolizisten<br />

in einer 18-wöchigen Ausbildung, in der neben<br />

dem Training an der Waffe auch theoretische Gr<strong>und</strong>lagen<br />

<strong>und</strong> eine Erste-Hilfe-Ausbildung auf dem Lehrplan stehen.<br />

8


In einem mehrstufigen Auswahlverfahren werden die Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber zuvor auf ihre<br />

Tauglichkeit für die anspruchsvolle Ausbildung getestet. Aufgr<strong>und</strong> der hohen Nachfrage können<br />

auch hier die Mitarbeiter der hessischen Polizeiakademie die geeignetsten Bewerber auswählen.<br />

Mittlerweile leistet die Wachpolizei mit 544 Stellen einen wichtigen Beitrag zur <strong>Sicherheit</strong> in<br />

<strong>Hessen</strong>. Gerade durch ihre Präsenz in der Öffentlichkeit hat die Wachpolizei dafür gesorgt, dass<br />

sich die Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger in <strong>Hessen</strong> noch sicherer fühlen können.<br />

2.1.4 „Nachbarn in Uniform“: Mehr <strong>Sicherheit</strong> durch Bürgerengagement<br />

Als „Nachbarn in Uniform“ verstehen sich hessenweit schon 723 Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger, die als<br />

ehrenamtliche Helfer das Personal für den Freiwilligen Polizeidienst stellen. Damit hat sich ihre<br />

Zahl in den letzten elf Jahren auf das Achtfache gesteigert. Mit ihrem engagierten Einsatz sorgen<br />

die „Nachbarn in Uniform“ zum einen für mehr <strong>Sicherheit</strong> in 101 hessischen Städten, zum anderen<br />

verkörpern sie ein wichtiges Bindeglied zwischen Polizei <strong>und</strong> Bürgern.<br />

Mitglieder des Freiwilligen Polizeidienstes, die mit ihren Mitmenschen durch einen gemeinsamen<br />

Migrationshintergr<strong>und</strong> verb<strong>und</strong>en sind, haben sich als zuverlässige Vermittler bewährt <strong>und</strong> tragen<br />

durch ihre ehrenamtliche Arbeit gleichzeitig zu einem erhöhten Verständnis für die Polizeiarbeit<br />

in <strong>Hessen</strong> bei. Von Seiten der Landesregierung wurde bewusst auf eine Bewaffnung der<br />

„Nachbarn in Uniform“ verzichtet, stattdessen sollen konstruktive Gespräche im Vordergr<strong>und</strong><br />

stehen.<br />

9


2.1.5 Modernes Polizeigesetz zur effektiven Gefahrenabwehr verabschiedet<br />

Für den Ernstfall bestens gerüstet:<br />

Einsatztraining der Polizei<br />

© HMdIuS<br />

Die hessische Polizei kann die Bevölkerung nur wirksam<br />

vor Gefahren schützen, wenn der Gesetzgeber einen<br />

rechtlichen Rahmen schafft, der moderne polizeiliche<br />

Maßnahmen legitimiert. Daher hat die Hessische<br />

Landesregierung auch in der laufenden Legislaturperiode<br />

ihre Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen <strong>und</strong><br />

Bürgern wahrgenommen. Mit der Initiative zur Änderung<br />

des Gesetzes über die Öffentliche <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> Ordnung<br />

(HSOG) sowie deren Verabschiedung durch den<br />

Hessischen Landtag im Dezember 2009, verfügt das Land<br />

über ein praxisgerechtes Polizeigesetz. Das HSOG trägt den<br />

aktuellen Erfordernissen der Gefahrenabwehr Rechnung<br />

<strong>und</strong> stellt moderne Mittel zur Verbrechensbekämpfung <strong>und</strong><br />

–prävention auf eine notwendige <strong>Recht</strong>sgr<strong>und</strong>lage.<br />

Die wichtigsten Neuerungen des HSOG im Überblick:<br />

Überwachung der Internettelefonie<br />

Mit der Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz Quellen-TKÜ, verfügt<br />

die Polizei nun über die Möglichkeit, Telefonate, die über das Internet geführt werden, zu<br />

überwachen. Anstatt die aufwendige Codierung eines Internettelefonats zu entschlüsseln, setzen<br />

die Ermittler der Polizei Abhörmethoden direkt an der Quelle, also dem Mikrophon oder der<br />

Tastatur, ein. Neben einem Richtervorbehalt enthält die Vorschrift auch Vorgaben über technische<br />

Absicherungen <strong>und</strong> für die Protokollierung, um die <strong>Recht</strong>e der betroffenen Bürgerinnen <strong>und</strong><br />

Bürger zu bewahren.<br />

Kennzeichenlesegeräte<br />

Durch die Novellierung des Polizeigesetzes kann die Polizei wieder technische Geräte zur<br />

Überwachung von Kfz-Kennzeichen einsetzen. Diese Mittel werden mit Bedacht <strong>und</strong> unter<br />

Berücksichtigung des Urteils des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts verwendet. Mit Hilfe von Scannern<br />

kann die hessische Polizei auf öffentlichen Verkehrswegen die Kennzeichen der<br />

Verkehrsteilnehmer einlesen <strong>und</strong> automatisch mit Fahndungslisten abgleichen. Da diese<br />

Maßnahme nicht der Überwachung der Allgemeinheit gilt, werden alle Daten, die nicht zu einem<br />

Treffer im Fahndungsbestand geführt haben, umgehend gelöscht, so dass damit auch keine<br />

Bewegungsbilder erstellt werden können.<br />

Betreten von Gebäuden<br />

Um die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen, insbesondere auch vor terroristischen Aktivitäten,<br />

ist es Ermittlern nunmehr gestattet, Gebäude zu betreten um Überwachungsgeräte, wie etwa<br />

Peilsender, zu platzieren. Erkenntnisse aus der Überwachung der islamistischen<br />

„Sauerlandgruppe“ haben die Effektivität dieser Methode verdeutlicht. An Fahrzeugen dürfen<br />

ebenso technische Mittel angebracht werden, auch wenn diese sich zum Beispiel in einer Garage<br />

befinden. Gr<strong>und</strong>voraussetzung für diese Art der Überwachung ist ein richterlicher Beschluss.<br />

10


2.1.6 Hessische Polizei mit modernster IT-Technik ausgestattet<br />

Die Informationstechnik ist aus der polizeilichen Arbeitswelt mittlerweile nicht mehr<br />

wegzudenken. Umso wichtiger ist eine angemessene <strong>und</strong> moderne Ausstattung in diesem Bereich,<br />

um die <strong>Sicherheit</strong> der Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger in <strong>Hessen</strong> optimal zu gewährleisten.<br />

Im Rahmen eines Projektes zur Erneuerung der IT-Clientinfrastruktur der hessischen Polizei<br />

wurden in der ersten Hälfte des Jahres 2012 r<strong>und</strong> 14.000 vernetzte IT-Arbeitsplätze (Desktop-PC<br />

<strong>und</strong> Notebooks) durch neue Hardware ersetzt. Der Austausch umfasste daneben auch Drucker <strong>und</strong><br />

Monitore sowie sogenannte „Stand-alone“-PC. Die hessische Polizei verfügt nach dem<br />

erfolgreichen Projektabschluss im Juni 2012 somit auch weiterhin über eine effiziente <strong>und</strong><br />

zeitgemäße IT-Ausstattung, die dem neusten Stand der Technik entspricht.<br />

2.1.7 Extremismus entschlossen bekämpfen: Hessischer Verfassungsschutz gestärkt<br />

Da Terrorismus weltweit eine potenzielle Gefahr darstellt, bedarf es einer nationalen <strong>und</strong><br />

internationalen Zusammenarbeit aller <strong>Sicherheit</strong>sbehörden, um ein Höchstmaß an <strong>Sicherheit</strong> für<br />

die Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger zu gewährleisten.<br />

In <strong>Hessen</strong> ist, neben der Polizei, das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) für den Schutz der<br />

freiheitlichen demokratischen Gr<strong>und</strong>ordnung zuständig. Das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

versorgt beispielsweise die <strong>Sicherheit</strong>sbehörden mit relevanten Informationen zu extremistischen<br />

Bestrebungen, leistet darüber hinaus aber auch Aufklärungs- <strong>und</strong> Präventionsarbeit. Damit die<br />

hessischen Verfassungsschützer ihre wichtigen Aufgaben weiterhin erfüllen können, hat die<br />

Landesregierung die Personalstärke des Landesamtes für Verfassungsschutz auf mehr als 255<br />

Stellen ausgebaut.<br />

11


Die Innenminister der Länder haben angesichts der Morde der rechtsextremistischen Terrorzelle<br />

NSU <strong>und</strong> der seitdem bekannt gewordenen Defizite bei der Zusammenarbeit der<br />

<strong>Sicherheit</strong>sbehörden beschlossen, den Verfassungsschutz neu auszurichten. Dazu haben sie im<br />

August 2012 zehn Eckpunkte beschlossen <strong>und</strong> ihren Verwaltungen anschließend konkrete<br />

Handlungsaufträge zur Umsetzung erteilt. <strong>Hessen</strong> hat hierzu als bislang einziges B<strong>und</strong>esland eine<br />

Projektgruppe eingerichtet, die unmittelbar dem Staatssekretär im Innenministerium unterstellt ist.<br />

Zum Arbeitsprogramm gehören eine wirksame parlamentarische Kontrolle, gute<br />

Öffentlichkeitsarbeit, der Ausbau von Präventionsmaßnahmen, die bessere Zusammenarbeit von<br />

B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern, Leitlinien beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel <strong>und</strong> nicht zuletzt eine<br />

gute Aus- <strong>und</strong> Fortbildung der Beschäftigten bei den Verfassungsschutzbehörden.<br />

2.1.8 Weniger politisch motivierte Straftaten in <strong>Hessen</strong><br />

In <strong>Hessen</strong> soll kein Platz für politischen Extremismus sein. Um politisch motivierte Kriminalität<br />

(PMK) zu bekämpfen, arbeiten Polizei <strong>und</strong> das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz<br />

zusammen. Mit Erfolg, denn in <strong>Hessen</strong> bewegt sich die Anzahl von politisch motivierten<br />

Straftaten, auch im B<strong>und</strong>esvergleich, weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau.<br />

Für den Bereich politisch motivierte Kriminalität wurden für das Jahr 2012 1.211 Fälle in <strong>Hessen</strong><br />

registriert. Die Straftaten verteilten sich in <strong>Hessen</strong> auf die folgenden Phänomenbereiche:<br />

PMK-rechts: 616 Fälle (2011: 645)<br />

PMK-links: 316 Fälle (2011: 297)<br />

PMK-Ausländer: 104 Fälle (2011: 110)<br />

175 Straftaten konnten keinem der Phänomenbereiche eindeutig zugeordnet werden.<br />

Die Anzahl von Gewalttaten mit extremistischem Hintergr<strong>und</strong> aus dem Bereich PMK stieg in<br />

<strong>Hessen</strong> 2012 deutlich an: Während 2011 49 Fälle erfasst wurden, waren 2012 169 Fälle zu<br />

verzeichnen. Frankfurt am Main stand 2012 als „Finanzmetropole“ Deutschlands als<br />

Austragungsort im Fokus der unfriedlich <strong>und</strong> zum Teil gewalttätig verlaufenden<br />

Veranstaltungslagen „M31“ (100 gemeldete Straftaten) <strong>und</strong> „Blockupy“ (55 gemeldete Straftaten).<br />

Die dabei bislang bekannt gewordenen Straftaten bilden die wesentliche Ursache für die<br />

vorgenannte Fallzahlentwicklung, insbesondere im Bereich der Gewaltdelikte.<br />

2.1.9 Henning Möller ist erster Ansprechpartner der Polizei<br />

Bisher gab es außerhalb des Dienstweges <strong>und</strong> der bestehenden Beratungsangebote keine<br />

übergeordnete Stelle, an die sich Bedienstete der Polizei bei Problemen oder Konflikten wenden<br />

konnten. Dies hat sich im November 2010 geändert, als Staatsminister Boris Rhein den<br />

langjährigen Vorsitzenden des Hauptpersonalrats der hessischen Polizei, Henning Möller, zum<br />

Ansprechpartner der Polizei ernannt hat.<br />

Sein Amt ist als Stabsfunktion unmittelbar der Leistungsspitze des Hessischen Ministeriums des<br />

Innern <strong>und</strong> für Sport zugeordnet. In seiner Funktion steht Henning Möller den Frauen <strong>und</strong><br />

Männern der hessischen Polizei unterstützend zur Seite. Der Ansprechpartner der Polizei kann<br />

etwa Auskünfte von Dienststellen verlangen oder diese jederzeit aufsuchen, um sich ein Bild vor<br />

12


Ort zu verschaffen. Dabei stellt das Amt keineswegs ein weiteres Kontrollorgan des Parlaments<br />

dar. Stattdessen richten sich die Aufgaben des Ansprechpartners der Polizei nach den<br />

Bedürfnissen der Mitarbeiter.<br />

2.2 Prävention<br />

2.2.1 Präventionsarbeit verstärkt: Mehr Schutz für Kinder <strong>und</strong> alte Menschen<br />

Der Präventionsarbeit misst die Landesregierung besondere Bedeutung zu: <strong>Hessen</strong> ist sicherer,<br />

wenn Straftaten, insbesondere Gewalttaten, bereits im Vorfeld verhindert werden können. Der seit<br />

mehr als 20 Jahren bestehende Landespräventionsrat hat sich in den letzten Jahren vor allem mit<br />

den Themen Kindesvernachlässigung <strong>und</strong> der Prävention für alte Menschen beschäftigt. Im<br />

Präventionsrat arbeiten fünf Ministerien sowie eine Vielzahl von staatlichen Behörden <strong>und</strong><br />

gesellschaftlichen Institutionen zusammen.<br />

Die Diskussion um den sexuellen Missbrauch von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen wurde zum Anlass<br />

genommen, das Thema „Kindesvernachlässigung“ gemeinsam mit der Landeskoordinierungsstelle<br />

gegen häusliche Gewalt erneut aufzugreifen <strong>und</strong> eine aus neun Punkten<br />

bestehende Empfehlung zur Prävention zu verabschieden. Diese war sowohl Gr<strong>und</strong>lage der<br />

hessischen Beteiligung am „R<strong>und</strong>en Tisch“ der B<strong>und</strong>esregierung in Berlin als auch<br />

Ausgangspunkt eines Aktionsplans des Landes <strong>Hessen</strong> zum Schutz von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

vor sexueller Gewalt, welcher im April 2012 vom Kabinett der Hessischen Landesregierung<br />

beschlossen wurde.<br />

Ein weiterer Schwerpunkt ist die „Prävention für ältere Menschen“. Auf Empfehlung der<br />

Arbeitsgruppe wurde im Januar 2011 bei der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main ein<br />

Sonderdezernat „Ermittlungsverfahren wegen Gewalt gegen alte Menschen im häuslichen Bereich<br />

sowie altersunabhängig in Alters- <strong>und</strong> Pflegeheimen“ eingerichtet.<br />

Zusätzlich wirkt der Landespräventionsrat auch in die Gesellschaft hinein. Mit „Präventionsbotschaftern“<br />

können viele gesellschaftliche Gruppen erreicht werden: So ist seit November 2012<br />

der Fußballprofi der Frankfurter Eintracht <strong>und</strong> U-21-Nationalspieler Sebastian Rode Botschafter<br />

für den Bereich des Vereinssports geworden. Neben Sebastian Rode engagiert sich auch die<br />

deutsche Schauspielerin türkischer Herkunft <strong>und</strong> ehemalige „Miss Deutschland“, Asli Bayram,<br />

seit 2010 als Präventionsbotschafterin.<br />

2.2.2 Internet muss lernen zu vergessen: Schutz privater Onlinedaten auf den Weg<br />

gebracht<br />

Alte Fre<strong>und</strong>e wiederfinden, neue Bekanntschaften pflegen: Millionen Deutsche sind Mitglieder in<br />

sozialen Netzwerken. Das Netz offeriert unzählige Möglichkeiten, aber es kommt auch immer<br />

wieder zu Verletzungen des Datenschutzes. Daher hat die Hessische Landesregierung eine<br />

Ergänzung des Telemediengesetzes vorgeschlagen, die der Deutsche B<strong>und</strong>esrat im Juni 2011<br />

angenommen hat. Alle Initiativen der Hessischen Landesregierung werden von dem Hessischen<br />

Minister für B<strong>und</strong>esangelegenheiten <strong>und</strong> Bevollmächtigten des Landes beim B<strong>und</strong>, Michael<br />

Boddenberg, in Berlin vertreten. Staatsminister Boddenberg stellt damit sicher, dass hessische<br />

Interessen in der Hauptstadt gewahrt werden. Der Entwurf sieht folgende Änderungen vor:<br />

13


Datenschutzhinweise müssen für den Nutzer leicht erkennbar <strong>und</strong> nicht etwa im<br />

Impressum versteckt sein<br />

Es muss die Möglichkeit bestehen, persönliche Daten jederzeit vollständig zu löschen.<br />

Beim Thema Datenschutz darf die Netzweisheit „das Internet vergisst nie“ nicht mehr<br />

gelten<br />

Jugendliche unter 16 Jahren müssen besonderen Schutz genießen. Die<br />

<strong>Sicherheit</strong>seinstellungen der Internetanbieter müssen gewährleisten, dass externe<br />

Suchmaschinen nicht Nutzerkonten von Jugendlichen auslesen können<br />

<br />

<br />

<br />

Nutzer müssen über die Risiken der Veröffentlichung persönlicher Daten aufgeklärt<br />

werden<br />

Das Datenschutzniveau muss standardmäßig auf der höchsten Stufe eingestellt sein<br />

Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde muss genannt werden.<br />

Der Änderungsvorschlag zum Telemediengesetz nimmt die Dienstanbieter in die Pflicht <strong>und</strong> wird<br />

nun an den Deutschen B<strong>und</strong>estag weitergeleitet.<br />

2.2.3 Ausbau der Videoüberwachung stärkt <strong>Sicherheit</strong>sgefühl der Bürger<br />

Damit sich die Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger in der Öffentlichkeit angstfrei bewegen können, hat die<br />

Hessische Landesregierung die Videoüberwachung im Rahmen des geltenden Datenschutzes<br />

ausgebaut. Mit inzwischen 102 Kameras in <strong>Hessen</strong> überwachen Polizei- <strong>und</strong><br />

Gefahrenabwehrbehörden zentrale Stadtkerne oder öffentliche Räume, etwa in Bahnhofsbereichen.<br />

Diese Videoanlagen sind für jedermann sichtbar <strong>und</strong> sollen so potenzielle Straftäter<br />

abschrecken. Da Kameras eine effektive <strong>und</strong> vergleichsweise kostengünstige Maßnahme zur<br />

Prävention <strong>und</strong> Strafverfolgung darstellen, befinden sich weitere Anlagen im Bau oder in Planung.<br />

Hinzu kommen die Überwachungssysteme im Nahverkehr <strong>und</strong> am Frankfurter Flughafen, auf die<br />

die Polizei jederzeit zugreifen kann.<br />

2.2.4 Projekt „Gelbe Karte“ warnt Jugendliche vor Konsequenzen bei Fehlverhalten<br />

Das Projekt „Gelbe Karte“ ist ein weiterer Präventionsbaustein in der Offensive gegen Gewalt<br />

sowie Alkohol- <strong>und</strong> Drogenmissbrauch. Gerade bei Jugendlichen <strong>und</strong> Heranwachsenden besteht<br />

hier Handlungsbedarf. Durch den Konsum von Alkohol sinkt die Hemmschwelle, während die<br />

Bereitschaft zu gewalttätigem Verhalten steigt. Seit 2010 gibt es das Pilotprojekt in Wiesbaden<br />

<strong>und</strong> Fulda. 2011 stieß mit Gießen ein weiterer Standort dazu.<br />

Auch unabhängig vom Verhalten im Straßenverkehr können Zweifel an der Eignung oder<br />

Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Dies wäre exemplarisch bei<br />

Gewalttaten oder Drogenmissbrauch möglich. Bestehen bei einer Person auf Gr<strong>und</strong> ihres<br />

aggressiven oder rücksichtloses Verhalten solche Zweifel, so hat die Polizei bereits in der<br />

Vergangenheit eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.<br />

14


Seit Einführung des Projektes verschickt die Fahrerlaubnisbehörde nun nach eingehender Prüfung<br />

des Sachverhalts eine sogenannte „Gelbe Karte“ an die betroffene Person. Mit dieser Maßnahme<br />

soll die Person darauf aufmerksam gemacht werden, dass ihr Verhalten fahrerlaubnisrechtliche<br />

Konsequenzen haben kann. Solch eine Konsequenz wäre zum Beispiel der Entzug der<br />

Fahrerlaubnis oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).<br />

Ziel dieses Projekts „Gelbe Karte“ ist es, vor allem junge Menschen von der Begehung weiterer<br />

Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten abzubringen. Gerade bei jungen Menschen hat der Entzug<br />

der Fahrerlaubnis oder auch schon die Androhung dieser Maßnahme einen hohen erzieherischen<br />

Wert. Das Projekt „Gelbe Karte“ entfaltet daher eine spürbar präventive Wirkung. Diese positiven<br />

Erfahrungen des Pilotprojektes „Gelbe Karte“ haben Gr<strong>und</strong> gegeben, auch anderen interessierten<br />

hessischen Städten <strong>und</strong> Gemeinden die Teilnahme am Pilotmodell zu ermöglichen.<br />

2.2.5 Waffenamnestie: Fast 17.000 Waffen <strong>und</strong> zwei Tonnen Munition aus dem<br />

Verkehr gezogen<br />

Nach der Verschärfung des Waffenrechts waren auch die hessischen Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />

durch eine Amnestieregelung aufgerufen, bis Ende 2009 freiwillig unerlaubt besessene Waffen bei<br />

den zuständigen Behörden abzugeben. Dies führte zu einem großen Erfolg: Im Jahr 2009 konnten<br />

hessenweit 5.956 illegale Waffen (darunter 2.684 Schusswaffen <strong>und</strong> 3.272 sonstige Waffen) <strong>und</strong><br />

10.997 legale Schusswaffen sowie zwei Tonnen Munition aus dem Verkehr gezogen werden. Um<br />

Kosten für die Anschaffung neuer Sicherungssysteme <strong>und</strong> Waffenschränke zu sparen, fühlten sich<br />

viele <strong>Hessen</strong> dazu veranlasst, neben den Amnestiewaffen ebenso Erbstücke <strong>und</strong> ungenutzte<br />

Waffen abzugeben. In falsche Hände können diese Waffen <strong>und</strong> Munition nicht mehr gelangen, da<br />

sie vernichtet wurden.<br />

Nationales Waffenregister (NWR) nimmt Betrieb auf<br />

Das Nationale Waffenregister (NWR) hat am 1. Januar 2013 seinen Wirkbetrieb aufgenommen.<br />

Mit dem NWR wurde eine langjährige polizeiliche Forderung realisiert, Informationen zum<br />

legalen Waffenbesitz im Rahmen der Beurteilung <strong>und</strong> Bewältigung von Einsatzlagen (Taktik/<br />

Eigensicherung) sowie für polizeiliche Ermittlungen zu erhalten.<br />

Das NWR stellt den Polizeien in Form von Einzel- <strong>und</strong> Gruppenauskünften umfangreiche<br />

Suchprofile zur Verfügung.<br />

2.2.6 „Netzwerk gegen Gewalt“ bündelt hessische Präventionsmaßnahmen<br />

Gewalttaten sind oft mit einem hohen Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit verb<strong>und</strong>en, wodurch<br />

sich viele Menschen verunsichert fühlen. Deshalb hat die Hessische Landesregierung bereits im<br />

Dezember 2002 die Einrichtung eines ressortübergreifenden „Netzwerks gegen Gewalt“<br />

beschlossen. Es soll dazu beitragen, die vielen guten Präventionsaktivitäten in <strong>Hessen</strong> sowie deren<br />

Akteure zu fördern <strong>und</strong> zu vernetzen. Um die Gewaltpräventionsaktivitäten von Schulen,<br />

Jugendhilfe <strong>und</strong> Polizei auf regionaler Ebene noch besser koordinieren zu können, wurden 2009 in<br />

allen Polizeipräsidien regionale Geschäftsstellen eingerichtet. Darüber hinaus bietet das Netzwerk<br />

auf seiner Internetplattform einen „Präventionsatlas“, der die Suche nach Programmen vor Ort<br />

erleichtert. Hier können sich Interessierte über alle Präventionsmaßnahmen, übersichtlich nach<br />

Landkreisen sortiert, informieren.<br />

15


Weitere Informationen unter: http://www.netzwerk-gegen-gewalt.de.<br />

2.3 Brand- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />

2.3.1 Brandschutz <strong>und</strong> Allgemeine Hilfe in <strong>Hessen</strong><br />

Insgesamt leisten in <strong>Hessen</strong> r<strong>und</strong> 73.600<br />

Feuerwehrangehörige in den Einsatzabteilungen der<br />

Freiwilligen Feuerwehren ihren Dienst, die meisten davon<br />

sind im Rahmen eines Ehrenamtes tätig. R<strong>und</strong> 340<br />

Einsatzkräfte arbeiten hauptamtlich, vor allem in den<br />

Freiwilligen Feuerwehren der Städte mit über 50.000<br />

Einwohnern.<br />

Die sechs Städte in <strong>Hessen</strong>, die über Berufsfeuerwehren<br />

Einsatz- <strong>und</strong> Rettungsfahrzeuge der verfügen, beschäftigen r<strong>und</strong> 1.700 Feuerwehrbeamtinnen<br />

Frankfurter Feuerwehr <strong>und</strong> Feuerwehrbeamte. Mit einem Anteil von circa 2,5<br />

© M. Schmidt<br />

Prozent stellen die hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen<br />

einen vergleichsweise kleinen – wenn auch äußerst<br />

schlagkräftigen - Anteil an den Einsatzkräften. Darüber hinaus existieren auch in diesen Städten<br />

jeweils Freiwillige Feuerwehren in den einzelnen Stadtteilen. Ein flächendeckender Brandschutz<br />

wäre in <strong>Hessen</strong> alleine auf hauptamtlicher Basis nicht zu leisten. Dies unterstreicht die Bedeutung<br />

des freiwilligen Engagements, auf das die hessischen Kommunen nach wie vor bauen können.<br />

Der Brandschutz <strong>und</strong> die Allgemeine Hilfe werden von den Kommunen im Rahmen der<br />

Selbstverwaltung eigenständig geregelt. Die finanzielle Förderung von Feuerwehrhäusern <strong>und</strong><br />

Feuerwehrfahrzeugen ist eine zentrale Aufgabe des Brandschutzes in <strong>Hessen</strong>.<br />

In den Jahren 2007 bis 2012 wurden Feuerwehrhäuser <strong>und</strong> -fahrzeuge mit über 58,5 Millionen<br />

Euro durch das Land <strong>Hessen</strong> gefördert. Darin enthalten sind zahlreiche Landesbeschaffungen von<br />

häufig benötigten Fahrzeugtypen. Hier nimmt das Land zudem den Kommunen die aufwendige<br />

Beschaffung (des gesamten Fahrzeugs oder des Fahrgestells) ab <strong>und</strong> es können zudem bessere<br />

Preise erzielt werden, als bei Einzelbeschaffungen.<br />

2.3.2 Anerkennungsprämie für ehrenamtliche Einsatzkräfte bei Freiwilligen<br />

Feuerwehren eingeführt<br />

<strong>Hessen</strong> hat 2011 eine Anerkennungsprämie für verdiente <strong>und</strong> aktive Einsatzkräfte bei den<br />

Freiwilligen Feuerwehren eingeführt. Mit dieser Ehrung wird das langjährige <strong>und</strong> ehrenamtliche<br />

Engagement aktiver Feuerwehrleute für die Gesellschaft sowie ihren Dienst am Nächsten<br />

herausgestellt <strong>und</strong> gewürdigt.<br />

Voraussetzung für den Erhalt der gestaffelten Anerkennungsprämie, ist eine aktive Dienstzeit in<br />

einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. So beträgt die Anerkennungsprämie nach zehn<br />

Jahren Dienstzeit 100 Euro, nach 20 Jahren Dienstzeit 200 Euro, nach 30 Jahren Dienstzeit 500<br />

Euro <strong>und</strong> nach 40 Jahren Dienstzeit 1.000 Euro. Die Prämie wird vom Land <strong>Hessen</strong> finanziert.<br />

16


Mit der Einführung der Anerkennungsprämie unterstreicht die Landesregierung ihre<br />

Wertschätzung für die unersetzliche Arbeit der freiwilligen Einsatzkräfte <strong>und</strong> stellt zugleich<br />

sicher, dass alle Feuerwehrangehörigen gleich behandelt werden - unabhängig davon, ob sie in<br />

einer finanzstarken oder finanzschwachen Kommune tätig sind. Mit dieser Anerkennungsprämie<br />

hat <strong>Hessen</strong> Neuland betreten. Nirgends sonst gibt es eine solche Anerkennung für langjährige<br />

Verdienste im Einsatz.<br />

2.3.3 Hessische Einsatzkräfte starten in ein neues Funkzeitalter<br />

Deutschlandweit wird derzeit eines der größten Infrastruktur-Projekte umgesetzt: Die Einführung<br />

der modernen Digitalfunktechnik für die Behörden <strong>und</strong> Organisationen mit <strong>Sicherheit</strong>saufgaben<br />

(BOS). Die neue Technik ist ein Schritt in das nächste Funkzeitalter: Zum einen wird die<br />

Kommunikation der Gefahrenabwehrbehörden abhörsicher <strong>und</strong> zum anderen ermöglicht sie einen<br />

effizienteren Informationsaustausch zwischen Feuerwehr, Polizei <strong>und</strong> Rettungsdiensten. Der<br />

Netzaufbau in <strong>Hessen</strong> hat in den letzten Jahren sehr gute Fortschritte gemacht. Etwa 90 Prozent<br />

der Basisstationen wurden bereits gebaut. Aktuell sind r<strong>und</strong> 80 Prozent der Landesfläche<br />

funktechnisch ausgeleuchtet. Seit Juni 2012 nehmen die südhessischen Landkreise Bergstraße,<br />

Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Frankfurt, Groß-Gerau, Odenwaldkreis, Hoch-Taunus-Kreis,<br />

Main-Taunus-Kreis, Offenbach Stadt <strong>und</strong> Land, Wetteraukreis <strong>und</strong> Wiesbaden am Testbetrieb der<br />

Anwender teil <strong>und</strong> leisten damit einen kontinuierlichen Beitrag zur Verbesserung der neuen<br />

Funktechnik. Bis 2013 soll das Digitalfunkprojekt in <strong>Hessen</strong> abgeschlossen sein.<br />

<strong>Hessen</strong> erfüllt den von der B<strong>und</strong>esanstalt für den Digitalfunk der Behörden <strong>und</strong> Organisationen<br />

mit <strong>Sicherheit</strong>saufgaben vorgegeben Plan vollständig, <strong>und</strong> ist in einigen Bereichen weiter als<br />

ursprünglich geplant. Der Ausbau des Digitalfunknetzes erfolgt b<strong>und</strong>esweit, so dass eine<br />

Verständigung über weite Distanzen möglich sein wird <strong>und</strong> im Katastrophenfall eine koordinierte<br />

Kommunikation stattfinden kann.<br />

Um die r<strong>und</strong> 80.000 Personen, die von der Einführung des Digitalfunks betroffen sind, mit der<br />

neuen Technik vertraut zu machen, wurde von der Polizeiakademie Baden-Württemberg, der<br />

hessischen Polizeiakademie <strong>und</strong> der hessischen Landesfeuerwehrschule auch ein „E-Learning“-<br />

Modul entwickelt.<br />

2.3.4 Feuerwehrführerschein eingeführt<br />

Mit der neuen Hessischen Fahrberechtigungsverordnung (HFbV) vom 16. Februar 2012 hat die<br />

Landesregierung einen bedeutenden Beitrag dazu geleistet, um Einschränkungen in der<br />

Einsatzbereitschaft hessischer Feuerwehren <strong>und</strong> Hilfsorganisationen zu verhindern. Da viele<br />

ehrenamtliche Fahrerinnen <strong>und</strong> Fahrer aus Altersgründen nicht mehr zur Verfügung stehen, muss<br />

jüngeres Personal nachrücken, damit kein gravierendes Nachwuchsproblem entsteht. Viele der<br />

jungen ehrenamtlichen Helferinnen <strong>und</strong> Helfer verfügen jedoch nicht über die erforderliche<br />

Fahrerlaubnis, um moderne Einsatzfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Zudem ist der Erwerb<br />

eines LKW-Führerscheins für junge Menschen mit einem erheblichen finanziellen <strong>und</strong><br />

organisatorischen Aufwand verb<strong>und</strong>en.<br />

Um praxisnah <strong>und</strong> unbürokratisch Abhilfe zu leisten, hat die Hessische Landesregierung mit der<br />

neuen HFbV die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit genügend Fahrerinnen <strong>und</strong><br />

Fahrer für Lösch- <strong>und</strong> Hilfseinsätze zur Verfügung stehen. Zum Erlass der HFbV war die<br />

Landesregierung durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ermächtigt,<br />

17


das seinerseits auf einen B<strong>und</strong>esratsbeschluss vom 27. Mai 2011 zurückgeht, der unter anderem<br />

von <strong>Hessen</strong> mitinitiiert wurde.<br />

In der neuen HFbV wird der bisherige Bereich der Fahrberechtigungen zum Führen von<br />

Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu<br />

4,75 Tonnen, auf Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen ausgedehnt (große Fahrberechtigung). Dies<br />

bedeutet, dass auch für die schwereren Fahrzeuge eine Einweisung <strong>und</strong> Prüfung durch feuerwehroder<br />

organisationseigenes Personal ermöglicht wird. Alternativ können dies auch Fahrschulen zu<br />

den gleichen Konditionen übernehmen. Die Entscheidung hierüber obliegt den Gemeinden als den<br />

Trägern der Feuerwehren <strong>und</strong> den Organisationen.<br />

Bereits mit der Hessischen Fahrberechtigungsverordnung von 7. Juni 2010 hatte die Hessische<br />

Landesregierung die rechtliche Basis zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen<br />

Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 4,75 Tonnen (kleine Fahrberechtigung) geschaffen.<br />

Ermächtigungsgr<strong>und</strong>lage hierfür war das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes,<br />

dem ein von <strong>Hessen</strong> mitinitiierter B<strong>und</strong>esratsbeschluss vom 9. Juli 2010 zugr<strong>und</strong>e lag.<br />

2.3.5 Gefahrenabwehrkonzept B<strong>und</strong>eswasserstraßen: Hilfeleistungs-Löschboot<br />

„Hecht“ sichert Abschnitt der B<strong>und</strong>eswasserstraße Rhein<br />

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass nicht nur auf<br />

Straßen, sondern auch auf dem Wasser Unfälle mit<br />

weitreichenden Folgen passieren können. Besonders<br />

wichtig sind hier natürlich die B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

Rhein <strong>und</strong> Main. Deshalb hat das Land <strong>Hessen</strong> in<br />

Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfalz ein gemeinsames<br />

Gefahrenabwehrkonzept für diese B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

entwickelt, das die Stationierung mehrerer<br />

Hilfeleistungs-Löschboote (HLB) an den umliegenden<br />

B<strong>und</strong>eswasserstraßen vorsieht. In einem ersten Schritt<br />

zur Umsetzung des Konzepts wurde in <strong>Hessen</strong> der erste<br />

Feuerwehrschiff „HLB Hecht“<br />

Prototyp eines HLB gebaut. Das HLB wurde im Sinne<br />

© HMdIuS<br />

des Gefahrenabwehrkonzepts für Menschenrettung,<br />

Brandbekämpfung <strong>und</strong> Hilfsleistungseinsätze auf dem Wasser konzipiert. Das gebaute<br />

Hilfeleistungs-Löschboot mit dem Namen „Hecht“ liegt nun einsatzbereit am Standort Gernsheim<br />

<strong>und</strong> ist für einen Rheinabschnitt zuständig. 1,2 Millionen Euro wurden in diesen Prototypen<br />

investiert.<br />

Zur weiteren Umsetzung des Gefahrenabwehrkonzeptes für die B<strong>und</strong>eswasserstrassen Rhein <strong>und</strong><br />

Main ist beabsichtigt, für die <strong>Sicherheit</strong> ein weiteres Hilfeleistungs-Löschboot auf einen<br />

Mainabschnitt zwischen Frankfurt <strong>und</strong> der hessisch-bayrischen Landesgrenze zu stationieren.<br />

Dieses wird durch die Stadt Hanau beschafft <strong>und</strong> betrieben <strong>und</strong> vom Land <strong>Hessen</strong> finanziell<br />

gefördert. Wichtig für einen koordinierten Einsatz in einem Unglücksfall ist die Zusammenarbeit<br />

aller Behörden. Diese wird kontinuierlich verbessert <strong>und</strong> intensiviert durch eine stärkere<br />

Vernetzung der polizeilichen <strong>und</strong> nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrbehörden der Länder <strong>Hessen</strong><br />

<strong>und</strong> Rheinland-Pfalz mit den Wasser- <strong>und</strong> Schifffahrtsbehörden des B<strong>und</strong>es. Nicht zuletzt schafft<br />

hier auch der Digitalfunk neue Möglichkeiten.<br />

18


2.3.6 Lebenswichtige Ausbildung in zeitgemäßem Gebäude: Modernisierung <strong>und</strong><br />

Umbau der Hessischen Landesfeuerwehrschule fast abgeschlossen<br />

Feuerwehrangehörige müssen zum einen gut ausgebildet sein, um bei Brandeinsätzen effektiv<br />

helfen zu können, zum anderen aber auch in der Lage sein, sich selbst zu schützen. Den<br />

wichtigsten Beitrag hierzu leistet die Hessische Landesfeuerwehrschule in Kassel. Hier werden<br />

alle Freiwilligen Feuerwehrangehörigen in <strong>Hessen</strong> kostenlos <strong>und</strong> kompetent in den<br />

verschiedensten Lehrgangsarten aus- <strong>und</strong> fortgebildet. Mit einer Kapazität von 240 Teilnehmerinnen<br />

<strong>und</strong> Teilnehmern, die wie in einem Hotelbetrieb untergebracht <strong>und</strong> verpflegt werden<br />

können, gehört die Hessische Landesfeuerwehrschule zu den größten Feuerwehrschulen in<br />

Deutschland.<br />

Die bisher noch vorhandenen 60 Doppelzimmer, mit Sanitäranlagen auf den Fluren, sind nicht<br />

mehr zeitgemäß. Sie werden nun zu Einzelzimmern mit integrierten Duschbädern umgebaut.<br />

Zugleich wird das Gebäude um ein zusätzliches Geschoss aufgestockt. Somit können ab 2014 alle<br />

Lehrgangsteilnehmerinnen <strong>und</strong> -teilnehmer in Einzelzimmern untergebracht werden. Das Land<br />

<strong>Hessen</strong> investiert für den Umbau <strong>und</strong> die Erweiterung der Hessischen Landesfeuerwehrschule<br />

r<strong>und</strong> 6,6 Millionen Euro am Standort Kassel.<br />

2.3.7 <strong>Hessen</strong> erstes B<strong>und</strong>esland mit FSJ bei der Feuerwehr<br />

Mit einem Pilotprojekt startete im September 2008 das b<strong>und</strong>esweit<br />

erste Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bei der Feuerwehr mit fünf jungen<br />

Menschen im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Seit September 2010<br />

besteht an verschiedenen Standorten in ganz <strong>Hessen</strong> die Möglichkeit,<br />

ein FSJ bei der Freiwilligen Feuerwehr abzuleisten. Junge Menschen<br />

erfahren so ein Stück Lebenswirklichkeit, indem sie die Tätigkeiten<br />

<strong>und</strong> Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr näher kennenlernen. Zur<br />

Vertiefung der neuen Erfahrungen <strong>und</strong> Kenntnisse nehmen alle<br />

Teilnehmer an fünf Bildungswochen des Landesfeuerwehrverbandes<br />

teil, der seit 2010 in <strong>Hessen</strong> als Träger des FSJ anerkannt ist. Im<br />

derzeit noch laufenden, dritten FSJ-Jahrgang engagieren sich<br />

insgesamt 24 Frauen <strong>und</strong> Männer bei den Feuerwehren in <strong>Hessen</strong>.<br />

Feuerwehrnachwuchs rettet<br />

Eulennachwuchs<br />

© M. Schmidt<br />

Das Land <strong>Hessen</strong> ist das erste B<strong>und</strong>esland, in dem ein FSJ bei der<br />

Feuerwehr ermöglicht wurde. Die ersten beiden Pilotjahre wurden<br />

vom Land <strong>Hessen</strong> mit insgesamt 100.000 Euro gefördert. Darüber<br />

hinaus erhielt der Landesfeuerwehrverband eine Anschubfinanzierung<br />

für das FSJ in eigener Regie.<br />

2.3.8 Katastrophenschutz in <strong>Hessen</strong> umfassend <strong>und</strong> modern ausgestattet<br />

Der Hessische Katastrophenschutz ist aufgestellt <strong>und</strong> ausgestattet wie nie zuvor. Die Hessische<br />

Landesregierung hat den Katastrophenschutz in einer – auch im Ländervergleich beispielhaften –<br />

Kraftanstrengung im Rahmen der Ausstattungsoffensive mit modernsten Einsatzmitteln<br />

ausgestattet. Die Zahl der Landesfahrzeuge im Katastrophenschutz konnte auf über 500 erhöht <strong>und</strong><br />

damit nahezu verdoppelt werden. Hierfür wurden seit dem Jahr 2008 über 25 Millionen Euro<br />

bereitgestellt. Der Hessische Katastrophenschutz verfügt nunmehr über die umfassendste <strong>und</strong><br />

modernste Ausstattung seiner Geschichte. <strong>Hessen</strong>weit verfolgen über 23.300 ehrenamtliche<br />

19


Helferinnen <strong>und</strong> Helfer in mehr als 680 Einheiten ein Ziel: Menschen in Not schnell <strong>und</strong><br />

kompetent Hilfe zu leisten. Gr<strong>und</strong>lage für ihr Handeln ist das zum 1. Januar 2011 in Kraft<br />

gesetzte, landesweit gültige Katastrophenschutzkonzept, das die Aufstellung <strong>und</strong> Ausbildung der<br />

Katastrophenschutz-Einheiten ebenso regelt wie deren Aufgaben <strong>und</strong> die Unterhaltung durch das<br />

Land.<br />

Umfangreiche Sonderschutzplanungen ergänzen dieses Gr<strong>und</strong>konzept <strong>und</strong> ermöglichen aktuelle<br />

Schwerpunktsetzungen. Hier ist beispielweise eine Rahmenempfehlung für die Einsatzplanung bei<br />

einem langanhaltenden flächendeckenden Stromausfall in der Vorbereitung. Zum Schutz<br />

kritischer Infrastrukturen bei einem solchen Stromausfall wurden in einer b<strong>und</strong>esweit beachteten<br />

Beschaffungsaktion im Jahr 2012 insgesamt 27 Notstrom-Großaggregate in einem Gesamtwert<br />

von 3,2 Millionen Euro beschafft <strong>und</strong> flächendeckend stationiert.<br />

2.4. Justiz<br />

2.4.1 Strafverfolgungsstatistik 2012: Zahl der Verurteilungen rückläufig<br />

Justiz in <strong>Hessen</strong>:<br />

Staatsanwaltschaften arbeiten<br />

zuverlässig <strong>und</strong> gewissenhaft<br />

© Livestockimages/fotolia.com<br />

Die Kriminalität in <strong>Hessen</strong> geht zurück: Die Zahl der<br />

Verurteilungen in Strafverfahren im Jahre 2012 war in<br />

<strong>Hessen</strong> erneut leicht rückläufig. Bei Betrachtung der<br />

längerfristigen Entwicklung ergibt sich, dass die Zahl der<br />

Verurteilungen von 2005 bis 2012 um insgesamt 9,4 Prozent<br />

zurückgegangen ist - die Menschen in <strong>Hessen</strong> können sich<br />

so sicher fühlen, wie nie zuvor. Die Quote der Freisprüche<br />

betrug 2012 1,8 Prozent von insgesamt 61.358<br />

Aburteilungen. Diese geringe Quote entspricht dem Niveau<br />

der Vorjahre <strong>und</strong> ist ein Beleg dafür, dass die<br />

Staatsanwaltschaften in <strong>Hessen</strong> sehr gewissenhaft arbeiten<br />

<strong>und</strong> nur dann Anklage erheben, wenn kriminelles<br />

Fehlverhalten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit<br />

nachgewiesen werden kann.<br />

Im Jahr 2012 ist in <strong>Hessen</strong> die Zahl der Verurteilungen nach<br />

Jugendstrafrecht gegenüber dem Vorjahr erneut signifikant um 7,6 Prozent gesunken. Damit ist<br />

der im Jahr 2010 beobachtete Anstieg dieser Verurteilungen eine bloße Episode geblieben.<br />

Insgesamt mussten 6.518 Täter unter 21 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, das ist die<br />

niedrigste Anzahl von Verurteilungen seit dem Jahr 2005. Erwähnenswert ist auch, dass die<br />

Anzahl der jugendlichen Verurteilten (zwischen 14 <strong>und</strong> 18 Jahren) besonders stark, nämlich um<br />

8,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, gesunken ist. Gerade innerhalb der jüngsten Gruppe der<br />

strafmündigen Täter mussten also wesentlich weniger Verurteilungen als im Vorjahr<br />

ausgesprochen werden.<br />

Die mit Abstand häufigsten Anklageerhebungen zum Jugendrichter erfolgten 2012 hessenweit<br />

durchschnittlich nur etwa sechs Wochen nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens.<br />

Die personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften in <strong>Hessen</strong> wurde in den letzten fünf Jahren<br />

kontinuierlich verstärkt. Während im Jahr 2008 364 Staatsanwältinnen <strong>und</strong> Staatsanwälte in<br />

<strong>Hessen</strong> ihren Dienst versahen, wurde diese Zahl im Jahr 2009 auf 386 <strong>und</strong> ab 2010 auf 388<br />

Staatsanwältinnen <strong>und</strong> Staatsanwälte erhöht. Sie hat damit einen neuen Höchststand erreicht.<br />

20


<strong>Sicherheit</strong> an Gerichten verbessert<br />

Zum Selbstverständnis der Gerichte gehört Öffentlichkeit <strong>und</strong> Transparenz: Gerichtsgebäude <strong>und</strong><br />

Einrichtungen der Staatsanwaltschaften werden daher gr<strong>und</strong>sätzlich offen gestaltet <strong>und</strong> sind für<br />

die Öffentlichkeit zugänglich. Gleichzeitig gilt es aber, <strong>Recht</strong>ssuchende <strong>und</strong> Mitarbeiter der Justiz<br />

effektiv vor Gefahren zu schützen.<br />

Durch ein neues <strong>Sicherheit</strong>skonzept wird die <strong>Sicherheit</strong> in den hessischen Gerichten weiter erhöht:<br />

Jeder Gerichtsstandort – auch kleinere Gerichte – wurde daher oder wird aktuell mit<br />

Detektorrahmen <strong>und</strong> Handsonden ausgestattet, zusätzlich wird das Personal in der Handhabung<br />

geschult <strong>und</strong> erforderlichenfalls verstärkt.<br />

2.4.2 Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten: Steuerhinterziehung erfolgreich<br />

bekämpft<br />

Dem mit ein bis zwei Prozent relativ geringen Anteil von Wirtschaftsstrafverfahren stehen<br />

wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe gegenüber. Die Landesregierung hat als Reaktion<br />

darauf im August 2010 eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen am<br />

Finanzplatz Frankfurt am Main eingerichtet.<br />

Insgesamt 86 Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter aus acht Abteilungen <strong>und</strong> einer<br />

Wirtschaftsprüfgruppe bearbeiten in einem professionellen Umfeld ausschließlich Verfahren des<br />

Wirtschaftsstrafrechts, wie etwa Finanz- <strong>und</strong> Kapitalmarktdelikte, Urheber- <strong>und</strong> Markenrechtsverstöße<br />

oder Korruptions- <strong>und</strong> Wettbewerbsdelikte. Durch die Bündelung von<br />

Spezialkenntnissen unter einem Dach können die teils hochkomplexen Verfahren in diesem<br />

Bereich professionell <strong>und</strong> konzentriert bearbeitet werden.<br />

Insbesondere zur Verfolgung von Steuerhinterziehung arbeitet die Schwerpunktstaatsanwaltschaft<br />

effektiv <strong>und</strong> erfolgreich mit der Steuerfahndung sowie den übrigen Finanz- <strong>und</strong> Polizeibehörden<br />

zusammen.<br />

Die Ermittlungen der hessischen Steuerfahndungsstellen, in Zusammenarbeit mit<br />

Staatsanwaltschaft, Polizei <strong>und</strong> Zoll, haben im Jahr 2012 zu einem äußerst bemerkenswerten<br />

Mehrergebnis geführt. Insgesamt konnten 2012 gut eine Milliarde Euro an Mehrsteuern<br />

rechtskräftig festgesetzt werden, fast das Zehnfache der Jahre bis 2010.<br />

Allein im Jahre 2012 wurden bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft 497 neue<br />

Steuerstrafverfahren registriert. Im Zeitraum von 2009 bis 2012 wurde zudem in 113 Steuerstrafverfahren<br />

Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer erhoben, beispielweise wegen der besonderen<br />

Bedeutung des Falles oder einer vier Jahre übersteigenden Straferwartung.<br />

Neben der Schwerpunktstaatsanwaltschaft bearbeitet auch eine „Eingreifreserve“ der<br />

Generalstaatsanwaltschaft Wirtschaftsstrafsachen. Beispielsweise wird dort ein Verfahrenskomplex<br />

zur Umsatzsteuerhinterziehung beim Handel mit CO 2 -Emissionszertifikaten bearbeitet,<br />

dem Steuerhinterziehungen im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich zu Gr<strong>und</strong>e liegen. In ersten<br />

Urteilen gegen insgesamt sieben Beschuldigte wurden rechtskräftige Freiheitsstrafen zwischen<br />

zwei Jahren <strong>und</strong> neun Monaten sowie sieben Jahren <strong>und</strong> zehn Monaten verhängt. Die<br />

Ermittlungen gegen mehr als 100 weitere Beschuldigte dauern noch an.<br />

21


2.4.3 Deutschlandweit einmalige Ermittlungseinheit bekämpft Internetkriminalität<br />

Mit der „Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität“ (ZIT) verfügt das Land <strong>Hessen</strong><br />

seit Januar 2010 über die b<strong>und</strong>esweit erste Organisationseinheit einer Generalstaatsanwaltschaft,<br />

die ausschließlich zur Verfolgung von Straftaten, die im oder mittels Internet begangen werden,<br />

eingesetzt wird. Zusammen mit den Internet-Fachkommissariaten der hessischen Polizei gehen<br />

Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Kriminelle im Netz vor.<br />

Zugleich stehen die Netzexperten den hessischen Staatsanwaltschaften <strong>und</strong> Polizeidienststellen als<br />

kompetente Ansprechpartner zur Verfügung <strong>und</strong> vermitteln das notwendige „Know-how“ für eine<br />

effektive Verbrechensbekämpfung im Web 2.0. Das zuerst in <strong>Hessen</strong> eingeführte Konzept bündelt<br />

somit die Erfahrung aus der eigenen operativen Ermittlungstätigkeit mit Aufgaben der<br />

Weiterbildung <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagenarbeit. Darüber hinaus ist die ZIT, die als Außenstelle der<br />

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ihren Sitz in Gießen hat, die Eilstaatsanwaltschaft<br />

für Internetverfahren des B<strong>und</strong>eskriminalamtes bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit.<br />

2.4.4 <strong>Sicherheit</strong>smanagement für Sexualstraftäter: Hilfe durch Kontrolle<br />

Bei Haftentlassungen von Sexualstraftätern stehen die <strong>Sicherheit</strong>sbehörden regelmäßig vor der<br />

schwierigen Aufgabe, zum einen die Bevölkerung vor möglichen neuen Straftaten zu schützen,<br />

zum anderen das rechtsstaatliche Ziel der Wiedereingliederung nach Strafverbüßung zu<br />

berücksichtigen. Daher hat die Hessische Landesregierung das Modellprojekt<br />

„<strong>Sicherheit</strong>smanagement“ eingeführt. 778 Verurteilte werden durch die <strong>Sicherheit</strong>smanager<br />

betreut <strong>und</strong> 87 Gefangene werden bereits in der Haftzeit auf eine Entlassung vorbereitet (Stand:<br />

Dezember 2012). Der Gr<strong>und</strong>gedanke des Projekts lautet „Hilfe durch Kontrolle“.<br />

Die Probanden werden intensiv auf der Gr<strong>und</strong>lage einer individuellen Risikoeinschätzung betreut<br />

<strong>und</strong> überwacht. Bei Risikoprobanden erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden.<br />

Informationen zum Wohnsitz oder Fingerabdrücke sowie aktuelle Fotos <strong>und</strong> DNA-Daten werden<br />

vor der Entlassung in einer Datenbank der Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter<br />

Sexualstraftäter (ZÜRS) des Hessischen Landeskriminalamtes gespeichert.<br />

In dem Projekt „<strong>Sicherheit</strong>smanagement“ arbeiten inzwischen 29 Bewährungshelferinnen <strong>und</strong><br />

Bewährungshelfer (Stand: Dezember 2012), die sich durch Fortbildungen für diese anspruchsvolle<br />

Aufgabe qualifizieren mussten.<br />

Das Projekt ist im Bereich der Bewährungshilfe deutschlandweit einzigartig. Zudem werden alle<br />

aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Straftäter sowie diejenigen Verurteilten, bei denen eine<br />

elektronische Aufenthaltsüberwachung angeordnet ist, durch das <strong>Sicherheit</strong>smanagement betreut<br />

<strong>und</strong> überwacht.<br />

2.4.5 Vorgaben des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts für die Ausgestaltung der<br />

Sicherungsverwahrung umgesetzt<br />

Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) sowie des<br />

B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung standen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder vor großen<br />

Herausforderungen. Die Karlsruher Richter haben mit ihrem Urteil im Mai 2011 einen engen<br />

Rahmen vorgegeben, in dem die Sicherungsverwahrung künftig stattfinden kann; dies gilt auch für<br />

22


die Praxis des Vollzugs. Derzeit befinden sich in <strong>Hessen</strong> insgesamt 46 Personen in<br />

Sicherungsverwahrung, davon 44 Männer <strong>und</strong> zwei Frauen.<br />

Durch den Umbau eines eigenständigen Gebäudes in der JVA „Schwalmstadt“ für die<br />

Sicherungsverwahrten <strong>und</strong> durch zusätzliches Personal wird den Vorgaben des<br />

B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts für den Vollzug der Sicherungsverwahrung in <strong>Hessen</strong> Rechnung<br />

getragen. Die Hessische Landesregierung hat sich in diesem Zusammenhang dafür eingesetzt, mit<br />

anderen B<strong>und</strong>esländern zusammenzuarbeiten. Dies ist effizient <strong>und</strong> spart Steuergelder. Im<br />

Dezember 2012 wurde ein Staatsvertrag mit Thüringen unterzeichnet. Zum Vorteil beider Länder<br />

werden Sicherungsverwahrte aus Thüringen künftig ebenfalls in <strong>Hessen</strong> untergebracht, Thüringen<br />

beteiligt sich im Gegenzug an den entstehenden Kosten.<br />

Darüber hinaus hat die Landesregierung frühzeitig ein Hessisches<br />

Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz auf den Weg gebracht, dem schon in der<br />

Landtagsanhörung im November 2012 großes Expertenlob zuteilwurde. Der Hessische Landtag<br />

hat das Gesetz Ende Februar 2013 verabschiedet. Es bildet den rechtlichen Rahmen für die<br />

inhaltliche Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung <strong>und</strong> kann fristgemäß am 1. Juni 2013 in<br />

Kraft treten.<br />

2.4.6 Jugendliche Straftäter in <strong>Hessen</strong> im besonderen Blickfeld<br />

Keinen straffällig gewordenen Jugendlichen aufgeben, niemanden zurücklassen – dieses Motto<br />

liegt der Politik der Landesregierung beim Thema Jugendstrafvollzug zugr<strong>und</strong>e. Den<br />

Vollzugsmitarbeiterinnen <strong>und</strong> -mitarbeitern in <strong>Hessen</strong> gebührt großer Dank für die engagierte<br />

Arbeit.<br />

Besonderes Augenmerk wird dabei auf Bildung gelegt, denn häufige Ursache für Straftaten ist die<br />

mangelnde Schul- oder Berufsausbildung <strong>und</strong> damit einhergehende Perspektivlosigkeit. Im Jahr<br />

2011 nahmen die 426 jungen männlichen Strafgefangenen in <strong>Hessen</strong> an 914 Maßnahmen der<br />

schulischen <strong>und</strong> beruflichen Bildung teil – von Einzelkursen wie Deutsch, EDV oder<br />

Maschinenschreiben bis hin zu Schul- oder Berufsabschlüssen.<br />

Innerhalb der Gefängnismauern können die Heranwachsenden aus einem breiten<br />

Berufsausbildungsangebot wählen: Bäcker, Koch, Elektriker oder Tischler sind nur einige<br />

Beispiele. Flankiert werden die pädagogischen Maßnahmen durch ein umfassendes<br />

Behandlungsangebot: Antiaggressionstraining, sogenannte „Coolnessprogramme“, Familientherapie<br />

oder suchttherapeutische Maßnahmen stehen den Insassen zur Verfügung. Auch Sport<br />

spielt eine wichtige Rolle, da die planmäßige körperliche Betätigung vielen Jugendlichen hilft,<br />

nach der Entlassung ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten.<br />

Neuordnung des Jugendarrests in <strong>Hessen</strong> abgeschlossen<br />

Im Januar 2013 eröffnete Justizminister Jörg-Uwe Hahn den Neubau der Jugendarrestanstalt in<br />

Gelnhausen. Die bisherige Arrestanstalt hatte dort 50 Plätze, mit dem Neubau wird sie um 24 auf<br />

insgesamt 74 Plätze erweitert. Parallel zum Neubau der neuen Arrestplätze wurde die<br />

Außenumwehrung der Justizvollzugsanstalt erneuert.<br />

Nach der Eröffnung in Gelnhausen wurde die Jugendarrestanstalt in Friedberg geschlossen, die<br />

Mitarbeiter wechselten einvernehmlich in umliegenden Justizvollzugsanstalten. Durch die<br />

Schließung in Friedberg stehen der Jugendarrestanstalt „Gelnhausen“ nun 9,5 zusätzliche Stellen<br />

23


zur Verfügung: Sie wird künftig insgesamt 30 Mitarbeiter haben, die intensiv mit den<br />

Jugendlichen arbeiten.<br />

2.4.7 Häuser des Jugendrechts in Wiesbaden <strong>und</strong> Frankfurt eröffnet<br />

Mit der Einrichtung der Häuser des Jugendrechts in Wiesbaden <strong>und</strong> Frankfurt am Main- Höchst<br />

hat die Hessische Landesregierung einen weiteren wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag zur<br />

18. Legislaturperiode umgesetzt. Unter einem Dach arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft <strong>und</strong><br />

Jugendhilfe mit einem gemeinsamen Ziel: Jugendkriminalität schnell <strong>und</strong> effektiv zu bekämpfen.<br />

Diesem Modell liegt die Erkenntnis zugr<strong>und</strong>e, dass staatliche Reaktionen auf kriminelles<br />

Verhalten junger Menschen teilweise nicht abgestimmt <strong>und</strong> mit zu großem zeitlichen Verzug<br />

erfolgen. Daher setzen die Mitarbeiter der Häuser des Jugendrechts bereits an der Schwelle zur<br />

Kriminalität an <strong>und</strong> versuchen Jugendliche <strong>und</strong> Heranwachsende durch einen verstärkten<br />

präventiven Ansatz zu erreichen. Bei strafrechtlich relevantem Fehlverhalten wird mit unmittelbar<br />

einsetzenden <strong>und</strong> individuell ausgerichteten Maßnahmen reagiert, um die jungen Menschen vor<br />

einem weiteren Abgleiten in die Kriminalität zu bewahren. Große Bedeutung kommt der<br />

Vernetzung mit weiteren Kooperationspartnern, wie etwa freien Trägern sowie den<br />

Präventionsräten der Städte Frankfurt am Main <strong>und</strong> Wiesbaden sowie der Stärkung der<br />

Präventionsarbeit vor Ort zu.<br />

Die Vorbereitungen für ein drittes hessisches Haus des Jugendrechts im Norden von Frankfurt am<br />

Main haben bereits begonnen.<br />

2.4.8 Erfolgsprojekt „Elektronische Fußfessel“<br />

Als die Hessische Landesregierung vor nunmehr 13 Jahren die „Elektronische Fußfessel“<br />

einführte, befürchteten manche – zu Unrecht – den Beginn des Überwachungsstaats. Seitdem wird<br />

die Elektronische Fußfessel erfolgreich im Rahmen eines sozialpädagogischen Konzepts zur<br />

engmaschigen Überwachung von Straftätern mit dem Ziel der Vermeidung von Haftverbüßungen<br />

eingesetzt. Die Erfahrung zeigt, dass die besonders intensive technische Überwachung im<br />

Zusammenspiel mit einer engmaschigen Betreuung durch die Bewährungshilfe einen nachhaltig<br />

stabilisierenden Einfluss auf die Lebensführung der Probanden hat.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass die Zielgruppe des hessischen Modelprojekts vor allem besonders<br />

unzuverlässige Personen sind, die nie gelernt haben, ein strukturiertes Leben zu führen, ist die<br />

Abbruchquote von etwa zehn Prozent äußerst gering. Mittlerweile haben mehr als 1.100 Personen<br />

an dem Projekt teilgenommen. In etwa 70 Prozent der Fälle erfolgt eine Aufnahme der Probanden<br />

in das Projekt als letzte Chance vor Widerruf der Bewährung oder Versagung der Bewährung von<br />

vorneherein.<br />

Der Kostenvergleich zeigt, dass die Fußfessel weitere Vorteile mit sich bringt: 2012 beliefen sich<br />

die Kosten für einen Fußfesseltag auf 29,93 Euro, während ein Hafttag circa 96 Euro betrug.<br />

24


2.4.9 Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) – Hessisches Angebot wird<br />

b<strong>und</strong>esweit angenommen<br />

Bei der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung<br />

wird moderne Technik eingesetzt<br />

© HMdJIE<br />

Aufgr<strong>und</strong> der hessischen Erfahrungen mit der<br />

„Elektronischen Fußfessel“ hat der B<strong>und</strong>esgesetzgeber<br />

im Jahre 2011 im Zuge der Änderung des <strong>Recht</strong>s der<br />

Sicherungsverwahrung die Möglichkeit der<br />

elektronischen Aufenthaltsüberwachung ausdrücklich<br />

als Maßnahme der Führungsaufsicht in § 68b StGB<br />

aufgenommen, wobei sich diese neue Maßnahme in<br />

einigen Punkten erheblich von dem hessischen<br />

Modellprojekt unterscheidet. Letzteres richtet sich<br />

maßgeblich an unzuverlässige Personen, die im<br />

Bereich der niederen bis mittleren Kriminalität<br />

auffällig geworden sind - dabei handelt es sich zumeist<br />

um Vermögens- <strong>und</strong> Betäubungsmitteldelikte. Die<br />

elektronische Aufenthaltsüberwachung betrifft<br />

dagegen einen potenziell deutlich gefährlicheren<br />

Personenkreis, insbesondere rückfallgefährdete Sexual<strong>und</strong><br />

Gewaltstraftäter.<br />

Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedient sich <strong>Hessen</strong> erneut seines technischen Dienstleisters, der<br />

Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD). Weil <strong>Hessen</strong> zudem das einzige B<strong>und</strong>esland<br />

ist, das über langjährige Erfahrungen mit der Elektronischen Fußfessel verfügt, hat es den anderen<br />

B<strong>und</strong>esländern eine Kooperation sowohl in technischer als auch fachlicher Hinsicht angeboten.<br />

Hierzu wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land <strong>Hessen</strong> <strong>und</strong> allen übrigen<br />

25


B<strong>und</strong>esländern abgeschlossen, um letzteren die technische Umsetzung der Elektronischen<br />

Aufenthaltsüberwachung durch Nutzung der HZD als technischen Dienstleister zu ermöglichen.<br />

Zur Gewährleistung der fachlichen Überwachung als hoheitlicher Aufgabe haben <strong>Hessen</strong>, Bayern,<br />

Baden-Württemberg <strong>und</strong> Nordrhein-Westfalen einen Staatsvertrag abgeschlossen, der am 1.<br />

Januar 2012 in Kraft getreten ist <strong>und</strong> die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen<br />

Überwachungsstelle der Länder (GÜL) zum Gegenstand hat. Alle übrigen B<strong>und</strong>esländer sind dem<br />

Staatsvertrag beigetreten, so dass von Bad Vilbel aus – dem Sitz der GÜL – b<strong>und</strong>esweit alle<br />

Probanden überwacht werden, die der elektronischen Aufenthaltsüberwachung unterliegen.<br />

Dies ist ein gutes Beispiel dafür, wie aus innovativer Justizpolitik ein echter Standortfaktor<br />

werden kann.<br />

2.4.10 Hessische Vollzugsgesetze bilden die Gr<strong>und</strong>lage für einen sicheren <strong>und</strong><br />

modernen Justizvollzug<br />

Nach dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Vollzuges vom B<strong>und</strong> auf die<br />

Länder stand die Landesregierung vor der Aufgabe, im Bereich des Erwachsenenstrafvollzugs <strong>und</strong><br />

der Untersuchungshaft die landesgesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen für einen modernen Vollzug zu<br />

schaffen. Das Hessische Strafvollzugsgesetz <strong>und</strong> das Hessische Untersuchungshaftvollzugsgesetz<br />

traten zum 1. November 2010 in Kraft.<br />

Im Bereich der Strafhaft wird dadurch wichtigen Zielen des Vollzugs angemessen Rechnung<br />

getragen: Einerseits gewährleistet das Gesetz die <strong>Sicherheit</strong> der Allgemeinheit, insbesondere durch<br />

die Festlegung des geschlossenen Vollzugs als Regelvollzug <strong>und</strong> die Definition strenger Vorgaben<br />

für Vollzugslockerungen. Andererseits fördert es die Resozialisierung von Straftätern, indem es<br />

insbesondere die Arbeit als zentrales Element eines resozialisierenden Strafvollzugs in den<br />

Vordergr<strong>und</strong> stellt. Hierzu werden auch die berufliche Qualifizierung <strong>und</strong> die berufliche<br />

Weiterbildung von Straftätern gefördert <strong>und</strong> die Entlassungsvorbereitung sowie das<br />

Übergangsmanagement gestärkt. Im Bereich der Untersuchungshaft trägt das Gesetz dem Ziel der<br />

Verfahrenssicherung Rechnung <strong>und</strong> berücksichtigt die Unschulds-vermutung, die für alle noch<br />

nicht rechtskräftig Verurteilten gilt.<br />

2.4.11 Moderne Justizvollzugsanstalten in <strong>Hessen</strong><br />

Die hessischen Justizvollzugsanstalten sind modern, sicher <strong>und</strong> kosteneffizient.<br />

Oberstes Gebot bei Planung, Bau <strong>und</strong> Betrieb von Justizvollzugsanstalten ist stets die <strong>Sicherheit</strong><br />

der Bevölkerung. Gleichzeitig wird dafür Sorge getragen, dass ausreichend Haftplätze zu<br />

modernen, menschlichen Haftbedingungen zur Verfügung stehen. Angesichts der notwendigen<br />

Haushaltskonsolidierung gilt es dabei stets, Steuergelder sparsam zu verwenden <strong>und</strong> den<br />

Justizvollzug möglichst kostengünstig zu gestalten.<br />

So wurde zum Ende des Jahres 2009 die Justizvollzuganstalt „Kassel III“ geschlossen. Für die<br />

Sanierung der relativ kleinen Haftanstalt (100 Haftplätze) wären unverhältnismäßig hohe Kosten<br />

in Höhe von 7,6 Millionen Euro angefallen.<br />

Die Schließung wurde durch eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der betroffenen Anstalten <strong>und</strong><br />

der Personalvertretungen vorbereitet. Das gesamte Personal wurde an die JVA „Kassel I“ versetzt<br />

26


<strong>und</strong> von dort aus sozialverträglich auf andere nordhessische Anstalten verteilt. Die<br />

Personalumsetzungen auf frei gewordene Stellen in den genannten Anstalten haben 2011<br />

begonnen <strong>und</strong> werden im Jahr 2013 abgeschlossen. Nach deren Abschluss ergibt sich ein<br />

jährliches Einsparvolumen von circa 1,6 Millionen Euro im Personalbereich. Seit 2011 können<br />

durch die Schließung der JVA „Kassel III“ zudem jährlich r<strong>und</strong> 300.000 Euro an Sachmitteln<br />

eingespart werden.<br />

Neben der wirtschaftlich sinnvollen Schließung alter Anstalten, wurde auch die Modernisierung<br />

des Justizvollzugs weiter vorangetrieben: 2011 weihte der Hessische Justizminister Jörg-Uwe<br />

Hahn die Justizvollzugsanstalt „Frankfurt am Main I“ ein, die über insgesamt 564 moderne<br />

Haftplätze verfügt. Beim Bau wurde größter Wert auf die <strong>Sicherheit</strong> gelegt: So sind beispielsweise<br />

die Mauern aus Stahlbeton gefertigt <strong>und</strong> bis zu acht Meter hoch. Die gesamte Anstalt (bis auf die<br />

Zellen) wird mit Hilfe von 383 Video-Kameras bis in den letzten Winkel überwacht.<br />

Gleichzeitig wurden auch die Kosten minimiert: Der Standort zwischen den beiden benachbarten<br />

Justizvollzugsanstalten „Frankfurt am Main III“ <strong>und</strong> „Frankfurt am Main IV“ macht es möglich,<br />

die dort vorhandene zentrale Großküche, die Zentralwäscherei sowie das moderne<br />

Blockheizkraftwerks mit zu nutzen. Ein medizinisches Zentrum, eine Sporthalle <strong>und</strong> ein<br />

Andachtsraum der neuen JVA kann wiederum von den Nachbaranstalten mit genutzt werden.<br />

Insgesamt wird weniger Personal benötigt, als dies bei der Schaffung separater Einrichtungen der<br />

Fall wäre.<br />

Kosten werden auch in der JVA „Hünfeld“ gesenkt, einer der modernsten Justizvollzugsanstalten<br />

Europas. Dort werden durch Teilprivatisierung Einspareffekte von jährlich r<strong>und</strong> 750.000 Euro<br />

erzielt. Hierzu wurde für den Betrieb ab dem 1. Januar 2013 ein neuer Vertrag mit dem privaten<br />

Betreiberunternehmen abgeschlossen. Bei der Vergabe ist darauf geachtet worden, dass alle<br />

hoheitlichen Aufgaben in staatlicher Hand verbleiben. Dies betrifft insbesondere die<br />

Gesamtverantwortung für die Anstalt, alle Vollzugsentscheidungen wie auch die Verantwortung<br />

für die <strong>Sicherheit</strong>. Für die Privatisierung offen sind Dienst- <strong>und</strong> Serviceleistungen ohne<br />

Eingriffsbefugnisse gegenüber Gefangenen, wie zum Beispiel die Reinigung <strong>und</strong> Instandhaltung<br />

der Anstalt, der Betrieb der Küche oder die medizinische Versorgung.<br />

2.4.12 Strukturentscheidungen in der hessischen Justiz<br />

Auch das Justizressort sieht sich der hessischen Schuldenbremse <strong>und</strong> der des B<strong>und</strong>es verpflichtet.<br />

Um Einsparpotentiale im Bereich der hessischen Justiz zu identifizieren, wurde Mitte 2009 das<br />

Projekt „Konsolidierung <strong>und</strong> Kompensation“ (KuK) ins Leben gerufen. Bereits in den Jahren 2003<br />

<strong>und</strong> 2005 hatte der Landesrechnungshof strukturelle Maßnahmen empfohlen. Bei der Umsetzung<br />

lautet die oberste Prämisse „verantwortungsvolles <strong>und</strong> intelligentes Sparen“, während gleichzeitig<br />

der Erhalt des hohen Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsniveaus gesichert bleiben muss.<br />

Zu diesem Zweck sind auch einige Gerichtsstandorte geschlossen oder zusammengelegt worden.<br />

In der Arbeitsgerichtsbarkeit bestanden insbesondere wegen der „Kleinststandorte“ mit weniger<br />

als elf Bediensteten sehr hohe Arbeitsplatzkosten. Das Justizministerium hat einen innovativen<br />

<strong>und</strong> kooperativen Weg eingeschlagen: Im Rahmen eines „Kontraktes“ zwischen dem Hessischen<br />

Ministerium der Justiz, für Integration <strong>und</strong> Europa <strong>und</strong> dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts<br />

sowie den Personalvertretungen, wurde die Reduzierung der Standorte von zwölf auf sieben<br />

beschlossen <strong>und</strong> bis zum 1. Januar 2012 durchgeführt. Damit werden umfangreiche<br />

Kosteneinsparungen erreicht, ohne dass der Zugang zu oder die Qualität von richterlichen<br />

Entscheidungen leidet.<br />

27


Bewertung des Hessischen Landesrechnungshofs berücksichtigt<br />

Auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit wurden fünf kleinere Amtsgerichte, die in örtlicher Nähe<br />

zu einem größeren Amtsgericht angesiedelt sind, sowie zwei Zweigstellen geschlossen. Derart<br />

kleine Amtsgerichte sind nach einer Bewertung des Hessischen Landesrechnungshofs als<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich ineffizient anzusehen, weil sie verhältnismäßig hohe Betriebskosten verursachen<br />

<strong>und</strong> personalwirtschaftlich, beispielsweise im Vertretungsfall bei Krankheit oder Urlaub,<br />

schwierig zu handhaben sind. Dies gilt umso mehr für Zweigstellen, die in der Regel noch kleiner<br />

als „Kleinststandorte“ <strong>und</strong> daher organisatorisch sehr aufwendig sind. Aus diesem Gr<strong>und</strong> empfahl<br />

der Hessische Rechnungshof bereits im Jahr 2000 die „Auflösung der Zweigstellen, da die Kosten<br />

hierfür außer Verhältnis zum Umfang der Inanspruchnahme durch <strong>Recht</strong>suchende stehen“.<br />

Insgesamt wurde die Zahl der Standorte von 46 auf 41 reduziert.<br />

Seitens der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde im Rahmen des Projektes „Konsolidierung <strong>und</strong><br />

Kompensation“ ein Abordnungs- <strong>und</strong> Versetzungskonzept vorgeschlagen: Im Wege einer<br />

„Zielvereinbarung“ zwischen dem Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration <strong>und</strong> Europa,<br />

dem Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sowie den Richter-vertretungen wurde<br />

vereinbart, dass Einsparungen durch Versetzungen oder Abordnungen in andere Gerichtsbarkeiten<br />

<strong>und</strong> Staatsanwaltschaften zu erbringen sind. Dies wurde seit Juni 2010 konsequent umgesetzt.<br />

2.4.13 Modernisierung der Justiz konsequent vorangetrieben: „E-Justice-Rat“<br />

übernommen <strong>und</strong> Ausbau des elektronischen <strong>Recht</strong>sverkehrs weiter vorangetrieben<br />

<strong>Hessen</strong> schreitet weiter tatkräftig voran auf dem Weg zur vollelektronischen Akte <strong>und</strong> zum<br />

papierlosen Gerichtssaal.<br />

Der Staatssekretär im Hessischen Justizministerium, Dr. Rudolf Kriszeleit, hat den Vorsitz des<br />

neugeschaffenen „E-Justice-Rates“ <strong>und</strong> <strong>Hessen</strong> den Vorsitz der B<strong>und</strong>-Länder-Kommission (BLK)<br />

für Informationstechnik übernommen. Die BLK koordiniert unter Beteiligung aller B<strong>und</strong>esländer<br />

<strong>und</strong> des B<strong>und</strong>es die „E-Justice“-Aktivitäten in Deutschland.<br />

Der von <strong>Hessen</strong> mitinitiierte Gesetzentwurf „Förderung des elektronischen <strong>Recht</strong>sverkehrs in der<br />

Justiz“ wurde sowohl von der Justizministerkonferenz, die 2012 von <strong>Hessen</strong> durchgeführt wurde,<br />

als auch im B<strong>und</strong>esrat beschlossen. Der Entwurf trifft nun voraussichtlich im März 2013 mit dem<br />

Alternativentwurf des B<strong>und</strong>esministeriums der Justiz im B<strong>und</strong>estag zusammen.<br />

Der elektronische Zugang zur Justiz soll durch entsprechende b<strong>und</strong>eseinheitliche Regelungen in<br />

der Zivilprozessordnung (ZPO) <strong>und</strong> den anderen Verfahrensordnungen erweitert werden. Damit<br />

<strong>Recht</strong>sanwälte für gerichtliche Zustellungen elektronisch erreichbar sind, wird durch eine<br />

Ergänzung der B<strong>und</strong>esrechtsanwaltsordnung das elektronische Anwaltspostfach auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

eines sicheren Verzeichnisdienstes bei der B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer eingeführt.<br />

Der vom B<strong>und</strong>eskabinett beschlossene Regierungsentwurf hat erfreulicherweise in wesentlichen<br />

Punkten die geäußerte Kritik der Länder aufgenommen <strong>und</strong> sich dem B<strong>und</strong>esratsentwurf nochmals<br />

angenähert. Somit kann der Gesetzentwurf der B<strong>und</strong>esregierung von den Ländern nun im<br />

Wesentlichen mitgetragen werden.<br />

28


<strong>Hessen</strong> ist weiterhin mit innovativen IT-Projekten aktiv<br />

Nur wenn die Justizverwaltungen mit den Entwicklungen der Technologie Schritt halten, können<br />

sie effizient <strong>und</strong> bürgerfre<strong>und</strong>lich arbeiten. Teilweise laufen in <strong>Hessen</strong> bereits ganze Verfahren,<br />

etwa im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts, durchgängig elektronisch ab. <strong>Hessen</strong> ist nach<br />

wie vor das einzige B<strong>und</strong>esland, in dem Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - derzeit bei den<br />

Amtsgerichten Kassel, Limburg (Zweigstelle Hadamar) <strong>und</strong> Frankfurt - in vollständig elektronisch<br />

abgewickelt werden: Von der Bußgeldbehörde nach Einspruch des Betroffenen über die<br />

Staatsanwaltschaft bis hin zum gerichtlichen Urteil. Dieses erfolgreiche Verfahren soll in den<br />

Jahren 2013/2014 in <strong>Hessen</strong> flächendeckend eingeführt werden.<br />

Der beim Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt im Dezember 2012 gestartete<br />

elektronische <strong>Recht</strong>sverkehr ist ein weiteres Erfolgsmodell. Nunmehr können in allen hessischen<br />

Sozialgerichten Prozessbeteiligte mit einem sogenannten Elektronischen Gerichts- <strong>und</strong><br />

Verwaltungspostfach (EGVP) durchgehend elektronisch mit dem Gericht kommunizieren. Das<br />

bedeutet, dass sie ihre Klageschrift wie auch den übrigen Schriftverkehr auf diesem Wege<br />

versenden können <strong>und</strong> Schriftsätze auch vom Gericht elektronisch übersandt werden. Diese<br />

elektronische Kommunikation über das EGVP ist für die Prozessbeteiligten kostenfrei,<br />

verschlüsselt <strong>und</strong> rechtssicher. Zugleich vereinfacht die Nutzung der elektronischen Dokumente<br />

die richterliche Arbeit nachhaltig.<br />

Vorreiter ist <strong>Hessen</strong> auch, wenn es um den Einsatz von Videokonferenztechnik in gerichtlichen<br />

Verfahren geht. Damit können zum Beispiel Zeugen vernommen werden, ohne dass sie lange<br />

Anfahrtswege zu den verhandelnden Gerichten in Kauf nehmen müssen.<br />

Eine von <strong>Hessen</strong> angestoßene B<strong>und</strong>esratsinitiative, die die Nutzung der Videokonferenztechnik<br />

durch die Änderung gesetzlicher Normen fördern will, wurde im Februar 2013 vom Deutschen<br />

B<strong>und</strong>estag bestätigt. Neben einem Bündel von Einzelregelungen wird danach die Entscheidung,<br />

ob Videokonferenztechnik zum Einsatz kommen soll, dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts<br />

überlassen. Bisher müssen alle Parteien zustimmen. <strong>Hessen</strong> verspricht sich von dieser<br />

Gesetzesänderung den Durchbruch für diese noch recht neue Technologie.<br />

Bürgernah <strong>und</strong> serviceorientiert: „eRechnung“ <strong>und</strong> „ePayment“ beschleunigen<br />

Zahlungsvorgänge im Justizwesen<br />

Ein weiteres Beispiel ist das Projekt „eRechnung“: Seit Beginn des Projekts im Jahre 2010 wurden<br />

insgesamt r<strong>und</strong> 138.000 Rechnungen bis Ende Dezember 2012 elektronisch versandt. Im Jahr<br />

2012 sind erstmals flächendeckend von allen hessischen Land- <strong>und</strong> Amtsgerichten <strong>und</strong> dem<br />

Oberlandesgericht Frankfurt am Main elektronische Rechnungen versandt worden. Im Jahr 2013<br />

werden diese Aktivitäten auf die Sozial-, Verwaltungs- <strong>und</strong> Arbeitsgerichte sowie das Hessische<br />

Finanzgericht <strong>und</strong> die Staatsanwaltschaften ausgeweitet. Dadurch wird einen Versand von deutlich<br />

mehr als 100.000 elektronischen Rechnungen im Jahr erreicht.<br />

Gleichzeit ist es dank „ePayment“ möglich geworden, alle neuen Kostenrechnungen der Gerichte<br />

über das Internet zu bezahlen. Damit können alle Rechnungsempfänger der hessischen Justiz ihre<br />

Rechnungen unkompliziert <strong>und</strong> zeitsparend über das Internet begleichen. Die elektronische<br />

Zahlung von Gerichts- <strong>und</strong> Verfahrensgebühren ist unter folgender Internetadresse möglich:<br />

http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdJ_Internet?cid=8a9cd8d77148203bc790dcc9dfc9fc2e.<br />

29


2.4.14 Hessischer Vorsitz bei der Konferenz der Justizministerinnen <strong>und</strong><br />

Justizminister 2012<br />

Justizminister Jörg-Uwe Hahn mit<br />

Im Jahr 2012 hatte <strong>Hessen</strong> den Vorsitz der Konferenz der<br />

Justizministerinnen <strong>und</strong> Justizminister. Die hessische Justiz ist<br />

in vielen Feldern b<strong>und</strong>esweiter Spitzenreiter – zum Beispiel in<br />

den Bereichen der „E-Justice“ <strong>und</strong> bei der Bekämpfung der<br />

Kriminalität im Internet. Deshalb bildeten diese Themen auch<br />

die rechtspolitischen Schwerpunkte des Vorsitzes.<br />

Bereits zur Frühjahrskonferenz im Juni 2012 wurde auf<br />

Vorschlag <strong>Hessen</strong>s beschlossen, dass der Handel mit<br />

rechtswidrig erlangten Daten künftig unter Strafe gestellt<br />

werden sollte („Datenhehlerei“). Davon erfasst sind alle<br />

Daten, die man gegen den Zugriff Dritter, zum Beispiel<br />

mittels PIN oder Passwort, geschützt hat. Wer mit solchen<br />

sensiblen Daten, etwa Kreditkartendatenhandel betreibt, soll<br />

künftig wie auch in der „analogen“ Welt bestraft werden. Ein<br />

Gesetzesentwurf zur Einführung eines entsprechenden<br />

Straftatbestandes wird im Laufe des Jahres 2013 in den<br />

B<strong>und</strong>esrat eingebracht.<br />

B<strong>und</strong>esjustizministerin Sabine Leutheuser- Das Internet ist aber nicht nur als potenzieller Tatort im<br />

Schnarrenberger <strong>und</strong> den Kolleginnen <strong>und</strong> Fokus. Die Nutzergewohnheiten vieler Menschen haben sich<br />

Kollegen der Länder<br />

in den letzten Jahren erheblich verändert. Soziale Netzwerke<br />

gehören zum Lebensalltag, nicht nur der jüngeren Generation.<br />

© HMdJIE<br />

Die Ermittlungsbehörden sollten die neuen technischen<br />

Möglichkeiten deshalb auch zur Verbrechensbekämpfung nutzen können. Auf Vorschlag <strong>Hessen</strong>s<br />

hat die Justizministerkonferenz deshalb im Herbst beschlossen, Öffentlichkeitsfahndungen via<br />

sozialen Netzwerken („Facebook-Fahndung“) als Mittel der Verbrechensaufklärung zu prüfen.<br />

Dabei war für <strong>Hessen</strong> besonders wichtig, zugleich auf den Datenschutz zu achten.<br />

Viele rechtspolitische Themen werden von Europa vorgegeben. Der Vorsitz der<br />

Justizministerkonferenz wurde deshalb auch dazu genutzt, wichtige europäische Vorhaben<br />

rechtspolitisch zu begleiten. Im Rahmen einer umfangreichen Anhörung wurde am 24. Mai 2012<br />

mit hochrangigen Vertretern aus Wissenschaft, Praxis <strong>und</strong> Politik über den Vorschlag eines<br />

„Gemeinsamen europäischen Kaufrechts“ beraten. Unter anderem nahmen die B<strong>und</strong>esjustizministerin<br />

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie die EU-Justiz-Kommissarin Viviane<br />

Reding an der Anhörung teil. Die Ergebnisse wurden in einem wissenschaftlichen Tagungsband<br />

festgehalten.<br />

Ein besonderes Anliegen des Vorsitzlandes <strong>Hessen</strong> war es, die Modernisierung der Justiz<br />

voranzutreiben. So wurde unter Federführung <strong>Hessen</strong>s die Justizministerkonferenz dazu genutzt,<br />

einen umfangreichen Gesetzentwurf zum Thema „E-Justice“ zu verabschieden.<br />

Weitere rechtspolitische Themen des Vorsitzes waren die Reform des § 174 StGB (Sexueller<br />

Missbrauch Schutzbefohlener), die Umgestaltung des § 238 StGB (Stalking) sowie die<br />

Ausstattung der nationalen Stelle zur Verhütung von Folter. Sämtliche Beschlüsse finden Sie<br />

unter: http://www.hmdj.hessen.de/irj/HMdJ_Internet?cid=2aa8bf4c6ebad8c5ed7cf4ab22f53429.<br />

30


Aktuelle Informationen <strong>und</strong> Auskünfte zur Arbeit der Hessischen Landesregierung erhalten Sie:<br />

Im Internet:<br />

www.hessen.de<br />

oder wenden Sie sich<br />

per Mail:<br />

poststelle@stk.hessen.de<br />

per Telefon:<br />

montags bis freitags von 8.00–17.00 Uhr, landesweit zum Citytarif<br />

oder<br />

per Post:<br />

Hessische Staatskanzlei<br />

Abteilung Information<br />

Georg-August-Zinn-Straße 1<br />

65183 Wiesbaden<br />

an uns.<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Hessische Staatskanzlei<br />

Verantwortlich:<br />

Staatssekretär Michael Bußer<br />

Sprecher der Landesregierung<br />

Georg-August-Zinn-Straße 1<br />

65183 Wiesbaden<br />

www.hessen.de<br />

Redaktion:<br />

Alexander Stephan<br />

Artwork Diagramme/Grafiken<br />

Nina Faber de.sign<br />

Wiesbaden<br />

Bildnachweis Deckblatt:<br />

(von oben links nach unten rechts)<br />

© Staatskanzlei, © ccvision.de,<br />

© Deutscher B<strong>und</strong>esrat,<br />

© Nina Faber de.sign<br />

© Nationalpark Kellerwald<br />

© HMdIuS<br />

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der<br />

Hessischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von<br />

Parteien noch von Wahlbewerberinnen <strong>und</strong> -bewerbern oder<br />

Wahlhelferinnen <strong>und</strong> -helfern während eines Wahlkampfes zum<br />

Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für<br />

Landtags-, B<strong>und</strong>estags-, Europa- <strong>und</strong> Kommunalwahlen.<br />

Missbräuchlich sind insbesondere eine Verteilung dieser<br />

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der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben<br />

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gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.<br />

Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die<br />

Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als<br />

Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer<br />

Gruppen verstanden werden könnte.<br />

© 2013 Hessische Staatskanzlei<br />

Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur<br />

Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.<br />

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