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Offentliehe Auslegung des Entwurfes der Ergänzung des ...

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LAND BRANDENBURG<br />

Lan<strong>des</strong>betrieb<br />

Forst Brandenburg<br />

• untere Forstbehörde •<br />

Lan<strong>des</strong>bebieb For.;t Brandenburg 1 Oberför.;terei Neuendort I Plötzenstraße 17116775 Löwenberger Land<br />

Planungsbüro Ludewig<br />

Rosa-Luxemburg-Straße 13<br />

1654 7 Birkenwer<strong>der</strong><br />

Oberförsterei Neuendort<br />

Plötzenstraße 17<br />

16775 Löwenberger LandlOT Neuendort<br />

Bearb.: H. Voigt, Fr. Mösenthin<br />

Gesch.Z.: LFB 3.05-7026-32/BP-01/13<br />

Telefon: (033056) 436313<br />

Fax: (033056) 436315<br />

Obf.Neuendorf@AFFRUP.Brandenburg.de<br />

www.forst.brandenburq.de<br />

www.wald-online.de<br />

Neuendorf, 21.01.2013<br />

1. Bebauungsplan Gemeinde Mühlenbecker Land OT Schönfließ Nr. 8 "Sportplatzanlage<br />

Schönfließ Nord"<br />

2. Ergänzung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes Schönfließ<br />

hier: Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4(1)<br />

BauGB 1 l, Mitteilung <strong>der</strong> Umweltbelange<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

<strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>betrieb Forst Brandenb,rg, hier vertreten durch die Oberförsterei Neuendorf, hat<br />

den og. Bebauungsplan i.V.m. <strong>der</strong> An<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes geprüft.<br />

\.<br />

Die Standortwahl für die Sportanlage wird seitens <strong>der</strong> Forstbehörde ausdrücklich begrüßt, da<br />

eine Inanspruchnahme von Wald zugunsten <strong>der</strong> Bauplanung <strong>der</strong> Sportanlage im Gegensatz<br />

zu den gleichfalls geprüften Varianten entfällt.<br />

Der unter Nr. 5 <strong>der</strong> textlichen Festsetzungen vorgesehen Festsetzung <strong>der</strong> 0,217 ha Wald<br />

gemäߧ 9 (1) Punkt 18 b) BauGB ist seitens <strong>der</strong> Forstbehörde nichts hinzu zu fügen. Der<br />

geplante Ausbau eines Waldweges erfüllt weiterhin die Kriterien <strong>des</strong> Waldbegriffs gemäß § 2<br />

(2) Nr. 2 LWaldG2l.<br />

Es ist darauf hinzuweisen, dass mit <strong>der</strong> öffentlichen Widmung als vorgesehene Zuwegung<br />

zur Sportanlage erhöhte Verkehrssicherungspflichten auf den Eigentümer <strong>der</strong> angrenzenden<br />

Waldfläche (Flurstück 44/1 <strong>der</strong> Flur 3) zukommen, <strong>der</strong>en Kostenübernahme im Zuge dieser<br />

Planung zu klären ist. Das Einverständnis <strong>des</strong> Eigentümers <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> ist in jedem Falle<br />

einzuholen. Es ist weiterhin zu vereinbaren, wer die zweimalig im Jahr notwendige Kontrolle<br />

zur Verkehrssicherung durchführt und aktenkundig macht und durch wen erkennbare Gefährdungen<br />

zu beseitigen sind.<br />

Zur Wegeinstandsetzung sind bitte die LAGA- Bestimmungen (Mitteilung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft<br />

Abfall zur Verwertung von mineralischen Abfällen: LAGA 20 und LAGA- TR<br />

Boden) zu beachten.<br />

Dienstgebäude<br />

Oberförsterei Neuendort Plötzenstraße 17<br />

Telefon<br />

16775 Löwenberger Land (033051) 90731<br />

(033051) 900026<br />

Bankverbindung: : Lan<strong>des</strong>bank Hessen-Thüringen, BLZ: 30050000, Kto.-Nr. 7035000038<br />

Sprechzeiten: Di 13.00 -17.00 Uhr u. nach tel. Vereinbarung

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