15.01.2014 Aufrufe

Offentliehe Auslegung des Entwurfes der Ergänzung des ...

Offentliehe Auslegung des Entwurfes der Ergänzung des ...

Offentliehe Auslegung des Entwurfes der Ergänzung des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

07.02.2013<br />

Seite 2 00107-13-47<br />

B BERÜCKSICHTIGUNG DER BELANGE DER<br />

FACHDIENSTE<br />

Seitens <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde bestehen Bedenken zum vorgelegten Vorentwurf<br />

<strong>des</strong> Bebauungsplanes.<br />

Die Stellungnahme <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde <strong>des</strong> Landkreises Oberhavel im Rahmen<br />

<strong>der</strong> 1. Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange behält zu den nicht berücksichtigten<br />

Sachverhalten weiterhin Gültigkeit, sofern sie nicht durch aktuelle Entwicklungen Oberholt<br />

sind.<br />

1.1 Einwendungen mit rechtlicher . Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher<br />

Regelungen, die ohne Zustimmung, Befreiung o. Ä. <strong>der</strong> Fachbehörde in <strong>der</strong><br />

Abwägung nicht überwunden werden können<br />

1.1.1 Eingriffsregelung<br />

a) Im Entwurf zum Bebauungsplan werden keine genauen Aussagen zur<br />

Flächengröße <strong>der</strong> geplanten Sportanlagen, Wege, Parkplätze und<br />

Funktionsgebäude getroffen. Ebenfalls sind keine Angaben zu den vorgesehenen<br />

Belägen <strong>der</strong> geplanten Sportanlagen, Wege und Parkplätze zu finden. Es werden ·<br />

keine Angaben zur Vermeidung bzw. Min<strong>der</strong>ung von Eingriffen in den Boden durch<br />

die Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen gemacht. Eine abschließende<br />

Bewertung <strong>der</strong> Eingriffe in das Schutzgut Boden ist nicht möglich.<br />

b) Die öffentliche Grünfläche GrFL 1 soll als öffentliche Parkanlage hergestellt<br />

werden. Es wird nicht dargestellt, ob innerhalb <strong>der</strong> GrFI 1 bauliche Anlagen<br />

ausgeschlossen sind. Es besteht ansonsten die Möglichkeit, hier weitere Eingriffe in<br />

den Naturhaushalt vorzubereiten.<br />

c) Auf <strong>der</strong> Grünfläche GrFI 4 ist die Herstellung einer öffentlichen Parkanlage als<br />

Streuobstwiese geplant. Innerhalb dieser Fläche soll ein Geh-, Fahr- und<br />

Leitungsrecht eingeräumt werden. Die Festlegung dieser Fläche als öffentliche<br />

Parkanlage wi<strong>der</strong>spricht <strong>der</strong> geplanten Nutzung <strong>der</strong> Fläche als<br />

Kompensationsfläche. Die Geh-, Fahr und ·<br />

Leitungsrechte würden ebenfalls dem<br />

Ziel <strong>der</strong> Kompensation entgegenstehen, da die Fläche zerschnitten wird und damit<br />

keine Verbesserung <strong>des</strong> Naturhaushaltes bewirkt wird.<br />

d) Dem Entwurf <strong>des</strong> Bebauungsplans sind keine genauen Angaben zur<br />

Flächengröße <strong>des</strong> Lärmschutzwalles und <strong>der</strong> Lärmschutzwand zu entnehmen. Eine<br />

Überprüfung <strong>der</strong> Eingriffsbilanz ist somit nicht durchführbar. Es werden keine<br />

Maßnahmen zur Minimierung <strong>des</strong> Eingriffs in das Schutzgut Landschaftsbild<br />

benannt.<br />

e) Zum Ausgleich von Versiegelungen durch die Lärmschutzwand und durch die<br />

bebaute Grundfläche <strong>des</strong> Weges innerhalb GFL 1 sind Unterpflanzungen in <strong>der</strong><br />

Waldfläche geplant. Dies kann nicht als Kompensation anerkannt werden.<br />

f) zum Ausgleich von Versiegelungen auf <strong>der</strong> Räche für sportliche Zwecke über<br />

einer GRZ 0,389 bis zu einer GRZ 0,7 ist nach dem vorliegenden Entwurf zum<br />

Bebauungsplan je angefangene 40 m2 bebauter Grundfläche 1 hochstämmiger

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!