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Offentliehe Auslegung des Entwurfes der Ergänzung des ...

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Seite 2<br />

Lan<strong>des</strong>betrieb<br />

Forst Brandenburg<br />

untere Forstbehörde<br />

Der Bauherr hat die Materialverwendung aktenkundig zu überwachen, einschließlich <strong>der</strong><br />

Aufbewahrung <strong>der</strong> Lieferscheine für eventuell durch die Abfallbehörde veranlasste Kontrollen.<br />

Zur Wahl <strong>der</strong> Baum- und Straucharten zur Unterpflanzung <strong>des</strong> Waldfläche sollten Schatten<br />

ertragende Arten verwand werden. Zu empfehlen ist eine truppweise Pflanzung von drei bis<br />

vierjährigen Kleinpflanzen (30- 50 cm) mit Wildschutz durch Zäunung. Auf dem angrenzenden<br />

Waldstück handelt es sich um einen ziemlich armen Standort, sodass als Baumarten<br />

beispielsweise Traubeneiche, Stieleiche und/o<strong>der</strong> Hainbuche sowie Sträucher wie Eingriff!.<br />

Weißdorn, Besen- Ginster und Hundsrose Verwendung finden können. Für Rat und Anleitung<br />

steht <strong>der</strong> zuständige Revierleiter, Herr Voigt, gern zur Verfügung.<br />

Hinweis zum FNP:<br />

Der geplante Rückbau <strong>der</strong> Schweinemastanlage zum Zwecke einer Renaturierung könnte<br />

<strong>der</strong> Schaffung von Waldfläche dienen, <strong>der</strong>en Aufforstung im Wege von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

o<strong>der</strong> aus Mitteln <strong>der</strong> Wal<strong>der</strong>haltungsabgabe finanzierbar sein kann. Alternativ<br />

ist eine Zwischennutzung als Kurzumtriebsplantage (landwirtschaftliche Flächennutzung,<br />

kein Wald gemäß § 2 (2) Nr. 2 BWaldG3l) zur Verbesserung <strong>der</strong> Bodenverhältnisse<br />

denkbar.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

im Auftrag<br />

;;.:wie:_<br />

Hintze<br />

Leiter <strong>der</strong> Oberförsterei Neuendort<br />

(<br />

Verteiler:<br />

2. Rev. 07<br />

3. z.d.A.<br />

1) Baugesetzbuch in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23.09.2004, zuletzt geän<strong>der</strong>t am 22.07.2011<br />

2) Waldgesetz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg vom 20.04.2004, zuletzt geän<strong>der</strong>t am 27.05.2009<br />

3) Bun<strong>des</strong>waldgesetz vom 02.05.1975, zuletzt geän<strong>der</strong>t am 31.07.2010

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