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Offentliehe Auslegung des Entwurfes der Ergänzung des ...

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LAND BRANDENBURG<br />

I<br />

Zentraldienst <strong>der</strong> Polizei<br />

Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />

zentraldienst <strong>der</strong> Pofizei I Kampfmitlelbeseltigungsdienst<br />

VerwaKungszerrtrum B 1 Hauptallee 11618115806 Zossen I OTWiinsdorf<br />

Planungsbüro<br />

Ludewig<br />

Rosa-Luxemburg-Str. 13<br />

Hauptallee 11618<br />

15806 Zossen, OT Wünsdorf<br />

Bearb.:<br />

Herr Freyer<br />

Gesch.Z.: KMBD GSL<br />

Telefon: 033702 I 214 110<br />

Fax: 033702 I 214 200<br />

E-mail:<br />

sven. freyer@polizei. brandenburg. de<br />

16547 Birkenwer<strong>der</strong><br />

Zossen, 23.01.2013<br />

Ortsname: Mühlenhecker Land • Schönfließ<br />

Straße:<br />

Flur:<br />

Flurstück:<br />

Vorhaben: 8-Pian Nr. 8 "Sportplatzanlage Schönfließ Nord" einschließlich dazugehörigem FNP<br />

Schönfließ<br />

Ihr Zeichen:<br />

Reg. I RPL-Nr.: 201310428901<br />

(bei Schriftwechsel bitte angeben)<br />

Ihr Schreiben vom: 20.12.2012<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die eingehende Prüfung <strong>des</strong> Kampfmittelbeseitigungsdienstes hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine<br />

konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln auf <strong>der</strong> o.g. Fläche ergeben.<br />

Es ist <strong>des</strong>halb nicht erfor<strong>der</strong>lich, Maßnahmen <strong>der</strong> Kampfmittelräumung durchzuführen.<br />

Sollten bei Erdarbeiten dennoch Kampfmittel gefunden werden, weise ich Sie darauf hin, dass es nach<br />

§ 3 Absatz 1 Nr.1 <strong>der</strong> Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Verhütung von Schäden durch<br />

Kampfmittel (Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg - KampfmV) vom 23.11.1998,<br />

veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 30 vom 14.12.1998,<br />

verboten ist entdeckte Kampfmittel zu berühren und <strong>der</strong>en Lage zu verän<strong>der</strong>n. Sie sind verpflichtet<br />

diese Fundstelle gemäß § 2 <strong>der</strong> genannten Verordnung unverzüglich <strong>der</strong> nächsten örtlichen<br />

Ordnungsbehörde o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Polizei anzuzeigen.<br />

Dieses Schreiben ersetzt ein Protokoll über die Absuche nach Kampfmitteln als Bescheinigung <strong>der</strong><br />

Kampfmittelfreiheit<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

<br />

r<br />

Zahlungsempfänger: Lan<strong>des</strong>hauptkasse Potsdam, Kto.-Nr.: 7110403610, BI.Z: 300 500 00 Lan<strong>des</strong>bank Hessen Thüringen (Helaba)<br />

Bürgerservice: 214162, 214161,214160 Montag- Donnerstag : 09:00-15:00 Uhr Freitag: 09:00-13:00 Uhr

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