15.01.2014 Aufrufe

Offentliehe Auslegung des Entwurfes der Ergänzung des ...

Offentliehe Auslegung des Entwurfes der Ergänzung des ...

Offentliehe Auslegung des Entwurfes der Ergänzung des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Soile 4<br />

07.02.2013<br />

00107-13-47<br />

f) Die untere Naturschutzbehörde erkennt grundsätzlich die Pflanzung von<br />

Bäumen als Ausgleich für die Versiegelung von Böden an. Um eine<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Bodenstruktur als Ausgleich für die Eingriffe in das<br />

Schutzgut Boden zu erreichen, ist je angefangene 25 m2 bebauter<br />

Grundfläche 1 heimischer hochstämmiger Laubbaum in <strong>der</strong> Pflanzqualität<br />

StU 16-18 cm und je angefangene 12,5 m2 bebauter Grundfläche 1 Obstbaum<br />

zu pflanzen.<br />

g) Für die Anlage <strong>der</strong> Extensivwiesen sind spezielle Landschaftsrasensaatmischungen<br />

zu verwenden.<br />

\.<br />

h) ln <strong>der</strong> Begründung ist anzuführen, wie oft und wann die Extensivwiesen<br />

zu mähen sind und wie die dauerhafte Pflege und Nutzung <strong>der</strong><br />

Streuobstwiese abgesichert wird. Die Planung <strong>der</strong> Mahdtermine ist auf die<br />

Ansprüche von bodenbrütenden Vogelarten anzupassen. Mahdtermine vor<br />

dem 15.07. eines Jahres, das Abwalzen o<strong>der</strong> Abschleppen <strong>der</strong><br />

Extensivwiesen sind auszuschließen. Eine Zweitmahd kann bis 15.09.<br />

eines Jahres erfolgen.<br />

i) Es ist darzustellen, wie Mannschaftsbusse die Sportanlage erreichen und<br />

wo die Busse geparkt werden. Die Flächen sind in die Eingriffs- I<br />

Ausgleichsbilanzierung einzustellen. Eine Befahrung mit Bussen über die<br />

Zuwegung Summter Weg wird abgelehnt.<br />

1.1.2 Beson<strong>der</strong>er Artenschutz<br />

Es sind Einzäunungen zu angrenzenden Wohnbaugrundstücken sowie zur<br />

angrenzenden Bahnfläche nach dem vorliegenden Entwurf geplant. Es fehlen<br />

Aussagen zur Beschaffenheit <strong>der</strong> Zaunanlage und wie Kleinsäuger diese Zaunanlage<br />

überwinden können. Es besteht die Gefahr einer Zerschneidung <strong>der</strong><br />

Lebensräume von Kleinsäugern.<br />

1.1.2.1 Rechtsgrundlage<br />

§ 39 Abs. 1 u. 2, § 44 Abs. 1 BNatSchG<br />

1.1.2.2 Möglichkeit <strong>der</strong> Überwindung<br />

Die Zaunanlagen sind mit min<strong>des</strong>tens 1 0 cm Bodenfreiheit zu errichten.<br />

1.2 Weiterführende Hinweise<br />

1.2.1 Allgemein<br />

a} Entsprechend dem Entwurf zum Bebauungsplan sind für jeden gefällten Baum ab<br />

einem Stammumfang von 60 cm 3 Nistkästen für Höhlenbrüter innerhalb <strong>der</strong> festgesetzten<br />

Waldfläche vor Fällung anzubringen. Da bei den Kartierungen zum<br />

Arteninventar <strong>des</strong> Planungsgebietes Fle<strong>der</strong>mäuse bei <strong>der</strong> Nahrungssuche<br />

beobachtet wurden, wird empfohlen, zusätzlich zu den Nistkästen 1 Fie<strong>der</strong>-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!