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Stadtanzeiger Nr. 15 vom 19.07.13 - Forchheim

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<strong>Forchheim</strong>er <strong>Stadtanzeiger</strong> - <strong>15</strong> - <strong>Nr</strong>. <strong>15</strong>/13<br />

Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, <strong>15</strong>.00 Uhr, Veeh-Harfen<br />

- Gruppe 1 im Seniorenzentrum Johann Hinrich Wichern (Zweibrückenstr.<br />

Liegenschaftsamt<br />

36)<br />

Mittwoch, 31.07.<br />

Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen<br />

- Gruppe 3<br />

Seniorenkreis Verklärung Christi, 14.30 Uhr, Vortrag „Die Stufen“<br />

mit Charlotte Ortner im Pfarrzentrum<br />

Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, <strong>15</strong>.00 Uhr, Englisch<br />

plaudern<br />

Donnerstag, 01.08.<br />

Offener Stammtisch für Angehörige von Demenzkranken, 19.30<br />

Uhr, Treffen im Nebenraum der Blauen Glocke (Hauptstr. 8), Kontakt<br />

Fr. Justen-Steinmetz - Tel. 32144<br />

Samstag, 03.08.<br />

Königsbad <strong>Forchheim</strong>, Sommerfest der Vereine<br />

Pack mer´s, 9.00 - 13.00 Uhr, alles für Schule und Büro<br />

BRK <strong>Forchheim</strong>, 9.00 - 16.00 Uhr, EH-Kurs Teil 1 im BRK-Zentrum<br />

(Saal 1, Henri-Dunant-Str. 1), Kursgebühr 35 EUR, Anmeldung<br />

unter Tel. 7077-13 oder rudolph@kvforchheim.brk.de<br />

AWO-Bücherbasar, 10.00 - <strong>15</strong>.00 Uhr, in der ehemaligen Katharinenapotheke<br />

(Bamberger Str. 5)<br />

Fränkischer Dorf- und Kulturverein Kersbach e.V., 17.00 Uhr,<br />

Backofenfest<br />

Wanderfreunde <strong>Forchheim</strong>, 18.00 Uhr, Sommerfest in der Dorf-<br />

Hütte Serlbach<br />

Bauarbeiten<br />

Ab voraussichtlich Mitte August 2013 finden im Gebiet <strong>Forchheim</strong>-Süd<br />

„Am Halben Weg“ umfangreiche Bauarbeiten statt. Das<br />

dortige Gebäude wird abgerissen, der Pendlerparkplatz wird <strong>vom</strong><br />

Osten des Gebietes in den Westen verlegt. Auf dem Areal entstehen<br />

2 neue Gewerbeeinheiten. Die Arbeiten werden voraussichtlich<br />

bis Ende des Jahres andauern, in dieser Zeit ist der Pendlerparkplatz<br />

nicht nutzbar.<br />

Die <strong>Forchheim</strong>er Bevölkerung wird gebeten, in diesem Zeitraum<br />

auf den Pendlerparkplatz <strong>Forchheim</strong>-Nord auszuweichen oder<br />

anderweitigere Park- bzw. Beförderungsmöglichkeiten zu arrangieren<br />

bzw. zu nutzen. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der<br />

Pendlerparkplatz wie gewohnt wieder zur Verfügung stehen.<br />

Weitere Auskünfte erteilt das Bürgermeister- und Liegenschaftsamt<br />

der Stadt <strong>Forchheim</strong>, Schulstr. 2, 91301 <strong>Forchheim</strong>,<br />

Herr Jungbauer unter Tel. 09191/714-332.<br />

<strong>Forchheim</strong>, den 03.07.2013<br />

Franz Stumpf<br />

Oberbürgermeister<br />

Lageplan<br />

siehe S. 16 unten<br />

Was? Wann? Wo?<br />

Termine in den Nachbargemeinden<br />

Die weiteren Termine der Nachbargemeinden können Sie auf<br />

unserer Internetseite (Verlinkung) bzw. unter www.forchheimer-kulturservice.de<br />

nachschauen. Der Veranstaltungskalender<br />

„FO:kus“ für das <strong>Forchheim</strong>er Land und die Fränkische Schweiz<br />

liegt aber auch in Papierform in unserer Tourist-Information und<br />

an vielen öffentlichen Stellen aus.<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Vollzug der StVO<br />

Ordnungsamt<br />

Marienprozession am <strong>15</strong>.08.13<br />

Am <strong>15</strong>.08.13 findet wie alljährlich eine Marienprozession der Pfarrei<br />

St. Martin statt.<br />

Sie beginnt anschließend an den 8-Uhr-Gottesdienst am Rathausplatz<br />

und nimmt folgenden Weg:<br />

Rathausplatz - Hauptstraße - Hornschuchallee (1. Altar bei Karnbaum)<br />

- Marktplatz - Paradeplatz (2. Altar Mariengruppe) - Hauptstraße<br />

(3. Altar bei Gebhardt) - St. Martinskirche.<br />

Wichtig<br />

Vor Beginn der Prozession sind die Absperrpfosten an der Engstelle<br />

beim Rathaus zu entfernen; ebenso die Pfosten bei der Alten<br />

Wache“. In der Hauptstraße beim 3.<br />

Altar ist das Bächla abzudecken.<br />

Im Übrigen ist der gesamte Prozessionszug durch Verkehrsposten<br />

der FFW <strong>Forchheim</strong> zu sichern. Der Anliegerverkehr und der<br />

jeweils nachfolgende Verkehr sind über andere Straßen abzuweisen.<br />

Dies gilt gleichfalls an den Altarplätzen.<br />

Bogdahn<br />

Vermessungsamt<br />

Schnelle Hilfe bei<br />

Hochwasserschäden!<br />

Die Bayerische Vermessungsverwaltung bietet den Eigentümern<br />

von Grundstücken schnelle Hilfe, wenn diese eine rasche Wiederherstellung<br />

oder Ermittlung von Grenzen benötigen. Voraussetzung<br />

ist, dass die Vermessung wegen eines Schadens durch das<br />

aktuelle Hochwasser entstanden ist, wofür der Antragsteller den<br />

Nachweis zu erbringen hat. Anträge können bis zum 31. Dezember<br />

2013 gestellt werden. Bei diesen Messungen wird zum einen<br />

der Dringlichkeitszuschlag nicht verrechnet und zum anderen wird<br />

der Wertfaktor um maximal 2 Stufen herabgesetzt.<br />

Nähere Informationen erhalten Sie unter: Vermessungsamt Bamberg,<br />

ASt. Fochheim, Dechant-Reuder- Str. 8, 91301 <strong>Forchheim</strong>,<br />

Tel. 09191/69875-0.<br />

Ihr Vermessungsamt Bamberg<br />

Außenstelle <strong>Forchheim</strong><br />

Wahlamt<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten gegen<br />

die Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister<br />

Am 16.03.2014 finden die allgemeinen Kommunalwahlen und am<br />

25.05.2014 die Europawahl statt. In diesem Zusammenhang weisen<br />

wir im Folgenden auf besondere Bestimmungen des Gesetzes<br />

über das Meldewesen (Meldegesetz) hin:<br />

1. Die Meldebehörde darf in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden<br />

Monaten an Parteien, Wählergruppen und andere<br />

Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen<br />

Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler<br />

Ebene Auskunft aus dem Melderegister über Gruppen<br />

von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung<br />

das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (Art. 32 Abs. 1<br />

Satz 1 in Verbindung mit Art. 31 Abs. 1 Satz 1 Meldegesetz).

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