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Stadtanzeiger Nr. 15 vom 19.07.13 - Forchheim

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<strong>Forchheim</strong>er <strong>Stadtanzeiger</strong> - 17 - <strong>Nr</strong>. <strong>15</strong>/13<br />

Vollzug<br />

des Baugesetzbuches (BauGB);<br />

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan <strong>Nr</strong>. 7/2.1.1 (Änderung)<br />

<strong>Forchheim</strong> - Burk, Bereich zwischen Burker Straße und Pfarrer-Bauer-Straße,<br />

Fl. <strong>Nr</strong>. 46<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.02.2013 beschlossen,<br />

den Bebauungs- und Grünordnungsplan <strong>Nr</strong>. 7/2.1.1 (Änderung)<br />

aufzustellen und im Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen.<br />

Die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung wurde in der Zeit<br />

<strong>vom</strong> 29.04.2013 bis <strong>15</strong>.05.2013 durchgeführt.<br />

Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes i.d.F. <strong>vom</strong><br />

08.07.2013 die dazugehörige Begründung ist <strong>vom</strong> Stadtbauamt<br />

- Stadtplanung - ausgearbeitet worden und wurde <strong>vom</strong> Planungsund<br />

Umweltausschuss am 08.07.2013 zur öffentlichen Auslegung<br />

gem. § 3 (2) BauGB gebilligt.<br />

Begründung:<br />

Entsprechend dem heutigen Gebietscharakter mit vorherrschender<br />

Wohnnutzung wird für den Änderungsbereich ein allgemeines<br />

Wohngebiet (WA) festgesetzt.<br />

Der Bebauungsplan setzt drei Baurechte für Einzel- bzw. Doppelhausbebauung<br />

neu fest. Ziel ist es über die Nachverdichtung dem<br />

Wohnraumbedarf der Stadt nachzukommen.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 7/2.1.1 mit Begründung<br />

liegt<br />

in der Zeit <strong>vom</strong> 29.07.2013 bis 30.08.2013<br />

während der Dienststunden (Mo - Mi 8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 -<br />

16.00 Uhr, Do 8.00 - 12.00 u. 14.00 - 17.30 Uhr, Fr 8.00 - 12.00<br />

Uhr) bei der Stadt <strong>Forchheim</strong>, Stadt-bauamt <strong>Forchheim</strong>, Birkenfelderstraße<br />

4, 1. Stock, im Vorraum der Stadtplanung (Aushang)<br />

öffentlich aus.<br />

Mündliche Auskünfte hierzu werden bei Bedarf in der Stadtplanung<br />

(Herr Dworschak, Zim. <strong>Nr</strong>. 114) erteilt.<br />

Jedermann hat während der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung<br />

und Erörterung; es können Anregungen schriftlich vorgebracht<br />

oder während der Dienststunden zur Niederschrift der Stadt <strong>Forchheim</strong><br />

erklärt werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,<br />

sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sind<br />

aus den Unterlagen ersichtlich.<br />

<strong>Forchheim</strong> 10.07.2013<br />

STADT FORCHHEIM<br />

Franz Stumpf<br />

Oberbürgermeister<br />

Verordnung zur Änderung des<br />

Regionalplans Oberfranken-West<br />

Ergänzendes Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des<br />

Ziels B V 2.5.2 „Windenergie“; öffentliche Auslegung<br />

Gemäß Art. 14 Abs. 6 Bayerisches Landesplanungsgesetz(BayLplG)<br />

sind Regionalpläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe<br />

obliegt gem. Art. 8 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 BayLplG den Regionalen<br />

Planungsverbänden.<br />

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West<br />

hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2013 beschlossen,<br />

ein ergänzendes Anhörungsverfahren für die Fortschreibung des<br />

Regionalplans, Ziel B V 2.5.2 „Windenergie“, einzuleiten.<br />

Gemäß Art. 16 Abs. 2 BayLplG ist die Öffentlichkeit zu beteiligen.<br />

Ihr ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Gem. Art. 16<br />

Abs. 5 BayLplG können Stellungnahmen nur zu den Änderungen<br />

gegenüber dem ersten Fortschreibungsentwurf <strong>vom</strong> 27. März<br />

2012 abgegeben werden.<br />

Hierzu wird der Planentwurf in der Zeit<br />

29. Juli 2013 bis einschließlich 29. August 2013<br />

beim Stadtbauamt <strong>Forchheim</strong>, Birkenfelderstraße 4, 91301 <strong>Forchheim</strong>,<br />

1 Stock - Stadtplanung, während der Dienststunden Montag<br />

bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr<br />

bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von<br />

14:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

öffentlich ausgelegt.<br />

Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur schriftlichen<br />

Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband<br />

Oberfranken-West, Geschäftsstelle Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße<br />

23, 96052 Bamberg gegeben.<br />

Der Planentwurf kann in der genannten Zeit auch auf der Homepage<br />

des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter<br />

www.oberfranken-west.de unter „Aktuelles und Infos“ eingesehen<br />

werden.<br />

Die Anhörungsunterlagen werden nach der Bekanntmachung im<br />

Oberfränkischen Amtsblatt <strong>vom</strong> 26.06.2013 auch bei der Regierung<br />

von Oberfranken - höhere Landesplanungsbehörde - ausgelegt.<br />

Der Planentwurf wird während des in der Bekanntmachung<br />

angeführten Zeitraums auch auf den Internetseiten der Regierung<br />

von Oberfranken unter www.regierung-oberfranken.bayern.de/<br />

landesentwicklung/regionalplanung/aktuelles.php eingestellt.

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