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Sitzung vom 11.03.2013 - Amt Büsum-Wesselburen

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Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die<br />

Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der<br />

Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gem. § 15 DSchG der Grundstückseigentümer<br />

und der Leiter der Arbeiten.<br />

Abwägung:<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und dem Vorhabenträger mitgeteilt werden.<br />

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH – Luftfahrtbehörde<br />

mit Schreiben <strong>vom</strong> 17-12-2012<br />

Eine abschließende Stellungnahme durch die Luftfahrtbehörde bezüglich des Vorhabenbezogenem<br />

Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Süderdeich ist erst nach Angabe des genauen<br />

Standortes sowie der Gesamthöhe (geografische Koordinaten nach WGS 84 und Höhe über<br />

Grund, Höhe über NN) möglich.<br />

Überschlägig geprüft erscheint es, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.<br />

Sollte die Höhe von 100,00 m über Grund überschritten werden, unterliegt das Bauvorhaben der<br />

luftrechtlichen Zustimmungspflicht gemäß § 14 Abs. 1 LuftVG. Die Stellungnahme der Deutschen<br />

Flugsicherung (DFS) ist von der Luftfahrtbehörde einzuholen. Diese Zustimmung würde nur mit der<br />

Auflage einer Tages- und Nachtkennzeichnung entsprechend der Allgemeinen<br />

Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen sowie einer amtlichen<br />

Vermessung für die Veröffentlichung in den fliegerischen Unterlagen und Karten versehen sein.<br />

Es ist noch darauf hinzuweisen, dass ab einer Höhe von mehr als 150 m über Grund aus Sicht der<br />

zivilen Luftfahrtbehörde nur die Blattspitzenbefeuerung die geeignetste Hinderniskennzeichnung<br />

ist. Bei Verwendung von Gefahrenfeuer bzw. Feuer W, rot bleibt ein nicht unerheblicher Teil des<br />

Hindernisses unbeleuchtet. Falls der Vorhabenträger alternativ die Kennzeichnung durch<br />

Gefahrenfeuer bzw. Feuer W, rot wählt, wird dem hiermit zugestimmt.<br />

Abwägung:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; im Zuge anschließender<br />

ordnungsrechtlicher Verfahren sollten sie entsprechend Berücksichtigung finden. Der<br />

Bauherr wird hiervon in Kenntnis gesetzt werden.<br />

Innenministerium des Landes S-H, Landespolizeiamt<br />

mit Schreiben <strong>vom</strong> 02-01-2013<br />

Die geplante WEA (Koordinaten: Rechtswert 3493004, Hochwert 6007552) hat ausreichend<br />

Abstand zu unseren Richtfunktrassen. Beeinflussungen sind von daher nicht zu erwarten.<br />

Von unserer Seite bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben.<br />

Abwägung:<br />

Entfällt<br />

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