15.01.2014 Aufrufe

Sitzung vom 11.03.2013 - Amt Büsum-Wesselburen

Sitzung vom 11.03.2013 - Amt Büsum-Wesselburen

Sitzung vom 11.03.2013 - Amt Büsum-Wesselburen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele<br />

und Zecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird in öffentlicher <strong>Sitzung</strong><br />

durchgeführt.<br />

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltung.<br />

Zu TOP 8)<br />

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 der<br />

Gemeinde Süderdeich für das Gebiet "südlich der Straße<br />

Bojekammer, westlich der L 153, nördlich der Gemeindegrenze<br />

Reinsbüttel (Karkenweg) und östlich der Bahnhofstraße"<br />

hier: Aufstellungsbeschluss<br />

Bürgermeister Langhinrichs sowie die Gemeindevertreter Klaus-H. Meister, Fritz Kühl<br />

Claussen und York Wollatz sind gemäß § 22 GO befangen und zu diesem<br />

Tagesordnungspunkt nicht anwesend.<br />

Nach dem Ergebnis der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum IV<br />

ist festzuhalten, dass auch in der Gemeinde Süderdeich Eignungsflächen für die<br />

Windenergienutzung berücksichtigt worden sind. Um diese Flächen zu sichern, soll ein<br />

vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Planungsziel ist die<br />

städtebauliche Ordnung des Windeignungsgebietes. Mit der Ausarbeitung der<br />

entsprechenden Pläne sollte das Planungsbüro Dirks in Heide beauftragt werden.<br />

Beschluss:<br />

1. Für das Gebiet „südlich der Straße Bojekammer, westlich der L 153, nördlich der<br />

Gemeindegrenze Reinsbüttel (Karkenweg) und östlich der Bahnhofstraße“ wird ein<br />

vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel<br />

verfolgt:<br />

Städtebauliche Ordnung des Windeignungsgebietes.<br />

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB).<br />

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird das Planungsbüro Dirks, Heide, und mit der<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

die Verwaltung beauftragt.<br />

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und<br />

Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) wird in einem Scoping-<br />

Termin erfolgen.<br />

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen<br />

Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird in öffentlicher<br />

<strong>Sitzung</strong> durchgeführt.<br />

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltung.<br />

Bürgermeister Langhinrichs sowie die Gemeindevertreter Klaus-H. Meister, Fritz Kühl<br />

Claussen und York Wollatz betreten den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!