Sitzung vom 11.03.2013 - Amt Büsum-Wesselburen
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5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele<br />
und Zecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird in öffentlicher <strong>Sitzung</strong><br />
durchgeführt.<br />
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltung.<br />
Zu TOP 8)<br />
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 der<br />
Gemeinde Süderdeich für das Gebiet "südlich der Straße<br />
Bojekammer, westlich der L 153, nördlich der Gemeindegrenze<br />
Reinsbüttel (Karkenweg) und östlich der Bahnhofstraße"<br />
hier: Aufstellungsbeschluss<br />
Bürgermeister Langhinrichs sowie die Gemeindevertreter Klaus-H. Meister, Fritz Kühl<br />
Claussen und York Wollatz sind gemäß § 22 GO befangen und zu diesem<br />
Tagesordnungspunkt nicht anwesend.<br />
Nach dem Ergebnis der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum IV<br />
ist festzuhalten, dass auch in der Gemeinde Süderdeich Eignungsflächen für die<br />
Windenergienutzung berücksichtigt worden sind. Um diese Flächen zu sichern, soll ein<br />
vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Planungsziel ist die<br />
städtebauliche Ordnung des Windeignungsgebietes. Mit der Ausarbeitung der<br />
entsprechenden Pläne sollte das Planungsbüro Dirks in Heide beauftragt werden.<br />
Beschluss:<br />
1. Für das Gebiet „südlich der Straße Bojekammer, westlich der L 153, nördlich der<br />
Gemeindegrenze Reinsbüttel (Karkenweg) und östlich der Bahnhofstraße“ wird ein<br />
vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel<br />
verfolgt:<br />
Städtebauliche Ordnung des Windeignungsgebietes.<br />
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB).<br />
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird das Planungsbüro Dirks, Heide, und mit der<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
die Verwaltung beauftragt.<br />
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und<br />
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) wird in einem Scoping-<br />
Termin erfolgen.<br />
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen<br />
Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird in öffentlicher<br />
<strong>Sitzung</strong> durchgeführt.<br />
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltung.<br />
Bürgermeister Langhinrichs sowie die Gemeindevertreter Klaus-H. Meister, Fritz Kühl<br />
Claussen und York Wollatz betreten den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
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