Sitzung vom 11.03.2013 - Amt Büsum-Wesselburen
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Vorwege darauf hin, dass die planerischen und baulichen Maßnahmen an den Verbandsanlagen<br />
zu Lasten der betroffenen Stadt bzw. Gemeinde gehen.<br />
Stellungnahme <strong>vom</strong> 10-02-2012:<br />
Der Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen und der ihm angeschlossene Sielverband<br />
Süderdeich (28) haben stimmen den o.g. Plänen grundsätzlich zu.<br />
Wir verweisen hiermit auf unsere Stellungnahme <strong>vom</strong> 03.11.2011.<br />
Außerdem verweisen wir bezüglich der Kompensationsmaßnahme (Ziffer 4 im Umwelt-bericht)<br />
darauf, dass mit dem Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen eine andere Fassung<br />
abgesprochen wurde. Im abgestimmten Umweltbericht ergibt sich eine Beteiligung an Maßnahmen<br />
des DHSV am Warwerorter Kanal mit einem Betrag von 23.185 € (s. Anlage). Die im übersandten<br />
Bericht errechneten Ausgleichsflächen von 2,15 ha können <strong>vom</strong> DHSV nicht bereitgestellt<br />
werden.<br />
Abwägung:<br />
Entfällt<br />
E.ON Netz GmbH<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 13-12-2012<br />
Das geplante Erdkabel zur Einspeisung des erzeugten Stromes kreuzt unsere obige<br />
Hochspannungsfreileitung. Unsere Stellungnahme <strong>vom</strong> 07. März 2012 behält weiterhin ihre<br />
Gültigkeit. Wir bitten Sie, uns am Verfahren weiterhin zu beteiligen.<br />
Stellungnahme <strong>vom</strong> 07-03-2012:<br />
Das geplante Erdkabel zur Einspeisung des erzeugten Stromes kreuzt unsere obige<br />
Hochspannungsfreileitung. Die Breite des Freileitungsschutzbereiches für die 110-kV-Leitung<br />
beträgt max. 50,0 m, d. h. jeweils 25,0 m von der Leitungsachse (Verbindungslinie der Mastmitten)<br />
nach beiden Seiten.<br />
Soweit die Arbeiten im Schutzbereich der Hochspannungsfreileitung ausgeführt werden, ist der<br />
nach DIN VDE 0105-100 vorgeschriebene Mindestabstand beim Arbeiten in der Nähe unter<br />
Spannung stehender Teile einzuhalten. Gegebenenfalls sind die max. Arbeitshöhen mit uns im<br />
Detail abzustimmen.<br />
Abgrabungen an den Maststandorten dürfen nicht vorgenommen werden. Sollten innerhalb eines<br />
Sicherheitsabstandes von 10,0 m um einen Maststandort Abgrabungsarbeiten erforderlich werden,<br />
so sind diese mit uns im Detail abzustimmen.<br />
Aufschüttungen, Dämme, Erdwälle etc. oder Zwischenlagerungen dürfen innerhalb des<br />
Schutzbereiches der Hochspannungsfreileitung nur bis zu der von uns zugelassenen Niveauhöhe<br />
vorgenommen werden, da andernfalls Lebensgefahr besteht.<br />
Am Verfahren bitten wir uns weiterhin zu beteiligen.<br />
Abwägung:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und dem Vorhabenträger mitgeteilt werden.<br />
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