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Sitzung vom 11.03.2013 - Amt Büsum-Wesselburen

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Stadt <strong>Wesselburen</strong><br />

mit Vermerk <strong>vom</strong> 20-12-2012<br />

Keine Bedenken<br />

Abwägung:<br />

Entfällt<br />

Gemeinde Hellschen-Heringsand-Unterschaar<br />

mit Vermerk <strong>vom</strong> 08-01-2013<br />

Keine Bedenken/Anregungen<br />

Abwägung:<br />

Entfällt<br />

Gemeinde Norddeich<br />

mit Vermerk <strong>vom</strong> 11-12-2012<br />

Keine Bedenken/Anregungen<br />

Abwägung:<br />

Entfällt<br />

Gemeinde Reinsbüttel<br />

mit Vermerk <strong>vom</strong> 11-12-2012<br />

Zur Kenntnis genommen.<br />

Solange Nachtbefeuerung befürworten wir keine Anlagen über 100 m.<br />

Abwägung:<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

STELLUNGNAHME UND BESCHLUSSEMPFEHLUNG ZU IM RAHMEN<br />

DER ÖFFENTLICHEN AUSLEGUNG EINGEGANGENEN HINWEISEN<br />

Im Zuge der öffentlichen Auslegung wurden keine Hinweise vorgetragen.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben,<br />

von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.<br />

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuch beschließt die Gemeindevertretung den<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Süderdeich für das Gebiet<br />

„nördlich der K 56, östlich der Gemeindegrenze Hellschen-Heringsand-Unterschaar und<br />

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