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Mitglieder<br />

niert. Hier soll ein Maximum an Personen und Organisationen gewonnen werden, die<br />

sich mit dem NPO-Zweck identifizieren können und diesen unterstützen wollen.<br />

Neben ordentlichen Mitgliedern eröffnen viele NPO auch weiteren Personen oder Organisationen<br />

die Option einer eingeschränkten Mitgliedschaft, die auch als ausserordentliche<br />

Mitgliedschaft bezeichnet werden kann. Diese Mitglieder haben meistens reduzierte<br />

Rechte und Pflichten. Sie sind an einzelnen NPO-Leistungen interessiert oder wollen die<br />

NPO fördern und unterstützen, ohne die vollen Mitwirkungsrechte wahrnehmen oder<br />

ordentliche Beiträge zahlen zu können oder müssen.<br />

Bei den Nicht-Mitgliedern handelt es sich um diejenigen Personen, Organisationen,<br />

Unternehmen oder Haushalte, die vom Verbandszweck und der statutarischen bzw. satzungsmässigen<br />

Definition des Rekrutierungsbereiches her gesehen zwar ebenfalls Mitglieder<br />

sein könnten, die aber aus unterschiedlichen Gründen nicht beitreten. Alle übrigen<br />

Wirtschaftssubjekte, die grundsätzlich nicht Verbandsmitglieder werden können, werden<br />

als Dritte bezeichnet. Auch sie können für die NPO als Spender oder Leistungsbezüger<br />

von Dienstleistungen von Bedeutung sein.<br />

2) Mitglieder als Beitragszahler<br />

Durch ihren Beitritt zu einer NPO übernehmen die Mitglieder bestimmte Pflichten. Dazu<br />

gehört insbesondere die Entrichtung von Mitgliederbeiträgen. Deren mögliche Ausprägungsformen<br />

werden unter den Finanzmitteln behandelt. Die zentrale Stellung dieser Inputleistung<br />

wird dadurch dokumentiert, dass eine Nichtbezahlung des Beitrags trotz wiederholten<br />

Mahnens in vielen NPO als Ausschlussgrund gilt.<br />

3) Mitglieder als Mitwirkende<br />

NPO erwarten jedoch von ihren Mitgliedern nicht nur die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge,<br />

sondern auch eine mehr oder weniger intensive Mitwirkung beziehungsweise<br />

Mitarbeit. Sport- und Freizeitvereine könnten beispielsweise ihren Zweck nicht erfüllen,<br />

wenn nicht einige bis viele Mitglieder bei der Organisation und Durchführung des Vereinslebens<br />

wie bei Veranstaltungen mitmachten. Wirtschaftsverbände sind sowohl auf eine<br />

Teilnahme ihrer Mitglieder an Versammlungen und die Übernahme von Ehrenamtsfunktionen<br />

angewiesen als auch auf ein Mitwirken bei der Erfüllung bestimmter Verbandsaufgaben<br />

wie z.B. dem Erarbeiten einer Branchenstatistik; und bei Karitativorganisationen<br />

stellen freiwillige Helfer eine wichtige Stütze bei der Leistungserbringung dar.<br />

4) Mitglieder als Bezüger von Dienstleistungen<br />

NPO erfüllen ihren Zweck durch Erbringen von Leistungen. Typische für eine Eigenleistungs-NPO<br />

ist die Identität zwischen Mitgliedern und Kunden oder Leistungsbezügern.<br />

Die NPO erbringt Dienstleistungen gegenüber ihren Mitgliedern: Der Alpenclub organi-<br />

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