Leseprobe
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Mitglieder<br />
niert. Hier soll ein Maximum an Personen und Organisationen gewonnen werden, die<br />
sich mit dem NPO-Zweck identifizieren können und diesen unterstützen wollen.<br />
Neben ordentlichen Mitgliedern eröffnen viele NPO auch weiteren Personen oder Organisationen<br />
die Option einer eingeschränkten Mitgliedschaft, die auch als ausserordentliche<br />
Mitgliedschaft bezeichnet werden kann. Diese Mitglieder haben meistens reduzierte<br />
Rechte und Pflichten. Sie sind an einzelnen NPO-Leistungen interessiert oder wollen die<br />
NPO fördern und unterstützen, ohne die vollen Mitwirkungsrechte wahrnehmen oder<br />
ordentliche Beiträge zahlen zu können oder müssen.<br />
Bei den Nicht-Mitgliedern handelt es sich um diejenigen Personen, Organisationen,<br />
Unternehmen oder Haushalte, die vom Verbandszweck und der statutarischen bzw. satzungsmässigen<br />
Definition des Rekrutierungsbereiches her gesehen zwar ebenfalls Mitglieder<br />
sein könnten, die aber aus unterschiedlichen Gründen nicht beitreten. Alle übrigen<br />
Wirtschaftssubjekte, die grundsätzlich nicht Verbandsmitglieder werden können, werden<br />
als Dritte bezeichnet. Auch sie können für die NPO als Spender oder Leistungsbezüger<br />
von Dienstleistungen von Bedeutung sein.<br />
2) Mitglieder als Beitragszahler<br />
Durch ihren Beitritt zu einer NPO übernehmen die Mitglieder bestimmte Pflichten. Dazu<br />
gehört insbesondere die Entrichtung von Mitgliederbeiträgen. Deren mögliche Ausprägungsformen<br />
werden unter den Finanzmitteln behandelt. Die zentrale Stellung dieser Inputleistung<br />
wird dadurch dokumentiert, dass eine Nichtbezahlung des Beitrags trotz wiederholten<br />
Mahnens in vielen NPO als Ausschlussgrund gilt.<br />
3) Mitglieder als Mitwirkende<br />
NPO erwarten jedoch von ihren Mitgliedern nicht nur die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge,<br />
sondern auch eine mehr oder weniger intensive Mitwirkung beziehungsweise<br />
Mitarbeit. Sport- und Freizeitvereine könnten beispielsweise ihren Zweck nicht erfüllen,<br />
wenn nicht einige bis viele Mitglieder bei der Organisation und Durchführung des Vereinslebens<br />
wie bei Veranstaltungen mitmachten. Wirtschaftsverbände sind sowohl auf eine<br />
Teilnahme ihrer Mitglieder an Versammlungen und die Übernahme von Ehrenamtsfunktionen<br />
angewiesen als auch auf ein Mitwirken bei der Erfüllung bestimmter Verbandsaufgaben<br />
wie z.B. dem Erarbeiten einer Branchenstatistik; und bei Karitativorganisationen<br />
stellen freiwillige Helfer eine wichtige Stütze bei der Leistungserbringung dar.<br />
4) Mitglieder als Bezüger von Dienstleistungen<br />
NPO erfüllen ihren Zweck durch Erbringen von Leistungen. Typische für eine Eigenleistungs-NPO<br />
ist die Identität zwischen Mitgliedern und Kunden oder Leistungsbezügern.<br />
Die NPO erbringt Dienstleistungen gegenüber ihren Mitgliedern: Der Alpenclub organi-<br />
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