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Stadt Aurich Bebauungsplan Nr. 220 „Krähennestergang“ Begründung

Stadt Aurich Bebauungsplan Nr. 220 „Krähennestergang“ Begründung

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Az. Stand 17.05.2013<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

<strong>Begründung</strong><br />

- beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB -<br />

-Entwurf-<br />

Erstellung durch:


<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

INHALT<br />

1 ALLGEMEINES....................................................................................................................................................... 3<br />

1.1 PLANGEBIETSABGRENZUNG, LAGE UND GRÖßE DES PLANGEBIETES ................................................................... 3<br />

1.2 BISHERIGE PLANGEBIETSNUTZUNG, VORHANDENE BAULEITPLANUNG, NUTZUNG DER PLANGEBIETSUMGEBUNG<br />

3<br />

1.3 ZIEL UND ZWECK DER PLANAUFSTELLUNG ......................................................................................................... 3<br />

2 PLANERISCHE VORGABEN ............................................................................................................................... 5<br />

2.1 LANDESRAUMORDNUNGSPROGRAMM (LROP).................................................................................................... 5<br />

2.2 REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM (RROP)........................................................................................... 5<br />

2.3 FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG............................................................................................................................. 5<br />

2.4 BEBAUUNGSPLAN NR. 85 .................................................................................................................................... 6<br />

3 BESTAND ................................................................................................................................................................. 7<br />

3.1 GRUNDSTÜCKE.................................................................................................................................................... 7<br />

3.2 ERSCHLIEßUNG .................................................................................................................................................... 7<br />

3.3 VERKEHRSLÄRM.................................................................................................................................................. 7<br />

4 KONZEPT WOHNPARK ....................................................................................................................................... 9<br />

5 INHALT DES BEBAUUNGSPLANES ................................................................................................................ 10<br />

5.1 MISCHGEBIETE .................................................................................................................................................. 10<br />

5.2 ALLGEMEINE WOHNGEBIETE ............................................................................................................................ 10<br />

5.3 VERKEHRSFLÄCHEN .......................................................................................................................................... 11<br />

5.4 SCHALLSCHUTZ................................................................................................................................................. 12<br />

5.5 BEGRÜNUNG...................................................................................................................................................... 13<br />

5.6 VERSORGUNGSLEITUNGEN ................................................................................................................................13<br />

5.7 FLÄCHENBILANZ ............................................................................................................................................... 14<br />

6 UMWELTPRÜFUNG ............................................................................................................................................ 14<br />

7 VER- UND ENTSORGUNG.................................................................................................................................. 15<br />

7.1 OBERFLÄCHENENTWÄSSERUNG......................................................................................................................... 15<br />

7.2 STROM- UND GASVERSORGUNG ........................................................................................................................ 15<br />

7.3 SCHMUTZWASSERENTSORGUNG ........................................................................................................................ 15<br />

7.4 TRINKWASSERVERSORGUNG ............................................................................................................................. 16<br />

7.5 ABFALLENTSORGUNG........................................................................................................................................ 16<br />

7.6 SONSTIGE VER- UND ENTSORGUNG................................................................................................................... 16<br />

8 HINWEISE.............................................................................................................................................................. 17<br />

8.1 BAUNUTZUNGSVERORDNUNG............................................................................................................................ 17<br />

8.2 ABFALLENTSORGUNG........................................................................................................................................ 17<br />

8.3 ARCHÄOLOGISCHE BODENFUNDE...................................................................................................................... 17<br />

8.4 ALTLASTEN ....................................................................................................................................................... 17<br />

8.5 BAUMSCHUTZSATZUNG..................................................................................................................................... 18<br />

8.6 ÜBERDECKUNG VON BEBAUUNGSPLÄNEN......................................................................................................... 18<br />

9 NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME ................................................................................................................. 19<br />

9.1 SICHTFELDER..................................................................................................................................................... 19<br />

9.2 DENKMALSCHUTZ ............................................................................................................................................. 19<br />

10 VERFAHRENSSTAND ..................................................................................................................................... 19<br />

10.1 FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG............................................................................................................................... 19<br />

ANHANG: 3 Rasterlärmkarten<br />

2


<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

1 Allgemeines<br />

1.1 Plangebietsabgrenzung, Lage und Größe des Plangebietes<br />

Das Plangebiet befindet sich in der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong>, nordwestlich der Innenstadt. Die Entfernung<br />

zum <strong>Stadt</strong>zentrum beträgt etwa 0,5 km. Die Planung erstreckt sich im Wesentlichen auf das<br />

ehemalige Gelände von Ford Rape sowie das westlich gelegene und noch unbebaute Flurstück<br />

51/14. Südlich wird der weitgehend bebaute Bereich um den <strong>„Krähennestergang“</strong> mit in das<br />

Plangebiet einbezogen.<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> umfasst ca. 2,5 ha.<br />

1.2 Bisherige Plangebietsnutzung, vorhandene Bauleitplanung, Nutzung der Plangebietsumgebung<br />

Der Kernbereich für die geplanten Seniorenwohnungen liegt auf dem ehemaligen Gelände von<br />

Ford Rape, das Gelände ist noch mit Hallen und Gebäuden bestanden. Hier wird das Plangebiet<br />

durch den nördlichen verlaufenden „Collmannsgang“ begrenzt.<br />

Der südliche Bereich um den <strong>„Krähennestergang“</strong> ist weitgehend bebaut. Auch hier befindet<br />

sich ein größeres Grundstück mit leerstehenden gewerblichen Gebäuden. Bei dem Wohngebäude<br />

im Einmündungsbereich B 72 / <strong>„Krähennestergang“</strong> handelt es sich um ein Baudenkmal.<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 85 liegt nördlich und nordwestlich des Plangebietes. Im Nordwesten<br />

wird ein kleiner Teilbereich von dem <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> überplant.<br />

Aufgrund der Innenbereichslage ist ein vereinfachtes Verfahren nach § 13a BauGB möglich.<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> ist nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Bei einem<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ist somit eine nachträgliche Berichtigung<br />

des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.<br />

1.3 Ziel und Zweck der Planaufstellung<br />

Ziel des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen für die Errichtung eines<br />

Wohnparks für Senioren. Die brachliegende Fläche ist für eine verdichtete Wohnbebauung sehr<br />

gut geeignet.<br />

Aufgrund der zentralen Lage und aufgrund der relativ geringen Anforderungen an den ruhenden<br />

Verkehr eignet sich dieses Areal insbesondere für Altenwohnungen. Neben den brachliegenden<br />

Grundstücken sollen auch die bebauten Grundstücke am <strong>„Krähennestergang“</strong> in das Wohnprojekt<br />

mit Mehrgenerationenwohnen einbezogen werden.<br />

Das Konzept des Vorhabenträgers sieht eine dreigeschossige Bebauung mit einer Erschließung<br />

über Laubengänge vor. Die zum <strong>„Krähennestergang“</strong> orientierte Bebauung ist auf zwei Vollgeschosse<br />

mit kleinen Hausgruppen reduziert und nimmt durch Wahrung von Abständen Rücksicht<br />

auf die vorhandene eingeschossige Bebauung. Das vom Vorhabenträger erarbeitete bauliche<br />

Konzept sieht eine Gliederung durch 6 Hausgruppen mit insgesamt 80 Wohneinheiten vor.<br />

3


<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

In Orientierung zur Von-Jhering-Straße ist ein Dienstleistungszentrum mit Cafe, Gemeinschaftseinrichtung<br />

und Raumangeboten für bedarfsgerechte Altenpflege eingeplant. Während<br />

die eine Hälfte der Wohnungen als Altenwohnung geplant ist, soll die andere Hälfte ohne Bindungen<br />

dem freien Markt zur Verfügung gestellt werden. Jedoch soll ein Mehrgenerationenwohnen<br />

gefördert werden.<br />

Die verkehrliche Erschließung des Gebietes sollte sowohl vom „Collmannsgang“ als auch vom<br />

<strong>„Krähennestergang“</strong> aus erfolgen.<br />

4


<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

2 Planerische Vorgaben<br />

2.1 Landesraumordnungsprogramm (LROP)<br />

Im gültigen LROP ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> als Mittelzentrum ausgewiesen. Weitere Vorgaben sind<br />

im LROP nicht enthalten.<br />

2.2 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)<br />

Das regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises <strong>Aurich</strong> hat am 20.07.2006 seine Gültigkeit<br />

verloren. Da das im Entwurf vorliegende RROP noch nicht rechtsgültig ist, ist das LROP<br />

anzuwenden.<br />

2.3 Flächennutzungsplanung<br />

Die Planflächen sind im gültigen Flächennutzungsplan als gemischte Bauflächen dargestellt.<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> wird im Wesentlichen allgemeine Wohngebiete und entlang der „Von-<br />

Jehring-Straße“ Mischgebiete festsetzen. Somit ist der <strong>Bebauungsplan</strong> nicht vollständig aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

Daher ist der Flächennutzungsplan den geplanten Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es anzupassen.<br />

Bei einem <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ist in diesem Falle eine<br />

5


<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

nachträgliche Berichtigung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. In der Plandarstellung<br />

werden analog zum <strong>Bebauungsplan</strong> allgemeine Wohngebiete und an der „Von-Jehring-Straße“<br />

Mischgebiete dargestellt.<br />

2.4 <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 85<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 85 liegt nördlich und nordwestlich des Plangebietes. Der <strong>Bebauungsplan</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 85 und die 1. Änderung setzen im Wesentlichen Mischgebiete bei 2-geschossiger Bebauung<br />

fest.<br />

Im Nordwesten wird ein kleiner Teilbereich von dem <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

überplant werden.<br />

6


<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

3 Bestand<br />

3.1 Grundstücke<br />

Das Plangebiet schließt sich an die nördlich gelegene Bebauung um den Breiten Weg an. Unmittelbar<br />

nördlich befindet sich, an der „Von-Jhering-Straße“ (B 72) gelegen, das „Europa-<br />

Haus“. Das Plangebiet stellt sich im Wesentlichen als eine gewerbliche Brachfläche dar, im südlichen<br />

Teil befinden sich bebaute Wohngrundstücke. Südlich des Plangebietes befindet sich der<br />

Friedhof.<br />

Der Kernbereich der geplanten Seniorenwohnanlage ist auf dem ehemaligen Gelände von Ford<br />

Rape vorgesehen, das Gelände ist noch mit den baulichen Anlagen bestanden. Hierzu gehören<br />

auch die älteren Gebäude an der B 72.<br />

Das westlich angrenzende Grundstück ist unbebaut und stellt sich als Grünlandbrache mit teilweisen<br />

Gehölzaufwuchs bzw. von Baumreihen an der Nord- und Südseite dar. Ansonsten befinden<br />

sich im Plangebiet verschiedene Einzelbäume.<br />

3.2 Erschließung<br />

Das Plangebiet ist über den <strong>„Krähennestergang“</strong> und die neue Planstraße „Collmannsgang“ direkt<br />

an die „Von-Jhering-Straße“ (B 72) und damit an das überörtliche Straßennetz angebunden.<br />

Zurzeit wird der „Collmannsgang“ insbesondere bei Veranstaltungen im Europahaus sehr intensiv<br />

zum Parken benutzt. Die Herstellung eines Ringverkehrs durch Verbindung des <strong>„Krähennestergang“</strong>s<br />

mit dem „Collmannsgang“ wurde verworfen, da eine solche Lösung zu viel Unruhe in<br />

die beruhigten Bereiche bringen würde. Der „Collmannsgang“ soll aufgeweitet werden, so dass<br />

zumindest teilweise ein Begegnungsverkehr möglich ist.<br />

Von Seiten des Straßenbauamtes wird auf eine Aufweitung im Ein- und Ausfahrtsbereich bestanden.<br />

Die Sichtbeziehung sowohl auf den zukünftig dann in beidrichtung befahrbaren Radweg<br />

und auf die Straßenfläche ist durch das vorhandene Gebäude des Europahauses stark eingegrenzt,<br />

daher wurde der Einmündungspunkt in südöstliche Richtung, zwischen die beiden Bestandsgebäude<br />

verlegt. Die Fahrbeziehungen sind zudem eingeschränkt, in Zukunft ist lediglich<br />

ein Rechtsraus- und Rechtsreinfahren noch zulässig.<br />

Die verkehrliche Erschließung des Gebietes erfolgt sowohl vom „Collmannsgang“ als auch vom<br />

<strong>„Krähennestergang“</strong>. Eine Durchwegung des Gebietes zwischen dem <strong>„Krähennestergang“</strong> und<br />

dem „Collmannsgang“ ist vorgesehen.<br />

3.3 Verkehrslärm<br />

Die B 72 verläuft unmittelbar südlich des Plangebietes. Zur Analyse der Situation wurde eine<br />

schalltechnische Berechnung durchgeführt.<br />

Da aktuell keine belastbaren Verkehrszahlen aus dem Verkehrsentwicklungsplan vorliegen,<br />

wurde auf die Verkehrszahlen der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aus dem Jahr<br />

7


<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

2005 zurückgegriffen. Die B 72 war an der Zählstelle westlich des Plangebietes mit 27.929<br />

Fahrzeugen in 24 Stunden (DTV) belastet.<br />

Zur Ermittlung der Belastungszahlen wurde ein Prognosewert für einen Zeitraum von 20 Jahren<br />

(Jahr 2030) eingestellt. Es wird eine jährliche Verkehrszunahme von 0,25 % unterstellt, da sich<br />

die Verkehrszunahme in den letzten Jahren erheblich verlangsamt hat. Es werden die Verkehrszahlen<br />

aus dem Jahr 2005 auf das Jahr 2030 hochgerechnet. Es ergibt sich ein Prognosewert von<br />

29.675 Kfz/24 Std. . Dieser Wert wird sicherheitshalber auf 30.000 Kfz/24 Std. aufgerundet in<br />

die Berechnung eingestellt. Der Lkw-Anteil wird aus der vorliegenden Verkehrszählung übernommen,<br />

er beträgt 3,4 % tags und 4,7 % nachts. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt<br />

50 km/h.<br />

Beurteilungspegel<br />

Für Mischgebiete betragen die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“<br />

60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts, für allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) tags und 45 dB(A)<br />

nachts.<br />

Den Rasterlärmkarten ist die Schallausbreitung zu entnehmen, für das Plangebiet wurde freie<br />

Schallausbreitung gerechnet (vgl. Anhang zur <strong>Begründung</strong>). Die Werte werden im straßenseitigen<br />

Bereich des Plangebietes deutlich überschritten, nachts sind hier noch deutlichere Überschreitungen<br />

zu verzeichnen. In Höhe der straßenseitigen Baugrenze liegen die Beurteilungspegel<br />

bei etwa 72 dB(A) tags und bei etwa 65 dB(A) nachts. Die Orientierungswerte für Mischgebiete<br />

werden somit erheblich überschritten.<br />

Im straßenseitigen Bereich der allgemeinen Wohngebiete liegen die Beurteilungspegel bei etwa<br />

63 dB(A) tags und bei 55 dB(A) nachts, weiter westlich werden die Orientierungswerte etwa<br />

mittig des Plangebietes eingehalten. Hier ist zu beachten, dass eine zusätzliche Abschirmung<br />

durch die geplanten Gebäude, insbesondere durch die des Mischgebietes, erfolgt. Dadurch wird<br />

sich die Situation erheblich verbessern.<br />

Für den <strong>Bebauungsplan</strong> sind bauliche Maßnahmen zum passiven Schallschutz, d.h. Lärmpegelbereiche<br />

gemäß DIN 4109 erforderlich (vgl. auch Kap. 5.4). Die Ergebnisse sind den Rasterlärmkarten<br />

im Anhang der <strong>Begründung</strong> zu entnehmen.<br />

8


<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

4 Konzept Wohnpark<br />

Neben den brachliegenden Grundstücken sollen auch die bebauten Grundstücke am <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

in das Wohnprojekt mit Mehrgenerationenwohnen einbezogen werden. Das Konzept<br />

des Vorhabenträgers sieht eine dreigeschossige Bebauung mit einer Erschließung über<br />

Laubengänge vor. Die zum <strong>„Krähennestergang“</strong> orientierte Bebauung ist auf zwei Vollgeschosse<br />

mit kleinen Hausgruppen reduziert und nimmt durch Wahrung von Abständen Rücksicht auf<br />

die vorhandene eingeschossige Bebauung. Das vom Vorhabenträger erarbeitete bauliche Konzept<br />

sieht eine Gliederung durch 4 Hausgruppen mit etwa 60 Wohneinheiten am „Collmannsgang“<br />

vor. Am <strong>„Krähennestergang“</strong> ist ein zusätzlicher Komplex mit einer Seniorenpflegeeinrichtung<br />

vorgesehen.<br />

An der Von-Jhering-Straße ist ein Dienstleistungszentrum mit Cafe, Gemeinschaftseinrichtung<br />

und Raumangeboten z.B. für bedarfsgerechte Altenpflege geplant, allerdings steht die endgültige<br />

Nutzung noch nicht fest. Der in räumlicher Nähe zur Von-Jhering-Straße liegende Gebäudetrakt<br />

ist bezüglich der Aufenthaltsflächen und Orientierung der Aufenthaltsräume auf der von<br />

der Straße abgewandten Seite ausgerichtet. Die beiden Gebäude Von-Jhering-Straße <strong>Nr</strong>. 29 und<br />

31 bleiben voraussichtlich erhalten.<br />

Die Erschließung erfolgt über den Ausbau des „Collmansganges“ und zum Teil auch über den<br />

vorhandenen <strong>„Krähennestergang“</strong>. In dem Konzept ist die Radwegeführung vom <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

zum Breiten Weg, wie bereits bestehend, berücksichtigt. Am Ende des „Krähennesterganges“<br />

und des „Collmannsganges“ sind Wendemöglichkeiten eingeplant.<br />

9


<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

5 Inhalt des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

5.1 Mischgebiete<br />

Entlang der „Von-Jhering-Straße“ (B 72) werden Mischgebiete festgesetzt, da hier auch Büronutzungen<br />

und sonstige Dienstleistungen angesiedelt werden sollen.<br />

In den Mischgebieten MI sind die unter § 6 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 6, 7 und <strong>Nr</strong>. 8 BauNVO genannten allgemein<br />

zulässigen „Gartenbaubetriebe“, „Tankstellen“ sowie „Vergnügungsstätten“ nicht zulässig<br />

(gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO). Es sind die unter § 6 Abs. 3 BauNVO genannten ausnahmsweise<br />

zulässigen 2-2 Vergnügungsstätten nicht Bestandteil des Baugebietes (gemäß § 1 Abs. 6<br />

BauNVO).<br />

Hier werden im nördlichen Teil 3 Vollgeschosse zugelassen, im südlichen Bereich sind 2 Vollgeschosse<br />

in Anpassung an die hier vorhandenen Gebäude festgesetzt. Es gilt die offene Bauweise.<br />

Gem. § 20 Abs. 3 BauNVO werden bei der Ermittlung der Geschossfläche nur die Vollgeschosse<br />

berücksichtigt und es bleiben die Anlagen nach § 20 Abs. 4 BauNVO unberücksichtigt.<br />

Die Grundflächenzahl wird mit 0,4 bzw. 0,6 festgesetzt, die Geschossflächenzahl in Anlehnung<br />

daran. Gem. § 20 Abs. 3 BauNVO werden bei der Ermittlung der Geschossfläche nur die Vollgeschosse<br />

berücksichtigt und es bleiben die Anlagen nach § 20 Abs. 4 BauNVO unberücksichtigt.<br />

Die überbaubaren Bereiche sind großzügig ausgewiesen worden.<br />

5.2 Allgemeine Wohngebiete<br />

Die westlich angrenzenden Flächen werden als allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Dies entspricht<br />

den vorhandenen baulichen Strukturen für die Grundstücke um dem <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

sowie der benachbarten Nutzung nördlich und westlich des Plangebietes. Der geplante Wohnpark<br />

mit verschiedenen Gebäudekomplexen mit bis zu 3 Vollgeschossen sieht Wohnungen für<br />

„Mehrgenerationenwohnen“ vor.<br />

Besonders flächenintensive oder besonders störende Nutzungen, die nach § 4 BauNVO ausnahmsweise<br />

zugelassen werden können, werden hier ausgeschlossen. Dies sind Tankstellen,<br />

Gartenbaubetriebe und Anlagen für Verwaltungen. In den allgemeinen Wohngebieten WA sind<br />

die unter § 4 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 und <strong>Nr</strong>. 3 BauNVO genannten allgemein zulässigen „nicht störenden<br />

Handwerksbetriebe“ sowie die „Anlagen für sportliche Zwecke“ nicht zulässig (gemäß § 1 Abs.<br />

5 BauNVO). Es sind die unter § 4 Abs. 3 BauNVO genannten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen<br />

<strong>Nr</strong>. 3 (Anlagen für Verwaltungen), <strong>Nr</strong>. 4 (Gartenbaubetriebe) und <strong>Nr</strong>. 5 (Tankstellen)<br />

nicht Bestandteil des Baugebietes (gemäß § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 1 BauNVO).<br />

Für den Bereich des Wohnparks werden 3 Vollgeschosse zugelassen, in Abstufung dazu sind<br />

um den <strong>„Krähennestergang“</strong> i.d.R. 2 Vollgeschosse zugelassen. Die Grundflächenzahl wird mit<br />

0,4 bzw. 0,3 festgesetzt, die Geschossflächenzahl in Anlehnung daran. Gem. § 20 Abs. 3<br />

10


<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

BauNVO werden bei der Ermittlung der Geschossfläche nur die Vollgeschosse berücksichtigt<br />

und es bleiben die Anlagen nach § 20 Abs. 4 BauNVO unberücksichtigt.<br />

Für den Bereich des Wohnparks und dem zentralen Grundstücksbereich nördlich des „Krähennesterganges“<br />

wird die abweichende Bauweise a1 festgesetzt. Innerhalb der abweichenden<br />

Bauweise a1 dürfen die Gebäudelängen höchstens 30 m betragen. Ansonsten gelten die Grenzregelungen<br />

der offenen Bauweise.<br />

Für die kleinteilig bebauten Grundstücke am <strong>„Krähennestergang“</strong> wird die abweichende Bauweise<br />

a2 festgesetzt. Innerhalb der abweichenden Bauweise a2 dürfen die Gebäudelängen<br />

höchstens 20 m betragen. Ansonsten gelten die Grenzregelungen der offenen Bauweise.<br />

Um den <strong>„Krähennestergang“</strong> sind Carports und Garagen nach § 12 BauNVO sowie Nebenanlagen<br />

nach § 14 BauNVO, die Gebäude sind, innerhalb der Bereiche zwischen der Straßenverkehrsfläche<br />

und straßenseitiger Baugrenze unzulässig. Ausgenommen sind Einstellplätze im Bereich<br />

der Zufahrt zu den Garagen und Carports mit maximal 2,50 m Breite je Garage oder Carport.<br />

Hier soll der Charakter der Einzelbebauung gewahrt bleiben.<br />

Die Festsetzungen zum Maß der Nutzung orientieren sich an benachbarten Wohngebieten. Gem.<br />

§ 20 Abs. 3 BauNVO werden bei der Ermittlung der Geschossfläche nur die Vollgeschosse berücksichtigt<br />

und es bleiben die Anlagen nach § 20 Abs. 4 BauNVO unberücksichtigt. Die überbaubaren<br />

Bereiche werden großzügig bemessen, um eine gute Bebaubarkeit der Grundstücke zu<br />

ermöglichen.<br />

5.3 Verkehrsflächen<br />

Die verkehrliche Erschließung erfolgt über den „Collmannsgang“ und die Straße <strong>„Krähennestergang“</strong>.<br />

Der „Collmannsgang“ wird komplett neu hergestellt. An der neuen Planstraße ordnen sich die<br />

Stellplätze des Wohnparks auf den privaten Flächen an. Die Breite der Verkehrsfläche beträgt 6<br />

bis 8 m, die Ausgestaltung erfolgt mit Fahrbahnverschwenkungen. Somit wäre eine Ausweisung<br />

als verkehrsberuhigter Bereich sinnvoll. Aus verkehrlichen Gesichtspunkten wird der Einmündungsbereich<br />

zwischen die beiden Gebäude Von-Jhering-Straße 29 und 31 verlegt und es ist eine<br />

Aufweitung im Ein- und Ausfahrtsbereich vorgesehen. Die Fahrbeziehungen sind eingeschränkt,<br />

es ist in Zukunft lediglich ein Rechtsraus- und Rechtsreinfahren zulässig.<br />

Am Ende des „Collmannsgangs“ ist eine Wendemöglichkeit eingeplant, wegen des Platzmangels<br />

wurde eine flächensparsame Lösung gewählt.<br />

Beim <strong>„Krähennestergang“</strong> handelt es sich um eine schmale Bestandsstraße mit anliegender Bebauung.<br />

Die im hinteren Bereich geplanten zusätzlichen Nutzungen werden neue Verkehre erzeugen.<br />

Daher wird hier eine Wendeanlage und neue Aufweitung vorgesehen. Der damit verbundene<br />

Flächenverlust auf einem der Privatgrundstücke wird durch die Verschiebung des<br />

westlich verlaufenden Radweges ausgeglichen.<br />

Eine Durchwegung des Gebietes zwischen dem <strong>„Krähennestergang“</strong> und dem „Collmannsgang“<br />

ist vorgesehen, in dem Konzept ist die Radwegeführung vom <strong>„Krähennestergang“</strong> zum Breiten<br />

11


<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

Weg, wie bereits bestehend, berücksichtigt. Es wird daher zwischen „Collmannsgang“ und<br />

<strong>„Krähennestergang“</strong> eine Verkehrsfläche für den Fußgänger- und Radverkehr festgesetzt, sowie<br />

in Verlängerung des „Collmannsgangs“ zur westlich gelegenen „Carl-von-Ossietzky-Straße“.<br />

Der Verlauf orientiert sich an dem heutigen Verlauf in der Örtlichkeit, es wurde eine Breite von<br />

2,5 m festgesetzt, die abknickenden Bereiche wurden aufgeweitet. In der Nähe des Krähennesterganges<br />

steht am Fußweg eine alte Weide. Sie wird als zu erhalten festgesetzt und daher der<br />

Fußweg in diesem Bereich verschwenkt.<br />

Die Stellplätze für die jeweiligen Baugebiete werden innerhalb der festgesetzten MI- und WA-<br />

Flächen untergebracht. Lediglich im Norden wird am Collmannsgang ein gesonderter Bereich<br />

als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung für Stellplätze festgesetzt.<br />

Die bestehenden Stellplätze des angrenzenden Europahauses sind bei der Planung weitgehend<br />

berücksichtigt. Diese sind im Einzelnen im Rahmen des städtebaulichen Vertrages abzusichern.<br />

5.4 Schallschutz<br />

Wie bereits unter Kap. 3.3 ausgeführt, werden die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz<br />

im Städtebau“ im straßenseitigen Bereich erheblich überschritten.<br />

Planungsrechtlich kann die Situation auf den straßenseitigen Grundstücken städtebaulich nicht<br />

gelöst werden. Die Einhaltung der Innenpegel wird somit über die Festsetzung von Lärmpegelbereichen<br />

gewährleistet. Da im Plangebiet wegen innerstädtischer Lage keine aktiven Schallschutzmaßnahmen<br />

möglich sind, werden im <strong>Bebauungsplan</strong> bauliche Maßnahmen zum passiven<br />

Schallschutz festgesetzt.<br />

Es werden die Lärmpegelbereiche III bis V gemäß DIN 4109 in der Planzeichnung festgesetzt.<br />

„Für die gekennzeichneten Bauflächen wird, gemessen von der „Von-Jehring-Straße“ (B 72),<br />

passiver Schallschutz festgesetzt. In den jeweiligen Bereichen sind Vorkehrungen zum Schallschutz<br />

bei Neubauten, wesentlichen baulichen Änderungen und Umbauten, die einem Neubau<br />

gleichkommen, auszuführen. Die straßenzugewandten Seiten und die senkrecht zur Straßenachse<br />

stehenden Bauteile (Wand, Dach, Fenster, Tür) von Aufenthaltsräumen in Wohnungen,<br />

Übernachtungsräumen von Beherbergungsbetrieben sowie von Büroräumen sind so auszuführen,<br />

dass sie den Anforderungen der DIN 4109 genügen.“ (textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 6). Die Abgrenzung<br />

der jeweiligen Lärmbereiche ist der Planzeichnung zu entnehmen.<br />

In den Mischgebieten dürfen Aufenthaltsräume wie Terrassen und Balkone nicht an den Hausseiten<br />

angeordnet werden, die dem vollen Schalleinfall unterliegen. Alternativ sind diese einzuhausen.<br />

Die Fenster von Schlafräumen sind an der lärmabgewandten Seite anzuordnen oder mit<br />

schallgedämmten Lüftungseinrichtungen zu versehen.<br />

Bei Anordnung eines zusätzlichen Schallhindernisses mit abschirmender Wirkung auf dem<br />

Ausbreitungsweg kann der Betrag des sich daraus ergebenden Abschirmmaßes bei Ermittlung<br />

des Lärmpegelbereiches in Abweichung zum <strong>Bebauungsplan</strong> angerechnet werden. Diese Situation<br />

trifft v.a. für die allgemeinen Wohngebiete zu. Denn durch potentielle Gebäude der Mischgebiete<br />

wird sich die freie Schallausbreitung bis zu den Wohnbaubereichen z.T. erheblich reduzieren.<br />

Damit dürften sich im Einzelfall die Anforderungen an den passiven Schallschutz verringern.<br />

12


<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

5.5 Begrünung<br />

Für den Wohnpark sind Flachdächer mit Dachbegrünung vorgesehen, um eine gute Einbindung<br />

der Gebäude in die parkähnlichen Freiflächen zu erreichen. In den gekennzeichneten allgemeinen<br />

Wohngebieten sind die Dachflächen als begrünte Dachflächen anzulegen (vgl. textliche<br />

Festsetzung <strong>Nr</strong>. 7).<br />

Die größeren Laubbaumreihe und Laubbäumen wurden eingemessen.<br />

An der Nordseite des Flurstücks 51/14 befindet sich auf der Grenze eine ausgewachsene Hainbuchenhecke,<br />

sie kann nicht erhalten werden, da der Bereich als Verkehrsfläche (Verlängerung<br />

des heutigen Collmannsgang) vollständig benötigt wird. Des Weiteren befindet sich eine Laubbaumreihe<br />

im Grenzbereich zwischen dem geplanten Wohnpark und den südlich gelegen<br />

Grundstücken am <strong>„Krähennestergang“</strong>. Es handelt sich hier um ca. 10 Flatterulmen, Feldahorne<br />

und Vogelkirschen. Um das Baugebiet städtebaulich sinnvoll bebauen zu können bzw. um eine<br />

gute Ausnutzung der Grundstücksflächen zu erzielen, kann von den Bäumen nur etwa ein Drittel<br />

erhalten werden.<br />

Die verbleibenden erhaltenswerten Bäume sind zu sichern, die Baumschutzsatzung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Aurich</strong> ist zu beachten. Ansonsten ist die im <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzte Baumreihe an der<br />

Westseite des Plangebietes durch die Baumschutzsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> geschützt. Um den<br />

Wurzelschutz der festgesetzten Bäume gemäß Baumschutzsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> zu gewährleisten,<br />

ist ein Mindestabstand von 2,5 m zum Baumfuß einzuhalten. In diesem Bereich sind<br />

weder bauliche Anlagen noch sonstige Bodenversiegelungen zulässig.<br />

Für die Freiflächen des Wohnparks sind umfangreiche Begrünungsmaßnahmen geplant.<br />

5.6 Versorgungsleitungen<br />

Zwischen „Von-Jhering-Straße“, entlang der Grenze zum Europahaus, bis zur neuen Planstraße<br />

ist eine Trasse für Versorgungsleitungen festgesetzt worden. Sie steht den Versorgungsträgern<br />

für Gas, Strom, Trinkwasser u.a. zur Verfügung.<br />

Es wird eine 3 m breite Trasse mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>.<br />

13 BauGB festgesetzt. Die gekennzeichnete Fläche ist mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />

zugunsten der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> und der Versorgungsträger belastet.<br />

13


<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

5.7 Flächenbilanz<br />

Gesamtes Plangebiet<br />

2,5 ha<br />

Mischgebiete<br />

Allgemeine Wohngebiete<br />

Straßenverkehrsflächen<br />

Fuß- und Radweg<br />

0,5 ha<br />

1,7 ha<br />

0,26 ha<br />

0,04 ha<br />

6 Umweltprüfung<br />

Das Plangebiet ist bereits heute weitgehend bebaut. Es handelt sich hier um das Gelände des<br />

ehemaligen Autohauses, welches zu etwa 90 % versiegelt ist. Die Grundstücke um den <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

sind ebenfalls vollständig bebaut. Lediglich das Grundstück westlich des ehemaligen<br />

Autohauses ist unbebaut.<br />

Die Gesamtversiegelungsmöglichkeiten werden gegenüber der Bestandssituation überschlägig<br />

betrachtet nicht erhöht. Auch durch die bis zu 3-geschossige Bebauung ergibt sich keine wesentliche<br />

Änderung des <strong>Stadt</strong>bildes, da sich hier straßenseitig ebenfalls Gebäude mit drei Vollgeschossen<br />

befinden.<br />

Da es sich hier um einen <strong>Bebauungsplan</strong> der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch<br />

handelt, entfällt eine Umweltprüfung.<br />

14


<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

7 Ver- und Entsorgung<br />

7.1 Oberflächenentwässerung<br />

Für die Oberflächenentwässerung ist ein Oberflächenentwässerungskonzept aufgestellt worden.<br />

In der Summe wird für den Gesamtbereich eine Entsiegelung vorgenommen.<br />

Das anfallende Oberflächenwasser wird in die Regenwasserkanalisation der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> geleitet,<br />

es wird z. T. in den geplanten Regenwasserkanal gesammelt und abgeleitet. Der geplante<br />

Regenwasserkanal wird in der „Carl-von-Ossietzky-Straße“ an die bestehende Regenwasserkanalisation<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> angeschlossen.<br />

Das Oberflächenwasser der Verkehrsflächen und der PKW-Stellplätze wird mit Hilfe entsprechender<br />

Quer- und Längsneigungen in Entwässerungsrinnen und dann in die herzustellende Regenwasserkanalisation<br />

geleitet.<br />

Die Oberflächenentwässerung der vier neuen Wohngebäude (Dachentwässerung) sowie der umliegenden<br />

Flächen erfolgt in den südlich gelegenen Graben. Dieser ist bereits an die Regenwasserkanalisation<br />

angeschlossen. Der Graben wird im westlichen Bereich, um einen notwendigen<br />

Abstand zum geplanten Neubau (erforderliche Standsicherheit) zu erreichen, verschwenkt. Da<br />

in diesem Abschnitt die Platzverhältnisse durch das neue Wohngebäude im Norden und dem<br />

Geh-/Radweg im Süden beschränkt sind, wird ein Teilstück des verschwenkten Grabens verrohrt.<br />

Im westlichen Bereich ist der Graben auf einer Länge von 29 m zu verrohren. Im östlichen<br />

Bereich wird die vorhandene Verrohrung vollständig aufgehoben. Es entsteht eine zusätzliche<br />

Grabenlänge von 53 m.<br />

Für die Neugestaltung des Grabens im Gewässerbereich ist eine naturnahe Grabengestaltung<br />

geplant.<br />

7.2 Strom- und Gasversorgung<br />

Das Plangebiet ist an das vorhandene Gas- und Stromnetz der EWE angeschlossen.<br />

Zwischen „Von-Jhering-Straße“, entlang der Grenze zum Europahaus, bis zur neuen Planstraße<br />

ist eine Trasse für Versorgungsleitungen festgesetzt worden. Diese Trasse steht den Versorgungsträgern<br />

zur Verfügung.<br />

7.3 Schmutzwasserentsorgung<br />

Eine Schmutzwasserentwässerung des vorhandenen Grundstückes erfolgt zurzeit zur „Von-<br />

Jhering-Straße“. Eine Neuverlegung der Schmutzwasserkanalisation ist erforderlich. Ebenso befindet<br />

sich im „Collmannsgang“ keine Schmutzwasserkanalisation.<br />

Das geplante Baugebiet wird an die Schmutzwasserkanalisation zur zentralen Schmutzwasserkläranlage<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> im Ortsteil Haxtum angeschlossen.<br />

15


<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

7.4 Trinkwasserversorgung<br />

Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an das Versorgungsnetz des Oldenburg Ostfriesischen<br />

Wasserverbandes.<br />

Zwischen „Von-Jhering-Straße“, entlang der Grenze zum Europahaus, bis zur neuen Planstraße<br />

ist eine Trasse für Versorgungsleitungen festgesetzt worden. Diese Trasse steht den Versorgungsträgern<br />

zur Verfügung.<br />

7.5 Abfallentsorgung<br />

Die Abfallentsorgung ist gemäß der geltenden Satzung des Landkreis <strong>Aurich</strong> geordnet.<br />

7.6 Sonstige Ver- und Entsorgung<br />

Die sonstige Ver- und Entsorgung ist gesichert.<br />

16


<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

8 Hinweise<br />

8.1 Baunutzungsverordnung<br />

Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990.<br />

8.2 Abfallentsorgung<br />

Sind Straßenteile, Straßenzüge und Wohnwege mit den Sammelfahrzeugen nicht befahrbar oder<br />

können Grundstücke nur mit unverhältnismäßigem Aufwand angefahren werden, haben die zur<br />

Entsorgung Verpflichteten gemäß § 18 Abs. 2 Satz 4 der Satzung über die Abfallentsorgung für<br />

den Landkreis <strong>Aurich</strong> (Abfallentsorgungssatzung) vom 20.03.2001 (Amtsblatt des Landkreises<br />

<strong>Aurich</strong> <strong>Nr</strong>. 13 vom 31.03.2001) die Abfallbehälter an eine durch die Entsorgungsfahrzeuge erreichbare<br />

Stelle zu bringen oder bringen zu lassen. In diesem Fall kann durch den Landkreis <strong>Aurich</strong><br />

als öffentlich-rechtlicher Abfallentsorgungsträger ein geeigneter Stand- und Rufstellplatz<br />

bestimmt werden, der durch die Entsorgungsfahrzeuge erreicht werden kann.<br />

Die Anwohner von Stichstraßen ohne oder mit nicht ausreichend dimensionierter Wendeanlage<br />

müssen ihre Abfall- und Wertstoffe an den Einmündungen der Stichstraßen in die nächstgelegene<br />

Gemeindestraße zur Entsorgung bereitstellen. Entsorgungsfahrzeuge dürfen aus Sicherheitsgründen<br />

in Stichstraßen ohne Wendeanlage nicht wenden.<br />

8.3 Archäologische Bodenfunde<br />

Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das<br />

können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen<br />

u. Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht werden,<br />

sind diese gemäß § 14 Abs. 1 des Nds. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und<br />

müssen der Ostfriesischen Landschaft, Hafenstraße 1, 26 603 <strong>Aurich</strong> unverzüglich gemeldet<br />

werden.<br />

Alle geplanten Erdarbeiten zur Erschließung, insbesondere für den Straßenbau und die Kanalisation<br />

dürfen nur im Beisein einer archäologischen Fachkraft durchgeführt werden. Um die<br />

Qualität der archäologischen Funde abzuschätzen, sind außerdem Suchschnitte in verschiedenen<br />

Teilgebieten erforderlich. Nach deren Ergebnis wird festzulegen sein, in welchen Bereichen ggf.<br />

größere Flächengrabungen anzusetzen sind. Dabei sind ausreichend lange Fristen zur Dokumentation<br />

und Fundbergung zu gewähren.<br />

8.4 Altlasten<br />

Bei dem Plangebiet handelt es sich teilweise um Flächen eines Altstandortes im Sinne des § 2<br />

Abs. 5 <strong>Nr</strong>. 2 des BBodSchG (Bundes-Bodenschutzgesetzes) vom 17.03.1998 (BGBI. I 1998 S.<br />

502 zuletzt geändert am 9.12.2004, BGBI. I 2004 S. 3214), die im Altlastenkataster des Landkreises<br />

<strong>Aurich</strong> geführt werden. In der Vergangenheit wurde auf den Flächen ein Autohaus mit<br />

angeschlossener Werkstatt betrieben. Es ist bekannt, dass auf dem Gelände ein Tank verfüllt<br />

worden ist. Dieser ist auszubauen, nach Durchführung der Abbrucharbeiten ist eine Beprobung<br />

an den Verdachtsstandorten erforderlich.<br />

17


<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

Die Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für Wohngebiete sind einzuhalten.<br />

Sollten sich Anhaltspunkte für schädliche Bodenverunreinigungen ergeben, hat eine Abstimmung<br />

mit der Unteren Bodenschutzbehörde zu erfolgen. Aufgrund dieser Nutzung besteht<br />

die Möglichkeit einer schädlichen Bodenverunreinigung. Die Erschließungsarbeiten sind durch<br />

einen sachkundigen altlastenerfahrenen Gutachter zu überwachen. Bei konkreten Hinweisen auf<br />

Altablagerungen im weiteren Planungsverfahren wird die Untere Abfallbehörde informiert.<br />

8.5 Baumschutzsatzung<br />

Die im Plangebiet nach § 9 (1) 25.b Baugesetzbuch als zu erhalten festgesetzten Laubbaum-<br />

Hochstämme sind auch nach der Baumschutzsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> als geschützte Landschaftsbestandteile<br />

entsprechend § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz<br />

zu erhalten. Eine Bodenbefestigung, ein Bodenauftrag oder ein Bodenabtrag im<br />

Kronentraufbereich sowie sonstige Schädigungen der Bäume sind zu vermeiden. Ausastungen<br />

im Kronenbereich sind ggf. genehmigungspflichtig. Zuständig für die Überwachung ist der<br />

Fachbereich Bauen der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong>.<br />

8.6 Überdeckung von Bebauungsplänen<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong> überdeckt einen Teilbereich des rechtskräftigen<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 85. Mit Rechtskraft des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> tritt der überdeckte<br />

Teilbereich außer Kraft.<br />

18


<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

9 Nachrichtliche Übernahme<br />

9.1 Sichtfelder<br />

Innerhalb der Sichtfelder sind bauliche Anlagen und Bewuchs mit einer Höhe von 0,8 m über<br />

Oberkante Fahrbahn unzulässig.<br />

Für die Sichtfelder sind wegen der beengten Verhältnisse Anfahrsichtweiten zugrunde gelegt<br />

worden. Am <strong>„Krähennestergang“</strong> ist für „Radfahrer“ ein Wert von 20 m Schenkellänge zugrunde<br />

gelegt.<br />

9.2 Denkmalschutz<br />

Das gekennzeichnete Gebäude <strong>„Krähennestergang“</strong> <strong>Nr</strong>. 1 steht unter Denkmalschutz.<br />

10 Verfahrensstand<br />

10.1 Frühzeitige Beteiligung<br />

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB wurden Hinweise<br />

vorgetragen:<br />

Seitens der Unteren Bodenschutzbehörde wurde auf einen Altlastenstandort im Plangebiet<br />

(ehemaliges Autohaus mit Werkstatt) hingewiesen.<br />

Hinsichtlich der Lage der Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Collmannsgang und Krähennestergang<br />

wurde gebeten, den Verlauf in der Örtlichkeit zu berücksichtigen.<br />

<strong>Aurich</strong>, den .. .. ....<br />

........................................<br />

Bürgermeister<br />

19


57<br />

73<br />

59<br />

57<br />

59<br />

69<br />

\Q13;\S34/10;<br />

\Q13;\S34/11;<br />

11D<br />

11E<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong><br />

55<br />

Collmannsgang<br />

Heimvolkshochschule<br />

Verkehrslärm tags<br />

Immissionshöhe 4,8 m<br />

57 55<br />

59<br />

61<br />

63<br />

61<br />

65<br />

67<br />

57 55<br />

59<br />

33<br />

31<br />

71<br />

73<br />

63<br />

65<br />

55<br />

67<br />

69<br />

55<br />

57<br />

2A<br />

Kraehennestergang<br />

57<br />

59<br />

55<br />

55<br />

55<br />

2<br />

61<br />

63<br />

65<br />

2B<br />

67<br />

57<br />

1<br />

57<br />

59<br />

69<br />

55<br />

61<br />

63<br />

61<br />

71<br />

73<br />

65<br />

67<br />

69<br />

Von -Jhering - Strasse - B 72<br />

71<br />

73<br />

73<br />

63<br />

65<br />

71<br />

61 57 59 55<br />

69<br />

29<br />

67<br />

28<br />

Weg<br />

73<br />

71<br />

69<br />

61<br />

59<br />

67<br />

65 63<br />

57 55<br />

28A 28B<br />

Nuernburger Wall<br />

Pegelwerte tags<br />

in dB(A)<br />

< 55<br />

55 - 57<br />

57 - 59<br />

59 - 61<br />

61 - 63<br />

63 - 65<br />

65 - 67<br />

67 - 69<br />

69 - 71<br />

71 - 73<br />

>= 73<br />

Maßstab 1:1000<br />

Zeichenerklärung<br />

Hauptgebäude<br />

Nebengebäude<br />

Immissionsort<br />

Straßenachse<br />

Emissionslinie<br />

Oberfläche<br />

19<br />

59<br />

61<br />

67<br />

69<br />

57<br />

65<br />

63<br />

59<br />

71<br />

23<br />

57<br />

73<br />

71<br />

69<br />

67<br />

65<br />

6<br />

63<br />

59<br />

61<br />

73<br />

69<br />

57<br />

55<br />

71<br />

67 65<br />

Spielplatz<br />

10<br />

9<br />

8<br />

136/7<br />

11<br />

\Q13;\S87/12;<br />

\Q13;\S88/73;<br />

\Q13;\S78/1;<br />

9 11 13 15 17<br />

rnburger Straße<br />

8<br />

10<br />

12 14 16<br />

123/64<br />

\Q13;\S124/65;<br />

0 5 10 20 30 40 50<br />

m<br />

Datum: 14.11.2011<br />

Bearbeiter: M. Lux


51<br />

11E<br />

45<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong><br />

Collmannsgang<br />

49<br />

51<br />

49 47 45<br />

51<br />

Heimvolkshochschule<br />

Verkehrslärm nachts<br />

53<br />

47<br />

Immissionshöhe 4,8 m<br />

55<br />

57<br />

53<br />

59<br />

55<br />

61<br />

33<br />

49<br />

47 45<br />

51<br />

63<br />

51<br />

65<br />

53<br />

47<br />

49<br />

55<br />

57<br />

59<br />

61<br />

51<br />

19<br />

49<br />

47<br />

53<br />

47<br />

55<br />

51<br />

45<br />

2A<br />

Kraehennestergang<br />

61<br />

49<br />

57<br />

59<br />

47<br />

47<br />

47<br />

45<br />

45<br />

45<br />

49<br />

2<br />

49<br />

55<br />

63<br />

65<br />

23<br />

47<br />

51<br />

49<br />

53<br />

53<br />

57<br />

45<br />

59<br />

65<br />

2B<br />

61<br />

63<br />

51<br />

1<br />

61<br />

49<br />

51<br />

47<br />

53<br />

45<br />

55<br />

59<br />

57<br />

51<br />

53<br />

55 57<br />

59<br />

61<br />

63<br />

65<br />

6<br />

Von -Jhering - Strasse - B 72<br />

65<br />

63<br />

49<br />

61<br />

45 47<br />

59<br />

63<br />

65<br />

2<br />

65<br />

61<br />

53 55 47 57 49 51 45<br />

141/6<br />

29<br />

59<br />

28<br />

59<br />

6363<br />

\Q13;\S4/5;<br />

Spielplatz<br />

136/7<br />

137/6<br />

9<br />

10<br />

8<br />

5<br />

11<br />

31<br />

7<br />

Weg<br />

\Q13;\S87/12;<br />

9 11 13<br />

15<br />

Nuernburger Straße<br />

4<br />

6<br />

17<br />

65<br />

8<br />

61<br />

53 55<br />

57<br />

47<br />

45<br />

51 49<br />

28A 28B<br />

\Q13;\S78/1;<br />

125/66<br />

\Q13;\S88/73;<br />

10<br />

12 14 16<br />

123/64<br />

\Q13;\S124/65;<br />

Nuernburger Wall<br />

Pegelwerte tags<br />

in dB(A)<br />

< 45<br />

45 - 47<br />

47 - 49<br />

49 - 51<br />

51 - 53<br />

53 - 55<br />

55 - 57<br />

57 - 59<br />

59 - 61<br />

61 - 63<br />

63 - 65<br />

>= 65<br />

Maßstab 1:1000<br />

0 5 10 20 30 40 50<br />

m<br />

Datum: 14.11.2011<br />

Bearbeiter: M. Lux<br />

Zeichenerklärung<br />

Hauptgebäude<br />

Nebengebäude<br />

Immissionsort<br />

Straßenachse<br />

Emissionslinie<br />

Oberfläche


21A<br />

11A<br />

\Q13;\S58/2;<br />

13A<br />

\Q13;\S34/8;<br />

\Q13;\S34/9;<br />

\Q13;\S34/10;<br />

11C<br />

11D<br />

11B<br />

5<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

BP <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong><br />

\Q13;\S34/11;<br />

11E<br />

Verkehrslärm<br />

Lärmpegelbereiche DIN 4109<br />

Collmannsgang<br />

Heimvolkshochschule<br />

Immissionhöhe 4,8 m<br />

I<br />

II<br />

2B<br />

III<br />

IV<br />

V<br />

29<br />

VI<br />

31<br />

28A 28B<br />

Pegelwerte tags<br />

in dB(A)<br />

I < 55<br />

II 55 - 60<br />

III 60 - 65<br />

IV 65 - 70<br />

V 70 - 75<br />

VI >= 75<br />

Zeichenerklärung<br />

Hauptgebäude<br />

Nebengebäude<br />

Immissionsort<br />

Straßenachse<br />

Emissionslinie<br />

Oberfläche<br />

2A<br />

Weg<br />

Kraehennestergang<br />

2<br />

1<br />

Von -Jhering - Strasse - B 72<br />

28<br />

Nuernburger Wall<br />

Maßstab 1:1000<br />

0 5 10 20 30 40 50<br />

m<br />

Spielplatz<br />

\Q13;\S87/12;<br />

17<br />

\Q13;\S88/73;<br />

23<br />

9<br />

10<br />

11<br />

13 15<br />

\Q13;\S78/1;<br />

12 14<br />

Datum: 31.01.2012<br />

Bearbeiter: M. Lux

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