Stadt Aurich Bebauungsplan Nr. 220 „Krähennestergang“ Begründung
Stadt Aurich Bebauungsplan Nr. 220 „Krähennestergang“ Begründung
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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />
5.7 Flächenbilanz<br />
Gesamtes Plangebiet<br />
2,5 ha<br />
Mischgebiete<br />
Allgemeine Wohngebiete<br />
Straßenverkehrsflächen<br />
Fuß- und Radweg<br />
0,5 ha<br />
1,7 ha<br />
0,26 ha<br />
0,04 ha<br />
6 Umweltprüfung<br />
Das Plangebiet ist bereits heute weitgehend bebaut. Es handelt sich hier um das Gelände des<br />
ehemaligen Autohauses, welches zu etwa 90 % versiegelt ist. Die Grundstücke um den <strong>„Krähennestergang“</strong><br />
sind ebenfalls vollständig bebaut. Lediglich das Grundstück westlich des ehemaligen<br />
Autohauses ist unbebaut.<br />
Die Gesamtversiegelungsmöglichkeiten werden gegenüber der Bestandssituation überschlägig<br />
betrachtet nicht erhöht. Auch durch die bis zu 3-geschossige Bebauung ergibt sich keine wesentliche<br />
Änderung des <strong>Stadt</strong>bildes, da sich hier straßenseitig ebenfalls Gebäude mit drei Vollgeschossen<br />
befinden.<br />
Da es sich hier um einen <strong>Bebauungsplan</strong> der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch<br />
handelt, entfällt eine Umweltprüfung.<br />
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