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Stadt Aurich Bebauungsplan Nr. 220 „Krähennestergang“ Begründung

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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

5.7 Flächenbilanz<br />

Gesamtes Plangebiet<br />

2,5 ha<br />

Mischgebiete<br />

Allgemeine Wohngebiete<br />

Straßenverkehrsflächen<br />

Fuß- und Radweg<br />

0,5 ha<br />

1,7 ha<br />

0,26 ha<br />

0,04 ha<br />

6 Umweltprüfung<br />

Das Plangebiet ist bereits heute weitgehend bebaut. Es handelt sich hier um das Gelände des<br />

ehemaligen Autohauses, welches zu etwa 90 % versiegelt ist. Die Grundstücke um den <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

sind ebenfalls vollständig bebaut. Lediglich das Grundstück westlich des ehemaligen<br />

Autohauses ist unbebaut.<br />

Die Gesamtversiegelungsmöglichkeiten werden gegenüber der Bestandssituation überschlägig<br />

betrachtet nicht erhöht. Auch durch die bis zu 3-geschossige Bebauung ergibt sich keine wesentliche<br />

Änderung des <strong>Stadt</strong>bildes, da sich hier straßenseitig ebenfalls Gebäude mit drei Vollgeschossen<br />

befinden.<br />

Da es sich hier um einen <strong>Bebauungsplan</strong> der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch<br />

handelt, entfällt eine Umweltprüfung.<br />

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