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Stadt Aurich Bebauungsplan Nr. 220 „Krähennestergang“ Begründung

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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

9 Nachrichtliche Übernahme<br />

9.1 Sichtfelder<br />

Innerhalb der Sichtfelder sind bauliche Anlagen und Bewuchs mit einer Höhe von 0,8 m über<br />

Oberkante Fahrbahn unzulässig.<br />

Für die Sichtfelder sind wegen der beengten Verhältnisse Anfahrsichtweiten zugrunde gelegt<br />

worden. Am <strong>„Krähennestergang“</strong> ist für „Radfahrer“ ein Wert von 20 m Schenkellänge zugrunde<br />

gelegt.<br />

9.2 Denkmalschutz<br />

Das gekennzeichnete Gebäude <strong>„Krähennestergang“</strong> <strong>Nr</strong>. 1 steht unter Denkmalschutz.<br />

10 Verfahrensstand<br />

10.1 Frühzeitige Beteiligung<br />

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB wurden Hinweise<br />

vorgetragen:<br />

Seitens der Unteren Bodenschutzbehörde wurde auf einen Altlastenstandort im Plangebiet<br />

(ehemaliges Autohaus mit Werkstatt) hingewiesen.<br />

Hinsichtlich der Lage der Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Collmannsgang und Krähennestergang<br />

wurde gebeten, den Verlauf in der Örtlichkeit zu berücksichtigen.<br />

<strong>Aurich</strong>, den .. .. ....<br />

........................................<br />

Bürgermeister<br />

19

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