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Stadt Aurich Bebauungsplan Nr. 220 „Krähennestergang“ Begründung

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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

1 Allgemeines<br />

1.1 Plangebietsabgrenzung, Lage und Größe des Plangebietes<br />

Das Plangebiet befindet sich in der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong>, nordwestlich der Innenstadt. Die Entfernung<br />

zum <strong>Stadt</strong>zentrum beträgt etwa 0,5 km. Die Planung erstreckt sich im Wesentlichen auf das<br />

ehemalige Gelände von Ford Rape sowie das westlich gelegene und noch unbebaute Flurstück<br />

51/14. Südlich wird der weitgehend bebaute Bereich um den <strong>„Krähennestergang“</strong> mit in das<br />

Plangebiet einbezogen.<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> umfasst ca. 2,5 ha.<br />

1.2 Bisherige Plangebietsnutzung, vorhandene Bauleitplanung, Nutzung der Plangebietsumgebung<br />

Der Kernbereich für die geplanten Seniorenwohnungen liegt auf dem ehemaligen Gelände von<br />

Ford Rape, das Gelände ist noch mit Hallen und Gebäuden bestanden. Hier wird das Plangebiet<br />

durch den nördlichen verlaufenden „Collmannsgang“ begrenzt.<br />

Der südliche Bereich um den <strong>„Krähennestergang“</strong> ist weitgehend bebaut. Auch hier befindet<br />

sich ein größeres Grundstück mit leerstehenden gewerblichen Gebäuden. Bei dem Wohngebäude<br />

im Einmündungsbereich B 72 / <strong>„Krähennestergang“</strong> handelt es sich um ein Baudenkmal.<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 85 liegt nördlich und nordwestlich des Plangebietes. Im Nordwesten<br />

wird ein kleiner Teilbereich von dem <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> überplant.<br />

Aufgrund der Innenbereichslage ist ein vereinfachtes Verfahren nach § 13a BauGB möglich.<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> ist nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Bei einem<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ist somit eine nachträgliche Berichtigung<br />

des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.<br />

1.3 Ziel und Zweck der Planaufstellung<br />

Ziel des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen für die Errichtung eines<br />

Wohnparks für Senioren. Die brachliegende Fläche ist für eine verdichtete Wohnbebauung sehr<br />

gut geeignet.<br />

Aufgrund der zentralen Lage und aufgrund der relativ geringen Anforderungen an den ruhenden<br />

Verkehr eignet sich dieses Areal insbesondere für Altenwohnungen. Neben den brachliegenden<br />

Grundstücken sollen auch die bebauten Grundstücke am <strong>„Krähennestergang“</strong> in das Wohnprojekt<br />

mit Mehrgenerationenwohnen einbezogen werden.<br />

Das Konzept des Vorhabenträgers sieht eine dreigeschossige Bebauung mit einer Erschließung<br />

über Laubengänge vor. Die zum <strong>„Krähennestergang“</strong> orientierte Bebauung ist auf zwei Vollgeschosse<br />

mit kleinen Hausgruppen reduziert und nimmt durch Wahrung von Abständen Rücksicht<br />

auf die vorhandene eingeschossige Bebauung. Das vom Vorhabenträger erarbeitete bauliche<br />

Konzept sieht eine Gliederung durch 6 Hausgruppen mit insgesamt 80 Wohneinheiten vor.<br />

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