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Stadt Aurich Bebauungsplan Nr. 220 „Krähennestergang“ Begründung

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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

2005 zurückgegriffen. Die B 72 war an der Zählstelle westlich des Plangebietes mit 27.929<br />

Fahrzeugen in 24 Stunden (DTV) belastet.<br />

Zur Ermittlung der Belastungszahlen wurde ein Prognosewert für einen Zeitraum von 20 Jahren<br />

(Jahr 2030) eingestellt. Es wird eine jährliche Verkehrszunahme von 0,25 % unterstellt, da sich<br />

die Verkehrszunahme in den letzten Jahren erheblich verlangsamt hat. Es werden die Verkehrszahlen<br />

aus dem Jahr 2005 auf das Jahr 2030 hochgerechnet. Es ergibt sich ein Prognosewert von<br />

29.675 Kfz/24 Std. . Dieser Wert wird sicherheitshalber auf 30.000 Kfz/24 Std. aufgerundet in<br />

die Berechnung eingestellt. Der Lkw-Anteil wird aus der vorliegenden Verkehrszählung übernommen,<br />

er beträgt 3,4 % tags und 4,7 % nachts. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt<br />

50 km/h.<br />

Beurteilungspegel<br />

Für Mischgebiete betragen die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“<br />

60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts, für allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) tags und 45 dB(A)<br />

nachts.<br />

Den Rasterlärmkarten ist die Schallausbreitung zu entnehmen, für das Plangebiet wurde freie<br />

Schallausbreitung gerechnet (vgl. Anhang zur <strong>Begründung</strong>). Die Werte werden im straßenseitigen<br />

Bereich des Plangebietes deutlich überschritten, nachts sind hier noch deutlichere Überschreitungen<br />

zu verzeichnen. In Höhe der straßenseitigen Baugrenze liegen die Beurteilungspegel<br />

bei etwa 72 dB(A) tags und bei etwa 65 dB(A) nachts. Die Orientierungswerte für Mischgebiete<br />

werden somit erheblich überschritten.<br />

Im straßenseitigen Bereich der allgemeinen Wohngebiete liegen die Beurteilungspegel bei etwa<br />

63 dB(A) tags und bei 55 dB(A) nachts, weiter westlich werden die Orientierungswerte etwa<br />

mittig des Plangebietes eingehalten. Hier ist zu beachten, dass eine zusätzliche Abschirmung<br />

durch die geplanten Gebäude, insbesondere durch die des Mischgebietes, erfolgt. Dadurch wird<br />

sich die Situation erheblich verbessern.<br />

Für den <strong>Bebauungsplan</strong> sind bauliche Maßnahmen zum passiven Schallschutz, d.h. Lärmpegelbereiche<br />

gemäß DIN 4109 erforderlich (vgl. auch Kap. 5.4). Die Ergebnisse sind den Rasterlärmkarten<br />

im Anhang der <strong>Begründung</strong> zu entnehmen.<br />

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