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Stadt Aurich Bebauungsplan Nr. 220 „Krähennestergang“ Begründung

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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

5.5 Begrünung<br />

Für den Wohnpark sind Flachdächer mit Dachbegrünung vorgesehen, um eine gute Einbindung<br />

der Gebäude in die parkähnlichen Freiflächen zu erreichen. In den gekennzeichneten allgemeinen<br />

Wohngebieten sind die Dachflächen als begrünte Dachflächen anzulegen (vgl. textliche<br />

Festsetzung <strong>Nr</strong>. 7).<br />

Die größeren Laubbaumreihe und Laubbäumen wurden eingemessen.<br />

An der Nordseite des Flurstücks 51/14 befindet sich auf der Grenze eine ausgewachsene Hainbuchenhecke,<br />

sie kann nicht erhalten werden, da der Bereich als Verkehrsfläche (Verlängerung<br />

des heutigen Collmannsgang) vollständig benötigt wird. Des Weiteren befindet sich eine Laubbaumreihe<br />

im Grenzbereich zwischen dem geplanten Wohnpark und den südlich gelegen<br />

Grundstücken am <strong>„Krähennestergang“</strong>. Es handelt sich hier um ca. 10 Flatterulmen, Feldahorne<br />

und Vogelkirschen. Um das Baugebiet städtebaulich sinnvoll bebauen zu können bzw. um eine<br />

gute Ausnutzung der Grundstücksflächen zu erzielen, kann von den Bäumen nur etwa ein Drittel<br />

erhalten werden.<br />

Die verbleibenden erhaltenswerten Bäume sind zu sichern, die Baumschutzsatzung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Aurich</strong> ist zu beachten. Ansonsten ist die im <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzte Baumreihe an der<br />

Westseite des Plangebietes durch die Baumschutzsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> geschützt. Um den<br />

Wurzelschutz der festgesetzten Bäume gemäß Baumschutzsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> zu gewährleisten,<br />

ist ein Mindestabstand von 2,5 m zum Baumfuß einzuhalten. In diesem Bereich sind<br />

weder bauliche Anlagen noch sonstige Bodenversiegelungen zulässig.<br />

Für die Freiflächen des Wohnparks sind umfangreiche Begrünungsmaßnahmen geplant.<br />

5.6 Versorgungsleitungen<br />

Zwischen „Von-Jhering-Straße“, entlang der Grenze zum Europahaus, bis zur neuen Planstraße<br />

ist eine Trasse für Versorgungsleitungen festgesetzt worden. Sie steht den Versorgungsträgern<br />

für Gas, Strom, Trinkwasser u.a. zur Verfügung.<br />

Es wird eine 3 m breite Trasse mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>.<br />

13 BauGB festgesetzt. Die gekennzeichnete Fläche ist mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />

zugunsten der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> und der Versorgungsträger belastet.<br />

13

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