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Stadt Aurich Bebauungsplan Nr. 220 „Krähennestergang“ Begründung

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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />

2 Planerische Vorgaben<br />

2.1 Landesraumordnungsprogramm (LROP)<br />

Im gültigen LROP ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> als Mittelzentrum ausgewiesen. Weitere Vorgaben sind<br />

im LROP nicht enthalten.<br />

2.2 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)<br />

Das regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises <strong>Aurich</strong> hat am 20.07.2006 seine Gültigkeit<br />

verloren. Da das im Entwurf vorliegende RROP noch nicht rechtsgültig ist, ist das LROP<br />

anzuwenden.<br />

2.3 Flächennutzungsplanung<br />

Die Planflächen sind im gültigen Flächennutzungsplan als gemischte Bauflächen dargestellt.<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> wird im Wesentlichen allgemeine Wohngebiete und entlang der „Von-<br />

Jehring-Straße“ Mischgebiete festsetzen. Somit ist der <strong>Bebauungsplan</strong> nicht vollständig aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

Daher ist der Flächennutzungsplan den geplanten Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es anzupassen.<br />

Bei einem <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ist in diesem Falle eine<br />

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