Stadt Aurich Bebauungsplan Nr. 220 „Krähennestergang“ Begründung
Stadt Aurich Bebauungsplan Nr. 220 „Krähennestergang“ Begründung
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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />
2 Planerische Vorgaben<br />
2.1 Landesraumordnungsprogramm (LROP)<br />
Im gültigen LROP ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> als Mittelzentrum ausgewiesen. Weitere Vorgaben sind<br />
im LROP nicht enthalten.<br />
2.2 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)<br />
Das regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises <strong>Aurich</strong> hat am 20.07.2006 seine Gültigkeit<br />
verloren. Da das im Entwurf vorliegende RROP noch nicht rechtsgültig ist, ist das LROP<br />
anzuwenden.<br />
2.3 Flächennutzungsplanung<br />
Die Planflächen sind im gültigen Flächennutzungsplan als gemischte Bauflächen dargestellt.<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> wird im Wesentlichen allgemeine Wohngebiete und entlang der „Von-<br />
Jehring-Straße“ Mischgebiete festsetzen. Somit ist der <strong>Bebauungsplan</strong> nicht vollständig aus dem<br />
Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
Daher ist der Flächennutzungsplan den geplanten Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es anzupassen.<br />
Bei einem <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ist in diesem Falle eine<br />
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