Stadt Aurich Bebauungsplan Nr. 220 „Krähennestergang“ Begründung
Stadt Aurich Bebauungsplan Nr. 220 „Krähennestergang“ Begründung
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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>220</strong> <strong>„Krähennestergang“</strong><br />
7.4 Trinkwasserversorgung<br />
Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an das Versorgungsnetz des Oldenburg Ostfriesischen<br />
Wasserverbandes.<br />
Zwischen „Von-Jhering-Straße“, entlang der Grenze zum Europahaus, bis zur neuen Planstraße<br />
ist eine Trasse für Versorgungsleitungen festgesetzt worden. Diese Trasse steht den Versorgungsträgern<br />
zur Verfügung.<br />
7.5 Abfallentsorgung<br />
Die Abfallentsorgung ist gemäß der geltenden Satzung des Landkreis <strong>Aurich</strong> geordnet.<br />
7.6 Sonstige Ver- und Entsorgung<br />
Die sonstige Ver- und Entsorgung ist gesichert.<br />
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