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Nr. 18 - ausgegeben am 30.08.2013 - Landkreis Emsland

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287<br />

374 Bekanntmachung des Ergebnisses der Vorprüfung<br />

nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG), Heinrich<br />

Schartmann, Beesten<br />

Herr Heinrich Schartmann, Frerener Straße 28, 49832 Beesten,<br />

beabsichtigt die Änderung der vorhandenen BGA durch den Neubau<br />

von Fahrsilos, den Neubau eines UDR-Fermenters, den Neubau<br />

eines Nachgärers, den Neubau eines Getreidelagers, die Steigerung<br />

der genehmigten elektrischen Leistung durch den Austausch<br />

der bestehenden BHKW von 360 auf 515 kW (1273 kW<br />

Feuerungswärmeleistung) auf dem Grundstück Flur 1, Flurstücke<br />

29/15, 29/17 und 29.<strong>18</strong> der Gemarkung Beesten.<br />

Gemäß § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG ist eine allgemeine Vorprüfung<br />

durchgeführt worden. Hierbei wurde festgestellt, dass für dieses<br />

Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nicht erforderlich ist.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig<br />

anfechtbar ist (siehe § 3a Satz 3 UVPG).<br />

LANDKREIS EMSLAND<br />

Der Landrat<br />

Meppen, 22.08.2013<br />

--------------------------------------------------<br />

375 Jahresabschluss der Emsländischen Eisenbahn<br />

GmbH für das Geschäftsjahr 2012<br />

Die Gesellschaftervers<strong>am</strong>mlung der Emsländischen Eisenbahn<br />

GmbH hat in ihrer Sitzung <strong>am</strong> 28.05.2013 den Jahresabschluss für<br />

das Geschäftsjahr 2012 festgestellt und der Geschäftsführung<br />

Entlastung erteilt.<br />

Es wurde beschlossen, das nach Dividendenausschüttung verbleibende<br />

Ergebnis auf das Jahr 2013 vorzutragen.<br />

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Volbers Vehmeyer Kollegen<br />

GmbH“ hat mit Datum vom 08.04.2013 folgenden Bestätigungsvermerk<br />

erteilt:<br />

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinnund<br />

Verlustrechnung sowie Anhang – und den Lagebericht<br />

unter Einbeziehung der Buchführung der Emsländischen Eisenbahn<br />

GmbH, Meppen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum<br />

31. Dezember 2012 geprüft. Durch § 29 EigBetrVO Nds. wurde der<br />

Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach<br />

auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die<br />

Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die<br />

Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen<br />

handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen<br />

Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der<br />

Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung<br />

über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung<br />

und über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung,<br />

über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft<br />

sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt<br />

wird, abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und<br />

nach § 29 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der<br />

Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die<br />

Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und<br />

Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender<br />

Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender<br />

Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der<br />

Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft<br />

Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft<br />

wirtschaftlich geführt wird.<br />

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie<br />

der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW<br />

Prüfungsstandard: Fragenkatalog zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung<br />

und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53<br />

HGrG (IDW PS 720) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich<br />

geführt wird, wurde anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplans<br />

beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die<br />

sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidung der Geschäftsführung<br />

und die Geschäftspolitik zu beurteilen.<br />

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />

über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und<br />

rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über<br />

mögliche Fehler berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirks<strong>am</strong>keit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für<br />

die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht<br />

überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung<br />

umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />

und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung der<br />

Gesellschaft sowie die Würdigung der Ges<strong>am</strong>tdarstellung des<br />

Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung,<br />

dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für<br />

unsere Beurteilung bildet.<br />

Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse<br />

bestätigen wir:<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen<br />

Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen<br />

Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss,<br />

vermittelt insges<strong>am</strong>t ein zutreffendes Bild von der Lage<br />

der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen<br />

Entwicklung zutreffend dar. Der Jahresabschluss, der Lagebericht<br />

und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer<br />

Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt<br />

ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen<br />

keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt.“<br />

Gemäß § 34 der Eigenbetriebsverordnung liegt der Jahresabschluss<br />

an 7 Werktagen im Anschluss an diese Bekanntmachung<br />

öffentlich aus.<br />

Die Unterlagen können beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong>, Ordeniederung 1,<br />

49716 Meppen, Zimmer 329, eingesehen werden.<br />

Winter<br />

Landrat<br />

LANDKREIS EMSLAND<br />

Meppen, 27.08.2013<br />

--------------------------------------------------<br />

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden<br />

und S<strong>am</strong>tgemeinden<br />

376 Haushaltssatzung und Bekanntmachung<br />

der Haushaltssatzung der Gemeinde Groß<br />

Berßen für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />

hat der Rat der Gemeinde Groß Berßen in der<br />

Sitzung <strong>am</strong> 23.04.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />

Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>

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