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Nr. 18 - ausgegeben am 30.08.2013 - Landkreis Emsland

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289<br />

– Ü b e r s i c h t s p l a n – Maßstab: 1:5 000<br />

Vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN, Kataster<strong>am</strong>t<br />

Papenburg<br />

379 Haushaltssatzung und Bekanntmachung<br />

der Haushaltssatzung der Gemeinde Hüven<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />

hat der Rat der Gemeinde Hüven in der Sitzung<br />

<strong>am</strong> 12.03.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

1.1 der ordentlichen Erträge auf 450.000,00 €<br />

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 450.000,00 €<br />

1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 €<br />

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 €<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

2.1 der Einzahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit 426.500,00 €<br />

2.2 der Auszahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit 390.000,00 €<br />

--------------------------------------------------<br />

378 Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der<br />

Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft<br />

Gemeinde Emsbüren mbH zum<br />

31. Dezember 2012<br />

Die Gesellschaftervers<strong>am</strong>mlung der Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft<br />

Gemeinde Emsbüren mbH hat in der Sitzung<br />

<strong>am</strong> <strong>18</strong>.06.2013 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2012<br />

festgestellt und der Geschäftsführung vorbehaltlos die Entlastung<br />

für das Geschäftsjahr 2012 erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen,<br />

dass der Jahresüberschuss in Höhe von 43.383,08 € auf neue<br />

Rechnung vorzutragen ist.<br />

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Oldiges Wirtschaftsprüfung<br />

GmbH, Meppen, hat mit Datum vom 12. Juni 2013 folgenden uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2012<br />

erteilt:<br />

„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen<br />

nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften.<br />

Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung<br />

der Vermögens, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der<br />

Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich<br />

geführt.“<br />

Gemäß § 34 der Eigenvertriebsverordnung liegt der Jahresabschluss<br />

2012 eine Woche nach dieser Veröffentlichung während<br />

der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 27, Markt <strong>18</strong>, 48488 Emsbüren,<br />

zur Einsichtnahme aus.<br />

Overberg<br />

Bürgermeister<br />

GEMEINDE EMSBÜREN<br />

--------------------------------------------------<br />

Emsbüren, 20.08.2013<br />

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit<br />

144.000,00 €<br />

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit<br />

177.000,00 €<br />

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />

51.000,00 €<br />

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />

10.800,00 €<br />

festgesetzt.<br />

Nachrichtlich: Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

– der Einzahlungen des Finanzhaushaltes<br />

621.500,00 €<br />

– der Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />

577.800,00 €<br />

§ 2<br />

Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)<br />

wird auf 51.000 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch<br />

genommen werden dürfen, wird auf 71.083,00 € festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das<br />

Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (Grundsteuer A) 315 v. H.<br />

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 315 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 315 v. H.<br />

Fust-Sanders<br />

Bürgermeisterin<br />

GEMEINDE HÜVEN<br />

Hüven, 12.03.2013<br />

Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>

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