2. SPORTABEND AM RED BULL RING: SportimFokus - Wuapaa
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BRANCHENNEWS<br />
SCHUHE:<br />
Top-Schuhhändler<br />
In Mittel- und Osteuropa gibt es laut der<br />
aktuellen RegioData-Analyse eine klare<br />
Nummer 1, wenn es um den Schuheinzelhandel<br />
geht: Deichmann ist der Top-<br />
Schuhhändler in Europa.<br />
Kein anderer europäischer Schuheinzelhändler<br />
kann so was von sich behaupten:<br />
Gleich in neun Ländern, von Dänemark,<br />
über Deutschland, die Schweiz,<br />
Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien,<br />
Kroatien bis Bulgarien ist Deichmann<br />
Marktführer. Die beliebte Marke aus<br />
Deutschlandist ein Familienunternehmen,<br />
das bereitsinden ’70er JahrenseineInternationalisierungbegann.<br />
Interessant ist die Situation in Österreich:<br />
Trotz der Nähe zuDeutschland und<br />
des steilen Wachstumskurses von Deichmann<br />
ist nach wie vor die österreichische<br />
Leder &Schuh AG mit ihren sieben Marken<br />
die Nummer 1inder Alpenrepublik.<br />
Sieg im Plagiatsprozessgegen<br />
Intermedium Shoes<br />
Die DeckersOutdoor Corporation gewann<br />
den Prozess gegen Intermedium Shoes<br />
B.V. um das eingetragene Geschmacksmuster<br />
des Modells UGG Australia BaileyButton.<br />
Der Den Haager Gerichtshof entschied<br />
über den Verstoß der niederländischen<br />
Schuhfirma Intermedium Shoes B.V. gegen<br />
das eingetragene Geschmacksmuster des<br />
ModellsUGG Australia Bailey Button. Intermedium<br />
mussumgehend allehergestellten<br />
und vertriebenen Produkte, die dem Vorwurf<br />
desPlagiatsunterliegen, zurückrufen<br />
undvernichten.<br />
Das etablierte Schuhunternehmen<br />
Intermedium, das behauptet, jährlich über<br />
20 Millionen Paar Schuhe inganz Europa<br />
zu verkaufen, reichte Beschwerde gegen<br />
Deckers ein, als Deckers gegen einen<br />
Händler aus Deutschland vor Gericht zog,<br />
der ein vermeintliches Plagiat des Bailey<br />
Button Boots verkaufte. Dieses Produkt<br />
konnte bis zu Intermedium zurückverfolgt<br />
werden, die denSchuh hergestellt unddistribuiert<br />
hatten. Intermedium unternahm<br />
daraufhin den Versuch, das eingetragene<br />
Geschmacksmuster von Deckers in der<br />
europäischen Union anzufechten. Das<br />
Urteil bestätigt aber die Rechte für das eingetragene<br />
Geschmacksmuster von UGG<br />
Australia in der gesamten europäischen<br />
Union.<br />
SPORT:<br />
Lieferantenranking<br />
Gemeinsam mit dem Branchenmagazin<br />
sportFACHHANDEL führt der VSSÖ heuer<br />
zum ersten Mal ein Lieferantenranking<br />
durch. Im Zuge der Befragung haben<br />
Händler die Möglichkeit, ihre Lieferanten<br />
aus den Bereichen Running, Outdoor und<br />
Fahrrad zu bewerten. Alle Händler, die bei<br />
derBefragungmitmachen, nehmenander<br />
Verlosungattraktiver Preise teil!<br />
LETZE MELDUNGEN:<br />
Kinderbekleidung mit Kordeln<br />
Seit dem Jahr 2008 findet inÖsterreich<br />
eineMarktüberwachung vonKinderbekleidung<br />
mit Zugbändern und Kordeln statt,<br />
wobei Kontrollen die weitgehende Bereinigung<br />
desMarktes zeigen.<br />
Heuer wird jedoch ein Ansteigen von Problemen<br />
bei Kinderbikinis bis 7Jahre verzeichnet,<br />
wobei beanstandet wird, dass<br />
Bänderzum Zusammenziehen (Nackenverschluss)<br />
nichtden Bestimmungenentsprechen<br />
unddaher vomMarkt genommen werden<br />
müssen. Kontrollen für 2014 stehen<br />
bevor!<br />
ErsteNovelle<br />
der Fahrradverordnung<br />
Die 1. Novelle der Fahrradverordnung<br />
wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht<br />
undist am 10. 10. 2013 in Kraft getreten.<br />
Aus Sichtder WirtschaftskammerÖsterreich<br />
ist es erfreulich, dass die Hauptforderung<br />
erfüllt wurde: Die Bestimmung,<br />
dass Fahrräder nichtmehr mitLichtanlage<br />
in Verkehr gebracht werdenmüssen, wurde<br />
dahingehend geändert, dass diese Vorschrift<br />
nicht mehr in §1Abs 1Z3zufindenist,<br />
sondern nunin§1Abs.4definiert<br />
ist und somit der Eigenverantwortung des<br />
Radfahrers übergeben wurde.<br />
Den genauen Text der297. Verordnung<br />
derBundesministerin für Verkehr,Innovation<br />
undTechnologie,mit derdie Fahrradverordnung<br />
geändert wird (1. Fahrradverordnungs-Novelle)<br />
sowie weitereAuskünfte<br />
erhalten Sie gerneimLandesgremium.<br />
Einarbeiten für Weihnachten<br />
undJahreswechsel<br />
Alljährlich bieten die bevorstehenden<br />
Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel<br />
die Möglichkeit des Einarbeitens der<br />
zwischen die Feiertage fallenden Arbeitstage.<br />
Fällt in Verbindung mit Feiertagen die<br />
Arbeitszeit an Werktagen aus, um den<br />
Arbeitnehmern eine längere zusammenhängende<br />
Freizeit zu ermöglichen, so kann<br />
die ausfallende Normalarbeitszeit auf die<br />
Werktage von höchstens 13zusammenhängenden,<br />
die Ausfallstage einschließenden<br />
Wochen verteilt werden. Die tägliche<br />
Normalarbeitszeit darf<br />
> bei einem Einarbeitungszeitraum von<br />
bis zu 13 Wochen 10 Stunden<br />
> bei einem längeren Einarbeitungszeitraum<br />
9Stunden<br />
nichtüberschreiten.<br />
Das Einarbeiten bedeutet eine Umverteilung<br />
der Normalarbeitszeit. Die in den<br />
Wochen desEinarbeitensgeleistetenStunden<br />
gelten daher nicht als Überstunden,<br />
sie sind lediglich anders verteilte Normalarbeitsstunden<br />
Vorsicht!<br />
Das Einarbeiten ist nurzulässig, wenn dem<br />
Arbeitnehmerdadurch einelängere zusammenhängende<br />
Freizeit in Verbindung mit<br />
einem Feiertagermöglichtwird. Das Einarbeiten<br />
von Einzeltagen ohne Verbindung<br />
zu einem Feiertag ist nicht zulässig. Fällt<br />
ein Feiertagauf einen Sonntag, so gilt dieser<br />
Tagals Sonntagund nichtals Feiertag!<br />
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308@wkstmk.at<br />
MODE &FREIZEIT [ıntern]4|13<br />
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