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Arbeitsprogramm der EIOPA 2013 - Europa

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Sollten solche Bedrohungen auftreten, kann die <strong>EIOPA</strong> Warnungen herausgeben<br />

und/o<strong>der</strong> vorübergehende Verbote/Beschränkungen aussprechen.<br />

4.1 Verbraucherschutz<br />

Gemäß ihrem Auftrag baut die <strong>EIOPA</strong> ihre „Führungsrolle“ bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von<br />

Transparenz, Einfachheit und Fairness auf dem Markt für Finanzprodukte und <br />

dienstleistungen für Verbraucher im gesamten Binnenmarkt aus (Artikel 9 <strong>der</strong><br />

<strong>EIOPA</strong>Verordnung). Dies erfolgt durch die Entwicklung stärker standardisierter<br />

und besser vergleichbarer Informationen zu Produktrisiken und kosten,<br />

einschlägiger rechtlicher Anfor<strong>der</strong>ungen und Beschwerdeverfahren. Bei<br />

sektorübergreifenden Fragen werden die Tätigkeiten <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> zum<br />

Verbraucherschutz und zu Finanzinnovationen gemeinsam mit den beiden<br />

weiteren Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESA) unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung<br />

des Unterausschusses für Verbraucherschutz des Gemeinsamen Ausschusses <strong>der</strong><br />

Europäischen Finanzaufsichtsbehörden durchgeführt, um eine<br />

sektorübergreifende Abstimmung zu gewährleisten und Doppelarbeit zu<br />

vermeiden.<br />

Im Jahr <strong>2013</strong> werden <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Aufseher <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong>, <strong>der</strong> Ausschuss für<br />

Verbraucherschutz und Finanzinnovation (CCPFI) und das für Verbraucherschutz<br />

und Finanzinnovationen zuständige Referat <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> weiter aktiv z. B. bei<br />

folgenden Themen zusammenarbeiten:<br />

• Weitere Erhebungen, Analysen und Berichterstattung über Verbrauchertrends<br />

mit Schwerpunkt auf wichtigen Entwicklungen im Zusammenhang mit<br />

Produkten o<strong>der</strong> die Nutzung neuer Informationstechnologien, die die<br />

Tätigkeiten im Bereich <strong>der</strong> Überwachung und Bewertung neuer o<strong>der</strong><br />

innovativer Finanztätigkeiten ergänzen.<br />

• Weitere Überprüfung und Koordinierung von Initiativen zur Vermittlung von<br />

Wissen und Bildung über Finanzfragen durch die zuständigen Behörden in<br />

enger Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Europäischen Kommission und <strong>der</strong> OECD,<br />

sofern möglich, im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses.<br />

• Zusätzliche Tätigkeiten im Bereich <strong>der</strong> Beschwerdeverfahren innerhalb <strong>der</strong><br />

Finanzinstitute, z. B. ausgehend von den Tätigkeiten zum Umgang mit<br />

Beschwerden in Versicherungsunternehmen die mögliche Herausgabe<br />

vergleichbarer Leitlinien für Versicherungsvermittler. Auch im Rahmen des<br />

Gemeinsamen Ausschusses kann ein gemeinsamer sektorübergreifen<strong>der</strong><br />

Ansatz für Beschwerdeverfahren berücksichtigt werden.<br />

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© <strong>EIOPA</strong> 2012

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