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Arbeitsprogramm der EIOPA 2013 - Europa

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Auswirkungen von Solvabilität II war mit 2 500 berücksichtigten<br />

Versicherungsunternehmen die ehrgeizigste und umfassendste<br />

Auswirkungsstudie, die jemals im Finanzsektor durchgeführt worden ist. Sie<br />

lieferte technische Beiträge für die politischen Diskussionen zu Schlüsselaspekten<br />

von Solvabilität II wie langfristige Garantien und Berichtswesen. Es werden<br />

bereits Bewertungen zur Gleichwertigkeit <strong>der</strong> Regelungsrahmen für das<br />

Versicherungswesen von Drittstaaten mit dem Rahmen <strong>der</strong> EU durchgeführt.<br />

Im Jahr <strong>2013</strong> schließt die <strong>EIOPA</strong> die Standards und Leitlinien ab, die die<br />

Versicherungsunternehmen als Teil des Solvabilität IIRahmens benötigen. Diese<br />

werden 53 gesetzlich vorgeschriebene Standards und Leitlinien sowie einen auf<br />

eigene Initiative erstellten Leitfaden über externe Prüfungen o<strong>der</strong> Audits für die<br />

im Rahmen von Solvabilität II veröffentlichten Informationen umfassen. Die<br />

Standards und Leitlinien befassen sich mit den Solvenzkapitalanfor<strong>der</strong>ungen,<br />

Eigenmitteln, internen Modellen, <strong>der</strong> Gruppenaufsicht, Transparenz und<br />

Rechenschaftspflicht bei <strong>der</strong> Aufsicht, Berichterstattung und Offenlegung,<br />

Bewertungen, <strong>der</strong> Bewertung von an<strong>der</strong>en Vermögenswerten und<br />

Verbindlichkeiten als versicherungstechnischen Rückstellungen sowie Governance.<br />

Im Anhang findet sich eine vollständige Liste <strong>der</strong> vorzulegenden Standards und<br />

Leitlinien.<br />

Darüber hinaus wird die <strong>EIOPA</strong> im Jahr <strong>2013</strong> weiterhin die operativen Aufgaben<br />

entsprechend den Anfor<strong>der</strong>ungen von Solvabilität II ermitteln, planen und<br />

umsetzen. Dazu zählt Folgendes:<br />

• Veröffentlichung einer Liste <strong>der</strong> zugelassenen Unternehmen;<br />

• Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts über die Verhängung von<br />

Kapitalaufschlägen und den Umfang, in dem diese kohärent in den<br />

verschiedenen Mitgliedstaaten angewendet werden;<br />

• Ableitung und Veröffentlichung des risikofreien Satzes;<br />

• Zuordnung <strong>der</strong> Ratings von externen Ratingagenturen;<br />

• Veröffentlichung von Verzeichnissen von Arten regionaler und lokaler<br />

Gebietskörperschaften, für die gilt, dass Risiken ihnen gegenüber als<br />

Risiken gegenüber dem Zentralstaat zu betrachten sind;<br />

• Festlegung <strong>der</strong> vorzunehmenden Anpassungen für an den Euro gekoppelte<br />

Währungen;<br />

• Wahl des Aktienindexes für den „Aktiendämpfungsmechanismus“;<br />

• auf Antrag <strong>der</strong> nationalen Aufsichtsbehörden o<strong>der</strong> auf eigene Initiative<br />

Feststellung <strong>der</strong> Existenz eines außergewöhnlichen Einbruchs an den<br />

6/36<br />

© <strong>EIOPA</strong> 2012

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