Arbeitsprogramm der EIOPA 2013 - Europa
Arbeitsprogramm der EIOPA 2013 - Europa
Arbeitsprogramm der EIOPA 2013 - Europa
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Auswirkungen von Solvabilität II war mit 2 500 berücksichtigten<br />
Versicherungsunternehmen die ehrgeizigste und umfassendste<br />
Auswirkungsstudie, die jemals im Finanzsektor durchgeführt worden ist. Sie<br />
lieferte technische Beiträge für die politischen Diskussionen zu Schlüsselaspekten<br />
von Solvabilität II wie langfristige Garantien und Berichtswesen. Es werden<br />
bereits Bewertungen zur Gleichwertigkeit <strong>der</strong> Regelungsrahmen für das<br />
Versicherungswesen von Drittstaaten mit dem Rahmen <strong>der</strong> EU durchgeführt.<br />
Im Jahr <strong>2013</strong> schließt die <strong>EIOPA</strong> die Standards und Leitlinien ab, die die<br />
Versicherungsunternehmen als Teil des Solvabilität IIRahmens benötigen. Diese<br />
werden 53 gesetzlich vorgeschriebene Standards und Leitlinien sowie einen auf<br />
eigene Initiative erstellten Leitfaden über externe Prüfungen o<strong>der</strong> Audits für die<br />
im Rahmen von Solvabilität II veröffentlichten Informationen umfassen. Die<br />
Standards und Leitlinien befassen sich mit den Solvenzkapitalanfor<strong>der</strong>ungen,<br />
Eigenmitteln, internen Modellen, <strong>der</strong> Gruppenaufsicht, Transparenz und<br />
Rechenschaftspflicht bei <strong>der</strong> Aufsicht, Berichterstattung und Offenlegung,<br />
Bewertungen, <strong>der</strong> Bewertung von an<strong>der</strong>en Vermögenswerten und<br />
Verbindlichkeiten als versicherungstechnischen Rückstellungen sowie Governance.<br />
Im Anhang findet sich eine vollständige Liste <strong>der</strong> vorzulegenden Standards und<br />
Leitlinien.<br />
Darüber hinaus wird die <strong>EIOPA</strong> im Jahr <strong>2013</strong> weiterhin die operativen Aufgaben<br />
entsprechend den Anfor<strong>der</strong>ungen von Solvabilität II ermitteln, planen und<br />
umsetzen. Dazu zählt Folgendes:<br />
• Veröffentlichung einer Liste <strong>der</strong> zugelassenen Unternehmen;<br />
• Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts über die Verhängung von<br />
Kapitalaufschlägen und den Umfang, in dem diese kohärent in den<br />
verschiedenen Mitgliedstaaten angewendet werden;<br />
• Ableitung und Veröffentlichung des risikofreien Satzes;<br />
• Zuordnung <strong>der</strong> Ratings von externen Ratingagenturen;<br />
• Veröffentlichung von Verzeichnissen von Arten regionaler und lokaler<br />
Gebietskörperschaften, für die gilt, dass Risiken ihnen gegenüber als<br />
Risiken gegenüber dem Zentralstaat zu betrachten sind;<br />
• Festlegung <strong>der</strong> vorzunehmenden Anpassungen für an den Euro gekoppelte<br />
Währungen;<br />
• Wahl des Aktienindexes für den „Aktiendämpfungsmechanismus“;<br />
• auf Antrag <strong>der</strong> nationalen Aufsichtsbehörden o<strong>der</strong> auf eigene Initiative<br />
Feststellung <strong>der</strong> Existenz eines außergewöhnlichen Einbruchs an den<br />
6/36<br />
© <strong>EIOPA</strong> 2012