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Arbeitsprogramm der EIOPA 2013 - Europa

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<strong>EIOPA</strong>12/103<br />

<strong>Arbeitsprogramm</strong> <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> <strong>2013</strong><br />

<strong>EIOPA</strong> – Westhafen Tower, Westhafenplatz 1 60327 Frankfurt – Deutschland – Tel. + 49 6995111920<br />

Fax. + 49 6995111919, Website: https://eiopa.europa.eu<br />

© <strong>EIOPA</strong> <strong>2013</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Einleitung<br />

2. Regulierungsaufgaben<br />

2.1 Versicherungswesen<br />

2.2 Betriebliche Altersversorgung<br />

2.3 Folgenabschätzungen<br />

2.4 Rechnungsführung<br />

3. Aufsichtsaufgaben<br />

3.1 Aufsichtskollegien<br />

3.2 Aufsichtspraktiken<br />

3.3 Verletzung des Unionsrechts<br />

4. Verbraucherschutz und Finanzinnovationen<br />

4.1 Verbraucherschutz<br />

4.2 Finanzinnovationen<br />

4.3 Sicherungssysteme für Versicherungen<br />

5. Gemeinsame Aufsichtskultur<br />

5.1 Schulungen und Personalaustausch<br />

5.2 Vergleichende Analysen („Peer Reviews")<br />

5.3 Vermittlertätigkeit<br />

6. Finanzstabilität<br />

6.1 Marktentwicklungen<br />

6.2 Stresstest<br />

6.3 <strong>EIOPA</strong> und <strong>der</strong> ESRB<br />

6.4 Krisenfälle<br />

7. Verhütung, Management und Bewältigung von Krisen<br />

7.1 Kapazitätenaufbau, bewährte Verfahren und Kohärenz<br />

7.2 Verhütung und Management von Krisen<br />

7.3 Krisenbewältigung<br />

8. Außenbeziehungen<br />

8.1 Beziehungen zu Interessengruppen<br />

8.2 <strong>EIOPA</strong> und die EU9Organe / Netzwerk <strong>der</strong> Agenturen<br />

8.3 Beziehungen innerhalb des ESFS<br />

8.4 Internationaler Dialog<br />

8.5 <strong>EIOPA</strong> und internationale Aufsichtsorganisationen<br />

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8.6 Gleichwertigkeit<br />

9. Interne Organisation <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong><br />

9.1 Organisationsentwicklung<br />

9.2 Informations9 und technologische Unterstützung<br />

9.3 Unterstützungsprozesse<br />

9.4 Notfallplanung<br />

10. Soziale und gesellschaftliche Verantwortung<br />

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1. Einleitung<br />

Im <strong>Arbeitsprogramm</strong> <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> für das Jahr <strong>2013</strong> werden die Ziele und zu<br />

erbringenden Leistungen für die <strong>EIOPA</strong> in ihrem dritten Tätigkeitsjahr<br />

beschrieben. Obwohl die <strong>EIOPA</strong> bereits als vollständig funktionierende<br />

Europäische Behörde tätig ist, muss <strong>2013</strong> als Jahr beschrieben werden, in dem<br />

die anfängliche Aufbauphase nahezu abgeschlossen ist, aber bestimmte Bereiche<br />

<strong>der</strong> internen Unterstützung, insbeson<strong>der</strong>e im EDVBereich, verbessert werden<br />

müssen, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> sicherzustellen.<br />

Die <strong>EIOPA</strong> hat beschlossen, die Struktur ihres <strong>Arbeitsprogramm</strong>s nach den<br />

Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofes umzugestalten und es an die<br />

Aufgaben, die <strong>der</strong> Behörde in <strong>der</strong> Verordnung zugewiesen werden, anzugleichen.<br />

Durch diese Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Struktur werden we<strong>der</strong> das für <strong>2013</strong> präsentierte<br />

äußerst ehrgeizige Programm noch die hohen internen Qualitätsstandards<br />

beeinflusst, die die Grundlage und Orientierung für alle zu erbringenden<br />

Leistungen <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> bilden.<br />

Der Inhalt dieses <strong>Arbeitsprogramm</strong>s basiert auf <strong>der</strong> Rolle <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong>, zur<br />

Angleichung <strong>der</strong> Regulierung und Aufsicht beizutragen, <strong>der</strong> grundlegenden<br />

Bedeutung, die Verbraucher für die Strategie und den Auftrag <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong><br />

aufweisen, sowie <strong>der</strong> aktiven Rolle im Bereich <strong>der</strong> Finanzstabilität und des<br />

Krisenmanagements.<br />

Wichtige Projekte wie Solvabilität II werden mit einer klaren Verlagerung von <strong>der</strong><br />

Regulierung zur Aufsicht überarbeitet. In an<strong>der</strong>en Arbeitsbereichen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

im Bereich <strong>der</strong> Altersversorgung, sind erhebliche Anstrengungen <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> im<br />

Hinblick auf solide und hochwertige Leistungen für die Europäische Kommission<br />

im Rahmen ihrer geplanten Überarbeitung <strong>der</strong> Verordnung zur Altersversorgung<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Aufsichtsaufgaben und ihre Angleichung zählen zu den wichtigsten Prioritäten <strong>der</strong><br />

<strong>EIOPA</strong>: Für <strong>2013</strong> sind konkrete Leistungen wie ein Aufsichtshandbuch, ein<br />

Fachreferat für die Unterstützung bei internen Modellen o<strong>der</strong> die Ausweitung <strong>der</strong><br />

Funktion und des Aufgabenbereichs <strong>der</strong> Aufsichtskollegien vorgesehen.<br />

Die Außenbeziehungen innerhalb und außerhalb <strong>Europa</strong>s werden weiterhin eine<br />

wichtige Rolle bei den zu erbringenden Leistungen <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> spielen. Die <strong>EIOPA</strong><br />

legt großen Wert auf formelle Stellungnahmen und an<strong>der</strong>e Beiträge ihrer beiden<br />

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Interessengruppen für das Versicherungswesen und für die berufliche<br />

Altersversorgung. Zusätzlich zu diesen sektorbezogenen Tätigkeiten übernimmt<br />

<strong>der</strong> Vorsitzende <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> den Vorsitz des Gemeinsamen Ausschusses <strong>der</strong><br />

Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESA).<br />

Alle diese Entwicklungen werden ein weiteres Wachstum <strong>der</strong> Organisation in<br />

Bezug auf Haushaltsmittel und Ressourcen mit sich bringen. Sofern die<br />

Haushaltsbehörde dem Antrag <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> zustimmt, wird die Zahl <strong>der</strong><br />

Bediensteten auf 112 erhöht, damit die in diesem <strong>Arbeitsprogramm</strong> festgelegten<br />

Ziele und zu erbringenden Leistungen erreicht werden können. Hinsichtlich des<br />

Auftrags <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> müssen noch Prioritäten festgelegt werden, da die Behörde<br />

erst im Jahr 2020 ihre geplante Größe erreichen wird.<br />

Nach dem Vorschlag <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> werden für <strong>2013</strong> die Haushaltsmittel von<br />

15,6 Mio. EUR auf 20 Mio. EUR erhöht, wobei ein Anteil von 40 % von <strong>der</strong><br />

Kommission und 60 % von den Mitglie<strong>der</strong>n stammen. Wenn <strong>der</strong> Haushaltsplan<br />

<strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> am Ende des Haushaltsverfahrens nicht diesen Wert erreicht, müssten<br />

neue Prioritäten für das <strong>Arbeitsprogramm</strong> festgelegt und einige <strong>der</strong> heute<br />

vorgesehenen zu erbringenden Leistungen zurückgestellt werden.<br />

2. Regulierungsaufgaben<br />

Die Regulierungsbefugnisse <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> beruhen auf <strong>der</strong> geltenden Verordnung.<br />

Zu diesen Befugnissen zählen die Erarbeitung technischer Standards, die<br />

Veröffentlichung von Leitlinien und Empfehlungen und die Abgabe von<br />

Stellungnahmen im Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong>.<br />

2.1. Versicherungswesen<br />

Der europäische Versicherungsmarkt ist <strong>der</strong> größte weltweit. Angesichts seiner<br />

Bedeutung wird die Einführung eines europaweit harmonisierten Rahmens unter<br />

Solvabilität II, mit dem die richtigen Anreize für Versicherer für eine<br />

Verbesserung des Verständnisses, <strong>der</strong> Messung und des Managements ihrer<br />

Risiken geschaffen werden, erhebliche Vorteile mit sich bringen.<br />

Die <strong>EIOPA</strong> hat bei <strong>der</strong> Vorbereitung von Solvabilität II bereits erhebliche<br />

Fortschritte erzielt. Die <strong>EIOPA</strong> führt <strong>der</strong>zeit Konsultationen zu den technischen<br />

Standards und Leitlinien durch, um den Rechtsrahmen für Solvabilität II<br />

abzuschließen. Ihre letzte quantitative Auswirkungsstudie (QIS5) zu den<br />

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Auswirkungen von Solvabilität II war mit 2 500 berücksichtigten<br />

Versicherungsunternehmen die ehrgeizigste und umfassendste<br />

Auswirkungsstudie, die jemals im Finanzsektor durchgeführt worden ist. Sie<br />

lieferte technische Beiträge für die politischen Diskussionen zu Schlüsselaspekten<br />

von Solvabilität II wie langfristige Garantien und Berichtswesen. Es werden<br />

bereits Bewertungen zur Gleichwertigkeit <strong>der</strong> Regelungsrahmen für das<br />

Versicherungswesen von Drittstaaten mit dem Rahmen <strong>der</strong> EU durchgeführt.<br />

Im Jahr <strong>2013</strong> schließt die <strong>EIOPA</strong> die Standards und Leitlinien ab, die die<br />

Versicherungsunternehmen als Teil des Solvabilität IIRahmens benötigen. Diese<br />

werden 53 gesetzlich vorgeschriebene Standards und Leitlinien sowie einen auf<br />

eigene Initiative erstellten Leitfaden über externe Prüfungen o<strong>der</strong> Audits für die<br />

im Rahmen von Solvabilität II veröffentlichten Informationen umfassen. Die<br />

Standards und Leitlinien befassen sich mit den Solvenzkapitalanfor<strong>der</strong>ungen,<br />

Eigenmitteln, internen Modellen, <strong>der</strong> Gruppenaufsicht, Transparenz und<br />

Rechenschaftspflicht bei <strong>der</strong> Aufsicht, Berichterstattung und Offenlegung,<br />

Bewertungen, <strong>der</strong> Bewertung von an<strong>der</strong>en Vermögenswerten und<br />

Verbindlichkeiten als versicherungstechnischen Rückstellungen sowie Governance.<br />

Im Anhang findet sich eine vollständige Liste <strong>der</strong> vorzulegenden Standards und<br />

Leitlinien.<br />

Darüber hinaus wird die <strong>EIOPA</strong> im Jahr <strong>2013</strong> weiterhin die operativen Aufgaben<br />

entsprechend den Anfor<strong>der</strong>ungen von Solvabilität II ermitteln, planen und<br />

umsetzen. Dazu zählt Folgendes:<br />

• Veröffentlichung einer Liste <strong>der</strong> zugelassenen Unternehmen;<br />

• Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts über die Verhängung von<br />

Kapitalaufschlägen und den Umfang, in dem diese kohärent in den<br />

verschiedenen Mitgliedstaaten angewendet werden;<br />

• Ableitung und Veröffentlichung des risikofreien Satzes;<br />

• Zuordnung <strong>der</strong> Ratings von externen Ratingagenturen;<br />

• Veröffentlichung von Verzeichnissen von Arten regionaler und lokaler<br />

Gebietskörperschaften, für die gilt, dass Risiken ihnen gegenüber als<br />

Risiken gegenüber dem Zentralstaat zu betrachten sind;<br />

• Festlegung <strong>der</strong> vorzunehmenden Anpassungen für an den Euro gekoppelte<br />

Währungen;<br />

• Wahl des Aktienindexes für den „Aktiendämpfungsmechanismus“;<br />

• auf Antrag <strong>der</strong> nationalen Aufsichtsbehörden o<strong>der</strong> auf eigene Initiative<br />

Feststellung <strong>der</strong> Existenz eines außergewöhnlichen Einbruchs an den<br />

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Finanzmärkten für eine Verlängerung <strong>der</strong> Frist für die Wie<strong>der</strong>herstellung<br />

gesun<strong>der</strong> Finanzverhältnisse;<br />

• Berichterstattung an das Europäische Parlament über die Arbeitsweise <strong>der</strong><br />

Aufsichtskollegien und die Ernennung <strong>der</strong> Gruppenaufsicht.<br />

Diese spezifischen operativen Aufgaben werden von allgemeinen Aufgaben<br />

begleitet, die <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> als Teil <strong>der</strong> neuen Aufsichtsstruktur übertragen worden<br />

sind. Dazu zählen die Befugnis zu einer bindenden Vermittlung, weitere Arbeiten<br />

zu den Gleichwertigkeitsprüfungen und die Mitgliedschaft in Aufsichtskollegien.<br />

Die <strong>EIOPA</strong> wird prüfen, wie Arbeitsgruppen und sonstige Mechanismen für diese<br />

nächste Phase <strong>der</strong> Versicherungsregulierung zu gestalten sind.<br />

Auf eigene Initiative wird die <strong>EIOPA</strong> im Jahr <strong>2013</strong> zudem folgende Aufgaben<br />

wahrnehmen:<br />

• Aufnahme von Arbeiten zu bewährten Verfahren in Bezug auf Aspekte des<br />

aufsichtsrechtlichen Prüfverfahrens für Aufsichtsbehörden als praktischer<br />

Schritt, um zu einer gemeinsamen Aufsichtskultur unter den<br />

Aufsichtsbehörden beizutragen;<br />

• Entwicklung eines Kompetenzzentrums für die Verwendung interner<br />

Modelle im Rahmen von Solvabilität II;<br />

• Erfassung von Daten innerhalb <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> zur weiteren Verwendung für die<br />

Zwecke <strong>der</strong> Finanzstabilität und Aufsicht auf Mikroebene als Teil <strong>der</strong><br />

Umsetzung <strong>der</strong> Datenbankstrategie <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong>.<br />

Die <strong>EIOPA</strong> wird <strong>2013</strong> weiterhin Verbindungen zwischen dem Solvabilität II<br />

Rahmen und an<strong>der</strong>en Bereichen herstellen. Sie wird die aktuellen<br />

Gleichwertigkeitsprüfungen von Drittstaaten abschließen und mit <strong>der</strong> Bewertung<br />

<strong>der</strong> Auswirkungen des Solvabilität IIRahmens auf die Wahlmöglichkeiten von<br />

Verbrauchern beginnen. Die Pläne <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> sind selbstverständlich abhängig<br />

von politischen und sonstigen Entwicklungen, insbeson<strong>der</strong>e in Bezug auf den<br />

quantitativen Aufsichtsrahmen.<br />

Zudem wird die <strong>EIOPA</strong> einen Prozess zur Pflege ihrer Standards und Leitlinien in<br />

die Wege leiten, <strong>der</strong> Folgendes umfasst:<br />

<br />

<br />

die Überarbeitung von bereits veröffentlichen Standards und Leitlinien;<br />

die mögliche Erstellung zusätzlicher Leitlinien und Empfehlungen in<br />

Einklang mit weiteren Anfor<strong>der</strong>ungen, die gegebenenfalls im Rahmen des<br />

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Austausches mit Interessengruppen und nationalen Aufsichtsbehörden<br />

ermittelt werden.<br />

2.2. Betriebliche Altersversorgung<br />

Die Herausfor<strong>der</strong>ungen einer älter werdenden Bevölkerung und <strong>der</strong> damit<br />

verbundene Druck auf die öffentlichen Ausgaben in zahlreichen Mitgliedstaaten<br />

sind allgemein bekannt. Die betriebliche Altersversorgung muss eine<br />

Schlüsselrolle bei <strong>der</strong> Sicherung einer angemessenen und nachhaltigen<br />

Altersversorgung für die EUBürger spielen. Dazu ist es erfor<strong>der</strong>lich, dass die<br />

Versicherten in <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung Vertrauen in die Sicherheit<br />

und Kostenwirksamkeit ihrer betrieblichen Altersversorgung haben, ungeachtet<br />

ihres Standortes in <strong>der</strong> EU.<br />

Die <strong>EIOPA</strong> weist auf die Entscheidung <strong>der</strong> Europäischen Kommission zur<br />

Überprüfung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Richtlinie über Einrichtungen <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Altersversorgung hin. Die geltenden europäischen Rechtsvorschriften sind ein<br />

Faktor, <strong>der</strong> we<strong>der</strong> zu angemessenen Bedingungen für einen effizienten,<br />

zuverlässigen und wettbewerbsorientierten Markt <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Altersversorgung in <strong>der</strong> EU beiträgt noch <strong>der</strong> zunehmenden Bedeutung von<br />

beitragsorientierten Systemen <strong>der</strong> beruflichen Altersversorgung Rechnung trägt.<br />

Im Jahr 2012 unterbreitete die <strong>EIOPA</strong> <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

Empfehlungen zum gesamten Rechtsrahmen für die betriebliche<br />

Altersversorgung auf europäischer Ebene, auch zum Anwendungsbereich <strong>der</strong><br />

geltenden Richtlinie über Einrichtungen <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung:<br />

grenzüberschreitende Fragen, Bewertung von Verbindlichkeiten und<br />

Kapitalanfor<strong>der</strong>ungen, Informationen.<br />

Nach <strong>der</strong> Beratung leitete die <strong>EIOPA</strong> 2012 sämtliche Vorbereitungen in die Wege,<br />

die für die erste quantitative Auswirkungsstudie zu Einrichtungen <strong>der</strong><br />

betrieblichen Altersvorsorge erfor<strong>der</strong>lich waren, einschließlich einer öffentlichen<br />

Konsultation über die technischen Spezifikationen. Außerdem erfasste die <strong>EIOPA</strong><br />

Informationen über zwei wesentliche Aspekte <strong>der</strong> beitragsorientierten Systeme<br />

<strong>der</strong> beruflichen Altersversorgung:<br />

• die Vorgehensweisen <strong>der</strong> einzelnen Mitgliedstaaten hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Bereitstellung von Informationen für die Mitglie<strong>der</strong><br />

• die aktuelle Praxis von Ausfallfonds.<br />

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Die <strong>EIOPA</strong> wird 2012 folgende Leistungen erbringen:<br />

• Eine quantitative Auswirkungsstudie zu den Vorschlägen in den<br />

Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> zur Bewertung von Vermögenswerten und<br />

Verbindlichkeiten und zu den Kapitalanfor<strong>der</strong>ungen. Acht Mitgliedstaaten<br />

werden an <strong>der</strong> Studie teilnehmen, darunter alle, in denen Systeme mit<br />

vorgegebenen Leistungen einen wichtigen Teil des Spektrums <strong>der</strong><br />

betrieblichen Altersversorgung ausmachen. In Zusammenarbeit mit ihren<br />

Mitglie<strong>der</strong>n wird die <strong>EIOPA</strong> die Parameter für die Auswirkungsstudie auf<br />

europäischer Ebene mit den Mitgliedstaaten, die die Berechnungen selbst<br />

durchführen, festlegen. Dabei wird die <strong>EIOPA</strong> die durch ihre quantitativen<br />

Auswirkungsstudien zum Versicherungssektor gewonnenen Erfahrungen<br />

und Fachkenntnisse nutzen sowie die Unterschiede zwischen dem<br />

Versicherungswesen und <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung<br />

berücksichtigen. Die Ergebnisse <strong>der</strong> quantitativen Auswirkungsstudie<br />

werden einen Beitrag zu <strong>der</strong> Folgenabschätzung <strong>der</strong> Kommission leisten,<br />

die den Vorschlag <strong>der</strong> Kommission für eine neue Richtlinie über<br />

Einrichtungen <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung begleiten wird.<br />

• Auf eigene Initiative wird die <strong>EIOPA</strong> prüfen, ob sie unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> quantitativen Auswirkungsstudie <strong>der</strong> Kommission weitere<br />

Empfehlungen unterbreiten wird. Die Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> im<br />

Jahr 2012 gelten vorbehaltlich des Ergebnisses dieser Studie.<br />

• Empfehlungen zu bewährten Praktiken in Bezug auf Inhalt und Form von<br />

Informationen für die Mitglie<strong>der</strong> von beitragsorientierten Systemen, auch<br />

auf eigene Initiative <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong>, die auf den Vorschlägen in ihren<br />

Empfehlungen zu einem Basisinformationsblatt (Key Information<br />

Document – KID) und Jahresrechnungen beruhen. Bei<br />

Altersversorgungssystemen, bei denen die Mitglie<strong>der</strong> das Anlagerisiko<br />

tragen, ist es wesentlich, dass sie geeignete Basisinformationen über ihre<br />

Anlagen sowohl zu Beginn als auch im Laufe ihrer Mitgliedschaft in dem<br />

Altersversorgungssystem erhalten.<br />

• Empfehlungen im Rahmen von Entscheidungen im Jahr 2012 zu bewährten<br />

Verfahren für Ausfallfonds bei beitragsorientierten Modellen <strong>der</strong><br />

betrieblichen Altersversorgung, bei denen die Mitglie<strong>der</strong> das Anlagerisiko<br />

tragen. Angesichts des hohen Anteils (80 Prozent o<strong>der</strong> mehr in einigen<br />

Mitgliedstaaten) von Mitglie<strong>der</strong>n, die keine aktive Anlageentscheidung<br />

treffen, ist ein angemessener Ausfallfonds von wesentlicher Bedeutung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e in einem grenzübergreifenden Kontext.<br />

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• Ein technischer Durchführungsstandard für die Berichterstattung über<br />

nationale Aufsichtsvorschriften, die für den Bereich <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Altersversorgungssysteme relevant sind, <strong>der</strong> zuständigen Behörden an die<br />

<strong>EIOPA</strong>.<br />

• Ein Bericht über den Marktentwicklungsbericht im Jahr <strong>2013</strong> – die nächste<br />

Ausgabe in einer Reihe von Berichten, in denen die Än<strong>der</strong>ungen bei den<br />

grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Einrichtungen <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Altersvorsorgung seit März 2007 beobachtet werden.<br />

Darüber hinaus kann die <strong>EIOPA</strong> weitere Empfehlungen an die Kommission für<br />

die Erarbeitung ihres Vorschlages für eine überarbeitete Richtlinie über<br />

Einrichtungen <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung und zu allgemeinen Themen<br />

<strong>der</strong> Altersversorgung unterbreiten.<br />

2.3. Folgenabschätzungen<br />

Die <strong>EIOPA</strong> legt großen Wert auf das Verständnis <strong>der</strong> Auswirkungen ihrer<br />

regulatorischen Maßnahmen. Die <strong>EIOPA</strong> setzt sich dafür ein, das Ziel <strong>der</strong><br />

Europäischen Kommission, eine „intelligente Regulierung“ in die europäische<br />

Politikgestaltung einzubetten und Vorschriften zu entwickeln, die für Menschen<br />

und Unternehmen Nutzen bringen, zu unterstützen.<br />

Die Folgenabschätzung ist ein wichtiger Teil des Zyklus <strong>der</strong> Politikgestaltung. Die<br />

<strong>EIOPA</strong> nimmt Folgenabschätzungen zu technischen Standards,<br />

Leitlinien/Empfehlungen und Beratungen vor. In bestimmten Bereichen führt die<br />

<strong>EIOPA</strong> quantitative Auswirkungsstudien durch, um ein Verständnis für die<br />

finanziellen Auswirkungen auf die von bestimmten Vorschlägen betroffenen<br />

Parteien zu erlangen. Darüber hinaus organisiert die <strong>EIOPA</strong> öffentliche<br />

Konsultationen zu ihren Regulierungsvorschlägen, um eine bessere Qualität und<br />

größere Transparenz in <strong>der</strong> Politikgestaltung zu gewährleisten. Im Jahr 2011<br />

wurde eine öffentliche Erklärung zu ihren Konsultationsverfahren angenommen.<br />

Im Jahr <strong>2013</strong> wird die <strong>EIOPA</strong> Folgendes vorlegen:<br />

• eine Folgenabschätzung zu den einzelnen Bereichen <strong>der</strong> 53 Standards<br />

und Leitlinien, die Teil des Rechtsrahmens für Solvabilität II bilden;<br />

• sowie eine kumulative Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen dieser Standards<br />

und Leitlinien im Wege <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Gesamtauswirkungen <strong>der</strong><br />

einzelnen Än<strong>der</strong>ungen auf Versicherungsnehmer, Versicherer, Produkte<br />

und gegebenenfalls im Allgemeinen;<br />

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• eine Folgenabschätzung des technischen Standards über die<br />

Berichterstattung über die Regulierung von Einrichtungen <strong>der</strong><br />

betrieblichen Altersvorsorge;<br />

• vorbehaltlich <strong>der</strong> Arbeiten <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> in diesem Bereich eine<br />

Folgenabschätzung einer etwaigen Empfehlung <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> zu <strong>der</strong><br />

überarbeiteten Richtlinie über Versicherungsvermittlung.<br />

2.4. Rechnungslegung<br />

Die <strong>EIOPA</strong> wird weiterhin die Entwicklungen des europäischen<br />

Rechnungslegungsumfelds verfolgen und Beiträge dazu leisten, insbeson<strong>der</strong>e in<br />

Bezug auf die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS)<br />

in <strong>der</strong> Europäischen Union. Die <strong>EIOPA</strong> wird weiterhin die Arbeiten des IASB eng<br />

verfolgen und Beiträge in Bereichen leisten, die das Versicherungswesen<br />

und/o<strong>der</strong> die betriebliche Altersversorgung sowie Finanzinnovationen betreffen.<br />

Für <strong>2013</strong> erwartet die <strong>EIOPA</strong> eine aktive Beteiligung in Zusammenarbeit mit<br />

relevanten Arbeitsgruppen an den folgenden Tätigkeiten im Bereich<br />

Rechnungslegung:<br />

• Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA)<br />

und <strong>der</strong> Europäischen Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)<br />

zur Stärkung einer gemeinsamen europäischen sektorübergreifenden<br />

Sichtweise zu Fragen <strong>der</strong> Rechnungslegung und <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong><br />

IFRS;<br />

• Kommentierung und Beiträge zu Projekten des IASB im Bereich<br />

Finanzinstrumente und Versicherungsverträge;<br />

• Beiträge zu den Arbeiten <strong>der</strong> Europäischen Beratergruppe für<br />

Rechnungslegung (EFRAG), insbeson<strong>der</strong>e in den Bereichen<br />

Rechnungslegung zu Versicherungsverträgen und Finanzinstrumenten<br />

sowie Konsolidierung von Investmentgesellschaften;<br />

• Überwachung <strong>der</strong> Entwicklungen im Bereich Rechnungslegung, die die<br />

europäischen Versicherer, Rückversicherer, Finanzkonglomerate,<br />

Anbieter <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung und<br />

Versicherungsvermittler betreffen.<br />

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3. Aufsichtsaufgaben<br />

3.1. Aufsichtskollegien<br />

Die Aufsichtskollegien werden als wirksame und effiziente Instrumente für die<br />

Aufsicht von Finanzinstituten betrachtet und sind ein wesentliches Mittel zur<br />

Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Aufsichtsbehörden und<br />

<strong>der</strong> Angleichung <strong>der</strong> Aufsichtspraktiken mit spürbaren Vorteilen für Unternehmen,<br />

Aufsichtsbehörden und Versicherungsnehmer.<br />

Insgesamt verfolgt die <strong>EIOPA</strong> mit ihrer Arbeit in den Aufsichtskollegien das<br />

strategische Ziel, die Position <strong>der</strong> Aufsichtsbehörden für den EWR gegenüber den<br />

grenzüberschreitend tätigen Versicherungsunternehmen zugunsten <strong>der</strong> Gruppen<br />

und <strong>der</strong> Einzelüberwachung zu festigen. Der Schwerpunkt liegt auf <strong>der</strong><br />

Kombination und Nutzung des Fachwissens und <strong>der</strong> Kräfte <strong>der</strong> nationalen<br />

Aufsichtsbehörden im EWR, um eine starke und gleichwertige Aufsichtsbehörde<br />

für den wirksamen Umgang mit zentral organisierten und verwalteten<br />

Unternehmen zu schaffen.<br />

Nach <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong>Verordnung sind die nationalen Aufsichtsbehörden für die<br />

laufende Beaufsichtigung sowie die Einrichtung und Organisation <strong>der</strong><br />

Aufsichtskollegien zuständig. Als Mitglied <strong>der</strong> Aufsichtskollegien för<strong>der</strong>t die <strong>EIOPA</strong><br />

die Kommunikation, Zusammenarbeit, Kohärenz, Qualität und Effizienz in den<br />

Aufsichtskollegien und übernimmt die Beaufsichtigung. Im Jahr 2011 baute die<br />

<strong>EIOPA</strong> ein hoch qualifiziertes Team für die Aufsichtskollegien auf und verstärkte<br />

dieses im Jahr 2012, wobei je<strong>der</strong> Bedienstete für ein mehrere Aufsichtskollegien<br />

umfassendes Portfolio zuständig ist. Dadurch kann die <strong>EIOPA</strong> alle 93 <strong>der</strong>zeit in<br />

<strong>Europa</strong> aktiven Aufsichtskollegien abdecken, wobei sie anstrebt, an den<br />

Sitzungen von mindestens 70 Aufsichtskollegien im Jahr <strong>2013</strong> teilzunehmen.<br />

Die <strong>EIOPA</strong> nimmt an, dass <strong>der</strong> durch die <strong>EIOPA</strong> in die Aufsichtskollegien und<br />

Tätigkeiten <strong>der</strong> Aufsichtskollegien eingebrachte Mehrwert sich im Jahr 2012<br />

erheblich verbessert hat und dass im Jahr <strong>2013</strong> die Beteiligung <strong>der</strong> Bediensteten<br />

<strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> an den Aufsichtskollegien gefestigt werden kann. Das Ergebnis aus<br />

<strong>der</strong> Überwachung <strong>der</strong> Arbeitsweise <strong>der</strong> Aufsichtskollegien wird die Grundlage des<br />

Aktionsplans <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> für Aufsichtskollegien im Jahr <strong>2013</strong> bilden, <strong>der</strong> messbare,<br />

realistische und gleichzeitig ehrgeizige Ziele umfasst. Wie beim Aktionsplan 2012<br />

wird die Leistung <strong>der</strong> einzelnen Aufsichtskollegien in Bezug auf die vereinbarten<br />

zu erbringenden Leistungen veröffentlicht.<br />

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Im Jahr <strong>2013</strong> wird die <strong>EIOPA</strong><br />

• insbeson<strong>der</strong>e den Abschluss <strong>der</strong> Vorbereitungen <strong>der</strong> Aufsichtskollegien<br />

für Solvabilität II unterstützen, z. B. wird bis zum Jahresende <strong>2013</strong> <strong>der</strong><br />

Abschluss von Koordinierungsvereinbarungen durch alle<br />

Aufsichtskollegien erwartet.<br />

• Die <strong>EIOPA</strong>Bediensteten werden als Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Aufsichtskollegien<br />

weiterhin die für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörden und<br />

Aufsichtskollegien über die Möglichkeiten zur Verbesserung <strong>der</strong><br />

Arbeitsweise <strong>der</strong> Aufsichtskollegien beraten. Es werden praktische<br />

Lösungen und Beispiele für Aufsichtspraktiken gesammelt.<br />

• Es werden bewährte Verfahren zu bestimmten Themen mit<br />

beson<strong>der</strong>em Schwerpunkt auf <strong>der</strong> Delegation von Aufgaben unter den<br />

Aufsichtsbehörden erarbeitet.<br />

• Um ein gemeinsames Verständnis <strong>der</strong> Risikoprofile von Gruppen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Aufsichtskollegien zu för<strong>der</strong>n, wird die <strong>EIOPA</strong> eine<br />

Datenerhebung und ein Analysesystem für vergleichende Analysen als<br />

Unterstützungsfunktion für die Aufsichtskollegien vorbereiten.<br />

3.2. Aufsichtspraktiken<br />

Zur Abstimmung <strong>der</strong> allgemeinen Aufsichtspraktiken, die sich im Rahmen von<br />

Solvabilität II entwickeln werden, und zur Verlagerung von <strong>der</strong> Regulierung zur<br />

Beaufsichtigung bei diesem Projekt beabsichtigt die <strong>EIOPA</strong>, die folgenden<br />

Instrumente zur Unterstützung einer kohärenten Umsetzung des neuen<br />

Regulierungssystems und zur För<strong>der</strong>ung gemeinsamer Aufsichtskonzepte und –<br />

praktiken bereitstellen:<br />

• Aufsichtshandbuch zu bewährten Verfahren bei aufsichtsrechtlichen<br />

Prüfverfahren auf Grundlage von wichtigen Fragen für die<br />

Aufsichtsprozesse. Es soll eine angemessene Aufsichtskonvergenz för<strong>der</strong>n<br />

und gleichzeitig die notwendige Flexibilität bei den Aufsichtspraktiken<br />

erhalten.<br />

• Verfahren für Fragen und Antworten zur Bereitstellung unmittelbarer<br />

Antworten auf praktische o<strong>der</strong> aufsichtsrechtliche Fragen über festgelegte<br />

Leitlinien, Empfehlungen o<strong>der</strong> Standards. Die Antworten werden den<br />

Aufsichtsbehörden und insbeson<strong>der</strong>e den Aufsichtskollegien zur För<strong>der</strong>ung<br />

von Kohärenz bei den Aufsichtspraktiken zur Verfügung gestellt.<br />

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• Kompetenzzentrum zur Unterstützung <strong>der</strong> nationalen Aufsichtsbehörden<br />

im Bereich <strong>der</strong> Genehmigung von internen Modellen, wobei gleichzeitig<br />

sichergestellt werden soll, dass sich ein ausgeprägtes Verständnis auf<br />

nationaler Ebene in effizientere Diskussionen und<br />

Entscheidungsfindungsprozesse im Bereich <strong>der</strong> Modellbildung von Gruppen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Aufsichtskollegen nie<strong>der</strong>schlägt.<br />

Zudem werden die Bediensteten <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> beginnen, an gemeinsamen<br />

Kontrollen vor Ort bei Versicherungsunternehmen teilzunehmen. Die Teilnahme<br />

<strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> an Kontrollen vor Ort muss an die Kompetenzen <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> in Bezug<br />

auf ihre Beaufsichtigungsfunktion angeglichen sein. Ihr Schwerpunkt liegt auf <strong>der</strong><br />

Vorbereitung gemeinsamer Kontrollen vor Ort, durch die die Vollständigkeit des<br />

Inhalts sowie die Effizienz und Wirksamkeit des Verfahrens sichergestellt werden.<br />

Die <strong>EIOPA</strong> wird die Aufsichtsbehörden bei ihren Diskussionen zu den Ergebnissen<br />

unterstützen, insbeson<strong>der</strong>e indem sie Beiträge zu bewährten Verfahren liefert.<br />

3.3. Verletzung des Unionsrechts<br />

Die <strong>EIOPA</strong> verfügt über die Kompetenz, angebliche Fälle einer Verletzung o<strong>der</strong><br />

Nichtanwendung des Unionsrechtes auf Grundlage eines Antrags <strong>der</strong> zuständigen<br />

Behörden, Europäischen Organe o<strong>der</strong> Interessengruppen o<strong>der</strong> auf eigene<br />

Initiative zu untersuchen. Gegebenenfalls unterbreitet die <strong>EIOPA</strong> den zuständigen<br />

Behörden Empfehlungen, wenn durch die angebliche Verletzung die Grundlagen<br />

<strong>der</strong> Rechtsstaatlichkeit untergraben werden, sich diese auf einen wie<strong>der</strong>holten<br />

Verstoß bezieht o<strong>der</strong> erhebliche direkte Auswirkungen auf die Ziele <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong><br />

hat, wie das Funktionieren des Binnenmarktes o<strong>der</strong> die Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Aufsichtsarbitrage.<br />

Unter ganz bestimmten Umständen kann die <strong>EIOPA</strong> Entscheidungen zu einzelnen<br />

Unternehmen treffen, in denen die zur Einhaltung des Unionsrechts<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen festgesetzt werden. Nach <strong>der</strong> im Jahr 2012 erfolgten<br />

Annahme <strong>der</strong> Verfahren zur Gewährleistung einer soliden und transparenten<br />

Entscheidungsfindung kann die <strong>EIOPA</strong> zulässige Untersuchungsanträge<br />

annehmen.<br />

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4. Verbraucherschutz und Finanzinnovationen<br />

Die <strong>EIOPA</strong> begrüßt die ihr in <strong>der</strong> Verordnung zugewiesene Rolle, einen Beitrag<br />

zur Verbesserung des Verbraucherschutzes zu leisten 1 , insbeson<strong>der</strong>e durch die<br />

Stärkung des Schutzes von Versicherungsnehmern, Altersversorgungsanwärtern<br />

und Begünstigten, und somit einen Mehrwert für die Mitgliedstaaten <strong>der</strong><br />

Europäischen Union zu schaffen. Ihre Aufgaben in diesem Bereich umfassen<br />

unter an<strong>der</strong>em die Analyse von Verbrauchertrends, die Überprüfung von<br />

Initiativen zur Vermittlung von Wissen über Finanzfragen, die Entwicklung von<br />

Ausbildungsstandards für die Wirtschaft, die Mitwirkung an <strong>der</strong> Entwicklung<br />

allgemeiner Offenlegungsvorschriften, die Überwachung bestehen<strong>der</strong>/neuer<br />

Finanztätigkeiten und die Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen des Besitzstandes <strong>der</strong> EU<br />

auf Finanzinnovationen. Darüber hinaus leistet die <strong>EIOPA</strong> einen Beitrag zur<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Notwendigkeit eines europäischen Netzwerks von nationalen<br />

Sicherungssystemen für Versicherungen.<br />

Im Zusammenhang mit den für das Erreichen dieser Ziele vorhandenen<br />

Instrumenten kann die <strong>EIOPA</strong> unter an<strong>der</strong>em<br />

• technische Standards zur Gewährleistung einer kohärenten<br />

Harmonisierung erarbeiten;<br />

• Leitlinien und Empfehlungen herausgeben, um die Sicherheit und Solidität<br />

<strong>der</strong> Märkte sowie die Angleichung im Bereich <strong>der</strong> Regulierungspraxis zu<br />

för<strong>der</strong>n;<br />

• die erfor<strong>der</strong>lichen Informationen über Finanzinstitute zur Wahrnehmung<br />

ihrer Pflichten erheben;<br />

• zur För<strong>der</strong>ung gemeinsamer Aufsichtskonzepte und praktiken neue<br />

praktische Hilfsmittel und Instrumente entwickeln, die die Angleichung<br />

erhöhen, wie Berichte über bewährte Verfahren; o<strong>der</strong><br />

• Stellungnahmen an das Europäische Parlament, den Rat o<strong>der</strong> die<br />

Kommission abgeben.<br />

Außerdem wird die <strong>EIOPA</strong> bis Ende 2012 Verfahren annehmen, um Warnungen<br />

herauszugeben, wenn eine Finanztätigkeit eine ernsthafte Bedrohung für ihre<br />

Kernziele darstellt, sowie unter bestimmten Umständen und in beson<strong>der</strong>en Fällen<br />

bestimmte Finanztätigkeiten vorübergehend zu untersagen o<strong>der</strong> zu beschränken.<br />

1<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die <strong>EIOPA</strong> bei ihren Beiträgen zur Verbesserung des<br />

Verbraucherschutzes die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Verbraucher insgesamt und nicht von Einzelpersonen<br />

berücksichtigt.<br />

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Sollten solche Bedrohungen auftreten, kann die <strong>EIOPA</strong> Warnungen herausgeben<br />

und/o<strong>der</strong> vorübergehende Verbote/Beschränkungen aussprechen.<br />

4.1 Verbraucherschutz<br />

Gemäß ihrem Auftrag baut die <strong>EIOPA</strong> ihre „Führungsrolle“ bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von<br />

Transparenz, Einfachheit und Fairness auf dem Markt für Finanzprodukte und <br />

dienstleistungen für Verbraucher im gesamten Binnenmarkt aus (Artikel 9 <strong>der</strong><br />

<strong>EIOPA</strong>Verordnung). Dies erfolgt durch die Entwicklung stärker standardisierter<br />

und besser vergleichbarer Informationen zu Produktrisiken und kosten,<br />

einschlägiger rechtlicher Anfor<strong>der</strong>ungen und Beschwerdeverfahren. Bei<br />

sektorübergreifenden Fragen werden die Tätigkeiten <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> zum<br />

Verbraucherschutz und zu Finanzinnovationen gemeinsam mit den beiden<br />

weiteren Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESA) unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung<br />

des Unterausschusses für Verbraucherschutz des Gemeinsamen Ausschusses <strong>der</strong><br />

Europäischen Finanzaufsichtsbehörden durchgeführt, um eine<br />

sektorübergreifende Abstimmung zu gewährleisten und Doppelarbeit zu<br />

vermeiden.<br />

Im Jahr <strong>2013</strong> werden <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Aufseher <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong>, <strong>der</strong> Ausschuss für<br />

Verbraucherschutz und Finanzinnovation (CCPFI) und das für Verbraucherschutz<br />

und Finanzinnovationen zuständige Referat <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> weiter aktiv z. B. bei<br />

folgenden Themen zusammenarbeiten:<br />

• Weitere Erhebungen, Analysen und Berichterstattung über Verbrauchertrends<br />

mit Schwerpunkt auf wichtigen Entwicklungen im Zusammenhang mit<br />

Produkten o<strong>der</strong> die Nutzung neuer Informationstechnologien, die die<br />

Tätigkeiten im Bereich <strong>der</strong> Überwachung und Bewertung neuer o<strong>der</strong><br />

innovativer Finanztätigkeiten ergänzen.<br />

• Weitere Überprüfung und Koordinierung von Initiativen zur Vermittlung von<br />

Wissen und Bildung über Finanzfragen durch die zuständigen Behörden in<br />

enger Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Europäischen Kommission und <strong>der</strong> OECD,<br />

sofern möglich, im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses.<br />

• Zusätzliche Tätigkeiten im Bereich <strong>der</strong> Beschwerdeverfahren innerhalb <strong>der</strong><br />

Finanzinstitute, z. B. ausgehend von den Tätigkeiten zum Umgang mit<br />

Beschwerden in Versicherungsunternehmen die mögliche Herausgabe<br />

vergleichbarer Leitlinien für Versicherungsvermittler. Auch im Rahmen des<br />

Gemeinsamen Ausschusses kann ein gemeinsamer sektorübergreifen<strong>der</strong><br />

Ansatz für Beschwerdeverfahren berücksichtigt werden.<br />

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• Laufende Tätigkeiten unter dem Dach <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> Richtlinie über<br />

Versicherungsvermittlung („IMD II“), wie die Entwicklung von<br />

Ausbildungsstandards für die Wirtschaft, Steigerung <strong>der</strong> Transparenz von<br />

bewährten nationalen Bestimmungen und Gewährleistung <strong>der</strong> Angleichung<br />

<strong>der</strong> nationalen Aufsichtspraxis in Bezug auf den Fernverkauf von<br />

Versicherungsprodukten (z. B. über das Internet). Im Rahmen <strong>der</strong> IMD II<br />

werden zudem Arbeiten für die Ausarbeitung von technischen Standards<br />

eingeleitet.<br />

4.2 Finanzinnovationen<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Finanzinnovationen wird die <strong>EIOPA</strong> unter an<strong>der</strong>em folgende<br />

Aufgaben wahrnehmen:<br />

• Fortführung <strong>der</strong> Überwachung und Bewertung von neuen o<strong>der</strong> innovativen<br />

Finanztätigkeiten;<br />

• Herausgabe von Berichten über bewährte Verfahren;<br />

• gegebenenfalls auch die Annahme von Leitlinien und Empfehlungen, um die<br />

Sicherheit und Solidität <strong>der</strong> Märkte sowie die Angleichung im Bereich <strong>der</strong><br />

Regulierungspraktiken zu för<strong>der</strong>n; durch diese Arbeiten werden die<br />

Transparenz und Sicherheit neuer Finanzprodukte für Versicherungsnehmer,<br />

Altersversorgungsanwärter und Begünstigte geför<strong>der</strong>t;<br />

• im Rahmen des zukunftsorientierten Ansatzes <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> in Bezug auf die<br />

möglichen Auswirkungen von regulatorischen Än<strong>der</strong>ungen auf die Verbraucher<br />

sind grundlegende Arbeiten für die Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen des<br />

Solvabilität IIRahmens auf die Produktentwicklung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Bei <strong>der</strong> Entwicklung gemeinsamer Offenlegungsvorschriften (Anlageprodukte für<br />

Kleinanleger, PRIPS, ausgehend von <strong>der</strong> Unterstruktur von PRIPS) und<br />

gegebenenfalls <strong>der</strong> Angleichung <strong>der</strong> Vertriebspraktiken für diese Produkte ist eine<br />

enge Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Ausschuss vorgesehen. Für den<br />

zweiten Aspekt ist <strong>der</strong> Gemeinsame Ausschuss für Verbraucherschutz und<br />

Finanzinnovationen zuständig.<br />

4.3 Sicherungssysteme für Versicherungen<br />

Ein weiterer Bereich, in dem die <strong>EIOPA</strong> weiterhin einen Beitrag zu den<br />

Tätigkeiten <strong>der</strong> Kommission leistet, betrifft die Sicherungssysteme für<br />

Versicherungen unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Task Force für Sicherungssysteme<br />

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für Versicherungen (TFIGS). Dies entspricht dem Auftrag <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong>, „einen<br />

Beitrag zur Beurteilung <strong>der</strong> Notwendigkeit eines mit angemessenen Finanzmitteln<br />

ausgestatteten und ausreichend harmonisierten europäischen Netzwerks von<br />

nationalen Sicherungssystemen für Versicherungen zu leisten“ und<br />

gegebenenfalls „Bericht zu erstatten über neue Entwicklungen und Fortschritte”<br />

hinsichtlich: „einer harmonierten und angemessen finanzierten unionsweiten<br />

Regelung für Garantiesysteme zum Schutz <strong>der</strong> Versicherten“ (siehe Artikel 26<br />

bzw. Artikel 27 Buchstabe g <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong>Verordnung).<br />

Die laufenden Arbeiten wurden mit einem in <strong>der</strong> Sitzung des Rats <strong>der</strong> Aufseher<br />

im Juni 2012 angenommenen Bericht abgeschlossen, sodass <strong>der</strong> Auftrag <strong>der</strong><br />

Task Force erfüllt ist. Gegebenenfalls werden weitere Arbeiten von dem<br />

Rechtsakt zu Sicherungssystemen für Versicherungen abgeleitet, den die<br />

Europäischen Kommission gegebenenfalls vorlegt, und die <strong>EIOPA</strong> ist bereit, dazu<br />

ihren Beitrag zu leisten.<br />

5. Gemeinsame Aufsichtskultur<br />

In <strong>der</strong> Verordnung wird die Bedeutung einer gemeinsamen Aufsichtskultur in <strong>der</strong><br />

Europäischen Union hervorgehoben. Die <strong>EIOPA</strong> ist bereit, bei <strong>der</strong> Schaffung einer<br />

gemeinsamen Aufsichtskultur in <strong>der</strong> Union und einer Kohärenz <strong>der</strong><br />

Aufsichtspraktiken sowie bei <strong>der</strong> Gewährleistung einheitlicher Verfahren und<br />

kohärenter Vorgehensweisen in <strong>der</strong> gesamten Union eine aktive Rolle zu spielen.<br />

5.1. Schulungen und Personalaustausch<br />

Die <strong>EIOPA</strong> för<strong>der</strong>t eine gemeinsame Aufsichtskultur durch die Einrichtung von<br />

sektorspezifischen und sektorübergreifen<strong>der</strong> Schulungsprogrammen. Diese<br />

Seminare richten sich hauptsächlich an die Europäischen Aufsichtsbehörden für<br />

das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung. Darüber hinaus<br />

organisiert die <strong>EIOPA</strong> eine Reihe von ausgewählten öffentlichen Veranstaltungen<br />

wie die <strong>EIOPA</strong>Konferenz und gemeinsame Schulungen für Aufsichtsbehörden<br />

und Branchenvertreter, um ein besseres gegenseitiges Verständnis in den<br />

verschiedenen Interessenbereichen <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> zu erreichen.<br />

Die in den Schulungsprogrammen behandelten Themen sind an die von <strong>der</strong><br />

<strong>EIOPA</strong> entwickelten Arbeiten angeglichen, wobei Solvabilität II sowie<br />

Finanzstabilität, betriebliche Altersversorgung, Verbraucherschutz und<br />

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Angleichung <strong>der</strong> Aufsichtspraktiken die wichtigsten Faktoren bilden. Der<br />

Schwerpunkt bei Solvabilität II wird von <strong>der</strong> Regulierung zur Beaufsichtigung<br />

verlagert. Die Schulungsmaßnahmen zu Solvabilität II im Jahr <strong>2013</strong> zielen auf<br />

operative Aufsichtsbehörden und sollen diese besser für eine kohärente und<br />

effiziente Beaufsichtigung im Rahmen von Solvabilität II vorbereiten, indem ein<br />

praktisches Konzept als bevorzugte Methodik für Schulungsmaßnahmen<br />

herangezogen wird.<br />

Erneut werden mehrere Seminare von nationalen Behörden ausgerichtet. Das<br />

Engagement und die Zusammenarbeit <strong>der</strong> zuständigen Behörden und <strong>der</strong><br />

Bediensteten <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> sind für den Erfolg <strong>der</strong> Schulungen entscheidend, die zur<br />

Angleichung <strong>der</strong> Aufsichtspraktiken in ganz <strong>Europa</strong> beitragen.<br />

Die <strong>EIOPA</strong> erleichtert den Personalaustausch und ermutigt die zuständigen<br />

Behörden, in verstärktem Maße Personal abzuordnen.<br />

5.2. Vergleichende Analysen („Peer Reviews“)<br />

Das Verfahren <strong>der</strong> vergleichenden Analysen („Peer Reviews“) spielt eine zentrale<br />

Rolle bei <strong>der</strong> Stärkung <strong>der</strong> Kohärenz und Qualität von Aufsichtspraktiken und<br />

Ergebnissen. Die <strong>EIOPA</strong> führt regelmäßige thematische vergleichende Analysen<br />

unter allen ihren Mitglie<strong>der</strong>n zur För<strong>der</strong>ung eines offenen Dialogs unter<br />

Gleichgestellten und zur Lenkung eines kohärenten Verhaltens durch. Daher sieht<br />

die <strong>EIOPA</strong> wichtige Chancen für Projekte zu vergleichenden Analysen, durch die<br />

gemeinsame und kollaborative Ansätze durch die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> beim<br />

Umgang mit den <strong>der</strong>zeit bestehenden Aufsichtsfragen geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Der Mehrwert <strong>der</strong> vergleichenden Analysen <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> beruht hauptsächlich auf<br />

<strong>der</strong> europaweiten Perspektive durch ihre Mitglie<strong>der</strong>, durch die ein<br />

Erfahrungsaustausch, die Klärung von Praktiken, das Erreichen eines<br />

gemeinsamen Verständnisses und schließlich die Ermittlung bewährter Verfahren<br />

mit Blick auf die Gewährleistung einer gemeinsamen Aufsichtskultur ermöglicht<br />

wird.<br />

Die vergleichenden Analysen beruhen auf <strong>der</strong> Interaktion zwischen dem<br />

Gremium für vergleichende Analysen <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> und den Prüferteams mit den<br />

Leitern <strong>der</strong> nationalen Aufsichtsbehörden. Diese Interaktion umfasst einen<br />

Austausch über verschiedene Berichte und Kommunikationsmittel wie Sitzungen,<br />

Telefonkonferenzen usw. Die vergleichenden Analysen werden nach einer von<br />

<strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> angenommenen Methodik durchgeführt. Die Zuständigkeit für die<br />

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Genehmigung <strong>der</strong> Abschlussberichte über die vergleichenden Analysen <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong><br />

liegt beim Rat <strong>der</strong> Aufseher als dem höchsten Entscheidungsorgan <strong>der</strong> Behörde.<br />

Im ersten Quartal <strong>2013</strong> wird das Gremium für vergleichende Analysen die<br />

Arbeiten zu <strong>der</strong> vergleichenden Analyse („PeerReview“Projekt) über<br />

Aufsichtspraktiken für Einrichtungen <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung<br />

abschließen. Darüber hinaus plant die <strong>EIOPA</strong> <strong>2013</strong>, drei neue vergleichende<br />

Analysen in Bezug auf Einrichtungen <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung (Artikel 9<br />

<strong>der</strong> Richtlinie über Einrichtungen <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung), die<br />

Arbeitsweise <strong>der</strong> Aufsichtskollegien und die Aufsichtspraktiken zur Anwendung<br />

<strong>der</strong> Leitlinien zum Umgang mit Beschwerden auf den Weg zu bringen.<br />

5.3. Vermittlertätigkeit<br />

2012 wurde das Vermittlungsgremium <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> eingerichtet. Es setzt sich aus<br />

zwei Mitglie<strong>der</strong>n und vier stellvertretenden Mitglie<strong>der</strong>n zusammen, die vom Rat<br />

<strong>der</strong> Aufseher benannt werden. Das Gremium ist für die Beilegung von<br />

Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen nationalen Behörden in<br />

grenzüberschreitenden Fällen im Wege binden<strong>der</strong> und nicht binden<strong>der</strong><br />

Vermittlung zuständig 2 . Das Gremium wird auf Antrag einer zuständigen Behörde,<br />

die eine Partei bei einer Meinungsverschiedenheit ist, o<strong>der</strong> auf eigene Initiative<br />

<strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> tätig. In einer ersten Schlichtungsphase versucht das Gremium, eine<br />

Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Ist dies nicht möglich, so kann das<br />

Gremium einen Beschluss mit verbindlicher Wirkung in den Fällen vorschlagen,<br />

die in den in Artikel 1 Absatz 2 <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong>Verordnung genannten<br />

Rechtsvorschriften festgelegt sind, o<strong>der</strong> eine Stellungnahme nach Artikel 29<br />

Absatz 1 Buchstabe a <strong>der</strong> Verordnung abgeben.<br />

Im Jahr <strong>2013</strong> wird die <strong>EIOPA</strong> weiterhin eine wichtige Vermittlerrolle bei <strong>der</strong><br />

Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen nationalen<br />

Behörden spielen. Dadurch wird die Wirksamkeit und Kohärenz bei den<br />

Aufsichtsverfahren in ganz <strong>Europa</strong> sichergestellt.<br />

2 In <strong>der</strong> Geschäftsordnung des Gremiums und seinen ergänzenden internen Regelungen<br />

wurden detaillierte Verfahrensregeln festgelegt.<br />

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6. Finanzstabilität<br />

6.1 Marktentwicklungen<br />

In Einklang mit <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong>Verordnung zielen die Aufgaben im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Finanzstabilität darauf ab, frühzeitig Trends, potenzielle Risiken und<br />

Schwachstellen bei <strong>der</strong> Aufsicht auf Mikroebene, die jedoch Auswirkungen auf die<br />

Finanzstabilität haben, auszumachen und gegebenenfalls die geeigneten<br />

Institutionen zu informieren.<br />

Die <strong>EIOPA</strong> wird die strukturellen Entwicklungen in den Sektoren sowie die mit<br />

bestimmten Produkten verbundenen Risiken überwachen. Weitere Entwicklungen<br />

und die Überwachung eines RisikoDashboards erfolgen in Zusammenarbeit mit<br />

dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und an<strong>der</strong>en<br />

Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA).<br />

Das RisikoDashboard wird vierteljährlich aktualisiert und unterstützt die <strong>EIOPA</strong><br />

bei ihren Arbeiten zur Bewertung von sich än<strong>der</strong>nden Risiken und <strong>der</strong><br />

Auswirkungen auf den gesamten europäischen Versicherungssektor.<br />

Wie in den Vorjahren wird die <strong>EIOPA</strong> eine öffentlich zugängliche halbjährliche<br />

Bewertung <strong>der</strong> Sektorentwicklungen vorlegen, in <strong>der</strong> die Auswirkungen auf die<br />

Finanzstabilität beleuchtet werden. Die <strong>EIOPA</strong> wird regelmäßig dem Europäischen<br />

Rat (Wirtschafts und Finanzausschusses (EFC), dem Financial Stability Table<br />

(FST), dem Europäischen Parlament sowie dem Europäischen Ausschuss für<br />

Systemrisiken (ESRB) über die Finanzlage und die Finanzstabilität im (Rück<br />

)Versicherungssektor und im Bereich <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung in <strong>der</strong><br />

Europäischen Union Bericht erstatten. Der Halbjahresbericht wird anschließend<br />

ebenfalls öffentlich verfügbar gemacht.<br />

Die <strong>EIOPA</strong> wird große und potenziell systemrelevante Versicherer in <strong>der</strong> EU<br />

weiterhin genauer beobachten, da diese Unternehmen stärkere Auswirkungen<br />

auf die Finanzstabilität haben können. Des Weiteren wirkt die <strong>EIOPA</strong> an den<br />

internationalen Arbeiten zur Finanzstabilität und makroaufsichtlichen<br />

Überwachung mit, um die Positionen <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> in internationalen Gremien zu<br />

unterstützen und globalere Sichtweisen zu erreichen, die Einfluss auf <strong>Europa</strong><br />

haben können.<br />

Um das gegenseitige Verständnis für die nationalen Beson<strong>der</strong>heiten zu<br />

verbessern und <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> eine bessere Überwachung <strong>der</strong> Märkte zu ermöglichen,<br />

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einschließlich größerer Versicherungskonzerne und <strong>der</strong> Auswirkungen nationaler<br />

Regulierung, wird die <strong>EIOPA</strong> weiterhin bilaterale Besuche bei den zuständigen<br />

nationalen Behörden durchführen.<br />

Die <strong>EIOPA</strong> wird ihre Datenbank über aktuelle und historische Daten zu<br />

Einrichtungen <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung sowie zu Versicherungs und<br />

Rückversicherungsunternehmen in <strong>der</strong> Europäischen Union, die im Rahmen <strong>der</strong><br />

Aufgaben <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> zur Finanzstabilität erhoben werden, weiter entwickeln.<br />

Diese Informationen werden entwe<strong>der</strong> regelmäßig o<strong>der</strong> auf AdhocBasis für<br />

bestimmte Erhebungen eingeholt.<br />

6.2 Stresstest<br />

Im Jahr <strong>2013</strong> wird ein harmonisierter europaweiter Stresstest für den<br />

Versicherungssektor gemäß <strong>der</strong> Verordnung durchgeführt (einschließlich einer<br />

Konsultation des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB)). Der<br />

Stresstest wird die Belastbarkeit des Versicherungssektors insgesamt bei<br />

mehreren unwahrscheinlichen, aber dennoch plausiblen negativen Szenarien<br />

aufzeigen.<br />

Der Stresstest ist ein wichtiges Aufsichtsinstrument. Er unterstützt die <strong>EIOPA</strong> bei<br />

<strong>der</strong> Prüfung von Aufsichtsmaßnahmen zur Gewährleistung <strong>der</strong> Finanzstabilität.<br />

Darüber hinaus gibt das Ergebnis des Stresstests auch Aufschluss hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Vorbereitung <strong>der</strong> Versicherer für die Einführung von Solvabilität II.<br />

6.3 <strong>EIOPA</strong> und <strong>der</strong> ESRB<br />

Die <strong>EIOPA</strong> wird weiterhin an <strong>der</strong> Arbeit des Europäischen Ausschusses für<br />

Systemrisiken (ESRB) mitwirken. Im Jahr <strong>2013</strong> umfasst dies die Unterstützung<br />

des Vorsitzenden <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> in seiner Funktion als zweiter stellvertreten<strong>der</strong><br />

Vorsitzen<strong>der</strong> des ESRBVerwaltungsrats. Auch an <strong>der</strong> Arbeit des Beratenden<br />

Fachausschusses des ESRB (ATC) wird sich die <strong>EIOPA</strong> weiterhin beteiligen.<br />

Schließlich wird das RisikoDashboard <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> für jede Sitzung des ESRB<br />

Verwaltungsrats übermittelt.<br />

Entsprechend den <strong>EIOPA</strong> und ESRBVerordnungen erfolgt ein Datenaustausch,<br />

insbeson<strong>der</strong>e von aggregierten Finanz und Solvabilitätsdaten.<br />

Mit Blick auf die Einführung von Solvabilität II wird die <strong>EIOPA</strong> die für die Zwecke<br />

einheitlicher Rechnungslegungsstandards zu erhebenden Daten berücksichtigen.<br />

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Dies umfasst auch die für die Zwecke <strong>der</strong> Finanzstabilität erfor<strong>der</strong>lichen Daten,<br />

einschließlich <strong>der</strong>jenigen, die auf die vom Europäischen Ausschuss für<br />

Systemrisiken (ESRB) durchzuführenden Tätigkeiten zurückgehen.<br />

6.4 Krisenfälle<br />

Gemäß Artikel 18 <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong>Verordnung muss die <strong>EIOPA</strong> Maßnahmen in<br />

Krisenfällen ergreifen. Naturgemäß müssen solche Aktivitäten kurzfristiger und<br />

flexibler erfolgen als zahlreiche an<strong>der</strong>e im <strong>Arbeitsprogramm</strong> genannte Tätigkeiten.<br />

Weitere Informationen finden sich in diesem Abschnitt weiter oben und im<br />

nachstehenden Abschnitt über die Verhütung von Krisen.<br />

7. Verhütung, Management und Bewältigung<br />

von Krisen<br />

Zwei grundlegende Lehren wurden aus <strong>der</strong> jüngsten Finanzkrise gezogen: Zum<br />

einen wurde festgestellt, dass die beste und kostengünstigste Form des<br />

Managements von Krisen tatsächlich die Verhütung von Krisen ist, insbeson<strong>der</strong>e<br />

durch das Ergreifen von Maßnahmen zum Umgang mit auftretenden Risiken o<strong>der</strong><br />

finanzieller Instabilität, bevor sich diese zu einem systemischen Problem<br />

entwickeln. Die zweite Erkenntnis besteht darin, wie wichtig eine kohärente,<br />

koordinierte und grenzübergreifende Antwort auf eine Finanzkrise ist, um das<br />

Vertrauen von Verbrauchern und Märkten wie<strong>der</strong>herzustellen.<br />

Das übergeordnete strategische Ziel <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> in den Bereichen<br />

Verhütung, Management und Bewältigung von Krisen umfasst drei Aspekte:<br />

• För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wachsamkeit seitens <strong>der</strong> Aufsichtsbehörden für den<br />

Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), um Finanzkrisen zuvorzukommen<br />

und zu verhin<strong>der</strong>n;<br />

• Sicherstellung, dass die Aufsichtsbehörden für den Europäischen<br />

Wirtschaftsraum (EWR) für die Bewältigung von Finanzkrisen vorbereitet<br />

sind; und<br />

• För<strong>der</strong>ung und gegebenenfalls Koordinierung von Aufsichtsmaßnahmen zur<br />

Bewältigung einer Krise.<br />

Die <strong>EIOPA</strong> ist in einer idealen Position für die Wahrnehmung dieser Aufgabe, da<br />

sie über einen einzigartigen Überblick über die Versicherungsaufsicht in <strong>der</strong> EU<br />

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verfügt. Dadurch kann sie Informationen und Analysen von zahlreichen<br />

unterschiedlichen Quellen zusammenführen, „RisikoHotspots“ ermitteln und<br />

diese Informationen an die Aufsichtsbehörden <strong>der</strong> EWRStaaten weiterleiten. Die<br />

<strong>EIOPA</strong> agiert kooperativ und kollegial, um als Plattform für Aufsichtsbehörden zur<br />

Zusammenarbeit bei <strong>der</strong> Bewältigung von Krisensituationen zu dienen.<br />

In praktischer Hinsicht ist die <strong>EIOPA</strong> nach <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong>Verordnung befugt,<br />

Maßnahmen zur Ermittlung einer Krisensituation, und nachdem <strong>der</strong> Europäische<br />

Rat das Vorliegen einer Krisensituation festgestellt hat, Abhilfemaßnahmen zu<br />

ergreifen. Darüber hinaus ist die <strong>EIOPA</strong> dafür verantwortlich, von den nationalen<br />

Aufsichtsbehörden getroffene Maßnahmen zum Umgang mit ungünstigen<br />

Entwicklungen, die die EUFinanzstabilität gefährden, zu unterstützen und<br />

gegebenenfalls zu koordinieren.<br />

Ein wesentliches Element bei <strong>der</strong> Verhütung und dem Management von Krisen ist<br />

<strong>der</strong> Schritt von analytischen Schlussfolgerungen zu konkreten politischen<br />

Maßnahmen. Das Entscheidungsorgan <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> ist <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Aufseher, und<br />

um einen solchen Schritt effizienter zu gestalten, hat die <strong>EIOPA</strong> eine kleine<br />

Untergruppe von Mitglie<strong>der</strong>n gegründet, die die Erarbeitung von Vorschlägen für<br />

den Rat <strong>der</strong> Aufseher unterstützen. Dadurch können bei Vorschlägen für<br />

Maßnahmen die Ansichten <strong>der</strong> Behörden <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> frühzeitig einfließen und<br />

es wird gewährleistet, dass die fundiertesten Vorschläge zur Entscheidung<br />

vorgelegt werden. Diese Gruppe die interne Monitoringgruppe arbeitet in<br />

einem institutionellen Rahmen, <strong>der</strong> auf die För<strong>der</strong>ung des Austauschs und von<br />

Analysen von hochsensiblen Informationen zur Bewältigung von sehr schwierigen<br />

Situationen ausgerichtet ist. Sie wird vom Team <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> für das<br />

Krisenmanagement unterstützt.<br />

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7.1 Kapazitätenaufbau, bewährte Verfahren und<br />

Kohärenz<br />

Die <strong>EIOPA</strong> wird ihre eigenen Kapazitäten sowohl für die Verhütung als auch für<br />

das Management von Krisen weiterentwickeln. Der Schwerpunkt des Teams für<br />

das Krisenmanagement liegt <strong>2013</strong> auf <strong>der</strong> Fortführung und Weiterentwicklung<br />

des 2011 und 2012 eingeführten Rahmens. Dies erfolgt in Form einer<br />

Verfeinerung <strong>der</strong> analytischen Kapazitäten und Praktiken <strong>der</strong> internen<br />

Monitoringgruppe sowie <strong>der</strong> Erarbeitung ihrer Beiträge zur Ermittlung von zu<br />

beleuchtenden Aufsichtsthemen.<br />

Darüber hinaus wird die Entwicklung eines kohärenten und bewährten Verfahrens<br />

im Bereich des Krisenmanagements stärker im Mittelpunkt stehen. Es wird eine<br />

jährliche Reihe von Workshops/Seminaren zum Krisenmanagement eingeführt<br />

und <strong>der</strong> Nutzen einer vergleichenden Analyse im Bereich des<br />

Krisenmanagements wird als Teil <strong>der</strong> Mehrjahresplanung des Gremiums für<br />

vergleichende Analysen geprüft. In beiden Fällen sollen bewährte Verfahren in<br />

<strong>der</strong> gesamten EU ermittelt und geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Die <strong>EIOPA</strong> wird weiterhin in die von <strong>der</strong> Europäischen Kommission koordinierten<br />

Programme für technische Unterstützung eingebunden sein.<br />

7.2 Verhütung und Management von Krisen<br />

Die Entwicklung genau dieses Aspekts <strong>der</strong> Rolle <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> wird die Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Finanzmärkte in <strong>der</strong> EU und weltweit wi<strong>der</strong>spiegeln. Es kann nicht genau<br />

vorhergesagt werden, wie viele Vorschläge mit <strong>der</strong> Empfehlung von<br />

Aufsichtsmaßnahmen dem Rat <strong>der</strong> Aufseher vorgelegt werden o<strong>der</strong> welche<br />

Maßnahmen zur Erleichterung o<strong>der</strong> Koordinierung im Jahr <strong>2013</strong> stattfinden.<br />

Sicher ist jedoch, dass die <strong>EIOPA</strong> weiterhin die Versicherungs und<br />

Finanzlandschaft aufmerksam beobachten und beurteilen wird, ob sich<br />

nachteilige Entwicklungen abzeichnen, bei denen die <strong>EIOPA</strong> zu entscheiden hat,<br />

ob das Risiko eines „Krisenfalls“ besteht und sie dem Europäischen Rat einen<br />

Vorschlag vorlegen muss.<br />

Ungeachtet <strong>der</strong> Tatsache, ob ein Krisenfall festgestellt wird o<strong>der</strong> nicht, wird die<br />

<strong>EIOPA</strong> weiterhin ihre Mitglie<strong>der</strong> unterstützen und gegebenenfalls ihre<br />

Maßnahmen zur Verhütung einer Finanzkrise koordinieren. Diese Maßnahmen<br />

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können in Form von Empfehlungen o<strong>der</strong> Stellungnahmen erfolgen. Bei <strong>der</strong><br />

Feststellung eines Krisenfalls kann die <strong>EIOPA</strong> sämtliche <strong>der</strong> ihr zur Verfügung<br />

stehenden Instrumente und Befugnisse einsetzen.<br />

7.3 Bewältigung von Krisen<br />

Die Europäische Kommission ist aktiv in <strong>der</strong> Krisenbewältigung im Bankensektor<br />

tätig geworden. Wenn eine Entscheidung zur Ausweitung dieser Tätigkeiten auf<br />

den Versicherungsbereich getroffen wird, ist die <strong>EIOPA</strong> bereit, daran mitzuwirken<br />

und gegebenenfalls die dringend erfor<strong>der</strong>lichen sektorspezifischen Antworten zu<br />

dem Thema einzubringen.<br />

8. Außenbeziehungen<br />

Unter Außenbeziehungen werden hauptsächlich die Beziehungen <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> mit<br />

externen Partnern verstanden, wie die für die Arbeit <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> relevanten<br />

Interessengruppen, darunter die Interessengruppe Versicherung und<br />

Rückversicherung und die Interessengruppe betriebliche Altersversorgung <strong>der</strong><br />

<strong>EIOPA</strong> (IRSG, OPSG), EUOrgane und –Einrichtungen, insbeson<strong>der</strong>e die<br />

Europäische Kommission, <strong>der</strong> Rat und das Parlament sowie das Netzwerk <strong>der</strong><br />

Agenturen, die an<strong>der</strong>en Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESA), die<br />

Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäischen Wertpapier<br />

und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), <strong>der</strong> Europäische Ausschuss für<br />

Systemrisiken (ESRB) sowie die entsprechenden zuständigen Behörden von<br />

Drittstaaten und internationale Organisationen.<br />

8.1 Beziehungen zu Interessengruppen<br />

Die <strong>EIOPA</strong> trägt dazu bei, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern,<br />

und möchte Transparenz und Rechenschaftspflicht bei ihrer Tätigkeit<br />

gewährleisten. Deshalb pflegt die <strong>EIOPA</strong> regelmäßige Kontakte mit<br />

verschiedenen öffentlichen und privaten Interessengruppen aus europäischen<br />

Län<strong>der</strong>n und Drittstaaten und erörtert und tauscht Sichtweisen, Meinungen und<br />

Fachwissen mit diesen aus, um ein besseres Verständnis <strong>der</strong> Auswirkungen ihrer<br />

Vorschläge und Maßnahmen zu erlangen.<br />

Im Jahr <strong>2013</strong> wird die <strong>EIOPA</strong> auf die Interessengruppen ausgerichtete konkrete<br />

Initiativen weiterentwickeln und verbessern: einen Consumer Strategy Day des<br />

Gemeinsamen Ausschusses, um über Verbrauchervertreter ein direktes<br />

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Verständnis für <strong>der</strong>en Bedürfnisse zu erlangen, Seminare, an denen<br />

Branchenvertreter teilnehmen können; Vorkonsultationen mit Interessengruppen,<br />

formelle Konsultationen zu den Tätigkeiten und zu erbringenden Leistungen <strong>der</strong><br />

<strong>EIOPA</strong>, unter an<strong>der</strong>em unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong><br />

Interessengruppen.<br />

Die <strong>EIOPA</strong> setzt sich umfassend dafür ein, zu gewährleisten, dass die wertvollen<br />

Beiträge ihrer Interessengruppen weiterhin Grundlage und Orientierung ihrer<br />

Arbeit bilden: Die <strong>EIOPA</strong> bietet ihren Interessengruppen weiterhin Unterstützung,<br />

indem sie ihre Sitzungen organisiert und die mit <strong>der</strong> Teilnahme verbundenen<br />

Kosten für bestimmte Mitglie<strong>der</strong>gruppen wie Wissenschaftler und<br />

Verbrauchervertreter übernimmt. Dadurch gewährleistet die <strong>EIOPA</strong>, dass die<br />

beiden Gruppen ihre jeweiligen Aufgaben gemäß <strong>der</strong> Verordnung erfolgreich<br />

wahrnehmen, insbeson<strong>der</strong>e durch die Vorlage von Stellungnahmen <strong>der</strong><br />

Interessengruppen über öffentlich konsultierte Dokumente bei <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong>.<br />

Die Verbrauchervertreter <strong>der</strong> Interessengruppen <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> werden ermutigt, an<br />

den Arbeiten <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> im Bereich Verbraucherschutz mitzuwirken, und zum<br />

Consumer Strategy Day des Gemeinsamen Ausschusses eingeladen.<br />

Außerdem wird die <strong>EIOPA</strong> einen fristgerechten, reibungslosen und soliden<br />

Auswahlprozess für die neuen Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Interessengruppen gewährleisten,<br />

da <strong>der</strong>en Amtszeit Mitte <strong>2013</strong> enden wird. Anschließend werden neue Mitglie<strong>der</strong><br />

ernannt, wobei sichergestellt wird, dass die hohe Qualität und das Engagement<br />

<strong>der</strong> bestehenden Gruppen aufrechterhalten werden.<br />

8.2 <strong>EIOPA</strong> und die EU9Organe / Netzwerk <strong>der</strong><br />

Agenturen<br />

Die <strong>EIOPA</strong> gewährleistet als EUAgentur ihre umfassende Rechenschaftspflicht<br />

und die Transparenz ihrer Tätigkeiten durch die Berichterstattung an die<br />

politischen Organe <strong>der</strong> EU (Europäisches Parlament und Rat) gemäß <strong>der</strong><br />

Verordnung. Die Behörde beabsichtigt, ihre Mitwirkung und Zusammenarbeit mit<br />

<strong>der</strong> Europäischen Kommission, dem Rat und dem Parlament kontinuierlich zu<br />

verbessern, um die zeitnahe, effiziente und sparsame Wahrnehmung ihrer<br />

Aufgaben zu gewährleisten. Außerdem nimmt die <strong>EIOPA</strong> regelmäßig am Dialog<br />

<strong>der</strong> Europäischen Kommission über die Regulierung <strong>der</strong> Finanzmärkte (Financial<br />

Markets Regulatory Dialogue FMRD) sowie an an<strong>der</strong>en Aktivitäten <strong>der</strong> EU<br />

Organe teil, sofern diese regulatorische und aufsichtsrechtliche Aspekte im<br />

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(Rück)Versicherungssektor, im Bereich <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung o<strong>der</strong><br />

des Verbraucherschutzes betreffen.<br />

Im Jahr <strong>2013</strong> wird die <strong>EIOPA</strong> weiterhin Bereiche von gegenseitigem Nutzen mit<br />

ihrem benachbarten EUOrgan, <strong>der</strong> Europäischen Zentralbank, auf Grundlage <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>zeitigen Erfahrungen prüfen. Mögliche gemeinsame Vergabeverfahren,<br />

Informationsaustausch, Austausch von Fachwissen, Entsendungen und<br />

Schulungen zählen zu den Bereichen, auf die sich die Initiativen konzentrieren<br />

werden.<br />

Des Weiteren wird die <strong>EIOPA</strong> <strong>2013</strong> die Diskussionen mit <strong>der</strong> Europäischen<br />

Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und <strong>der</strong> Europäischen Wertpapier und<br />

Marktaufsichtsbehörde (ESMA) über den Entwurf einer EUVerordnung über<br />

Audits weiter berücksichtigen.<br />

Als Teil des Netzwerkes <strong>der</strong> EUAgenturen wirkt die <strong>EIOPA</strong> gegebenenfalls an<br />

einer gemeinsamen Positionierung <strong>der</strong> Agenturen mit. Die <strong>EIOPA</strong> wird <strong>2013</strong><br />

weiterhin von den Erfahrungen an<strong>der</strong>er EUAgenturen in organisatorischen<br />

Aspekten profitieren. Die Kontakte mit an<strong>der</strong>en Agenturen, insbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong><br />

Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Sitz in Köln, werden weiter<br />

ausgebaut.<br />

8.3 Beziehungen innerhalb des ESFS<br />

Als Teil des Europäischen Systems <strong>der</strong> Finanzaufsicht (ESFS) kooperiert die<br />

<strong>EIOPA</strong> mit den an<strong>der</strong>en Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESA), <strong>der</strong><br />

Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und <strong>der</strong> Europäischen Wertpapier<br />

und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) insbeson<strong>der</strong>e im Wege des Gemeinsamen<br />

Ausschusses, mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und<br />

den zuständigen nationalen Behörden, d. h. den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong>, um die<br />

angemessene Anwendung <strong>der</strong> für den Finanzsektor geltenden Vorschriften zu<br />

gewährleisten, die Finanzstabilität zu erhalten und für Vertrauen in das<br />

Finanzsystem insgesamt und für einen ausreichenden Schutz <strong>der</strong> Kunden, die<br />

Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen, zu sorgen.<br />

<strong>2013</strong> wird <strong>der</strong> Vorsitzende <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> den Vorsitz des Gemeinsamen Ausschusses<br />

führen. Der Gemeinsame Ausschuss gewährleistet eine allgemeine<br />

sektorübergreifende Abstimmung <strong>der</strong> Aktivitäten <strong>der</strong> Europäischen<br />

Aufsichtsbehörden (ESA). Er unterstützt die Tätigkeiten <strong>der</strong> vier Unterausschüsse<br />

des Gemeinsamen Ausschusses, nämlich zu Finanzkonglomeraten, Risiken und<br />

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Schwachstellen, Geldwäsche und zum Verbraucherschutz und Finanzinnovationen.<br />

Der Gemeinsame Ausschuss bemüht sich um gemeinsame/kohärente Richtlinien<br />

und Verfahren für wichtige Abläufe und Verfahren <strong>der</strong> Europäischen<br />

Finanzaufsichtsbehörden (ESA) und sonstige sektorübergreifende Entwicklungen.<br />

Auch die Beziehung mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)<br />

und <strong>der</strong> Informationsaustausch werden ausgebaut.<br />

Wie vorstehend dargelegt, werden für eine sektorübergreifende Abstimmung die<br />

eigenen Arbeiten <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> zum Verbraucherschutz und Finanzinnovationen<br />

durch gemeinsame Leistungen des Unterausschusses für Verbraucherschutz und<br />

Finanzinnovationen des Gemeinsamen Ausschusses ergänzt. In diesem<br />

Zusammenhang organisiert die <strong>EIOPA</strong> <strong>2013</strong> erstmals zusammen mit <strong>der</strong><br />

Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und <strong>der</strong> Europäischen Wertpapier<br />

und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) einen Consumer Strategy Day.<br />

8.4 Internationaler Dialog<br />

Die <strong>EIOPA</strong> baut ihre internationalen Beziehungen weiter aus, indem ein Dialog<br />

über Regulierungsfragen geführt und enge Kontakte mit Drittstaaten und<br />

Regionen, darunter Bermuda, China, Japan, die Schweiz, die Vereinigten Staaten<br />

und Lateinamerika, unterhalten werden.<br />

2012 wurde beim Aufbau zusätzlicher internationaler Dialoge den „Kandidaten für<br />

Gleichwertigkeitsprüfungen/die Anerkennung <strong>der</strong> Gleichwertigkeit” Priorität<br />

eingeräumt. <strong>2013</strong> werden diese Dialoge fortgeführt und ausgebaut. Es wird eine<br />

langfristige Beziehung mit Kandidaten für die Anerkennung <strong>der</strong> Gleichwertigkeit<br />

angestrebt.<br />

Auch im Jahr <strong>2013</strong> werden für jeden Dialog zu Regulierungsfragen Ziele<br />

festgelegt, von allen beteiligten Partnern vereinbart und Maßnahmen festgelegt,<br />

um jedes von ihnen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu erreichen. Bei<br />

jedem Dialog werden konkrete Maßnahmenpunkte definiert, die von beiden<br />

Seiten zum gegenseitigen Nutzen verfolgt werden, darunter Schlüsselfragen in<br />

den jeweiligen Märkten und im Zusammenhang mit Regulierungstätigkeiten/<br />

Aufsichtstätigkeiten. Es werden die jeweiligen an <strong>der</strong> Teilnahme an einem Dialog<br />

zu Regulierungsfragen interessierten Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> ermittelt und zur<br />

Teilnahme an den Dialogen eingeladen. Zu Beginn des Jahres wird daher eine<br />

Zusammenfassung <strong>der</strong> geplanten Dialoge mit einem indikativen Zeitplan erstellt.<br />

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Um ein gegenseitiges Verständnis zu erleichtern und den Austausch im<br />

Regulierungs und Aufsichtsbereich über die bilaterale Ebene hinaus zu stärken,<br />

wird die Annual Conference on Transatlantic Insurance Group Supervision<br />

(Jahreskonferenz zur transatlantischen Aufsicht über Versicherungskonzerne)<br />

(TIGS) in Annual Conference on Global International Supervisory Developments<br />

(Jahreskonferenz zu globalen internationalen Entwicklungen im Aufsichtsbereich)<br />

(GIS) umbenannt, <strong>der</strong>en Thema wichtige Entwicklungen bei <strong>der</strong><br />

Regulierung/Aufsicht auf internationaler Ebene sind.<br />

8.5 <strong>EIOPA</strong> und internationale<br />

Aufsichtsorganisationen<br />

Die Vertretung <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> in den einschlägigen internationalen Organisationen<br />

wurde ausgebaut, um diese im Bereich <strong>der</strong> Festlegung von Standards und <strong>der</strong><br />

Bestimmung bewährter Verfahren sowohl im Versicherungswesen als auch in <strong>der</strong><br />

betrieblichen Altersversorgung zu positionieren.<br />

2012 wurde ein beson<strong>der</strong>er Schwerpunkt darauf gelegt, <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> beim<br />

Exekutivausschuss des IAIS Gehör zu verleihen, am Fachausschuss mitzuwirken<br />

und einen gemeinsamen Rahmen für die Überwachung international tätiger<br />

Versicherungskonzerne (Common Framework for the Supervision of<br />

Internationally Active Insurance Groups ComFrame) zu för<strong>der</strong>n. <strong>2013</strong> werden<br />

diese Aktivitäten fortgeführt und zudem wird die Mitwirkung in an<strong>der</strong>en<br />

Arbeitsgruppen o<strong>der</strong> Unterausschüssen des IAIS, sofern genügend Ressourcen<br />

zur Verfügung stehen, in Erwägung gezogen, z. B. im Unterausschuss für<br />

Marktverhalten o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Koordinierungsgruppe für die Altersversorgung.<br />

Auf strategischer Ebene wird die im Jahr 2012 in die Wege geleitete interne<br />

Koordinierung mit Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> fortgesetzt und auf operativer Ebene<br />

wird eine starke „IAISGemeinschaft“ unter den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> und <strong>der</strong><br />

<strong>EIOPA</strong> eingerichtet, wobei gleichzeitig die Ressourcen möglichst effizient<br />

eingesetzt und die EUPerspektive geför<strong>der</strong>t werden sollen.<br />

Nach <strong>der</strong> Einleitung des Prozesses einer Mitgliedschaft beim internationalen<br />

Verband <strong>der</strong> Einrichtungen <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung (IOPS) im<br />

Jahr 2012 und <strong>der</strong> Teilnahme an einigen seiner hochrangigen Treffen werden die<br />

Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> mit dem IOPS im Jahr <strong>2013</strong> intensiviert. Die <strong>EIOPA</strong> wird<br />

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sich in die Arbeitsfel<strong>der</strong> des IOPS 3<br />

einbringen und auch Stellungnahmen mit<br />

strategischer Bedeutung für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> koordinieren.<br />

Zur Koordinierung und För<strong>der</strong>ung einer allgemeinen gemeinsamen europäischen<br />

Position wird die <strong>EIOPA</strong> ein internationales Beziehungsnetz <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>EIOPA</strong> aufbauen, seine jährlichen Sitzungen organisieren und die Tagesordnung<br />

mit den Mitglie<strong>der</strong>n festlegen. In diesem Zusammenhang wird die Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> zu strategischen Themen mit Unterstützung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> erarbeitet<br />

und in den entsprechenden Ausschüssen des Internationalen Verbands <strong>der</strong><br />

Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) und <strong>der</strong> Einrichtungen <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Altersversorgung (IORP) dargelegt.<br />

Auch im Zusammenhang mit internationalen Diskussionen zu Prüfungsstandards<br />

wird die <strong>EIOPA</strong> eine Beteiligung an den öffentlichen Konsultationen des IAASB<br />

und an<strong>der</strong>en Anfragen prüfen.<br />

8.6 Gleichwertigkeit<br />

Im Jahr <strong>2013</strong> unterstützt die <strong>EIOPA</strong> weiterhin die Europäische Kommission bei<br />

<strong>der</strong> Ausarbeitung von Beschlüssen über die Gleichwertigkeit <strong>der</strong><br />

Aufsichtsregelungen von Drittstaaten, indem sie endgültige Stellungnahmen nach<br />

umfassenden Konsultationen (gemäß Artikel 33) abgibt, die Entwürfe von<br />

Bewertungen prüft und Ebene 2 bei allen Bewertungen umfassend berücksichtigt.<br />

Im ersten Halbjahr <strong>2013</strong> ist die Vorlage <strong>der</strong> überarbeiteten Bewertungsberichte<br />

über die Gleichwertigkeit <strong>der</strong> Aufsichtsregelungen <strong>der</strong> Schweiz, Japans und<br />

Bermudas bei <strong>der</strong> Europäischen Kommission geplant.<br />

Darüber hinaus wird die <strong>EIOPA</strong> bei etwaigen weiteren Anfragen zu Fragen <strong>der</strong><br />

Gleichwertigkeit o<strong>der</strong> Ersuchen um fachliche Beiträge <strong>der</strong> Kommission Beiträge<br />

erarbeiten, einschließlich <strong>der</strong> Erstellung von Lückenanalysen für die<br />

Übergangsregelungen. Es wird erwartet, dass <strong>der</strong> <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

vorgelegte fachliche Beitrag im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Nutzung einer<br />

Übergangsregelung durch Drittstaaten im Jahr <strong>2013</strong> genehmigt wird. Als<br />

wichtiges Instrument zur Sicherstellung, dass am Ende des Übergangszeitraums<br />

eine vollständige Gleichwertigkeit erreicht werden kann, wird die <strong>EIOPA</strong> nicht nur<br />

eine Methodik für die Überwachung <strong>der</strong> Fortschritte von Drittstaaten im<br />

3 Vorbehaltlich <strong>der</strong> Bestätigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft beim IOPS.<br />

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Übergangszeitraum festlegen, son<strong>der</strong>n sich auch selbst auf die Überwachung in<br />

den folgenden Jahren vorbereiten.<br />

Als zusätzliche Aufgaben wird die <strong>EIOPA</strong> Analysen zu den Auswirkungen künftiger<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Kommission über die Gleichwertigkeit und/o<strong>der</strong> damit in<br />

Verbindung stehen<strong>der</strong> Maßnahmen erstellen, einschlägige Schulungen in einem<br />

speziellen Seminar über Fragen <strong>der</strong> Gleichwertigkeit für die zuständigen<br />

nationalen Behörden anbieten sowie die Konsultationen von den für die<br />

Gruppenaufsicht zuständigen Behörden über die von ihnen gemäß <strong>der</strong><br />

Solvabilität IIRichtlinie (Artikel 227 Absatz 2 und Artikel 260 Absatz 1)<br />

durchgeführten Bewertungen för<strong>der</strong>n und unterstützen.<br />

Die fachlichen Tätigkeiten <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> bei <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong><br />

Gleichwertigkeitsprüfungen werden durch die Dialoge über Regulierungsfragen<br />

mit „Kandidatenlän<strong>der</strong>n für die Anerkennung <strong>der</strong> Gleichwertigkeit“ ergänzt, in<br />

<strong>der</strong>en Rahmen die Diskussionen über spezielle Aspekte von landesspezifischen<br />

und weltweiten Standards vorangetrieben werden.<br />

9. Interne Organisation <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong><br />

9.1 Organisationsentwicklung<br />

Die <strong>EIOPA</strong> ist eine wirklich multinationale und multikulturelle Einrichtung,<br />

wodurch ein Arbeitsumfeld geschaffen wird, in dem sich die Mitarbeiter entfalten<br />

können. Eine ausgewogene Alters und Geschlechterverteilung <strong>der</strong> Bediensteten<br />

ist ein dauerhaftes Ziel.<br />

<strong>2013</strong> werden weitere Einstellungen vorgenommen, wenn auch etwas weniger als<br />

in den Vorjahren. Die weitere Einglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bediensteten und das<br />

Leistungsmanagement stehen im Mittelpunkt.<br />

Die Koordinierungsanstrengungen mit <strong>der</strong> Europäischen Bankenaufsichtsbehörde<br />

(EBA) und <strong>der</strong> Europäischen Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)<br />

werden weiter verstärkt, wie im Bereich des integrierten eHRSystems (Allegro).<br />

Die Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und<br />

<strong>der</strong> Europäischen Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sowie <strong>der</strong><br />

Kommission und im Rahmen des Netzwerkes <strong>der</strong> EUAgenturen wird fortgeführt.<br />

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<strong>2013</strong> wird <strong>der</strong> Schwerpunkt auf <strong>der</strong> Konsolidierung <strong>der</strong> bereits eingeführten<br />

Prozesse und Maßnahmen liegen, was zu einer effizienten und anregenden<br />

Arbeitsumgebung beitragen wird.<br />

9.2 Informations9 und technologische<br />

Unterstützung<br />

Die in diesem <strong>Arbeitsprogramm</strong> dargelegten Ziele und zu erbringenden<br />

Leistungen und die effiziente und wirksame Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufgaben und<br />

Zuständigkeiten <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> erfor<strong>der</strong>n einen prozessorientierten Ansatz, <strong>der</strong> durch<br />

eine solide technologische Unterstützung geför<strong>der</strong>t wird. Die im Rahmen <strong>der</strong><br />

Unterstützung <strong>der</strong> Kernprozesse auszuführenden Aufgaben werden vom<br />

Ausschuss für EDV und Daten <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> gelenkt und mit dem starken<br />

Engagement des Informations und EDVTeams <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> durchgeführt. Die<br />

folgenden, auf den allgemeinen EDVUmsetzungsplan 20122014<br />

zurückgehenden Leistungen sind für <strong>2013</strong> vorgesehen:<br />

• Entwicklung einer <strong>EIOPA</strong>Datenbank<br />

• Weitere Implementierung des Dokumentmanagementsystems<br />

• XBRL<br />

• EDVGesamtarchitektur, Integration und Qualitätskontrolle.<br />

Für die Bereitstellung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen EDVUnterstützung muss die <strong>EIOPA</strong> auf<br />

externe Unterstützung zurückgreifen, um die EDVGesamtarchitektur zu<br />

entwickeln und die Integration <strong>der</strong> implementierten Komponenten zu planen.<br />

Auch für die Qualitätskontrolle ist die Unterstützung eines externen (EDV)<br />

Prüfers erfor<strong>der</strong>lich, <strong>der</strong> die Gesamtqualität des laufenden Projekts überwacht,<br />

aber auch insbeson<strong>der</strong>e den sicheren und vertraulichen Umgang mit Daten<br />

innerhalb <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> prüft.<br />

Die Geschäftsprozesse <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> werden <strong>2013</strong> weiterentwickelt, um einen<br />

tätigkeitsbezogenen Ansatz für die Verwaltung <strong>der</strong> Organisation zu unterstützen,<br />

einschließlich Schlüsselprozessindikatoren, regelmäßiger Managementberichte<br />

über die Leistung <strong>der</strong> Organisation und <strong>der</strong> Steuerung von EDVProjekten.<br />

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9.3 Unterstützungsprozesse<br />

Nach <strong>der</strong> Durchführung des Projekts zu internen Kontrollstandards in den<br />

Jahren 2011 und 2012, wie von <strong>der</strong> Europäischen Kommission im Jahr 2010<br />

vorgesehen, wird die <strong>EIOPA</strong> Kontakt mit den internen Auditdiensten <strong>der</strong><br />

Europäischen Kommission aufnehmen, um ihre internen Kontrollen<br />

weiterzuentwickeln.<br />

Die <strong>EIOPA</strong> wird im Laufe von <strong>2013</strong> Gegenstand von Prüfungen des Europäischen<br />

Rechnungshofes, <strong>der</strong> internen Auditdienste <strong>der</strong> Europäischen Kommission und<br />

ihrer eigenen Mitglie<strong>der</strong> sein.<br />

Die <strong>EIOPA</strong> begrüßt diese Initiativen und wird die von den verschiedenen<br />

Auditdiensten unterbreiteten Vorschläge nutzen, um die Effizienz und<br />

Wirksamkeit <strong>der</strong> Tätigkeiten <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> weiter zu stärken.<br />

9.4 Notfallplanung<br />

Der Haushaltsplan <strong>2013</strong> ist das für das Erreichen <strong>der</strong> in diesem <strong>Arbeitsprogramm</strong><br />

enthaltenen Leistungen und Produkte erfor<strong>der</strong>liche Finanzinstrument. Die<br />

Arbeitshypothese <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> in dieser Phase beruht auf ihrem Antrag auf<br />

112 Bedienstete, wie im mehrjährigen Stellenplan dargelegt und bei <strong>der</strong><br />

Haushaltsbehörde beantragt. Werden die Ressourcen und insbeson<strong>der</strong>e die Zahl<br />

<strong>der</strong> Bediensteten gegenüber diesem Ausgangspunkt gekürzt, müsste die <strong>EIOPA</strong><br />

ihr <strong>Arbeitsprogramm</strong> für <strong>2013</strong> und die darin vorgesehenen zu erbringenden<br />

Leistungen entsprechend anpassen.<br />

Im Jahr 2012 wurden weitere Schritte zur Erarbeitung einer Notfallplanung<br />

durchgeführt. Die <strong>EIOPA</strong> hat eine Absichtserklärung mit <strong>der</strong> EZB über die<br />

Bereitstellung von Einrichtungen für Krisensitzungen unterzeichnet. <strong>2013</strong> ist die<br />

Einrichtung einer ITBackupFunktion geplant. Darüber hinaus wird ein im<br />

Jahr 2012 begonnenes Notfallhandbuch, das eine Beschreibung <strong>der</strong> in einer<br />

Notfallsituation erfor<strong>der</strong>lichen Prozesse umfasst, fertiggestellt und umgesetzt.<br />

10. Soziale und gesellschaftliche<br />

Verantwortung<br />

Die <strong>EIOPA</strong> möchte ein verantwortliches Mitglied für eine größere Gemeinschaft<br />

und ihr Umfeld sein und über den engen Auftrag nach <strong>der</strong> Verordnung hinaus<br />

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agieren. Deshalb wird die <strong>EIOPA</strong> die laufenden Aktivitäten und Leitlinien für<br />

bewährte Verfahren im Zusammenhang mit Umweltthemen formalisieren. Die<br />

<strong>EIOPA</strong> ist Mitglied des Interagency Greening Network, das jährlich<br />

zusammentrifft, um Umweltthemen und –aktivitäten in allen europäischen<br />

Agenturen zu erörtern.<br />

Zu den aktuellen und vorgeschlagenen Aktivitäten im Rahmen des<br />

Umweltmanagementsystems <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> zählen unter an<strong>der</strong>em folgende<br />

Bereiche:<br />

• Durch die Einführung weiterer RecyclingKategorien werden Abfalltrennung<br />

und –vermeidung verbessert.<br />

• Die <strong>EIOPA</strong> hält ihre Bediensteten zum sparsamen Umgang mit Wasser an.<br />

• Die <strong>EIOPA</strong> verfügt über eine interne Richtlinie zur effizienten Nutzung von<br />

Energie, das Energiemanagement erfolgt im Rahmen des<br />

Gebäudemanagements (die <strong>EIOPA</strong> ist Mieterin) und wird zentral<br />

kontrolliert.<br />

• Die <strong>EIOPA</strong> versucht, die tägliche Beför<strong>der</strong>ung ihrer Bediensteten zu den<br />

Dienststellen <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> in Bezug auf den CO 2 Fußabdruck zu verbessern,<br />

und ermutigt ihre Bediensteten, das Fahrrad für den Weg zur Arbeit zu<br />

nutzen o<strong>der</strong> zu Fuß zur Arbeit zu gehen.<br />

• Es gelten restriktive Parkregelungen für Personenkraftwagen.<br />

• Es sind Investitionen in Telekonferenz und Videokonferenzanlagen<br />

geplant, um die Zahl <strong>der</strong> Sitzungen zu verringern, für die Reisen<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind, wodurch <strong>der</strong> CO 2 Ausstoß verringert wird.<br />

• Die <strong>EIOPA</strong> hält ihre Bediensteten dazu an, bei Dienstreisen<br />

umweltfreundliche Transportmittel zu nutzen.<br />

• Die <strong>EIOPA</strong> strebt an, Aufträge entsprechend <strong>der</strong> EUPolitik für<br />

umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen zu vergeben<br />

(veröffentlicht von <strong>der</strong> Europäischen Kommission).<br />

• Es werden RecyclingWerkstoffe verwendet.<br />

• Es besteht eine aktive Strategie zur Reduzierung des Papierverbrauchs im<br />

Büro.<br />

Die <strong>EIOPA</strong> möchte sich aktiv in <strong>der</strong> Stadt Frankfurt einbringen und wird ihre<br />

freundschaftlichen Beziehungen zum Bürgermeister von Frankfurt, zur<br />

Frankfurter Handelskammer, zum Hessischen Landesbeauftragten für das<br />

Versicherungswesen und zur Frankfurt Economic Development GmbH ausbauen.<br />

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Im Rahmen ihres Engagements für ihren Standort ist die <strong>EIOPA</strong> För<strong>der</strong>in des<br />

Institute for Law and Finance (ILF) in Frankfurt.<br />

Darüber hinaus möchte die <strong>EIOPA</strong> eine aktive Rolle bei <strong>der</strong> Ausbildung junger<br />

Menschen übernehmen. Für Studierende werden Plätze für Praktikanten und<br />

Doktoranden angeboten. Es besteht eine Vereinbarung mit den Universitäten<br />

Frankfurt und München, in <strong>der</strong>en Rahmen Studierenden die Möglichkeit zu einer<br />

Tätigkeit bei <strong>der</strong> <strong>EIOPA</strong> und einem Ausbau ihrer praktischen Erfahrung<br />

angeboten wird.<br />

<strong>2013</strong> werden weitere Vereinbarungen mit Universitäten innerhalb und außerhalb<br />

Deutschlands abgeschlossen.<br />

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