26.10.2012 Aufrufe

Immobilien - Consult Staacke - in Grosspösna

Immobilien - Consult Staacke - in Grosspösna

Immobilien - Consult Staacke - in Grosspösna

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nachtrag<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

der Geme<strong>in</strong>de Großpösna für das Haushaltsjahr 2012<br />

Aufgrund von § 74 SächsGemO hat der Geme<strong>in</strong>derat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 30.01.2012<br />

folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />

1. den E<strong>in</strong>nahmen und Ausgaben von je 7.158.934 EUR<br />

davon im Verwaltungshaushalt 6.052.040 EUR<br />

im Vermögenshaushalt 1.106.894 EUR<br />

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />

Verpflichtungsermächtigungen von *2.582.000 EUR<br />

* Die Verpflichtungsermächtigungen s<strong>in</strong>d vorgesehen zur verkehrs- und medientechnischen<br />

Erschließung des Gebietes Magdeborner Halb<strong>in</strong>sel am Störmthaler See, 1. BA „Grunaer<br />

Bucht“<br />

§ 2<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf<br />

§ 3<br />

Die Hebesätze werden festgesetzt<br />

1. für die Grundsteuer<br />

1.200.000 EUR<br />

a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe(Grundsteuer A) auf 275 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf<br />

der Steuermessbeträge;<br />

360 v.H.<br />

2. für die Gewerbesteuer auf<br />

der Steuermessbeträge<br />

Großpösna, den 31.01.2012<br />

gez. Dr. Gabriela Lantzsch<br />

Bürgermeister<strong>in</strong><br />

380 v.H.<br />

Mit Bescheid vom 21.02.2012 des Landratsamtes Landkreis Leipzig wurde die Gesetzmäßigkeit<br />

des Beschlusses zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2012 bestätigt.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung der Geme<strong>in</strong>de Großpösna wird hiermit, gemäß der<br />

Satzung über die öffentliche Bekanntmachung der Geme<strong>in</strong>de Großpösna <strong>in</strong> der derzeit<br />

gültigen Fassung, öffentlich bekanntgemacht.<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensund<br />

Formvorschriften der SächsGemO zustandegekommen s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong> Jahr nach ihrer Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn<br />

40

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!