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Frau Dr. Yehonala Gudlowski - SFBB

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Gesetzliche Grundlagen<br />

• Berliner Kinderschutzgesetz<br />

Ziel ist es laut § 1, Kinder und Jugendlichen eine gesunde<br />

Entwicklung zu ermöglichen und sie vor Gefahren für ihr Wohl zu<br />

schützen. Dazu soll die Kooperation zwischen staatlichen und<br />

nichtstaatlichen Einrichtungen aufgebaut werden. Ein weiteres Ziel<br />

ist die Steigerung der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder.<br />

Der § 8, Abs. 1 verpflichtet „das Jugendamt, das Gesundheitsamt<br />

und das Sozialamt (zu) gewährleisten, dass Schwangere, Mütter<br />

und Väter in belasteten Lebenslagen, mit sozialer Benachteiligung<br />

oder individueller Beeinträchtigung frühzeitig durch Beratung auf<br />

Unterstützungsmöglichkeiten, Hilfen und Leistungen hingewiesen<br />

werden.“<br />

Marlis Kurzhals - Jugendamt Berlin<br />

Mitte - Zentrale<br />

Kinderschutzkoordination<br />

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