Frau Dr. Yehonala Gudlowski - SFBB
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Gesetzliche Grundlagen<br />
• Berliner Kinderschutzgesetz<br />
Ziel ist es laut § 1, Kinder und Jugendlichen eine gesunde<br />
Entwicklung zu ermöglichen und sie vor Gefahren für ihr Wohl zu<br />
schützen. Dazu soll die Kooperation zwischen staatlichen und<br />
nichtstaatlichen Einrichtungen aufgebaut werden. Ein weiteres Ziel<br />
ist die Steigerung der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder.<br />
Der § 8, Abs. 1 verpflichtet „das Jugendamt, das Gesundheitsamt<br />
und das Sozialamt (zu) gewährleisten, dass Schwangere, Mütter<br />
und Väter in belasteten Lebenslagen, mit sozialer Benachteiligung<br />
oder individueller Beeinträchtigung frühzeitig durch Beratung auf<br />
Unterstützungsmöglichkeiten, Hilfen und Leistungen hingewiesen<br />
werden.“<br />
Marlis Kurzhals - Jugendamt Berlin<br />
Mitte - Zentrale<br />
Kinderschutzkoordination<br />
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