22.01.2014 Aufrufe

richtlinie - Landkreis Bernkastel-Wittlich

richtlinie - Landkreis Bernkastel-Wittlich

richtlinie - Landkreis Bernkastel-Wittlich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Flächenverkleinerungen unschädlich, wenn sie spätestens mit der Abgabe der Anlage 2 der<br />

Kreisverwaltung mitgeteilt werden und die Mindestfläche für die beantragte Maßnahme noch<br />

erreicht wird. Die Beihilfe wird allerdings nur für die tatsächlich bepflanzte/fertig gestellte Fläche<br />

gewährt (siehe Seite 24).<br />

2. Unmittelbar nach Pflanzung/Fertigstellung der Maßnahme wird mit der Anlage 2 der Kreisverwaltung<br />

die Fertigstellung gemeldet. Danach wird die Vor-Ort-Kontrolle (VOK) veranlasst.<br />

Der Anlage 2 ist gleichzeitig eine Kopie des Rebenbezugsscheines bzw. der Rechnung beizufügen,<br />

aus der sich der Bezug des Pflanzmaterials und Angaben zur Zahl der bezogenen Reben,<br />

der Rebsorte, der Unterlage und des Lieferdatums ergeben.<br />

Wichtig: Eine Pflanzung (Fertigstellung) laut der hier vorgegebenen Definition ist erst dann<br />

abgeschlossen, wenn alle Pfropfreben gepflanzt, alle Pflanzpfählchen gesteckt sowie alle<br />

Endpfähle eingeschlagen und verankert sind und ein Draht je Zeile gespannt worden ist. Ein<br />

Ersatz für fehlende Endstickel, Draht und Verankerungen ist dann gegeben, wenn alle Mittelstickel<br />

vorhanden und eingeschlagen sind.<br />

Bei der Vor-Ort-Kontrolle (VOK) wird besonderer Wert darauf gelegt, dass mindestens alle<br />

vorstehenden Bedingungen eingehalten worden sind. Wird bei der Vor-Ort-Kontrolle die Einhaltung<br />

obiger Mindestvorgaben nicht festgestellt, führt das zu einem Förderausschluss.<br />

Sofern die zur Verfügung stehenden Mittel nicht für eine vollständige Auszahlung reichen,<br />

kann eine prozentuale Kürzung der auszuzahlenden Förderbeträge erfolgen.<br />

Antragsteller, die alle beantragten Maßnahmen bis zum 30. Juni 2014 abgeschlossen und die Fertigstellung<br />

ihrer Kreisverwaltung gemeldet haben, brauchen keine Bankbürgschaft zu beantragen.<br />

Nach Abgabe der Fertigstellungsmeldung (Anlage 2) an die Kreisverwaltung wird die Endkontrolle<br />

durchgeführt und die Beihilfe bei korrekter Durchführung bis zum 15. Oktober 2014 ausgezahlt.<br />

Der Antragsteller wird wegen der kurzen Zeitspanne zwischen VOK-Prüfung und Bescheiderstellung<br />

lediglich durch den Bescheid über das VOK-Ergebnis informiert.<br />

Notwendige Flächenmessungen werden von der Vor-Ort-Kontrolle mittels DGPS vorgenommen.<br />

Die verbindliche Fertigstellung ist mit der Anlage 2 der zuständigen Kreisverwaltung rechtzeitig<br />

vor Fristablauf zu melden. (siehe Seite 20)<br />

D Dringende Bitten an alle Antragsteller:<br />

• Antrag sorgfältig und gut lesbar ausfüllen (Anleitung beachten!)<br />

• Pflanzung/Maßnahme wie beantragt durchführen.<br />

• Änderungen vorher mit der Kreisverwaltung besprechen.<br />

• Meldetermine unbedingt einhalten.<br />

• Antrag auf Agrarförderung bis zum 15.05.2014 bei der Kreisverwaltung abgeben<br />

• Bei Pflanzungen bis zum 30.06.2014 (Fertigstellung wie definiert), dies der Kreisverwaltung<br />

mit der Anlage 2 bis 30.06.2014 mitteilen.<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!