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richtlinie - Landkreis Bernkastel-Wittlich

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Checkliste zum Antrag auf Umstrukturierung von Rebflächen<br />

I. Abgabe des Antrags 2014:<br />

- Antragsfrist beachten (Abgabeschluss: 31. Januar 2014; in Flurber. 30. April 2014)<br />

- Antragsformular korrekt und vollständig ausgefüllt, Datum u. Unterschrift(en)<br />

- Vollmacht bei Gesellschaften, wenn nicht alle unterschreiben oder<br />

Betriebsleiter nicht der Antragsteller ist<br />

- Anlage 1 vollständig ausgefüllt, Datum eingesetzt und unterschrieben<br />

(grüner Durchschlag für eigene Akten abgetrennt)<br />

- Kopie der Weinbaukartei 2013 für alle betroffenen Flurstücke (Änderungsmeldung<br />

der Neupflanzung), ggfls. Nachweis der Rebenpflanzrechte<br />

- bei Anbaueignungsversuch Kopie des Anbauvertrages<br />

- Planskizze(n) für Teilflächen oder Flächen mit verschiedenen Rebsorten auf Formular<br />

- Bei Maßnahmen 41 bis 44 ggfls. Nachweis der Abräumung beilegen<br />

Mindestbedingungen für die jeweilige Maßnahme (Fläche, Rebsorte,<br />

Unterlage, Zeilenbreite, Stockzahl, Verankerungen, Draht, Neigung der<br />

Bewirtschaftungseinheit) unbedingt einhalten!<br />

Antrag Agrarförderung mit vollständigem Flächennachweis bis spätestens<br />

15. Mai 2014 bei der Kreisverwaltung abgeben, wenn weitere landwirtschaftliche<br />

Flächen im Betrieb, ansonsten bis spätestens 15. Mai 2015.<br />

II. unbefristete Bankbürgschaft (wenn Pflanzung/Fertigstellung nach dem 30.Juni):<br />

- Die notwendige Bürgschaftshöhe wurde mit der Übersendung der Anlage 2<br />

von der Kreisverwaltung mitgeteilt (April/Mai) des Pflanzjahres<br />

- Bürgschaftshöhe muss 110% der errechneten Fördersumme betragen<br />

(zu geringe Bürgschaftshöhe führt zu Förderabzug!)<br />

- rechtzeitig Bankbürgschaft beantragen (wenn nötig)<br />

spätester Abgabetermin der Bürgschaft: 30. Juni im Jahr der Pflanzung<br />

III. Abgabe der Anlage 2 (nach Fertigstellung der Maßnahmen !):<br />

- Anlage 2 von der Kreisverwaltung erhalten (bis Mai des Pflanzjahres)<br />

- alle beantragten Maßnahmen vollständig durchgeführt oder als nicht durchgeführt<br />

in der Anlage 2 gekennzeichnet (falsche Angaben können zum<br />

Förderauschluss führen!)<br />

- Anlage 2 vollständig ausgefüllt, Datum eingesetzt und unterschrieben<br />

(Kopie für eigene Akten gefertigt)<br />

- fehlende Planskizze(n) erstellt und beigelegt<br />

- Rebenbezugsnachweis (Kopie der Rechnung) beigelegt, ggfls. Eigenbeleg<br />

- Abgabetermin der Pflanzmeldung eingehalten (im Jahr der Pflanzung)<br />

Termine: Pflanzung ohne Bürgschaft : 30. 06. 2014<br />

Pflanzung mit Bürgschaft : 31. 12. 2014<br />

Letztmöglicher Abgabetermin bei der Kreisverwaltung: 31. 12. des Antragsjahres<br />

- Änderungsmeldung zur Weinbaukartei für die geförderten Flächen bei der<br />

Landwirtschaftskammer abgeben. Kopie der betroffenen Seite(n) an die<br />

Kreisverwaltung geschickt.<br />

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