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richtlinie - Landkreis Bernkastel-Wittlich

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Bei augenscheinlich gleichmäßiger Bestockung erfolgt die Ermittlung der Stockzahl/ha nach der<br />

Formel:<br />

10.000 m² : Zeilenbreite (m) : Stockabstand (m) = Stockzahl/ha<br />

Viele sinnvolle Kombinationen und die daraus folgende Stockzahl/ha können der Tabelle auf der<br />

Seite 22 entnommen werden. Bei der Vor-Ort-Kontrolle zählt die tatsächliche Rebenzahl auf der<br />

nach den Messvorgaben auf Seite 24 ermittelten Rebfläche der Bewirtschaftungseinheit.<br />

Stockabstand: Der Stockabstand der neuen Anlage ist in cm einzutragen<br />

Erziehungsart: Die Erziehungsart ist gemäß Schlüssel einzutragen (z. B.: „D“ für Drahtrahmen,<br />

„V“ für Vertikoerziehung). Siehe hierzu Seite 35.<br />

Querterrassierung: In dieses Feld ist bei Rebanlage in Querterrassierung „J“, ansonsten „N“ einzutragen.<br />

Wenn die Abstände zwischen den einzelnen Zeilen sehr groß werden, kann die förderfähige<br />

Fläche wegen der neuen Messvorgaben deutlich niedriger als die Katasterfläche ausfallen<br />

(siehe Seite 24).<br />

Pflanzjahr: Hier ist das Jahr, in dem die Pflanzung erfolgen muss, vorgedruckt (z. B.: Pflanzjahr<br />

2014 ->4). Ein späteres Pflanzjahr ist mit diesem Antrag nicht möglich.<br />

Maßnahme: Die geplante Maßnahme für die vorstehende Bewirtschaftungseinheit ist gemäß<br />

der Maßnahmenliste Seite 6 2-stellig einzutragen.<br />

Für die richtige Maßnahmenauswahl ist die Steigung der Fläche nach der Pflanzung von besonderer<br />

Bedeutung. Die Einstufung der Fläche in der Weinbaukartei oder die Teilnahme an der Steillagenförderung<br />

ist nicht entscheidend. Die Steigung wird, wie in dem Beispiel auf Seite 23 dargestellt,<br />

gemessen. Die Messung erfolgt nur auf der tatsächlich bepflanzten Fläche.<br />

Zahl Planskizze(n): Bei Beantragung einer Teilfläche eines Flurstücks muss dem Antrag eine<br />

Planskizze (z. B. wenn ein Teil eines Flurstückes zur Bildung einer Bewirtschaftungseinheit zur Erreichung<br />

der Mindestfläche herangezogen wird oder wenn ein großes Flurstück in mehrere Teilstücke<br />

geteilt wird) beigefügt sein. Hieraus muss die Lage und Größe der beantragten Pflanzung<br />

innerhalb des Flurstücks eindeutig zu erkennen sein. Die Planskizze soll Angaben zur Zeilenzahl<br />

und Zeilenrichtung je Bewirtschaftungseinheit enthalten. Die Anzahl der beigefügten Planskizzen<br />

ist einzutragen. Hierfür soll das Formular (siehe Beispiel Seite 21) verwendet werden.<br />

Datumsfeld: Datum der Antragstellung eintragen. Der Antrag kann nur innerhalb der Antragsfrist<br />

gestellt werden. Er muss innerhalb der Antragsfrist bei der Kreisverwaltung eingehen (dort<br />

abgegeben sein).<br />

Bankverbindung: Ab 2014 müssen Kontonummer und Bankleitzahl den neuen europäischen Vorgaben<br />

entsprechen. Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC) sind in die vorgesehenen Felder,<br />

der Namen der Bank (ggfls. Abkürzung) in das weiße Feld vor der BIC einzutragen. Die Eingabebereiche<br />

sind so gestaltet, dass alle Felder (weiße Kästchen) gefüllt sein müssen.<br />

Unterschriftsfeld: Der/die Antragsteller unterschreib(t)/en hier jedes Blatt rechtsverbindlich<br />

(Vor- und Zuname). Bei Personengesellschaften müssen alle beteiligten Personen unterschreiben.<br />

Wird in Vertretung des Antragstellers unterzeichnet, muss eine Vollmacht dem Antrag beigefügt<br />

werden.<br />

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