22.01.2014 Aufrufe

richtlinie - Landkreis Bernkastel-Wittlich

richtlinie - Landkreis Bernkastel-Wittlich

richtlinie - Landkreis Bernkastel-Wittlich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die förderfähige Pflanzfläche berechnet sich nach<br />

Artikel 75 VO(EG) 555/2008 :<br />

bepflanzte Fläche = "der äußere Umfang der Rebstöcke zuzüglich<br />

eines Puffers, dessen Breite der halben<br />

Entfernung zwischen den Pflanzreihen entspricht"<br />

Die halbe Zeilenbreite = das Ergebnis aus der rechtwinklig gemessenen<br />

Strecke zwischen allen Rebgassen geteilt<br />

durch die Rebgassenzahl geteilt durch 2<br />

= a : Rebgassenzahl : 2<br />

Toleranz = Hülle um den Puffer im Abstand von 0,75 m ( )<br />

Die Förderfläche kann maximal die Katastergröße bzw. die<br />

nachgewiesene Weinbaukartei-Fläche erreichen!<br />

90°<br />

a<br />

Rebgassen:<br />

1 2 3 4 5 6<br />

In der Zeichnung sind 7 Zeilen mit 6 Rebgassen dargestellt<br />

Beispiel: a = 12,00 m, Rebgassen = 6 => 2,00 m Zeilenbreite<br />

Endstöcke je Rebzeile<br />

Umriss förderfähige Fläche<br />

Messstrecke zwischen allen Zeilen<br />

halbe Zeilenbreite<br />

Katasterfläche, Fläche d. Bewirtschaftungseinheit<br />

Fläche mit zusätzlich 0,75 m Toleranz<br />

24<br />

24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!