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richtlinie - Landkreis Bernkastel-Wittlich

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Anlage 2: Meldung der Fertigstellung der Pflanzung(en)<br />

Die Kreisverwaltung verschickt nach Einlesen der Antragsdaten und deren Plausibilisierung ein<br />

bereits teilausgefülltes Formular (Anlage 2) für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen<br />

an den Antragsteller. Dieses Formular enthält alle lesbaren beantragten Flächen und<br />

dient zuerst für den Antragsteller zur Kontrolle seines Antrags. Nur die darin aufgelisteten Flächen<br />

sind aus dem Antrag in die Landwirtschaftliche Betriebsdatenbank übernommen worden.<br />

Flurstücke die aus den gemeldeten Daten nicht gefördert werden können, sind in der Spalte „lfd.<br />

Nr.“ mit „F“ oder „S“ gekennzeichnet. Die Gründe hierfür sind mit der Kreisverwaltung abzuklären,<br />

gegebenenfalls sind die Angaben mit Hilfe der Kreisverwaltung zu verbessern. In der Spalte<br />

„Skizze erford.“ werden die Flurstücke mit „J“ gekennzeichnet, zu denen eine Planskizze erforderlich<br />

ist. Sie dient dem Antragsteller zur Kontrolle, ob alle notwendigen Planskizzen tatsächlich<br />

eingereicht wurden. Anderenfalls sind fehlende Skizzen schnellstens der Kreisverwaltung<br />

nachzureichen.<br />

Dieses Formular ist genauso zu behandeln wie die Anlage 1 zum Antrag. Das Ausfüllen erfolgt<br />

ebenso. Alle Angaben beziehen sich hier auf die Pflanzung(en) der Maßnahme(n) (Rebsorte, Unterlage,<br />

Zeilenbreite, Pflanzfläche). Diese können unter Umständen gegenüber den Angaben in<br />

der Anlage 1 des Antrags abweichen. Die Abgabe der Anlage 2 an die Kreisverwaltung ist erst<br />

dann vorzunehmen, wenn tatsächlich alle Maßnahmen abgeschlossen worden sind. (Definition<br />

„Pflanzung“ siehe Seite 9/10 dieser Richtlinien!) Fehlerhafte Angaben können zu Förderausschluss<br />

führen. Spätester Abgabetermin hierfür ist der 31.12. des Pflanzjahres.<br />

Auch für die Maßnahmen 41 bis 44 ist nach vorläufiger Besitzeinweisung die exakte Pflanzfläche<br />

und die neue Plannummer einzutragen.<br />

Wenn Maßnahmen gar nicht durchgeführt werden konnten, so ist in der Spalte Erziehung ein „N“<br />

einzutragen. Für diese(s) Flurstück(e) wird ein Negativbescheid bei der Bescheidung erstellt. Es<br />

wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle im Antrag (Anlage 1) enthaltenen Bewirtschaftungseinheiten<br />

mit allen Teilflächen in der Pflanzmeldung (Anlage 2) enthalten und erklärt sein<br />

müssen.<br />

Ein Beispiel zum Ausfüllen der Anlage 2 ist auf Seite 35 abgebildet. Es enthält die Antragsdaten<br />

der Anlage 1 von Seite 16. Dieses Formular kann aus drucktechnischen Gründen nicht als Durchschreibesatz<br />

erstellt werden. Es wird daher empfohlen, sich nach dem Ausfüllen für die eigenen<br />

Akten eine Kopie zu fertigen.<br />

WICHTIG: Nur Originale an die Kreisverwaltung schicken. Die Formulare bitte nicht knicken!<br />

Zum Postversand bitte einen DIN A 4-Umschlag verwenden. Nicht rechtzeitig abgegebene<br />

Pflanz-/Fertigstellungsmeldungen führen zum Förderungsausschluss.<br />

Weist der Antragsteller im Rahmen seiner Änderungsmeldung spätestens zum Ende des<br />

Weinjahres, in dem die Pflanzung erfolgt ist, sein Recht auf Wiederbepflanzung für die<br />

Förderfläche(n) nicht nach, wird die Bewilligung widerrufen und der bewilligte Betrag<br />

zurückgefordert.<br />

Falsche oder fehlerhafte Pflanzmeldungen können zur Reduzierung der Fördersumme oder<br />

zum Förderauschluss führen.<br />

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