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Finanzplan 2015–2017 - Eidgenössische Finanzverwaltung EFV

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<strong>Finanzplan</strong> | <strong>2015–2017</strong><br />

07 Mögliche Mehrbelastungen<br />

• Im Rahmen der Änderung des Asylgesetzes vom 14.12.2012<br />

hat das Parlament mit Artikel 82 Absatz 1 des Ausländergesetzes<br />

eine Bestimmung erlassen, wonach der Bund den Bau<br />

und die Einrichtung kantonaler Haftanstalten, die dem Vollzug<br />

der ausländerrechtlichen Administrativhaft (Vorbereitungs-,<br />

Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft) dienen, ganz oder<br />

teilweise finanzieren kann. In der Vernehmlassungsvorlage<br />

geht der Bundesrat von einem Bedarf von 500 Plätzen und<br />

Bundesbeiträgen von insgesamt 150 Millionen aus. Der jährliche<br />

Mehrbedarf wird auf rund 20 Millionen geschätzt.<br />

Gestützt auf eine Motion der SGK-S (11.4034) sollen die für die<br />

Ergänzungsleistungen anrechenbaren Mietzinsmaxima an die<br />

Teuerung angepasst werden. Je nach Ausgestaltung der Anpassung<br />

entstehen für den Bund daraus Mehrbelastungen zwischen<br />

40 und 120 Millionen pro Jahr.<br />

Die SGK-S beschloss an ihrer Sitzung vom 2.7.2013, dem Ständerat<br />

eine vom bundesrätlichen Antrag abweichende Vorlage zum<br />

Ausgleich von zu viel oder zu wenig bezahlten Krankenkassenprämien<br />

zu unterbreiten. Dabei soll den Versicherten in Kantonen, in<br />

welchen in der Vergangenheit zu viel Prämien bezahlt wurden,<br />

insgesamt 800 Millionen zurückerstattet werden. Die Versicherten,<br />

die Versicherer sowie der Bund sollen für je einen Drittel<br />

dieser Summe aufkommen. Für den Bund würde dieser einmalige<br />

Sonderbeitrag zugunsten eines von der Gemeinsamen Einrichtung<br />

gemäss KVG verwalteten Fonds voraussichtlich in den<br />

Jahren 2015 bis 2017 zu Mehrausgaben von rund 90 Millionen<br />

pro Jahr führen.<br />

Verkehr<br />

Zur Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs<br />

will der Bundesrat auf Verfassungsstufe einen unbefristeten<br />

Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds<br />

(NAF) schaffen. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage wird im<br />

Herbst 2013 eröffnet. Die Einlagen in den Fonds stammen primär<br />

aus dem Mineralölsteuerzuschlag und der Nationalstrassenabgabe,<br />

die bereits heute für diese Aufgaben eingesetzt werden.<br />

Hinzukommen soll die Automobilsteuer, die bislang dem allgemeinen<br />

Bundeshaushalt zur Verfügung stand. Die (Teil-)Zweckbindung<br />

der Automobilsteuer bedingt eine Kompensation von<br />

bis zu 400 Millionen pro Jahr in anderen Aufgabenbereichen<br />

des Bundes, soweit im Haushalt kein entsprechender Spielraum<br />

vorhanden ist. Das Ausmass der Mehrbelastung ist insbesondere<br />

vom Umfang der für eine langfristige Sicherung der Finanzierung<br />

des NAF zusätzlich nötigen Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags<br />

abhängig.<br />

Umwelt und Raumordnung<br />

Im Umweltbereich dürfte die Umsetzung verschiedener Querschnittsstrategien<br />

zu Aufgabenintensivierungen und damit verbunden<br />

zu Mehrbelastungen von über 50 Millionen p.a. führen:<br />

• Im Rahmen der Waldpolitik 2020 sollen insbesondere Massnahmen<br />

zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen und die<br />

Waldbiodiversität gestärkt werden.<br />

• Zudem werden in einem Aktionsplan Massnahmen zur Umsetzung<br />

der Biodiversitätsstrategie des Bundesrats festgelegt.<br />

• Schliesslich soll eine Revision des Umweltschutzgesetzes als<br />

indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Grüne Wirtschaft»<br />

eine effizientere Nutzung der natürlichen Ressourcen fördern,<br />

u.a. mit Vorschriften und Massnahmen zur besseren Schliessung<br />

von Stoffkreisläufen und zur Reduktion der Umweltauswirkungen<br />

von Produktion und Konsum. Ebenso sollen Information<br />

und Koordination verbessert und das internationale<br />

Umweltengagement der Schweiz gestärkt werden.<br />

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