Finanzplan 2015–2017 - Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
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<strong>Finanzplan</strong> | <strong>2015–2017</strong><br />
07 Mögliche Mehrbelastungen<br />
• Im Rahmen der Änderung des Asylgesetzes vom 14.12.2012<br />
hat das Parlament mit Artikel 82 Absatz 1 des Ausländergesetzes<br />
eine Bestimmung erlassen, wonach der Bund den Bau<br />
und die Einrichtung kantonaler Haftanstalten, die dem Vollzug<br />
der ausländerrechtlichen Administrativhaft (Vorbereitungs-,<br />
Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft) dienen, ganz oder<br />
teilweise finanzieren kann. In der Vernehmlassungsvorlage<br />
geht der Bundesrat von einem Bedarf von 500 Plätzen und<br />
Bundesbeiträgen von insgesamt 150 Millionen aus. Der jährliche<br />
Mehrbedarf wird auf rund 20 Millionen geschätzt.<br />
Gestützt auf eine Motion der SGK-S (11.4034) sollen die für die<br />
Ergänzungsleistungen anrechenbaren Mietzinsmaxima an die<br />
Teuerung angepasst werden. Je nach Ausgestaltung der Anpassung<br />
entstehen für den Bund daraus Mehrbelastungen zwischen<br />
40 und 120 Millionen pro Jahr.<br />
Die SGK-S beschloss an ihrer Sitzung vom 2.7.2013, dem Ständerat<br />
eine vom bundesrätlichen Antrag abweichende Vorlage zum<br />
Ausgleich von zu viel oder zu wenig bezahlten Krankenkassenprämien<br />
zu unterbreiten. Dabei soll den Versicherten in Kantonen, in<br />
welchen in der Vergangenheit zu viel Prämien bezahlt wurden,<br />
insgesamt 800 Millionen zurückerstattet werden. Die Versicherten,<br />
die Versicherer sowie der Bund sollen für je einen Drittel<br />
dieser Summe aufkommen. Für den Bund würde dieser einmalige<br />
Sonderbeitrag zugunsten eines von der Gemeinsamen Einrichtung<br />
gemäss KVG verwalteten Fonds voraussichtlich in den<br />
Jahren 2015 bis 2017 zu Mehrausgaben von rund 90 Millionen<br />
pro Jahr führen.<br />
Verkehr<br />
Zur Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs<br />
will der Bundesrat auf Verfassungsstufe einen unbefristeten<br />
Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds<br />
(NAF) schaffen. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage wird im<br />
Herbst 2013 eröffnet. Die Einlagen in den Fonds stammen primär<br />
aus dem Mineralölsteuerzuschlag und der Nationalstrassenabgabe,<br />
die bereits heute für diese Aufgaben eingesetzt werden.<br />
Hinzukommen soll die Automobilsteuer, die bislang dem allgemeinen<br />
Bundeshaushalt zur Verfügung stand. Die (Teil-)Zweckbindung<br />
der Automobilsteuer bedingt eine Kompensation von<br />
bis zu 400 Millionen pro Jahr in anderen Aufgabenbereichen<br />
des Bundes, soweit im Haushalt kein entsprechender Spielraum<br />
vorhanden ist. Das Ausmass der Mehrbelastung ist insbesondere<br />
vom Umfang der für eine langfristige Sicherung der Finanzierung<br />
des NAF zusätzlich nötigen Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags<br />
abhängig.<br />
Umwelt und Raumordnung<br />
Im Umweltbereich dürfte die Umsetzung verschiedener Querschnittsstrategien<br />
zu Aufgabenintensivierungen und damit verbunden<br />
zu Mehrbelastungen von über 50 Millionen p.a. führen:<br />
• Im Rahmen der Waldpolitik 2020 sollen insbesondere Massnahmen<br />
zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen und die<br />
Waldbiodiversität gestärkt werden.<br />
• Zudem werden in einem Aktionsplan Massnahmen zur Umsetzung<br />
der Biodiversitätsstrategie des Bundesrats festgelegt.<br />
• Schliesslich soll eine Revision des Umweltschutzgesetzes als<br />
indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Grüne Wirtschaft»<br />
eine effizientere Nutzung der natürlichen Ressourcen fördern,<br />
u.a. mit Vorschriften und Massnahmen zur besseren Schliessung<br />
von Stoffkreisläufen und zur Reduktion der Umweltauswirkungen<br />
von Produktion und Konsum. Ebenso sollen Information<br />
und Koordination verbessert und das internationale<br />
Umweltengagement der Schweiz gestärkt werden.<br />
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