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Finanzplan 2015–2017 - Eidgenössische Finanzverwaltung EFV

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<strong>Finanzplan</strong> | <strong>2015–2017</strong><br />

Anhang 3 – Übersicht über die Einnahmen<br />

Schwerverkehrsabgabe<br />

Schwerverkehrsabgabe<br />

Voranschlag Voranschlag <strong>Finanzplan</strong> <strong>Finanzplan</strong> <strong>Finanzplan</strong> Ø ∆ in %<br />

Mio. CHF 2013<br />

2014<br />

2015 2016 2017 2013-2017<br />

Schwerverkehrsabgabe<br />

1 580 1 500 1 530 1 550 1 560 -0,3<br />

∆ in % Vorjahr -5,1 2,0 1,3 0,6<br />

∆ ggü. FP vom 22.08.2012 -80 -70 -90<br />

Einlage in den Fonds für<br />

932 829<br />

798 981 987 1,4<br />

Eisenbahngrossprojekte<br />

Ungedeckte Kosten des Schwerverkehrs 90 140<br />

190 21 21 -30,9<br />

Kantonsanteile 511 484<br />

494 501 504 -0,4<br />

Übrige 46 47<br />

47 48 48 0,9<br />

Gemäss der ersten Hochrechnung werden die Einnahmen 2013 deutlich<br />

unter dem Voranschlag liegen. Dies wirkt sich als Basiseffekt<br />

auch auf den aktuellen Voranschlag und <strong>Finanzplan</strong> aus. Ausgehend<br />

von der Schätzung 2013 wird für den Zeitraum 2013–2017 ein durchschnittlicher<br />

Einnahmenanstieg von 1,0 Prozent pro Jahr erwartet.<br />

Entwicklung der Einnahmen<br />

Gemäss aktueller Hochrechnung sind für 2013 Einnahmen von<br />

1500 Millionen zu erwarten, 80 Millionen weniger als budgetiert.<br />

Zum einen beruhte das Budget 2013 auf einer Schätzung<br />

für 2012, die sich als zu hoch herausgestellt hat. Andererseits<br />

lässt sich in den ersten Monaten 2013 eine leicht rückläufige<br />

Verkehrsleistung sowie eine raschere Umstellung auf emissionsärmere<br />

und weniger stark besteuerte Fahrzeuge feststellen.<br />

Im Voranschlag 2014 wird von stagnierenden Einnahmen ausgegangen,<br />

da die Mindereinnahmen aus Rabatten und aus der<br />

Umstellung des Fahrzeugparks die zusätzlichen Einnahmen aus<br />

dem erwarteten Anstieg der Verkehrsleistung kompensieren. Ab<br />

2015 ist wieder mit wachsenden Einnahmen zu rechnen, da der<br />

Rabatt für Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 6 per Ende 2014<br />

aufgehoben werden dürfte. Ausgehend von der Schätzung 2013<br />

wird 2013–2017 mit einem durchschnittlichen Anstieg der Einnahmen<br />

um 1,0 Prozent pro Jahr zu gerechnet.<br />

Weiterhin offen war zum Zeitpunkt der Budgetierung der Ausgang<br />

des Verfahrens betreffend die Einsprachen gegen die auf<br />

den 1.1.2009 vorgenommene Abklassierung der EURO 3-Fahrzeuge<br />

in eine teurere Abgabekategorie. Mit Urteil vom 22.10.2012<br />

hiess das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden der Fahrzeughalter<br />

gut. Der Bund hat das Urteil an das Bundesgericht<br />

weitergezogen. Sollte das Bundesgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts<br />

bestätigen, wäre mit erheblichen Mindereinnahmen<br />

im Planungszeitraum zu rechnen.<br />

Der Ertrag aus der Schwerverkehrsabgabe ist zweckgebunden.<br />

Nach Abzug der Debitorenverluste sowie der Entschädigung der<br />

Kantone für den Vollzug der LSVA und die polizeilichen Kontrollen<br />

wird ein Drittel den Kantonen und zwei Drittel dem Bund zugewiesen.<br />

Der Bundesanteil kann vollständig in den FinöV-Fonds<br />

eingelegt werden. Seit 2011 verbleibt aber ein Teil im allgemeinen<br />

Haushalt und wird (nach Art. 85 Abs. 2 BV) zur Deckung der vom<br />

Strassenverkehr verursachten (externen) Kosten verwendet und<br />

in diesem Sinn den für den Bundesbeitrag an die individuelle Prämienverbilligung<br />

bestimmten Mitteln zugewiesen. Der dadurch<br />

entstehende Spielraum erlaubt es, die finanziellen Mittel für den<br />

Substanzerhalt und Betrieb der Bahninfrastruktur zu erhöhen. Es<br />

wird damit gerechnet, dass ab 2016 der Bundesbeschluss über die<br />

Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI)<br />

in Kraft ist und Ausbau sowie Unterhalt und Betrieb aus dem Bahninfrastrukturfonds<br />

(BIF) finanziert werden. Ab diesem Jahr kann<br />

deshalb wieder ein grösserer Teil der LSVA in den BIF eingelegt<br />

werden. Eine Kürzung der LSVA-Einlage in den BIF um gut 20 Millionen<br />

erfolgt zur Kompensation der angestrebten Effizienzsteigerungen<br />

im Bereich der Schieneninfrastruktur und des zusätzlichen<br />

Personalaufwands beim BAV zur Umsetzung von FABI.<br />

Reformprojekte<br />

–<br />

Grundlagen<br />

Steuerbasis<br />

Der Bund erhebt für die Benützung der dem allgemeinen Verkehr<br />

geöffneten Strassen eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe<br />

(LSVA) auf in- und ausländischen Motorfahrzeugen und<br />

Anhängern mit einem Gesamtgewicht von je über 3,5 Tonnen.<br />

Die Abgabe bemisst sich nach den gefahrenen Kilometern sowie<br />

dem höchstzulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse<br />

des abgabepflichtigen Fahrzeugs.<br />

Schätzmethode<br />

Für die Prognose werden Annahmen über die Entwicklung des<br />

Schwerverkehrs und der Zusammensetzung des Fahrzeugparks<br />

(EURO-Norm) sowie Tarifanpassungen berücksichtigt. Ausgangspunkt<br />

für die Prognose ist die zum Zeitpunkt der Erstellung<br />

des <strong>Finanzplan</strong>s vorliegende Schätzung für das laufende<br />

Jahr, die sich an den Ergebnissen der letzten Jahre sowie der<br />

Einnahmenentwicklung in den ersten Monaten des laufenden<br />

Jahrs orientiert.<br />

Wichtigste rechtliche Grundlagen<br />

• Art. 85 und 196 BV (SR 101);<br />

• SVAG (SR 641.81).<br />

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