Finanzplan 2015–2017 - Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Finanzplan 2015–2017 - Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Finanzplan 2015–2017 - Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Finanzplan</strong> | <strong>2015–2017</strong><br />
Anhang 3 – Übersicht über die Einnahmen<br />
Schwerverkehrsabgabe<br />
Schwerverkehrsabgabe<br />
Voranschlag Voranschlag <strong>Finanzplan</strong> <strong>Finanzplan</strong> <strong>Finanzplan</strong> Ø ∆ in %<br />
Mio. CHF 2013<br />
2014<br />
2015 2016 2017 2013-2017<br />
Schwerverkehrsabgabe<br />
1 580 1 500 1 530 1 550 1 560 -0,3<br />
∆ in % Vorjahr -5,1 2,0 1,3 0,6<br />
∆ ggü. FP vom 22.08.2012 -80 -70 -90<br />
Einlage in den Fonds für<br />
932 829<br />
798 981 987 1,4<br />
Eisenbahngrossprojekte<br />
Ungedeckte Kosten des Schwerverkehrs 90 140<br />
190 21 21 -30,9<br />
Kantonsanteile 511 484<br />
494 501 504 -0,4<br />
Übrige 46 47<br />
47 48 48 0,9<br />
Gemäss der ersten Hochrechnung werden die Einnahmen 2013 deutlich<br />
unter dem Voranschlag liegen. Dies wirkt sich als Basiseffekt<br />
auch auf den aktuellen Voranschlag und <strong>Finanzplan</strong> aus. Ausgehend<br />
von der Schätzung 2013 wird für den Zeitraum 2013–2017 ein durchschnittlicher<br />
Einnahmenanstieg von 1,0 Prozent pro Jahr erwartet.<br />
Entwicklung der Einnahmen<br />
Gemäss aktueller Hochrechnung sind für 2013 Einnahmen von<br />
1500 Millionen zu erwarten, 80 Millionen weniger als budgetiert.<br />
Zum einen beruhte das Budget 2013 auf einer Schätzung<br />
für 2012, die sich als zu hoch herausgestellt hat. Andererseits<br />
lässt sich in den ersten Monaten 2013 eine leicht rückläufige<br />
Verkehrsleistung sowie eine raschere Umstellung auf emissionsärmere<br />
und weniger stark besteuerte Fahrzeuge feststellen.<br />
Im Voranschlag 2014 wird von stagnierenden Einnahmen ausgegangen,<br />
da die Mindereinnahmen aus Rabatten und aus der<br />
Umstellung des Fahrzeugparks die zusätzlichen Einnahmen aus<br />
dem erwarteten Anstieg der Verkehrsleistung kompensieren. Ab<br />
2015 ist wieder mit wachsenden Einnahmen zu rechnen, da der<br />
Rabatt für Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 6 per Ende 2014<br />
aufgehoben werden dürfte. Ausgehend von der Schätzung 2013<br />
wird 2013–2017 mit einem durchschnittlichen Anstieg der Einnahmen<br />
um 1,0 Prozent pro Jahr zu gerechnet.<br />
Weiterhin offen war zum Zeitpunkt der Budgetierung der Ausgang<br />
des Verfahrens betreffend die Einsprachen gegen die auf<br />
den 1.1.2009 vorgenommene Abklassierung der EURO 3-Fahrzeuge<br />
in eine teurere Abgabekategorie. Mit Urteil vom 22.10.2012<br />
hiess das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden der Fahrzeughalter<br />
gut. Der Bund hat das Urteil an das Bundesgericht<br />
weitergezogen. Sollte das Bundesgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts<br />
bestätigen, wäre mit erheblichen Mindereinnahmen<br />
im Planungszeitraum zu rechnen.<br />
Der Ertrag aus der Schwerverkehrsabgabe ist zweckgebunden.<br />
Nach Abzug der Debitorenverluste sowie der Entschädigung der<br />
Kantone für den Vollzug der LSVA und die polizeilichen Kontrollen<br />
wird ein Drittel den Kantonen und zwei Drittel dem Bund zugewiesen.<br />
Der Bundesanteil kann vollständig in den FinöV-Fonds<br />
eingelegt werden. Seit 2011 verbleibt aber ein Teil im allgemeinen<br />
Haushalt und wird (nach Art. 85 Abs. 2 BV) zur Deckung der vom<br />
Strassenverkehr verursachten (externen) Kosten verwendet und<br />
in diesem Sinn den für den Bundesbeitrag an die individuelle Prämienverbilligung<br />
bestimmten Mitteln zugewiesen. Der dadurch<br />
entstehende Spielraum erlaubt es, die finanziellen Mittel für den<br />
Substanzerhalt und Betrieb der Bahninfrastruktur zu erhöhen. Es<br />
wird damit gerechnet, dass ab 2016 der Bundesbeschluss über die<br />
Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI)<br />
in Kraft ist und Ausbau sowie Unterhalt und Betrieb aus dem Bahninfrastrukturfonds<br />
(BIF) finanziert werden. Ab diesem Jahr kann<br />
deshalb wieder ein grösserer Teil der LSVA in den BIF eingelegt<br />
werden. Eine Kürzung der LSVA-Einlage in den BIF um gut 20 Millionen<br />
erfolgt zur Kompensation der angestrebten Effizienzsteigerungen<br />
im Bereich der Schieneninfrastruktur und des zusätzlichen<br />
Personalaufwands beim BAV zur Umsetzung von FABI.<br />
Reformprojekte<br />
–<br />
Grundlagen<br />
Steuerbasis<br />
Der Bund erhebt für die Benützung der dem allgemeinen Verkehr<br />
geöffneten Strassen eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe<br />
(LSVA) auf in- und ausländischen Motorfahrzeugen und<br />
Anhängern mit einem Gesamtgewicht von je über 3,5 Tonnen.<br />
Die Abgabe bemisst sich nach den gefahrenen Kilometern sowie<br />
dem höchstzulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse<br />
des abgabepflichtigen Fahrzeugs.<br />
Schätzmethode<br />
Für die Prognose werden Annahmen über die Entwicklung des<br />
Schwerverkehrs und der Zusammensetzung des Fahrzeugparks<br />
(EURO-Norm) sowie Tarifanpassungen berücksichtigt. Ausgangspunkt<br />
für die Prognose ist die zum Zeitpunkt der Erstellung<br />
des <strong>Finanzplan</strong>s vorliegende Schätzung für das laufende<br />
Jahr, die sich an den Ergebnissen der letzten Jahre sowie der<br />
Einnahmenentwicklung in den ersten Monaten des laufenden<br />
Jahrs orientiert.<br />
Wichtigste rechtliche Grundlagen<br />
• Art. 85 und 196 BV (SR 101);<br />
• SVAG (SR 641.81).<br />
74