Finanzplan 2015–2017 - Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
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<strong>Finanzplan</strong> | <strong>2015–2017</strong><br />
Anhang 3 – Übersicht über die Einnahmen<br />
Lenkungsabgaben<br />
Lenkungsabgaben<br />
Voranschlag Voranschlag <strong>Finanzplan</strong> <strong>Finanzplan</strong> <strong>Finanzplan</strong> Ø ∆ in %<br />
Mio. CHF 2013<br />
2014<br />
2015 2016 2017 2013-2017<br />
Lenkungsabgaben<br />
738 964 986 964 943 6,3<br />
∆ in % Vorjahr 30,6 2,3 -2,2 -2,2<br />
∆ ggü. FP vom 22.08.2012 259 245 292<br />
Lenkungsabgabe VOC 125 125<br />
125 125 125<br />
0,0<br />
Altlastenabgabe 36 36<br />
36 36 36<br />
0,0<br />
Lenkungsabgabe CO2 577 803<br />
825 803 782<br />
7,9<br />
Bei den Lenkungsabgaben kommt es zu einem deutlichen Anstieg der<br />
Erträge. Dies liegt an der vom Bundesrat beschlossenen Erhöhung der<br />
CO 2 -Abgabe auf Brennstoffen von 36 auf 60 Franken. Dadurch steigt<br />
der Abgabeertrag um schätzungsweise 280 Millionen.<br />
Entwicklung der Einnahmen<br />
Der Ausstoss von CO 2 in der Schweiz lag im Jahr 2012 über dem<br />
rechtlichen Zielwert. Weil das Verminderungsziel verfehlt wurde,<br />
wird der Abgabesatz der CO 2 -Abgabe auf Brennstoffen 2014<br />
von 36 auf 60 Franken je Tonne CO 2 erhöht. In der Folge wird<br />
mit einem Anstieg der Erträge von 520 auf 800 Millionen gerechnet.<br />
Ab 2015 dürften die Erträge aufgrund der Lenkungswirkung<br />
wieder rückläufig sein. Insbesondere dürften noch mehr Unternehmen<br />
von der Möglichkeit zur Abgabebefreiung Gebrauch<br />
machen. Gemäss CO 2 -Gesetz kann der Abgabesatz frühestens<br />
2016 erneut erhöht werden, falls die festgelegten Zwischenziele<br />
verfehlt werden.<br />
Im Total «Lenkungsabgabe CO 2 » ist neben der CO 2 -Abgabe auch<br />
der Ertrag aus der Sanktion bei Verstössen gegen die CO 2 -Emissionsvorschriften<br />
für Personenwagen enthalten. Die Erfahrungen<br />
von 2012, dem Jahr der Einführung, haben gezeigt, dass die Erträge<br />
der Sanktion zwischen 1 und 3 Millionen liegen, also weit<br />
unter der ursprünglichen Prognose von 30 bis 80 Millionen. Der<br />
Ertrag aus der Sanktion fliesst in den Infrastrukturfonds.<br />
Die Rückverteilung der Erträge der CO 2 -Abgabe auf Brennstoffen<br />
erfolgt seit 2010 im Jahr der Abgabeerhebung, wobei die Abweichung<br />
zwischen budgetiertem und tatsächlichem Ertrag mit<br />
zweijähriger Verzögerung ausgeglichen wird. Ein Drittel des Ertrags<br />
– seit 2013 maximal 300 Millionen – fliesst zweckgebunden<br />
in das Gebäudeprogramm. Weitere maximal 25 Millionen pro<br />
Jahr werden dem Technologiefonds für die Finanzierung von<br />
Bürgschaften zugeführt. Davon sollen Unternehmen profitieren,<br />
die Verfahren und Anlagen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen<br />
entwickeln oder vermarkten. Der Rest wird über<br />
die AHV-Ausgleichskassen an die Wirtschaft und über die Krankenkassen<br />
an die Bevölkerung zurück verteilt.<br />
Der Ertrag aus der Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen<br />
(VOC) dürfte in den Jahren 2013 bis 2017 konstant<br />
bleiben. Diese erwartete Stabilisierung des VOC-Verbrauchs ist<br />
bedingt durch die (erwünschte) Lenkungswirkung der Abgabe.<br />
Deren Ertrag wird – einschliesslich Zinsen und abzüglich Vollzugskosten<br />
– mit zweijähriger Verzögerung über die Krankenkassen<br />
gleichmässig an die Bevölkerung zurückverteilt.<br />
Reformprojekte<br />
Das revidierte CO 2 -Gesetz ist auf den 1.1.2013 in Kraft getreten.<br />
Das Gesetz sieht vor, dass die Schweiz den CO 2 -Ausstoss bis 2020<br />
gegenüber 1990 im Inland um 20 Prozent reduziert. Die CO 2 -<br />
Lenkungsabgabe auf Brennstoffen wird beibehalten, wobei der<br />
Satz von 36 Franken je Tonne CO 2 schrittweise auf 120 Franken<br />
erhöht wird, wenn die Erreichung der Emissionsziele gefährdet<br />
ist. Der Bundesrat prüft zudem im Rahmen der Energiestrategie<br />
2050 eine zusätzliche Erhöhung der Abgabe. Seit Juli 2012 wird<br />
ferner bei Importeuren von Personenwagen eine Sanktion mit<br />
dem Charakter einer Lenkungsabgabe erhoben, wenn die von<br />
ihnen importierten Wagen im Durchschnitt zu viel CO 2 ausstossen.<br />
Grundlagen<br />
Steuerbasis<br />
• Für die VOC-Abgabe: Die in der Stoff-Positivliste genannten<br />
flüchtigen organischen Verbindungen sowie die VOC unter<br />
den Gemischen und Gegenständen auf der Produkte-Positivliste<br />
in der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen<br />
organischen Verbindungen (SR 814.018).<br />
• Für die Altlastenabgabe: Ablagerung von Abfällen auf einer<br />
Deponie.<br />
• Für die CO 2 -Abgabe: Fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas<br />
oder Kohle, sofern sie zur energetischen Nutzung in Verkehr<br />
gebracht werden.<br />
Schätzmethode<br />
• VOC-Abgabe und Altlastenabgabe: Die Schätzung beruht auf<br />
der Einnahmenentwicklung der letzten Jahre.<br />
• CO 2 -Abgabe: Die Prognose beruht auf einer Schätzung des zukünftigen<br />
Brennstoffverbrauchs.<br />
Wichtigste rechtliche Grundlagen<br />
Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01); CO 2 -Gesetz (SR 641.71);<br />
V über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen<br />
(SR 814.018); V über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten<br />
(SR 814.681).<br />
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