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Personalwirtschaftliche Grundsätze der IHK Nord Westfalen final

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<strong>Personalwirtschaftliche</strong> <strong>Grundsätze</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>IHK</strong> <strong>Nord</strong> <strong>Westfalen</strong><br />

Die Vollversammlung <strong>der</strong> <strong>IHK</strong> <strong>Nord</strong> <strong>Westfalen</strong> hat in ihrer Sitzung am 11. Juli 2013 diese<br />

allgemeinen personalwirtschaftlichen <strong>Grundsätze</strong> beschlossen:<br />

Präambel:<br />

In den Jahren 2004 und 2005 hat sich eine Kommission aus vier Mitglie<strong>der</strong>n des<br />

Präsidiums, vier weiteren Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Vollversammlung sowie dem Hauptgeschäftsführer<br />

(<strong>IHK</strong>-Strukturkommission) damit befasst, mit welcher Struktur die <strong>IHK</strong> in die nächsten Jahre<br />

gehen soll. Wichtige strategische und operative Ergebnisse im Hinblick auf personalwirtschaftliche<br />

Fragestellungen waren die Verbesserung von Ablaufprozessen zwischen den<br />

drei Standorten, die Anpassung <strong>der</strong> Aufbaustruktur <strong>der</strong> <strong>IHK</strong> sowie die Einführung eines<br />

leistungsorientierten Vergütungssystems. Auf Beschluss <strong>der</strong> Vollversammlung vom 17.<br />

November 2005 wurden diese Themen auf den Weg gebracht bzw. bereits umgesetzt.<br />

Im Nachgang zur Prüfung <strong>der</strong> <strong>IHK</strong> Schwaben durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof<br />

hat die D<strong>IHK</strong>-Vollversammlung am 15. November 2012 empfohlen, dass die Verabschiedung<br />

von personalwirtschaftlichen <strong>Grundsätze</strong>n, insbeson<strong>der</strong>e die allgemeinen<br />

Grundlagen <strong>der</strong> Gehaltsfindung, als Aufgabe <strong>der</strong> Vollversammlung in <strong>der</strong> <strong>IHK</strong>-Satzung verankert<br />

werden soll. Die nachfolgenden personalwirtschaftlichen <strong>Grundsätze</strong> basieren auf<br />

dieser D<strong>IHK</strong>-Empfehlung.<br />

Personalübersicht<br />

Im Wirtschaftsplan sowie im Jahresabschluss hat eine Zuordnung <strong>der</strong> personalbezogenen<br />

Aufwendungen zu mindestens drei Funktionsgruppen zu erfolgen. Hierdurch soll die Transparenz<br />

von Stellen und Kosten gegenüber dem <strong>IHK</strong>-Ehrenamt erhöht werden. Bei <strong>der</strong> Darstellung<br />

ist darauf zu achten, dass sie nicht gegen Rechte einzelner Personen verstößt.<br />

Industrie- und Handelskammer <strong>Nord</strong> <strong>Westfalen</strong> Sitz Münster mit Standorten in Bocholt und Gelsenkirchen<br />

Region: Kreisfreie Städte Bottrop, Gelsenkirchen, Münster und Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf<br />

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Die Personalübersicht <strong>der</strong> <strong>IHK</strong> <strong>Nord</strong> <strong>Westfalen</strong> wird wie folgt geglie<strong>der</strong>t:<br />

A: Leitungsebene<br />

Zur hauptamtlichen Leitungsebene <strong>der</strong> <strong>IHK</strong> gehören <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer (vertretungsberechtigtes<br />

Organ), <strong>der</strong> stellvertretende Hauptgeschäftsführer als sein Vertreter bzw. zwei<br />

stellvertretende Hauptgeschäftsführer sowie die Geschäftsbereichsleiter.<br />

Die Geschäftsbereichsleiter haben – an<strong>der</strong>s als in Unternehmen - keine Befugnis zur rechtsgeschäftlichen<br />

Vertretung <strong>der</strong> <strong>IHK</strong> nach außen. Um Fehlinterpretationen bei Dritten zu vermeiden,<br />

führen sie die Bezeichnung „Geschäftsbereichsleiter“ (statt „Geschäftsführer“).<br />

B: Weitere Führungskräfte<br />

Zu den weiteren Führungsfunktionen gehören z. B. Leiter <strong>der</strong> Stabsabteilungen, Abteilungsleiter,<br />

Regionalbeauftragte - unabhängig davon, ob sie die Funktion eines stellvertretenden<br />

Geschäftsbereichsleiters ausüben - sowie Teamleiter.<br />

C: Fachreferenten und vergleichbare Funktionen<br />

Die Zuordnung von einzelnen Funktionen zu dieser Gruppe erfolgt durch den Hauptgeschäftsführer.<br />

D: Sachbearbeiter und vergleichbare Funktionen<br />

Die Zuordnung von einzelnen Funktionen zu dieser Gruppe erfolgt durch den Hauptgeschäftsführer.<br />

Formale Qualifikationen von Führungskräften<br />

• Für eine Funktion in <strong>der</strong> hauptamtlichen Leitungsebene wird weiterhin grundsätzlich<br />

ein Universitätsabschluss (Diplom, Master) vorausgesetzt.<br />

• Für die übrigen Führungsfunktionen wird weiterhin grundsätzlich mindestens <strong>der</strong><br />

Studienabschluss Bachelor vorausgesetzt. Eine Ausnahme gilt für Teamleiterfunktionen.<br />

Mindestqualifikation ist insoweit <strong>der</strong> Abschluss einer einschlägigen<br />

Berufsausbildung nebst Zusatzqualifikation und eine mehrjährige Berufserfahrung.<br />

Organisationsstruktur/Aufgabenverteilung/Stellenplanung<br />

• Dem Hauptgeschäftsführer obliegt die Bildung einer effizienten internen<br />

Organisationsstruktur. Er ist für die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsbereiche und Stabsabteilungen<br />

sowie <strong>der</strong>en Aufgaben verantwortlich. Er entscheidet auch, wie viele Mitarbeiter<br />

(Vollzeitäquivalente = FTE) in den einzelnen Standorten, den Geschäftsbereichen<br />

sowie in den Stabsabteilungen eingesetzt werden. Gleiches gilt für die<br />

Einstellung von Auszubildenden, Trainees und Volontären sowie die Beschäftigung<br />

von Aushilfskräften.<br />

Industrie- und Handelskammer <strong>Nord</strong> <strong>Westfalen</strong> Sitz Münster mit Standorten in Bocholt und Gelsenkirchen<br />

Region: Kreisfreie Städte Bottrop, Gelsenkirchen, Münster und Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf


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• Das <strong>der</strong>zeitige mit dem Ehrenamt abgestimmte „Stellen-Soll“ beträgt 179,30 FTE<br />

(Vollzeitäquivalente). Erhöhungen des Stellen-Solls werden auf Vorschlag des<br />

Hauptgeschäftsführers (mit Begründung) durch das Präsidium genehmigt und dem<br />

Finanzausschuss und <strong>der</strong> Vollversammlung im Rahmen <strong>der</strong> jährlichen Wirtschaftsplanung<br />

mitgeteilt.<br />

• Bei frei werdenden Stellen entscheidet <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer, ob diese wie<strong>der</strong>besetzt<br />

bzw. an<strong>der</strong>weitig zugeteilt werden o<strong>der</strong> ob sie wegfallen können.<br />

• Die Leitungsebene besteht <strong>der</strong>zeit aus 9 Personen (Hauptgeschäftführer, 2 stellv.<br />

Hauptgeschäftsführer, 6 Geschäftsbereichsleiter). Bis zum Jahr 2016 ist eine weitere<br />

Reduzierung geplant, was auch Auswirkungen auf die Organisationsstruktur haben<br />

wird.<br />

Kontinuierliche Personalplanung und –entwicklung<br />

Der Hauptgeschäftsführer ist für eine kontinuierliche und systematische Personalplanung<br />

und -entwicklung verantwortlich, um die Fachkompetenz sowie Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />

zu för<strong>der</strong>n und zu sichern. Hierzu gehört auch, die <strong>IHK</strong> auf die personellen Auswirkungen<br />

des demografischen Wandels vorzubereiten.<br />

• Es erfolgt eine systematische mittelfristige Personalplanung. Diese beinhaltet z.B.<br />

eine Dokumentation <strong>der</strong> jährlichen und zukünftigen absehbaren Personalverän<strong>der</strong>ungen,<br />

die regelmäßige Ermittlung <strong>der</strong> Fluktuation und <strong>der</strong>en Ursachen, die<br />

Dauer <strong>der</strong> Betriebszugehörigkeit und die Entwicklung des Durchschnittsalters <strong>der</strong><br />

Mitarbeiter.<br />

• Die <strong>IHK</strong> stellt bedarfsgerecht Ausbildungsplätze zur Verfügung.<br />

• Die Einstellung von Trainees und Volontären wird regelmäßig geprüft.<br />

• Es erfolgt eine systematische Einarbeitung neuer Mitarbeiter und eine systematische<br />

Mitarbeiterweiterbildung.<br />

• Es erfolgt eine systematische Entwicklung und Fortbildung von Führungskräften.<br />

• Soweit möglich werden Mitarbeitern, die sich in Elternzeit befinden, Aushilfstätigkeiten<br />

angeboten, um sie nach Ende <strong>der</strong> Elternzeit einfacher in ihr Tätigkeitsgebiet<br />

zu integrieren. Ebenso wird bei ehemaligen Auszubildenden während ihres Studiums<br />

verfahren, wenn sie für eine spätere <strong>IHK</strong>-Tätigkeit in Betracht kommen.<br />

Unterzeichnung von Arbeitsverträgen<br />

• Die Verträge <strong>der</strong> stellvertretenden Hauptgeschäftsführer und <strong>der</strong> Geschäftsbereichsleiter<br />

unterzeichnen <strong>der</strong> Präsident und <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer. Gleiches gilt für<br />

Vertragsän<strong>der</strong>ungen.<br />

• Die Verträge <strong>der</strong> übrigen Mitarbeiter sowie Vertragsän<strong>der</strong>ungen unterzeichnet <strong>der</strong><br />

Hauptgeschäftsführer allein.<br />

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Leistungsorientiertes Vergütungssystem<br />

Die <strong>IHK</strong> verfügt seit 2007 – wie von <strong>der</strong> <strong>IHK</strong>-Strukturkommmission und <strong>der</strong> Vollversammlung<br />

2005 empfohlen – über ein leistungsorientiertes Vergütungssystem, das mit externer Beratung<br />

in Abstimmung mit dem Personalrat erarbeitet wurde. Hierfür wurden die Tätigkeitsbereiche<br />

<strong>der</strong> <strong>IHK</strong>-Mitarbeiter anhand verschiedener Kriterien (z.B. Ausbildung, relevante<br />

Berufserfahrung, fachliche Verantwortung, Kommunikation und Mitarbeiterverantwortung)<br />

bewertet und Gehaltsbän<strong>der</strong>n zugeordnet.<br />

Das Vergütungssystem wurde im Jahr 2010 evaluiert und modifiziert. Dabei wurden Regelgehälter<br />

für die einzelnen Funktionen festgelegt. Bei <strong>der</strong> Ermittlung dieser Regelgehälter<br />

wurden Gehälter vergleichbarer Funktionen in <strong>der</strong> Wirtschaft berücksichtigt.<br />

Wesentliche Bestandteile des leistungsorientierten Vergütungssystems <strong>der</strong> <strong>IHK</strong> sind:<br />

• Es werden Gehaltsbän<strong>der</strong> gebildet, denen <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer nach Abstimmung<br />

mit dem Personalrat einzelne Funktionen zuordnet. Innerhalb <strong>der</strong> Gehaltsbän<strong>der</strong><br />

gibt es für vergleichbare Funktionen Regelgehälter. Diese sollen innerhalb<br />

<strong>der</strong> Gehaltsbän<strong>der</strong> funktionsbezogene Abstufungen bei <strong>der</strong> Vergütung ermöglichen.<br />

• Es werden funktionsbezogene Jahreszielgehälter mit einer leistungsorientierten<br />

Variablen (Zielprämie) in Höhe von 8 % des Jahreszielgehalts festgelegt.<br />

• Es werden Jahresziele und Kriterien für eine Leistungsbewertung vereinbart.<br />

• Die individuelle Höhe <strong>der</strong> leistungsorientierten Vergütung richtet sich nach dem Grad<br />

<strong>der</strong> Zielerreichung und <strong>der</strong> Leistungsbewertung durch die Führungskraft. Bei einem<br />

Ergebnis von 100 % beträgt die Variable insgesamt 8 % des Jahreszielgehalts.<br />

Maximal sind 120 % möglich.<br />

• Die jährlichen linearen Verän<strong>der</strong>ungen bei den Grenzen <strong>der</strong> Gehaltsbän<strong>der</strong>, den<br />

Regelgehältern und <strong>der</strong> individuellen Vergütung richten sich nach <strong>der</strong> durchschnittlichen<br />

Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> tariflichen Grundlöhne und Gehälter <strong>der</strong> gesamten<br />

deutschen Wirtschaft, wie sie vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen<br />

Institus (WSI) für das vorvergangene Jahr ermittelt wurde (WSI-Index).<br />

So können lineare Gehaltsverän<strong>der</strong>ungen bereits bei <strong>der</strong> Wirtschaftsplanung berücksichtigt<br />

werden.<br />

• Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Leitungsebene - mit Ausnahme des Hauptgeschäftsführers - erhalten<br />

ebenfalls eine leistungsorientierte Vergütung. Die Jahreszielgehälter <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Leitungsebene sind keinem Gehaltsband zugeordnet, son<strong>der</strong>n werden<br />

individuell vereinbart. Bei <strong>der</strong> Gehaltsfindung sind die Vergütungsgrundsätze <strong>der</strong><br />

<strong>IHK</strong>-Organisation zu berücksichtigen.<br />

• Neben dem Hauptgeschäftsführer sind Auszubildende, Praktikanten, Aushilfskräfte<br />

und befristet Beschäftigte mit einem Vertragsverhältnis von weniger als 2,5 Jahren<br />

von einer Teilnahme an dem leistungsorientierten Vergütungssystem ausgeschlossen.<br />

Die weitere Ausgestaltung und Fortschreibung des leistungsorientierten Vergütungssystems<br />

obliegt dem Hauptgeschäftsführer. Bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> allgemeinen Grundlagen <strong>der</strong> Gehaltsfindung<br />

ist die Vollversammlung zu beteiligen.<br />

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Weitere arbeitsvertragliche Regelungen<br />

• Die Festlegung sonstiger arbeitsvertraglicher Regelungen, z.B. zur Höhe <strong>der</strong><br />

wöchentlichen Arbeitszeit (<strong>der</strong>zeit 41 Stunden), zur Flexibilisierung von Arbeitszeiten,<br />

zum Urlaubsanspruch (<strong>der</strong>zeit 28 Arbeitstage), zu sog. Brückentagen (<strong>der</strong>zeit jährlich<br />

zwei Tage) sowie zur Gewährung von Dienstwagen obliegt dem Hauptgeschäftsführer<br />

(mit Ausnahme des Dienstwagens des Hauptgeschäftsführers).<br />

• Die <strong>IHK</strong> gewährt ihren Mitarbeitern eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung als<br />

Mitglied <strong>der</strong> Kommunalen Versorgungskasse <strong>Westfalen</strong>. Von dem <strong>der</strong>zeitigen Beitrag<br />

in Höhe von 7,5 % des Gehalts trägt die <strong>IHK</strong> 6,5 %. Die Mitarbeiter leisten einen<br />

Eigenanteil von jeweils 1 %. Eventuelle zukünftige Beitragserhöhungen werden<br />

zwischen <strong>der</strong> <strong>IHK</strong> und den Mitarbeitern hälftig geteilt. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Leitungsebene<br />

erhalten eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersversorgung (z.B. über eine<br />

Unterstützungskasse). Inhalt und Ausgestaltung werden zwischen dem Präsidenten<br />

und dem Hauptgeschäftsführer abgestimmt.<br />

Präsidialausschuss<br />

• Dem Präsidialausschuss gehören neben dem Präsidenten zwei weitere Mitglie<strong>der</strong><br />

des Präsidiums an. Diese werden durch den Präsidenten bestimmt. Die Amtszeit ist<br />

identisch mit <strong>der</strong> Amtszeit im Präsidium.<br />

• Zu den Aufgaben des Präsidialausschusses gehört die Festlegung des Gehalts des<br />

Hauptgeschäftsführers sowie <strong>der</strong> weiteren Vertragsbestandteile (z.B. Dienstwagen,<br />

Altersversorgung). Bei <strong>der</strong> Gehaltsfindung sind die Vergütungsgrundsätze <strong>der</strong> <strong>IHK</strong>-<br />

Organisation zu berücksichtigen.<br />

• Den Anstellungsvertrag des Hauptgeschäftsführers unterzeichnen <strong>der</strong> Präsident und<br />

ein vom Präsident bestimmtes Mitglied des Präsidialausschusses. Gleiches gilt für<br />

Vertragsän<strong>der</strong>ungen.<br />

• Bei Ausscheiden des Hauptgeschäftsführers bildet das Präsidium eine Findungskommission<br />

zur Vorbereitung <strong>der</strong> Bestellung eines neuen Hauptgeschäftsführers<br />

durch die Vollversammlung. Die Findungskommission kann externe Berater hinzuziehen<br />

(z.B. Personalberater).<br />

Sonstiges<br />

Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, entwickelt die <strong>IHK</strong> ergänzende Maßnahmen als Angebote<br />

für ihre Mitarbeiter. Die Verantwortung hierfür obliegt dem Hauptgeschäftsführer.<br />

Zu <strong>der</strong>artigen Maßnahmen gehören z.B.:<br />

• Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />

• Job-Tickets<br />

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• Externe Beratungsangebote für Mitarbeiter und Führungskräfte<br />

• Gruppenversicherungsangebote für Mitarbeiter (z.B. in den Bereichen Berufsunfähigkeit<br />

und Unfallversicherungsschutz)<br />

• Flexible Auszeiten zur Pflege von Angehörigen<br />

Münster, 11. Juli 2013<br />

Industrie- und Handelskammer <strong>Nord</strong> <strong>Westfalen</strong><br />

Der Präsident<br />

Der Hauptgeschäftsführer<br />

gez. Dr. Benedikt Hüffer<br />

gez. Karl-F. Schulte-Uebbing<br />

Industrie- und Handelskammer <strong>Nord</strong> <strong>Westfalen</strong> Sitz Münster mit Standorten in Bocholt und Gelsenkirchen<br />

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